Fragestellung: Was benötigen die Fachkräfte einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen für die Nachbereitung eines Praktikums auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz?
Inhaltsverzeichnis
- Die Einführung in das Forschungsvorhaben
- Die Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder wie berufliche Übergänge Biografien formen
- Rahmenbedingungen und Strukturen pädagogischen Handelns in der beruflichen Rehabilitation
- Das qualitative Interview als Methode zur Erfassung von Kognitionsinhalten
- Das Forschungsdesign und seine Dokumentation
- Das Resümee zum gegenwärtigen Untersuchungsstand
- Literaturverzeichnis
Die Einführung in das Forschungsvorhaben
Das vorliegende Forschungsvorhaben wird in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Die Werkstatt hat einen historisch begründeten Fokus auf Menschen mit psychischen Erkrankungen, da sie aus einem ehemaligen Niedersächsischen Landeskrankenhaus hervorgegangen ist (siehe Niedersächsischer Landtag, 2010, S. 2 f.). Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Einrichtungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen (siehe § 219 SGB IX). Berufliche Erprobungen sind demnach ein natürliche Bestandteile in dieser Transition, um schließlich eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt i.S.v. §49 Abs. 3 SGB IX zu ermöglichen. Berufliche Transition lässt sich damit insbesondere durch zu bewältigende Übergänge charakterisieren (vgl. Walther, 2015, S. 35 f.). Am Beispiel einer beruflichen Erprobung in einem Unternehmen wird dies besonders deutlich. Beschäftigte Mitarbeiter:innen[1] (bMA) in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) sind im Arbeitsbereich der Werkstatt eingebunden. Eine Werkstatt stellt damit den sogenannten zweiten Arbeitsmarkt dar. Damit eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ermöglicht werden kann, bieten Werkstätten betriebliche Erprobungen an, die im Ideal in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden können. So lassen sich bspw. mindestens zwei institutionelle Übergänge bezogen auf eine berufliche Erprobung erkennen. Der erste Übergang beschreibt den Weg in ein Praktikum und aus einer Werkstatt hinaus, während der zweite Übergang sich divers ausgestaltet. So kann der Übergang entweder im Sinne einer weiterführenden beruflichen Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fortgeführt werden, sich eine andere Möglichkeit zur Erprobung daran anschließen oder eine Rückkehr in die Werkstatt erfolgen. Diese Übergänge sind im Kontext gesellschaftlicher Normalität eng verbunden mit den Begriffen „gelingen“ oder auch „scheitern“ und besitzen damit einen biografischen und damit sehr persönlichkeitsrelevanten Einfluss für die Klientel (siehe Klingovsky & Pawlewicz, 2015). Sie sind vor ihrer Erkrankungen erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig gewesen und mussten ihn deshalb verlassen. Der Ausgestaltung von Übergängen in der beruflichen Integration kommt damit eine übergeordnete Rolle zu, da sie insbesondere Gefahr laufen können, bereits erlebte berufliche Exklusion und deren Folgen zu reproduzieren (siehe Gühne & Riedel-Heller, 2015).
Mit dieser Untersuchung soll deshalb die Frage beantwortet werden, was die Fachkräfte einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen, um eine Rückkehr aus einer beruflichen Erprobung gelingen zu lassen. Mit dem vorliegenden Forschungsprojekt soll deshalb ein Fokus auf die von Fachkräften wahrgenommene Bedarfslage der Klientel in der Tagesstrukturierung nach einer Rückkehr in die Werkstatt gelegt werden, um einerseits Erkenntnisse über die Auswirkungen einer solchen Erprobung auf die Klientel zu erfassen und andererseits, um mögliche Bedarfe für die pädagogische Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen abzuleiten.
Diese Arbeit legt den Fokus auf die methodische Konzeption, d.h. das Forschungsdesign und seine wissenschaftliche Fundierung. Im Verlauf dieser Arbeit wird das methodische Vorgehen anhand der gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen hergeleitet, dabei werden insbesondere fachtheoretische Aspekte herausgearbeitet, um sie mit einem Forschungsinstrument erfassen zu können, d.h. was ist der gesetzliche Auftrag zur beruflichen Integration und wie wirken sich Übergänge auf die berufliche Transition aus. Aber auch strukturelle Rahmenbedingungen werden dargestellt, d.h. wie sind die Rahmenbedingungen vor Ort und wie ordnet sich pädagogisches Handeln darin ein. Genauso wird in diesem Kontext ein Blick auf didaktisch-methodische Konstruktion durch Bedingungsanalysen nach Schilling (2016) als theoretisches Modell pädagogischen Handelns geworfen. Aus den Rahmenbedingungen und dem Modell sowie der Struktur pädagogischen Handelns lassen sich deshalb anschließend methodische Entscheidungen forschungstheoretisch einordnen. Es wird demnach die Frage beantwortet, warum gerade das Interview eine passende Methode ist und warum die Herstellung eines Dialog-Konsenses sich als anschließende Forschungsschleife anbietet. Schließlich wird das daraus resultierende Forschungsdesign vorgestellt, um das Vorgehen transparent darzulegen. In diesem Kontext wird die Konstruktion des Leitfadens sowie das ausgewählte Transkriptionssystem offengelegt und die ausgewählte Stichprobe beschrieben und begründet.
Die Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder wie berufliche Übergänge Biografien formen
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen agiert mit ihrem Auftrag zur beruflichen Rehabilitation und Integration (siehe Trost, 2013) in einem rechtlichen Rahmen, der insbesondere den Personenkreis als auch den Auftrag eingrenzt und beschreibt. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes, das die Bedarfslage der Klientel einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Fokus nimmt, ist damit die rechtliche Lage zu klären, in der pädagogisches Handeln, das Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen soll, eingebettet ist (siehe Bieker, 2013). Menschen mit psychisch Erkrankungen haben bereits Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesammelt und sind mit harten Übergängen und erwerbsbiografischen Brüchen vertraut. Auch im Kontext der Rehabilitation erleben beschäftigte Mitarbeiter:innen in einer WfbM weiterhin Übergänge bspw. durch Erprobungen in der Einrichtung, aber auch außerhalb durch berufliche Erprobungen in Unternehmen. Die Transitionsforschung untersucht dieses Phänomen biografischer Übergänge sowie ihre Einflüsse und Wirkung auf Menschen aber auch ihre Bewältigung und Ausgestaltung (vgl. Klingovsky & Pawlewicz, 2015, S. 60–62; vgl. Vollmer, 2016, S. 227; vgl. Walther, 2015, S. 35–37). Diese Arbeit befasst sich mit den Bedarfen einer Klientel mit psychischen Erkrankungen nach der Rückkehr in die WfbM aus einer beruflichen Erprobung, demnach liegt der Fokus insbesondere auf der Wirkung von Übergängen, um ein Verständnis für mögliche Rehabilitationsbedarfe zu erlangen und um für diese Übergänge zu sensibilisieren.
Der gesetzliche Auftrag zur beruflichen Integration in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind Einrichtung, die nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt sind [2]. Auch Werkstätten für psychisch Erkrankte Menschen fallen aufgrund des Behinderungsbegriffes darunter. Menschen mit Behinderungen im Sinne des SGB IX sind „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung […] liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“ (siehe § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX). Nach der aktuellen Rechtsauffassung muss die „Behinderung damit […] nicht nur die verminderten Chancen am Arbeitsmarkt verursachen, sie muss auch ursächlich für den Bedarf an Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein“ (siehe Bundesagentur für Arbeit, 2016, S. 2, vgl. 2021). Diese Rechtsauslegung geht damit von defizitären Ressourcen aus, die sich in der Behinderung begründen müssen und damit Hilfebedarfe für das Erlangen einer gleichberechtigten Teilhabe aufzeigen (vgl. Eikötter et al., 2017, S. 50–58, 273 f.). Insbesondere schwer psychisch Erkrankte sind aufgrund ihrer Erkrankung oft von Langzeitarbeitsunfähigkeit betroffen und bedürfen einer beruflichen Wiedereingliederung (siehe Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2020, S. 10). Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in einer Werkstatt derart erbracht, dass eine Werkstatt berufliche Bildung und Beschäftigung bietet und zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Dabei soll die Werkstatt mit ihren Maßnahmen dazu beitragen, dass die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt, diese sich erhöht und weiterentwickelt, um geeigneten Personen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (vgl. § 219 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IX).
