Als rechtlicher Betreuer:in spielen Sie eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Personen mit Schulden. Ihr Beitrag kann den Weg zur erfolgreichen Entschuldung der betreuten Person maßgeblich beeinflussen. Dieser Artikel klärt über den Umgang mit Schulden bei rechtlich Betreuten auf und informiert über die Möglichkeiten und den Verlauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Die betreute Person hat Schulden – was nun?
1. Haltung als rechtlicher Betreuer:in
Ihre Aufgabe ist es, die Existenz der betreuten Person vor allen anderen Forderungen von Dritten abzusichern. Das bedeutet, dass Sie kein Geld an Gläubiger:innen zahlen, sondern die finanzielle Situation der betreuten Person im Blick behalten.
Pfändungsschutz
Jeder Person steht ein monatlicher, nicht pfändbarer Betrag zu. Sichern Sie diesen Betrag auf einem persönlichen Girokonto (kein Gemeinschaftskonto) vor KontoPfändungen, indem Sie dieses in ein Pfändungsschutzkonto (P‑Konto) umwandeln. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der jeweiligen Bank.
Existenzsicherung
Erfassen Sie die finanzielle Situation der betreuten Person (monatliche Einnahmen und Ausgaben) und kontrollieren Sie, ob die grundlegenden und lebensnotwendigen Bereiche finanziell abgesichert sind. Ist dies nicht der Fall oder lebt die Person sogar von Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe, dann ist das Existenzminimum erreicht und es gibt keine finanziellen Mittel, um Schulden zu bezahlen. Wird dies über mehrere Jahre so der Fall sein, so ist die Person überschuldet.
Wohn- und Versorgungslage sichern
Sichern Sie die lebensnotwendigen Aspekte wie Wohnung/Haus/Unterkunft, Heizung/Warmwasser, Strom, Ernährung und Körperpflege ab oder werden aktiv, um diese wieder einzurichten.
2. Gläubiger:innen-Aufstellung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über möglichst alle Gläubiger:innen der betreuten Person. Sammeln Sie dafür Forderungsschreiben und kontaktieren Sie die Gläubiger:innen. Sie können auch Selbstauskünfte anfordern. Ein Erstanschreiben für bekannte Gläubiger:innen und ein Anschreiben für Selbstauskünfte liegen bei. Legen Sie einen Ordner mit den aktuellsten Forderungsschreiben an.
Rangfolge der Schulden
Als Betreuer:in müssen Sie Schulden priorisieren. Es gibt Schulden wie Geldstrafen oder Unterhaltsverpflichtungen, also öffentlich gerechtfertigte Schulden, und private Verbraucherschulden. Kümmern Sie sich, wenn überhaupt möglich, zuerst um die öffentlichen Schulden.
Keine neuen Schulden
Achten Sie darauf, dass die betreute Person keine neuen Schulden macht. Dies kann strafrechtliche Folgen haben, wenn eine Person, obwohl sie weiß, dass sie überschuldet ist, wissentlich neue Verbindlichkeiten eingeht, die sie nicht bezahlen kann.
Verhandlung mit Gläubiger:innen
Nachdem Sie alle Gläubiger:innen und die unterschiedlichen Forderungen aufgelistet haben, müssen Sie in Kommunikation mit den Gläubiger:innen bleiben. Teilen Sie eine Auflistung der Gesamtschulden mit und beziehen Sie die finanzielle, soziale und gesundheitliche Situation der betreuten Person in Ihre Stellungnahme mit ein. Bitten Sie gegebenenfalls um Einstellung des Verfahrens. Die Existenzsicherung der betreuten Person steht weiterhin an erster Stelle.
Die Schuldnerberatungen im Kreis Steinfurt unterstützen Sie kostenlos.
Die betreute Person ist überschuldet – Insolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein rechtlich festgelegter Prozess, der es Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien und einen finanziellen Neuanfang zu erlangen. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Kreis Steinfurt unterstützen Sie kostenlos bei der Prüfung, ob ein solches Verfahren in Frage kommt. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
Erfassung aller Schulden
Zuerst werden alle Schuldforderungen erfasst, indem vorhandene Unterlagen gesichtet und aktuelle Forderungsaufstellungen eingeholt werden. Dazu kann eine kostenlose Selbstauskunft eingesehen und schriftlich Kontakt zu den Gläubiger:innen und deren aktuellen Vertreter:innen aufgenommen werden.
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Zunächst ist ein Versuch der außergerichtlichen Einigung anzustreben. Dabei wird ein Entschuldungsangebot auf der Grundlage eines Plans mit allen Gläubiger:innen vorgelegt. Für eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung ist die Zustimmung aller Gläubiger erforderlich. Gelingt dies, entfällt das Insolvenzverfahren.
Bestimmte Schulden, wie Bußgelder, Geldstrafen oder vorsätzlich herbeigeführte Forderungen, sind von der Entschuldung ausgenommen.