Die in Werkstätten erbrachten Leistungen haben demnach immer noch einen integrativen Charakter, d.h. der Veränderungsfokus liegt auf den Menschen mit Behinderungen und ihrer Leistungs- und Erwerbsfähigkeit, sodass sie schließlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergehen können [3]. Auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Fokus dieser Arbeit sind, besteht der integrative Gedanke fort (vgl. Hinz, 2013). So wird hierbei aber aufgrund der biografischen Besonderheiten psychischer Erkrankungen der Wiedereingliederung – der Rehabilitation – ein besonderes Augenmerk geschenkt, d.h. es wird eine Reintegration in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt, da i.d.R. Menschen mit psychischen Erkrankungen vor ihrer Beschäftigung in einer WfbM ein Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes waren (siehe Kulig, 2013). Psychische Erkrankungen und das damit verbundene Ausscheiden aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt – aufgrund der schwere ihrer Erkrankung – stellt folglich eine Zäsur in der Erwerbsbiografie erkrankter Menschen dar, was bei ihnen eine Sensibilität für berufliche Übergänge nahelegt, die fester Bestandteil einer beruflichen Rehabilitation sind. (vgl. Windscheid, 2019a, S. 64 ff., vgl. 2019b).
Gescheiterte Übergänge und ihre Auswirkungen auf beschäftigte Mitarbeiter:innen
Die Transitionsforschung befasst sich mit „[Status- und Rollenwechseln individueller Sozialisationsverläufe] oder [anders ausgedrückt mit] Entwicklungsschritten in der zeitlichen Perspektive des Lebenslaufes“ (siehe Walther, 2015, S. 36). Dem Verständnis „doing transitions“ nachspielt aber nicht nur die individuelle Ebene eine Rolle, sondern auch die institutionelle und diskursive Ebene, um der Übergängen inhärenten Normativität angemessen begegnen zu können Diesem Verständnis nach sind Übergänge auf allen drei Ebene zu betrachten. D.h. auf der diskursiven Ebene die Übergange an sich und ihre Konstruiertheit, auf der institutionellen Ebene die praktische Regulierung durch Akteure und Institutionen und auf der individuellen Ebene den Übergang in seiner subjektiv-biografischen Bewältigungsebene zu thematisieren. (ebd., S. 43–49)
Es zeigt sich allein an der fachlichen Betrachtungsweise, in welchen vielschichtigen Wechselwirkungen und Normbezügen Übergänge praktiziert werden. Insbesondere beschäftigte Mitarbeiter:innen mit einer psychischen Erkrankung sind von Statusverlusten betroffen. In seiner Auseinandersetzung mit beruflicher Sozialisation definiert Corsten (2010, S. 12) beruflichen Erfolg als Karriereerfolg, der charakterisiert ist durch „[…] Verfügungsgewalt[,] Wirkungschancen[,] soziales Prestige […]. Menschen mit psychischen Erkrankungen verlieren durch Einschränkungen in den vier Bewältigungsdimensionen — Aneignung, Abhängigkeit, Ausdruck und Anerkennung – den Anschluss an ihre bisherigen Karrieren (siehe Böhnisch, 2018, S. 222–226). So werden auch im „[Erwachsenenalter] Übergänge als scheitern adressiert[, wenn bspw.] Arbeitslosigkeit, Verschuldung und Armut, Trennung oder Scheidung, Krankheit oder Sucht [eintreten]“ (siehe Walther, 2015, S. 44). Bei beschäftigten Mitarbeiter:innen in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde bspw. in ihrer Vergangenheit eine Form von psychischer Störung [4] diagnostiziert [5], da ihr Gesundheitszustand durch die Erkrankung in Verbindung mit Wechselwirkungen des eigene Körpers, d.h. seiner Funktionen und Strukturen, mit persönlichen und umweltbedingten Faktoren sowie dem individuellen Potential an Aktivitäten beeinträchtigt wurde und schließlich eine Behinderung ihrer Teilhabe u.a. auch am Arbeitsleben eingetreten ist (vgl. Gühne & Riedel-Heller, 2015, S. 6–15; vgl. Lindmeier, 2013). Bei schweren psychischen Erkrankungen wird häufig auch eine Leistungsbegutachtung durchgeführt, da eine Leistungsminderung aufgrund der Erkrankung vermutet wird, d.h. ein Statuswechsel von einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit bis hin zu einer Erwerbsminderung kann die Folge sein (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2019; vgl. Muschalla & Linden, 2011a, S. 923–926). Psychische Erkrankungen führen häufiger als somatische Erkrankungen zu einer Arbeitsunfähigkeit, was auch mit der Schutzfunktion der Arbeitsunfähigkeit im deutschen Sozialsystem zu tun hat (vgl. Linden & Weidner, 2005, S. 1426 f.). Jedoch tritt durch diesen Statuswechsel ein Übergang aus der Arbeitswelt heraus auf: Was auf der einen Seite eine Schonzeit bspw. für Behandlungssettings ermöglicht, kann jedoch bei längeren Zeiträumen zu finanziellen Notlagen, verringerten Bewältigungserfahrungen und sozialer Desintegration sowie zu dysfunktionalem Krankheitsverhalten und Chronifizierung führen (ebd.). „Infolge psychischer Erkrankungen kann es zum Abbruch der Ausbildung, zum Verlust des Arbeitsplatzes sowie zu Frühberentungen kommen“ (siehe Gühne & Riedel-Heller, 2015, S. 19).
Menschen mit psychischen Erkrankungen in einer WfbM haben also bereits eine Vielzahl an Erfahrungen mit Übergängen gemacht und sind mit dem sozialrechtlichen Fokus der Leistungsträger für eine berufliche Rehabilitation in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen angekommen (vgl. Muschalla & Linden, 2011b, S. 1196 ff.). Formal bedeutet dies für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dass sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der Eingliederungshilfe erhalten, damit eine Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Gesellschaftlich sind sie damit jedoch aus den Strukturen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschieden und müssen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung selbst die Veränderungsleistung erbringen, um erfolgreich einen Statuswechsel zu vollziehen.
Arbeit steht für Menschen mit psychischen Erkrankungen in einem nicht aufzulösenden Spannungsfeld, da sie die Arbeit genauso als ursächlich für ihre Erkrankung und die folgende Arbeitslosigkeit erlebt haben, wie auch die erlebte Exklusion in der Arbeitslosigkeit wiederum als Ursache für psychische Erkrankungen bzw. als Verstärker für ebendiese (vgl. Gühne & Riedel-Heller, 2015, S. 16–23; vgl. Kroll & Lampert, 2012). Zugleich ist aber auch die stabilisierende Wirkung von Arbeit in der beruflichen Rehabilitation lange bekannt und auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nutzen Arbeit als tagesstrukturierendes Angebot (vgl. Arling & Spijkers, 2017, S. 7–14). Arbeit ist aber nicht nur eine Maßnahme in der beruflichen Rehabilitation. In unserer Gesellschaft ist Arbeit ein sozialisierender Faktor und ihr kommt damit ein herausragender Stellenwert zu (vgl. Fischer, 2008, S. 185 ff.; vgl. Unger, 2010, S. 2 f.), der sich auch durch das „Recht auf Arbeit“ in Artikel 23 und 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 27 in der UN-Behindertenrechtskonvention zeigt. Menschen mit Behinderungen haben demnach ein Recht darauf, an Arbeit teilzuhaben. Aufgrund der Erfahrungen der Klientel mit beruflichen Übergängen und darin erfolgten biografischen Brüchen kommt der Ausgestaltung der beruflichen Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf den ersten Arbeitsmarkt eine besondere Bedeutung zu, um nicht erlebtes Scheitern zu reproduzieren.
Die gesetzlichen Regelungen und Rechtsauslegungen prägen die Normalität in der Eingliederungshilfe und damit auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und schaffen dadurch einen Raum „sekundärer Normalisierung [sog.] geschützte Beschäftigungsverhältnisse“ (siehe Walther, 2015, S. 44 f.). Nach dem Scheitern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten bMA in einer WfbM an sich, um ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit sowie ihre Persönlichkeit auszubauen, um schließlich wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt überzugehen. Damit bleibt die Normalvorstellung für die berufliche Rehabilitation auch nach der Ratifizierung der UN-BRK die Integration. Deshalb kommt der institutionellen Ebene [6] von Übergängen eine besondere Bedeutung zu. Übergänge werden in Institutionen ausgestaltet. Weshalb im folgenden Kapitel ein Einblick in die institutionellen Rahmenbedingungen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gegeben wird.
Rahmenbedingungen und Strukturen pädagogischen Handelns in der beruflichen Rehabilitation
Im vorherigen Kapitel wurde in die gesetzlichen Grundlagen und gesellschaftlichen Normvorstellungen sowie deren Auswirkungen auf die Biografien von Menschen mit psychischen Erkrankungen eingegangen. Dabei wurde auf individueller Ebene gezeigt, in welchem Spanungsfeld bMA mit einer psychischen Erkrankung zu Arbeit und insbesondere zum allgemeinen Arbeitsmarkt stehen. Denn sie konnten der „Ideologie eines linearen Normallebenslaufes“ (siehe Walther, 2015, S. 44) nicht entsprechen und sind am allgemeinen Arbeitsmarkt gescheitert. Arbeit als tagesstrukturierendes Angebot ist jedoch inhärenter Teil einer WfbM, die versucht Menschen bei ihrer Entwicklung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Folglich wird in die Strukturen, Prozess und Verfahren einer Werkstatt eingeführt und somit in die Rahmenbedingungen, in denen pädagogische Fachkräfte handeln. Schließlich wird für ein tieferes Verständnis pädagogischen Handelns in einer Werkstatt ein Modell für pädagogisches Handeln entwickelt, dass sich im Kern an der Bedingungsanalyse nach Schilling (2016) orientiert.
Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns in der WfbM
Die WfbM ist eine Einrichtung mit Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen und sie bietet einen Arbeitsbereich (AB) nach § 58 SGB IX an. Nach § 58 Abs. 2 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Beschäftigung, Maßnahmen zur Entwicklung der Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit sowie Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Vom Personal der Werkstatt werden die ersten beiden Leistungen erbracht. Die Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden durch eine andere Abteilung aus dem erbracht. Der Arbeitsbereich der Werkstatt strukturiert sich durch sechs Arbeitsgruppen, in denen bMA einer Tätigkeit nachgehen können. Dazu gehören Gruppen mit den Schwerpunkten: Holzverarbeitung, Gastro & Service, Montage & Verpackung und Elektromontage. Auch ein Café, eine sog. ausgelagerte Arbeitsgruppe, wird durch den Sozialdienst der Werkstatt mitbetreut. Die Arbeitsgruppen werden durch mindestens eine Gruppenleitung (GL) geleitet und sie bilden damit die jeweiligen Bezugsmitarbeiter. Nach § 221 SGB IX haben bMA den Status eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses, dass erst durch die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt. Für die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine ausgelagerte Abteilung der Werkstatt zuständig. Die Abteilung begleitet unter anderem bMA mit einem Budget für Arbeit, bietet Jobcoachings, betreut den ausgelagerten Berufsbildungsbereich (BBB), betreut ausgelagerte Arbeitsgruppen, d.h. Arbeitsgruppen unter dem Dach der WfbM in Betrieben, und schafft Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit betrieblichen Erprobungen in Form von Praktika und betreut ausgelagerte Einzelarbeitsplätze, die analog zu ausgelagerte Arbeitsgruppen unter dem Dach der WfbM laufen.
Im Arbeitsbereich einer WfbM wird die pädagogische Arbeit i.d.R. mit zwei Instrumenten geplant und überprüft. Das erste Instrument ist die Eingliederungsplanung, mit der in regelmäßigen Abständen die bisherigen Ziele und geplanten Maßnahmen überprüft und erneut geplant werden. Dabei wird in einem sog. Eingliederungsgespräch ein Rückblick auf den vergangenen Zeitraum geworfen (siehe Abbildung 3‑1). Ebenso wird über die aktuelle persönliche und berufliche Situation gesprochen und schließlich ein Ausblick gestaltet, in dem neue Ziele und Maßnahmen für den kommenden Zeitraum festgelegt werden. Die Eingliederungsplanung ist eng verbunden mit dem zweiten Instrument, dass vor allem im Sozialdienst (SD) einer WfbM Anwendung findet und das für die Vergütung der Unterstützungsleistungen durch den Leistungsträger herangezogen wird. Der SD nutzt das HMB-T-Verfahren (siehe Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie, 2016, siehe 2020), dass zur „Zuordnung von Leistungsberechtigten zu Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Hilfebedarf“ (ebd.) genutzt wird und auf dem Metzler-Verfahren aufbaut. (vgl. Bargfrede, 2013, S. 406–406; siehe Metzler, 1998). Das HMB-T-Verfahren teilt den Bedarf zur Gestaltung des Tages in sieben Bereiche mit dazugehörigen Items ein, die wie folgt lauten: Ausführen von Aufgaben und Vorhaben (5 Items), Soziale Bezüge (6 Items), Mobilität (2 Items), Entwickeln von Perspektiven in der Tagesstrukturierung (5 Items), Kommunikation (2 Items), Selbstversorgung (3 Items) und Gesundheitssorge/-fürsorge (3 Items). In einem gemeinsamen Gespräch mit der zuständigen GL rekonstruiert der SD den Bedarf der bMA zur Gestaltung ihrer Tagesstruktur. Als Unterstützungsbedarf wird im HMB-T-Verfahren die Differenz zwischen Ressourcen und den Fähigkeiten der bMA, Tätigkeiten auszuführen, verstanden. Unterstützung wird in diesem Kontext als Hilfe verstanden, um Barrieren abzubauen und Tätigkeiten zu ermöglichen. Je nach Ausmaß der notwendigen Unterstützung werden unterschiedliche Faktoren einberechnet. Ist keine Unterstützung notwendig, wird von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen. Der Faktor ist entsprechend gleich Null. Sind Hinweise oder andere Formen von Beratung notwendig wir der Faktor Zwei genutzt. Bei steigendem Bedarf, d.h. es ist eine Form des Übens oder der Anleitung notwendig, so wird der Faktor Drei genutzt. Bei einem umfassenden Bedarf, d.h. die Tätigkeit kann nur im Beisein einer Fachkraft durchgeführt werden, so wird der Faktor Vier genutzt. Es kann insgesamt ein maximaler Wert von 100 Punkten erreicht werden. Das Verfahren gruppiert den individuellen Bedarf in 20-Punkte-Schritten in 5 Hilfebedarfsgruppen mit zunehmendem Hilfebedarf ein, der dem Leistungsträger in regelmäßigen Entwicklungsberichten rückgemeldet wird. Auch wenn das HMB-T-Verfahren unter Teilhabeaspekten zu vernachlässigen ist, so bietet es als aktuell vorgeschriebenes Verfahren auch Schnittmengen mit den ICF-Domänen und damit einen Einblick in die Bedarfslage der bMA vor Ort (vgl. Grampp, 2019, S. 63 f.).