Insolvenzantrag
Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, folgt die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens, im Kreis Steinfurt beim Amtsgericht Münster. Hierbei sollte beantragt werden, die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren zu stunden, wenn die betreute Person die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann.
Gerichtlicher Einigungsversuch
Auch das Gericht kann versuchen, mit einem eigenen Plan, mit den Gläubiger:innen eine Einigung zu erreichen. Gelingt dem Gericht dieser Versuch, entfällt das Insolvenzverfahren.
Eröffnungsverfahren
Ein Insolvenzverwalter wird bestimmt und fortan läuft das Verfahren über genau drei Jahre. Die Eröffnung kann abgelehnt werden, falls die Verfahrenskosten nicht gezahlt oder gestundet werden können oder weitere Sperrgründe vorliegen. Der Insolvenzverwalter erfasst und sichert Vermögenswerte. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zu einem bestimmten Stichtag anmelden. Ausgenommene Forderungen, wie Unterhaltszahlungen oder durch Vorsatz entstandene Schulden, sind gesondert anzumelden.
Hauptverfahren
Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet die Insolvenzmasse. Die Erlöse aus der Verwertung werden an die Gläubiger verteilt. Diese Phase dauert etwa ein Jahr an. Es folgt ein Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens.
Wohlverhaltensperiode
Nach Abschluss des Hauptverfahrens läuft dann die sogenannte Wohlverhaltensperiode weiter bis zum Ende des Verfahrens. In dieser Zeit müssen pfändbare Bezüge aus angemessener Erwerbstätigkeit abgetreten und jährlich pfändbare Erträge durch den Insolvenzverwalter an die Gläubiger ausgezahlt werden. Ebenso besteht in dieser Zeit (also nach der Aufhebung des Verfahrens) die Möglichkeit, Ersparnisse zu bilden.
Erteilung der Restschuldbefreiung
Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht über die Befreiung von allen restlichen Schulden, sodass die Gläubiger für diese Forderungen keine Vollstreckung mehr durchführen dürfen. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind bestimmte Forderungen wie Bußgelder oder Geldstrafen.
Aufgaben der rechtlichen Betreuer:in im Verbraucherinsolvenzverfahren
Als rechtlicher Betreuer:in unterstützen Sie die betreute Person auch im Verbraucherinsolvenzverfahren. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
Anbindung an Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
Leiten Sie die betreute Person an seriöse und kostenlose Schuldnerberatungsstellen weiter und begleiten Sie diese Termine. Die professionelle Unterstützung ist für den Erfolg des Verfahrens unerlässlich, auch unterstützen die Beratungsstellen bei der Entscheidung, ob wirklich ein Insolvenzverfahren notwendig ist.
Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Kreis Steinfurt gliedern ihre Zuständigkeiten regional wie folgt auf:
- Ibbenbüren, Hopsten, Hörstel, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln: zuständig ist Schuldnerberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Ibbenbüren.
- Lengerich, Lienen und Tecklenburg: zuständig ist die Schuldnerberatung des Kreises Steinfurt.
- Emsdetten, Ladbergen und Sqerbeck: zuständig ist das Sozio-kulturelle Zentrum Emsdetten.
- Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup und Steinfurt: zuständig ist die Schuldenberatung des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg e. V.
- Rheine, Neuenkirchen und Wettringen: zuständig ist die Schuldnerberatung des Caritasverband Rheine e. V.
Zusammentragen der Gläubiger:innen und Forderungsschreiben
Sie unterstützen bei der Erfassung aller Schuldforderungen und stellen die Gesamtverschuldung durch aktuelle Forderungsaufstellungen zusammen. Die schriftliche Kontaktaufnahme zu den Gläubiger:innen und aktuellen Gläubigervertreter:innen ist hierbei essenziell. Auch das Einholen einer Schufa-Auskunft oder anderen Auskunfteien durch Sie ist hilfreich für den Beratungsprozess.
Unterstützung bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens
In der Wohlverhaltensphase müssen diverse Pflichten wie die Informations- und Mitwirkungspflichten an den Insolvenzverwalter eingehalten werden. Auch dürfen keine Gläubiger:innen bevorzugt und beispielsweise Raten an diese gezahlt werden.
Achtung! Verfahrenskosten
Die Restschuldbefreiung wird nur erteilt, sofern die Verfahrenskosten beglichen oder bei Zahlungsunfähigkeit erfolgreich gestundet wurden.
Umgang mit Einkünften
Während der Wohlverhaltensperiode dürfen keine Einkünfte verheimlicht werden. Zudem ist auf die angemessene Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu achten.
Dieser Artikel soll Ihnen als rechtlicher Betreuer:in eine Hilfestellung bieten, um die betreute Person bestmöglich im Umgang mit Schulden und im Verbraucherinsolvenzverfahren zu unterstützen.