Aus der oben beschriebenen Eingliederungsplanung können sich Ziele und Wünsche einer weiteren Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ergeben. Aber auch davon losgelöst können die bMA selbstständig die Integrationsbegleiter:innen der ausgelagerten Abteilung kontaktieren und mit ihnen zusammen Möglichkeiten planen. Die ausgelagerte Abteilung arbeitet insofern unabhängig von der WfbM zusammen mit den bMA. Oben beschriebene berufliche Erprobungen sind Gegenstand dieses Forschungsvorhabens. Sie sind notweniger Bestandteil für einen Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. In dieser Arbeit soll jedoch die Zeit nach einer solchen beruflichen Erprobung, d.h. falls bMA aus einem Praktikum in die WfbM zurückkommen, genauer betrachtet werden. Um einen Eindruck von der Situation zu bekommen, soll der Prozess der beruflichen Erprobung kurz vorgestellt werden.

Die bMA nehmen selbstständig oder über eine Fachkraft der Werkstatt Kontakt zu Mitarbeitenden von der ausgelagerten Abteilung auf. Die Teilprozesse Erstkontakt/ Profiling sowie Akquise und Erschließung finden noch in der WfbM statt. Nach einem Erstkontakt und anschließender Profilbildung wird die Entscheidung getroffen, ob ein Praktikum weiterverfolgt werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zusammenarbeit beendet. Bei einem Praktikumswunsch wird weiter zusammen nach passenden Stellen in Betrieben gesucht (Akquise/ Erschließung, siehe Abbildung 3‑2). Kommt es schließlich nicht zu einer Vereinbarung über ein Praktikum, so wird entschieden, ob weiter zusammengesucht wird oder ob die Zusammenarbeit beendet wird. Kommt es zu einer Vereinbarung, beginnt anschließend die eigentliche betriebliche Erprobung, d.h. der Wechsel in den Betrieb steht bevor. Nach einer Einarbeitungs- und Coachingphase wird der Bedarf an Begleitung festgelegt und das Praktikum idealerweise bis zum Schluss durchgeführt. An das Praktikum schließt sich eine Auswertungsphase an. Schließlich wird darüber entschieden, ob eine Vermittlung in den Betrieb möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein ausgelagerter Arbeitsplatz eine andere Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Ist diese auch nicht möglich oder gewünscht, kehren bMA zurück in die WfbM.
Diese Rückkehr in die Bezüge der Werkstatt ist Fokus dieser Arbeit und eine gelingende Wiedereingliederung in die bisherigen Werkstattbezüge ist dabei ein Ziel für eine Einrichtung, da im Kontext des Forschungsstandes von einer Form des Scheiterns ausgegangen werden muss (siehe Kapitel 2.2). Denn die bMA haben erneut den Anschluss an den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gefunden. Welche Bedarfe die bMA mit in die Werkstatt bringen, d.h. also die Bereiche, in denen sie Unterstützung brauchen, sind nicht bekannt. Auch sind diesbezügliche keine Prozesse und Verfahren etabliert, um diesen mit pädagogischen Maßnahmen begegnen zu können. Da die bMA zu den ihnen bekannten Bezugsmitarbeiter:innen zurückkehren, ist aufgrund des Bezugssystems davon auszugehen, dass die Fachkräfte der Werkstatt sensibel auf die Bedarfe ihrer bMA eingehen und diese wahrnehmen. Denn in vielen Fällen arbeiten sie schon einen langen Zeitraum zusammen und Beziehungen haben sich aufgebaut. Diese Arbeit möchte die Wahrnehmung der Fachkräfte der Werkstatt erfassen und aus ihrem pädagogischen Handeln Erkenntnisse für die zukünftige Rückkehr von bMA aus betrieblichen Erprobungen erlangen. Aus diesem Grund wird im nächsten Abschnitt die didaktisch-methodische Bedingungsanalyse nach Schilling (2016) als ein Modell für pädagogisches Handeln vorgestellt, um es für dieses Forschungsvorhaben fruchtbar werden zu lassen.
Didaktisch-methodische Bedingungsanalysen als Basis von pädagogischem Handeln
Orientiert man sich für die Definition pädagogischen Handelns an der Differenzdefinition nach Hörster (2004, S. 35 f.) ist alltägliches Erziehen ähnlich wie die Bewertung und Ausgestaltung von Übergängen normativen gesellschaftlichen Vorstellungen von gut und schlecht unterworfen und es wird damit zu einer „befragungswürdigen und bedenkenswerten kulturellen Aufgabe“ (ebd.). Erst wenn es selbstreflexiv und an der Entwicklung der zu Erziehenden ausgerichtet ist, könne sich fachlich abgegrenzt werden. Gleichzeitig differenziert Hörster auch zwischen dem Entwurf oder auch dem Sinn des Handelns und seiner Realisation in einer Handlung. Pädagogisches Handeln konzentriere sich ihm zufolge auf die Konstruktionen vor der konkreten Handlung und müsse deshalb die Spannungen aus der Realisation ebenso wie die Konstruktion des Handelns mit in die Reflexion einbeziehen.
Schilling (2016) gibt mit seiner Bedingungsanalyse ein Modell mit dem pädagogisches Handeln selbstreflexiv geplant werden kann. Dabei wird sich in dieser Arbeit auf die Bedingungsanalyse sowie die Bedeutung von Zielen und Haltung konzentriert, da Methoden didaktischen Überlegungen folgen und in einem engen Wechselverhältnis mit didaktischen Überlegungen stehen (ebd., S. 133 ff.). Auch die Analyse von Bedingungen für pädagogisches Handeln ist den Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung unterworfen, je nachdem wie Situationen wahrgenommen und analysiert werden, verändert sich auch die Handlung bzw. Reaktion. Schilling unterscheidet im Rahmen der Didaktik als Lehre vom Lehren und Lernen zwischen der lehrenden und der lernenden Person und ergänzt diese Perspektive um die Situation, in der der Lehr-Lern-Prozess stattfindet. Dabei ist auf der Seite der Lehrenden zu klären, welche Ressourcen diese besitzen. Schilling unterschiedet dabei zwischen internen und externen Ressourcen, über die Lehrende verfügen. Ebenso ist auf der Seite der Lernenden zu klären, welche Voraussetzungen diese haben. Zwei Formen von Voraussetzungen bei Lernenden, sind dabei zu berücksichtigen. Auf der einen Seite individuelle und anthropogene Voraussetzungen sowie auf der anderen Seite sozio-kulturelle Voraussetzungen. Da Lehrende und Lernende in Interaktion und Kommunikation stehen, ist zusätzlich auch die Situation zu klären, in der der Lehr-Lern-Prozess stattfindet. Schilling benennt sechs Aspekte die dafür entscheidend sind: Lernen, Prozess, Gefälle, Verhältnis, Beziehung und Situation. (ebd., S. 61–96)
Die Bedingungsanalyse baut auf der menschlichen Wahrnehmung auf. Sie ist damit auch ihren Einflüssen unterworfen (siehe Wirtz, 2021b). Auch Schilling beschreibt den Einfluss von Motiven auf didaktische Konzeptionen und deren Zielsetzung (siehe Puca, 2019). In dieser Arbeit soll jedoch ein übergeordneter Begriff aufgenommen werden, der Motive prägen kann. Die Haltung, d.h. „die innere Grundeinstellung, die das Wahrnehmen, Denken, Erleben und Handeln einer Person prägt (z. B. Werte, Einstellungen, Gesinnung, Überzeugungssysteme)“ (siehe Wirtz, 2021a). Haltung meint also die innere Bedeutungsgebung und steht damit noch vor der Wahrnehmung einer Situation und damit noch weit vor der Zielformulierung. Demnach werden Ziele in dieser Arbeit als Zusammenspiel der inneren Haltung eines Menschen mit seiner Wahrnehmung verstanden. Sie zusammen bestimmen das Motiv und dieser Auffassung nach lassen sich aus der Haltung auch Motive und Ziele ableiten. (vgl. Schilling, 2016, S. 97–100)
Auf Grundlage des Konzeptes der Bedingungsanalyse nach Schilling sowie seiner Annahmen über den Wahrnehmungsprozess und dem Einfluss von Haltungen habe ich ein Modell für pädagogisches Handeln entwickelt, dass sich an Schillings Haus des Lernens anlehnt (vgl. Schilling, 2016, S. 11). Dabei habe ich gleichsam versucht die in einer Werkstatt genutzten Verfahren (HMB-T-Verfahren) und Prozessen (Eingliederungsplanung) miteinzubeziehen, da diese das pädagogische Handeln ebenso wie die persönlichen Haltungen der Fachkräfte prägen. Das Modell wird im Folgenden aufgeführt:

In dem Modell pädagogischen Handelns gehe ich von der Situation aus, dass eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht erfolgt ist und bMA wieder zurück in die WfbM zu ihren GL in die Arbeitsgruppe kommen. Ausgehend von einer inneren Haltung die Fachkräfte haben und die die Wahrnehmung und Handlung in dieser Situation beeinflusst, kann pädagogisches Handeln im engeren Sinne, d.h. die von Hörster beschriebene Planung und Konstruktion pädagogischer Handlungen, beginnen. Haltungen beeinflussen jedoch nicht nur die Wahrnehmung, sondern auch das Denken, Erleben und Handeln. Weshalb in diesem Modell schon vor der Bedingungsanalyse von Zielen und Zielvorstellungen bei den Fachkräften ausgegangen wird. Mit der Bedingungsanalyse gibt Schilling ein Instrument, um Unterstützungsbedarfe zu analysieren. Bedarfe werden in dieser Arbeit als Differenz von individuellen Voraussetzungen bzw. Ressourcen, im Kontrast zur Fähigkeit der Lernenden (bMA) ihre Tagestruktur aufrechtzuerhalten, verstanden, weshalb die Bedarfsbereiche nach Metzler eine Struktur für diese Analyse geben. Auf der Seite der Lehrenden (GL/SD) ist genauso zu überprüfen, in welchen inneren und äußeren Ressourcen sie Differenzen für ihr pädagogisches Handeln sehen, um schließlich eine Lehr-Lern-Situation zu gestalten. Dabei wird als Grundstruktur pädagogischer Handlungen das Schema der Eingliederungsplanung genutzt, die ein einfaches Reflexionsschema bietet, d.h. in einer Eingliederungsplanung wird ein Rückblick auf den Verlauf und die bisherigen Ziele im Vergleich zur aktuellen Situation und den aktuellen Wünschen von bMA gezogen, um darauf aufbauend neue Ziele und Maßnahmen zu planen. Inwiefern diese Struktur für die Interkation und Kommunikation genutzt wird, ist auch Teil einer erfolgten Bedingungsanalyse der Lehr-Lern-Situation. Jedoch ist davon auszugehen, dass auch implizit diese Struktur für die Maßnahmenplanung bei den Fachkräften genutzt wird und damit pädagogisches Handeln in einer Werkstatt prägt.
In diesem Kapitel wurde ein Einblick in die institutionelle Ebene vom Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anhand eines externen Praktikums gegeben, an dem unterschiedliche Akteure aus unterschiedlichen Bereichen einer WfbM mitarbeiten. Insbesondere für die Rückkehr in die WfbM wurde festgestellt, dass keine expliziten Prozesse in einer Werkstatt für die Situation der Rückkehr formuliert wurden. Anhand der Rahmenbedingungen in einer Werkstatt konnte gezeigt werden, dass jedoch Instrumente für die pädagogische Arbeit in dieser Situation vorliegen. Mithilfe der Bedingungsanalyse wurde ein Modell für pädagogisches Handeln entworfen, dass sowohl bestehende Verfahren und Prozesse aufgreift als auch versucht den reflexiven Anforderungen an pädagogisches Handeln gerecht zu werden, indem der Haltungsaspekt als gesellschaftliche und normative Determinante mitaufgenommen wurde. Um die Bedarfslage für pädagogisches Handeln bei Fachkräften der Werkstatt zu erfassen, wird im Folgenden eine Einführung in die empirische Sozialforschung gegeben, um schließlich ein Instrument auszuwählen, mit dem pädagogisches Handeln nachvollzogen und erfasst werden kann.
Das qualitative Interview als Methode zur Erfassung von Kognitionsinhalten
Bisher wurde in den Auftrag zur Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie seine gesetzlichen und biografischen Bedingungen eingeführt. Darauf aufbauend wurde in die Rahmenbedingungen der WfbM eingeführt und wie dort pädagogische Handlungen strukturiert sind. Mit dem Modell pädagogischen Handelns konnte eine Struktur für pädagogisches Handeln anhand der Bedingungsanalyse nach Schilling entwickelt werden, die somit ein Gerüst für die beabsichtigte Erforschung der Bedarfslage von Fachkräften der Werkstatt ist. Im Folgenden soll deshalb aus Sicht der empirischen Sozialforschung eine Forschungsmethode ausgewählt werden, um Erkenntnisse über die Bedarfe bei Fachkräften einer Werkstatt, anhand des entwickelten Modells gewinnen zu können. Im Folgenden wird deshalb eine Einordnung qualitativer Interviews in der empirischen Sozialforschung gegeben, um die Entscheidung für ein Leitfadeninterview zu begründen, das Erfahrungswissen von Fachkräften der Werkstatt erfassen möchte. Mithilfe der Struktur-Lege-Technik aus dem Forschungsprogramm Subjektive Theorien (siehe Scheele & Groeben, 1988) soll schließlich ein Dialog-Konsens über die innere Struktur pädagogischen Handelns in der Werkstatt hergestellt werden. Weshalb auch diese Methode abschließend vorgestellt wird.
Zur Einordnung qualitativer Interviews in der empirischen Sozialforschung – das Leitfadeninterview
In der empirischen Sozialforschung lassen sich grundsätzlich zwei Forschungszweige unterscheiden. Auf der einen Seite die quantitative Sozialforschung und auf der anderen Seite die qualitative Sozialforschung. Während die quantitative Forschung sich auf die Quantifizierung von Sachverhalten, große Stichproben und lineare und standardisierte Verfahren konzentriert und objektive Fakten erheben möchte, die sich idealerweise unter Laborbedingungen reproduzieren lassen, will die qualitative Forschung den Sinn sozialer Wirklichkeit verstehen. Dabei ist es egal ob ein oder mehrere Fälle vorliegen. Der i.d.R. offene und flexible Ablauf ermöglicht eine Feldforschung, die in der Lage ist, subjektive Sichtweisen zu erfassen. Somit kann bspw. auch ein Unterscheidungsmerkmal sein, dass qualitative Forschung eher hypothesengenerierend ist, während qualitative Forschung hypothesenüberprüfend ist. Diese Arbeit hat das Ziel, die Bedarfslage bei Fachkräften einer Werkstatt zu erfassen. Da auch diese Arbeit damit subjektive Sichtweisen erfassen möchte, werden qualitative Methoden für das Forschungsvorhaben ausgewählt. Dabei werden insbesondere Befragungen in Form von Interviews die Methoden der Wahl sein, da der Fokus auf der Wahrnehmung von menschlichem Veralten in der Praxis bzw. im Feld liegt und die thematisierte Rückkehr von bMA teils schon einige Zeit zurück liegen kann. (vgl. Atteslander et al., 2010; vgl. Häder, 2019; vgl. Hug & Poscheschnik, 2020)
Auch wenn die Methode der Befragung ein erster Schritt zur Konkretisierung des Forschungsdesigns ist, so stellt sich bei der Vielzahl an Interviewformen die Frage, welche Interviewform für die geplante Erhebung am geeignetsten erscheint (vgl. Hug & Poscheschnik, 2020, S. 127–132; vgl. Mey & Mruck, 2020). Grundsätzlich besteht eine Möglichkeit darin, Interviews anhand ihres Strukturierungsgrades zu kategorisieren (siehe Kruse, 2015, S. 147). Für die Beantwortung der Fragestellung (Was benötigen die Fachkräfte einer Werkstatt für die Nachbereitung eines Praktikums auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz von Klient:innen mit psychischer Beeinträchtigung?) liegt der Fokus damit auf dem Erfahrungswissen von Fachkräften der Werkstatt über eine bestimmte Situation und was die Fachkräfte für die Ausgestaltung dieser Situation brauchen. Bogner et al. (2014c, S. 18 f.) sprechen in diesem Fall von Prozesswissen und Deutungswissen, d.h. es geht auf der einen Seite um die Einsicht in den Ablauf der Rückkehr und auf der anderen Seite um die subjektiven Sichtweisen und Deutungen der Fachkräfte über die Rückkehrsituation. Ein Leitfadeninterview bzw. durch den Fokus auf die Fachkräfte ist ein Experteninterview eine Methode, um die Forschungsfrage zu untersuchen (vgl. Helfferich, 2019). Nach Helfferich (2019) „[gestalten] Leitfadeninterviews die Führung im Interview über einen vorbereiteten Leitfaden, Experteninterviews sind definiert über die spezielle Auswahl und den Status der Befragten.“ Der Vorteil der Leitfadeninterviews liegt damit in dem Leitfaden, der jedem Interview zugrunde liegt und damit eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Dabei bietet der Leitfaden in Anlehnung des letzten Kapitels die Möglichkeit, das Gespräch zu strukturieren und bspw. am entwickelten Modell zu orientieren.
Dialog-Konsens-Methoden als anschließende Forschungsschleife
Die Dialog-Konsens-Methoden rühren aus dem Forschungsprogramm Subjektive Theorien von Scheele & Groeben (1988) her. Das Forschungsprogramm geht dabei von einem Menschenbild aus, dass Subjekte dazu befähigt sind, zu kommunizieren und sich zu reflektieren. Handeln ist diesem epistemologischen Menschenbild nach eine absichtsvolle Aktivität, der ein innerer Sinn innewohnt bzw. mit der ein Ziel angestrebt wird. „[Sie] nennen die komplexen reflexiven Kognitionen, die als Sinndimension des Handelns für das [Individuum] die Funktionen der Erklärung, Prognose und Handlungsleitung erfüllen, daher ‚Subjektive Theorien‘“ (siehe Groeben & Scheele, 2019, S. 3). Diese Sichtweise auf das Individuum zeigt auch Überschneidungen bspw. mit der Differenzdefinition pädagogischen Handelns (siehe Kapitel 3.2, S. 15), die gerade das Selbstreflexive herausarbeitet und als Voraussetzung für ebendieses setzt. Auch bietet das Forschungsprogramm mit der Methode der kommunikativen Validierung die Möglichkeit, ebensolche Reflexionsprozesse in Gang zu setzen, d.h. den bisher nur kommunikativ erfassten Sinnstrukturen, eine Form zu geben. An dieser Stelle kommen die Dialog-Konsens-Methoden ins Spiel. Mit den Dialog-Konsens-Methoden kann eine Forschung sich von der einseitigen Interpretation durch die Forschenden lösen und damit der Komplexität pädagogischen Handelns gerecht werden (vgl. Scheele & Groeben, 2019, S. 3 f.). Eine der Dialog-Konsens-Methoden ist die Struktur-Lege-Technik oder auch ‑Verfahren (vgl. Kruse, 2019), bei der die Kognitionsinhalte aus dem vorgelagerten Interview auf Karten aufgebracht werden, damit die Teilnehmenden ihre Aussagen in Sinnzusammenhänge bringen können. Mögliche Darstellungsformen sind dabei u.a. Flussdiagramme oder auch Concept Maps. Die Teilnehmenden setzen die Karten in Beziehung und haben die Möglichkeit, gesagtes in den Zusammenhang zu bringen. Die entstehenden Kognitionssysteme weisen oft Ähnlichkeiten mit Prozessstrukturen auf, wie sie auch im Qualitätsmanagement genutzt werden (vgl. Rugor & Studzinski, 2012, S. 66–84; siehe Scheele & Groeben, 2019, S. 10–14). Forschungen in anderen sozialen Organisationen wie bspw. Schule zeigen, dass die erhobenen Kognitionsstrukturen auch ein wichtiger Anlass für die Organisationsentwicklung sein können, um Prozesse zu verändern oder zu gestalten (vgl. Völschow, 2016).
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde ein qualitatives Leitfadeninterview als Methode ausgewählt, da mit dieser Interviewform am besten der Struktur pädagogischen Handelns sowie dem Fokus auf einen bestimmten Zeitraum entsprochen werden kann. Ebenso ist die Erfassung von Erfahrungs- und Deutungswissen zentraler Bestandteil der Forschungsfrage. Um der komplexen Situation pädagogischen Handelns und den damit verbundenen Kognitionen gerecht zu werden, wird die Herstellung eines Dialog-Konsens als anschließende Forschungsschleife geplant, die sich nach der ersten Auswertung der Transkripte anschließt. Der Dialog-Konsens begründet sich damit durch den Forschungsfokus auf pädagogischem Handeln, aber auch dem Ziel, Prozesse für die fokussierte Situation aufzubereiten und daraus Handlungsempfehlungen für neue Prozessbeschreibungen abzuleiten. Im Folgenden Kapitel wird deshalb das Forschungsdesign eröffnet, um möglichst große Transparenz zu ermöglichen. Der das Leitfadeninterview bezeichnende Leitfaden ist die Grundlage aller Interviews, die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführt werden, und bedarf deshalb der Verzahnung mit dem bisherigen Forschungsstand sowie der Fragestellung. Auch muss in diesem Zusammenhang das Forschungsvorgehen offengelegt werden, um dieses möglichst transparent zu gestalten.
Das Forschungsdesign und seine Dokumentation
Nachdem im bisherigen Verlauf dieser Arbeit auf die rechtlichen, gesellschaftlichen sowie einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen eingegangen wurde und daraus ein Modell pädagogischen Handelns entwickelt wurde, sollen im weiteren Verlauf die fachlichen Inhalte mit der gewählten Forschungsmethode – dem Leitfadeninterview – in Einklang gebracht werden. Dabei wird die Verzahnung zwischen der Fragestellung, dem bisherigen Forschungsstand sowie der gewählten Methode dargelegt. Anhand des Modells pädagogischen Handelns (siehe Kapitel 3.2) wird in die Fragenkomplexe eingeführt und ihre Entwicklung eröffnet, damit letztlich der Leitfaden in seiner finalen Form vorgestellt werden kann. Anschließend wird die Zielgruppe der Befragten vorgestellt und begründet warum sie die Teilnehmer:innen der Wahl für die Beantwortung der Fragestellung sind. Außerdem wird das Forschungsvorgehen vorgestellt, um transparent zu machen, wie der Kontaktablauf vollzogen wurde. Dabei spielt die Datenschutzvereinbarung eine entscheidende Rolle, denn mit einer Interviewstudie werden sensible persönliche Daten verarbeitet. Ebenso wird in diesem Kontext das gewählte Transkriptionssystem nach Jefferson (1984) vorgestellt, dass schließlich für die Verarbeitung der Daten in Textform genutzt wird.
Der Interviewleitfaden für die Erhebung der Kognitionsinhalte zur Wiedereingliederung nach einem gescheiterten Praktikum
Mit der Forschungsfrage wird ein bestimmter Fokus für die Untersuchung festgelegt. Dieser Fokus bezieht sich auf eine noch unbekannte und komplexe Situation. D.h. am Ende der Untersuchung soll ein schärferes Problembewusstsein für diese Situation vorliegen. In diesem Fall wird von einem explorativen Interview gesprochen, das zur Erschließung des Forschungsfeldes genutzt werden kann (vgl. Bogner et al., 2014c, S. 23 f.). Leitfadeninterviews sind immer teilstrukturiert, was eine inhaltliche Struktur für die Erfassung voraussetzt (vgl. Bogner et al., 2014a, S. 27). Der Leitfaden ist dabei genauso Struktur- wie auch Hilfsmittel für die Interviewsituation. Je nach Thema variiert deshalb nicht nur der Grad der Struktur, sondern auch die Form des Leitfadens. Der Leitfaden ist reduziert ausgedrückt ein Mittel, um gezielt Stimuli in das Gespräch zu geben (vgl. Helfferich, 2019, S. 675 f.) und es muss zwischen wenig und viel Struktur abgewogen werden.
In diesem Vorhaben geht es geziert um die Wahrnehmung von Fachkräften, und zwar wie sie ihre Klientel nach einem externen Praktikum wahrgenommen haben und welche pädagogischen Maßnahmen sie daraufhin geplant und ausgeführt haben, um den von ihnen wahrgenommenen Bedarfen gerecht zu werden. Deshalb ist eine grundlegende Struktur für das pädagogische Handeln, die den Raum des Möglichen nicht zu sehr begrenzt erforderlich. Gleichsam müssen sich aber auch relevante Konzepte aus einer Werkstatt im Leitfaden wiederfinden können, um bei Bedarf im Gespräch darauf einzugehen. Die Bedingungsanalyse nach Schilling (2016) und das danach entwickelte Modell gibt dafür eine Idee, wie pädagogisches Handeln sich strukturieren könnte und wie die bestehenden Prozesse und Verfahren eingebunden sein könnten. Damit geht es in der Interviewsituation weniger um das Abfragen von bestimmten Themenbereichen, sondern um die Handlungsstruktur der Fachkräfte in einer Werkstatt. Aus ihrem pädagogischen Handeln lassen sich Bedarfe für die Rückkehr von bMA rekonstruieren. Dabei spielt insbesondere die zweite Forschungsschleife mit der Struktur-Lege-Technik eine entscheidende Rolle, um innere Sinnstrukturen von Handlungsabläufen offenzulegen (vgl. Scheele & Groeben, 2019).
Dieses explorative Forschungssetting fordert aber nicht nur eine passende inhaltliche Fundierung, sondern auch die Frageformate müssen dazu beitragen können. Dabei geht es genauso wieder abzuwägen, an welcher Stelle strukturiert und an welcher Stelle Freiraum gegeben werden sollte. Gerade für den Start in ein Interview machen dabei offene Frageformen Sinn, um das Feld der Möglichkeiten offen zu halten. Dabei werden die Befragten dann selbst einen Schwerpunkt für sich setzen. Der Fragebogen muss in der Art darauf vorbereitet sein, dass er gezielt an noch nicht benannten oder interessanten Stellen Nachfragemöglichkeiten eröffnet, sodass das Gespräch im Idealfall einer angeleiteten Reflexion pädagogischen Handelns über die fokussierte Situation gleichkommt, d.h., dass in diesem Fall ein möglichst natürliches Gespräch entsteht. Der Leitfaden orientiert sich deshalb per se an der Chronologie des Modells pädagogischen Handelns, dass in Kapitel 3.2 entwickelt wurde. Gleichwohl muss ein flexibles Eingehen im Gespräch möglich sein. (vgl. Helfferich, 2019, S. 676 ff.)
Vor dem eigentlichen Interview wird es eine Einleitungsphase geben, die aber nicht explizit im Leitfaden aufgenommen wird. Dabei wird es um die Vorstellung und die Begründung für dieses Interview gehen. Auch wird hierbei ein zeitlicher Rahmen definiert und es besteht die Möglichkeit für letzte Rückfragen bei den Befragten. Der eigentliche Leitfaden beginnt in Anlehnung an das Modell aus Kapitel 3.2 mit dem Haltungsaspekt, der auch aus fachlicher Perspektive vor pädagogischem Handeln steht. Die Bedeutungsgebung von Fachkräften über die fokussierte Situation gibt Aufschluss über ihre Haltung und den Rahmen gesellschaftlicher Normen, in dem sie sich bewegen, d.h. über einen möglichst offenen und erzählgenerierenden Impuls, der in erster Instanz den Fokus von den Befragten ablenkt und ein Erzählen in Gang bringen möchte, da die Frage den Raum für die Begründung ihrer Bedeutungsgebung offenlässt. (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 59 ff.)
Idealerweise könnten also die Befragten auf ihre Wahrnehmung zurückgreifen, um die Eingangsfrage, was sie glauben, die Bedeutung der Rückkehr aus einem externen Praktikum für beschäftigte Mitarbeiter:innen sei, zu untermauern. Dieser Wahrnehmungsaspekt wird auch im Modell pädagogischen Handelns aufgegriffen und ist Voraussetzung für pädagogisches Handeln, d.h. je nachdem wie die bMA wahrgenommen und analysiert werden, werden andere oder auch keine pädagogischen Maßnahmen eingeleitet. Um eine Struktur für mögliche Unterstützungsbedarfe für das Interview zu haben, werden die sieben Bedarfsbereiche nach Metzler in den Leitfaden aufgenommen. Sie Erfüllen die Funktion einer thematischen Steuerung im Interview (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 68 f.), d.h. Aspekte, die bereits erwähnt wurden, müssen nicht explizit nachgefragt werden. Hierbei geht es jedoch um Aspekte, die den Befragten nicht direkt in Erinnerung kamen und zu denen noch einmal ein Nachdenken angeregt werden kann, um eine möglichst umfassende Sicht auf die Bedarfe in dieser Situation zu bekommen. Auch werden die Bedarfe in eine zeitlichen Struktur in Anlehnung an die Eingliederungsplanung eingeordnet, d.h. zu einem Rückblick gehören auch Informationen über den Praktikumsverlauf sowie Informationen über die Rückkehr bei den Fachkräften. Ebenso gehört zu einer pädagogischen Handlung die einvernehmliche Planung mit bMA, die ihre Ziele und Wünsche berücksichtigt. Insbesondere letzterer Aspekt hat Überschneidungspunkte mit dem eigenen Zielmotiv der Fachkräften, d.h. wie zeigt sich ihrer Ansicht nach eine gelungene Rückkehr in die eigene Arbeitsgruppe? Die Fachkräfte haben die bMA analysiert und richten an ihrer Vorstellung einer gelungene Rückkehr ihr Handeln aus. Deshalb wird an dieser Stelle noch einmal thematisch auf eine Stellungnahme gelenkt (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 64 f.), um das Zielmotiv erfassen zu können und im weiteren Verlauf die Bedarfslagen bei Fachkräften, für bMA und für die Situation zu erfragen, d.h. was sie selbst brauchen, um die Rückkehr gelingen zu lassen bzw. was sie denken, bMA brauchen. Genauso sind aber auch Bedarfe an die Gestaltung der Situation pädagogischer Handlungen zu klären, da diese auch zu einem Erfolg beitragen können. Mit der bedarfsgerechten Planung von Maßnahmen findet sich der Kern pädagogischen Handelns wieder. Zum Ende dürfen die Fachkräfte ihre Erzählungen mit einem Wunsch beenden, d.h. welchen Wunsch sie für den Ablauf einer Rückkehr von bMA in der Zukunft haben. Damit wird den Fachkräften abschließend noch einmal ermöglicht Resümee zu ziehen und die Aspekte anzusprechen, für die sie sich persönlich Veränderungen wünschen.
Die Durchführung der Interviews: Kontaktablauf – Datenschutz – Transkription
Zu den Befragten dieser Interviewstudien gehören vor allem die Gruppenleitungen einer Werkstatt. Sie sind die Bezugsmitarbeiter:innen, die täglich mit den bMA zusammenarbeiten und sie auch teils schon seit vielen Jahren kennen, d.h. es hat sich eine Beziehung zwischen Gruppenleitung und bMA aufgebaut. Die Gruppenleitungen sind darüber hinaus auch strukturell verantwortlich für die Umsetzung der geplanten pädagogischen Maßnahmen und werden auch im HMB-T-Verfahren für die Rekonstruktion herangezogen (siehe Kapitel 3.1, S. 11). Sie sind also gefordert die Bedarfslage und ihre Entwicklung im Auge zu behalten und entsprechend mit den bMA zu arbeiten. Was sie damit zu idealen Befragten für die Erfassung von veränderten Bedarfen durch die Rückkehr bei ihren bMA macht.
Der Kontakt zu den Gruppenleitungen wurde persönlich und unterstützt durch ein Anschreiben zusammen mit der Datenschutzerklärung aufgebaut. In der Kombination einer persönlichen Ansprache zusammen mit dem Anschreiben, kann gleichsam auf die datenschutzrechtlichen Aspekte eingegangen werden, damit den Befragten ein sensibler und anonymisierter Umgang versichert werden kann. In dem Anschreiben erkläre ich, warum ich die Untersuchung mache und um welchen Kontext es mir geht. Ebenso gebe ich einen zeitlichen Rahmen vor, damit das Interview auch in den Tagesablauf der Fachkräfte passen kann. Ebenso versichere ich, dass ich mich an die nachstehende Datenschutzerklärung halte und das Interview anonymisiert aufzeichne. Denn das Interview würde zu lange dauern, um es nicht aufzuzeichnen. Durch die Audioaufzeichnung kann ich das Gesagte genauer auswerten und unterliege einer möglichst geringen Verzerrung durch die Rekonstruktion meiner Erinnerung. Außerdem kann ich mich so auf die Befragten und das Gespräch konzentrieren (vgl. Bogner et al., 2014a, S. 39 ff.; vgl. Kuckartz, 2018, S. 165). Die Interviews werden in einem ruhigen Raum in der WfbM durchgeführt, da dieser gut für die Befragten zu erreichen ist und er bietet ein ruhiges Umfeld, in dem die Interviews ungestört durchgeführt werden können.
Mit der Datenschutzerklärung behalten die Befragten die Hoheit über ihre persönlichen Daten. Die Teilnahme ist freiwillig und die Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden. Ebenso mache ich die anonymisierte Transkription transparent. Die Datenschutzerklärung wird in doppelter Ausführung unterschrieben und archiviert. Die Transkription der Audioaufzeichnungen erfolgt mit dem Transkriptionssystem nach Jefferson (1984), das sich besonders im englischen Sprachraum durchgesetzt hat. Das System bietet die Möglichkeit die Aussagen zu qualifizieren, indem bspw. Überlappungen, Pausen und Unterbrechungen kenntlich gemacht werden können. Genauso wie auch Intonationen und Modulationen der Sprache in Geschwindigkeit und Lautstärke. Auch besondere Äußerungen und Geräusche können dargestellt werden. Dazu gehören bspw. auch Atemgeräusche, unklare Äußerungen oder auch non-verbale Aktivitäten. (vgl. Kuckartz, 2018, S. 166–171)
Das Resümee zum gegenwärtigen Untersuchungsstand
Mit methodischem Fokus sollte in dieser Arbeit ein Instrument entwickelt werden, um die Frage zu beantworten, was die Fachkräfte einer Werkstatt brauchen, um ein Praktikum auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in der Werkstatt nachzubereiten. Dafür wurde in die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sowie in die gesellschaftlichen Determinanten von Übergängen und ihrem Scheitern eingeführt. Dabei wurde festgestellt, dass gerade bMA mit einer psychischen Erkrankung bereits in der Vergangenheit am allgemeinen Arbeitsmarkt gescheitert sind und sie damit sensibel für Übergänge im Kontext des Arbeitsmarktes erscheinen. Da die bMA in einer WfbM tätig sind, haben sie den allgemeinen Arbeitsmarkt verlassen. Ein Statuswechsel über die Eingliederungshilfe hinein in die Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, damit sie an sich arbeiten können, um wieder dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entsprechen, war die Folge. Gerade unter dieser Prämisse, sind die Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns in einer Werkstatt zu hinterfragen, weshalb die Strukturen vor Ort dargelegt wurden, die pädagogisches Handeln prägen. Dabei zeigten sich insbesondere die Bezugssysteme in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit fester Gruppenleitung als zentrale Organisationform. Pädagogische Maßnahmen werden mit dem Prozess der Eingliederungsplanung ausgehandelt und an Zielen geplant. Damit eng verbunden ist das Bedarfsermittlungsverfahren nach Metzler, das sogenannte HMB-T-Verfahren, das Bedarfe für die Strukturierung des Tages rekonstruiert und aufzeigt. Mit den Verfahren vor Ort wurde anhand der Bedingungsanalyse nach Schilling schließlich ein Modell des pädagogischen Handelns in der Werkstatt entwickelt, das Grundlage für diese Studie ist und sich auch in der gewählten Forschungsmethode wiederfindet. Mithilfe eines Leitfadeninterviews soll das pädagogische Handeln in der Werkstatt für die fokussierte Situation rekonstruiert werden, um später daraus Bedarfe für die Nachbereitung eines Praktikums auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz abzuleiten. Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass Distanz und Nähe bei der Durchführung eines Interviews in einem Spannungsfeld stehen, da besondere Nähe den Zugang zu den Befragten und auch das Gespräch erleichtert. Gleichsam ist diese Nähe auch eine Herausforderung, da bestehende Rollenbilder für ein Interview auch einmal gedreht werden müssen. Dennoch konnte bspw. der Einstieg über den Haltungsaspekt gewinnbringend genutzt werden, da er zu einer Erzählung einlud. Auch zeigte sich der entwickelte Leitfaden in seiner Struktur als Gewinn für die Interviews, dabei vielen besonders die Bedarfsbereich nach Metzler auf, wodurch auch Aspekte thematisiert wurden, die ansonsten untergegangen wären. Vom jetzigen Zeitpunkt aus wird davon ausgegangen, dass der Leitfaden auch weiterhin passt. Weitere Anpassungsbedarfe werden sich folglich aus der Auswertung im kommenden Semester ergeben.
[1] Gender-Doppelpunkt: In dieser Arbeit wird der Gender-Doppelpunkt verwendet, um auch in Sprache der gesellschaftlichen Diversität Ausdruck zu verleihen. Nicht gegenderte Formen werden nur verwendet, wenn explizit von einer eingeschlechtlichen Person/Gruppe gesprochen wird.
[2] „[Eine Werkstatt] hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, […] berufliche Bildung und eine Beschäftigung […] anzubieten und […] ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen“ (siehe § 219 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IX)
[3] Diese Rechtsauffassung steht im Widerspruch zum Inklusionsbegriff, der eminenter Teil der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist. Ein Auftrag zur Anpassung der Arbeitsmarktsysteme an die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bleibt für WfbM aus. (vgl. Eikötter et al., 2017, S. 45–50)
[4] Für die Vielzahl an psychischen Störungen liegt keine übergreifende Definition vor, da die Krankheitsbilder divers sind. Es werden deshalb die häufigsten Merkmale von psychischen Störungen fokussiert, um psychsiche Störungen zu erfassen. Ein persönlicher Leidensdruck, eine Beeinträchtigung in der Lebensführung, die Verletzung sozialer Normen und dysfunktionales Verhalten sind Bestandteile vieler Erkrankungen. (vgl. American Psychiatric Association, 2018, S. 26; vgl. Hautzinger et al., 2019, S. 25–29)
[5] Medizinisch-psychologische Diagnosen sind Ausdruck einer normativen Gesellschaft und psychische Störungen werden als abweichende, beeinträchtigende und dysfunktionale Muster verstanden. Diagnosen laufen damit Gefahr, Stigmatisierungserfahrungen und Exklusion zu produzieren. Diagnosen werden auch als Instrumente für Behandler:innen zur Planung und für Prognosen verstanden. Sie erfüllen damit eine gesellschaftliche Funktion der Ressourcenaktivierung im vergemeinschafteten Sozialsystem. (siehe American Psychiatric Association, 2018, S. 26; vgl. Faller, 2019, S. 12–14; vgl. Myers, 2014, S. 654 f., 660–663)
[6] Die diskursive Thematisierung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt im Rahmen dieser Arbeit aus, da der rechtliche Rahmen sich nicht trivial beeinflussen lässt. Worauf wir als Einrichtung jedoch Einfluss haben, ist unser eigenes Handeln und die Art und Weise, wie dieses umgesetzt wird. Es heißt also an dieser Stelle, eine Haltung zur gängigen Praxis zu entwickeln, um so den Übergang auszugestalten.
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