Psychische Erkrankungen verstehen – eine Orientierungshilfe für die Soziale Arbeit
Einleitung zur Blogreihe über psychische Störungen nach ICD-10
Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Gesundheitsproblemen unserer Gesellschaft. Sie betreffen Menschen aller Altersgruppen, sozialen Schichten und Lebenslagen – und sie wirken sich oftmals tiefgreifend auf die Selbstbestimmung, das Sozialverhalten und die Lebensführung der Betroffenen aus. In der Sozialen Arbeit und insbesondere im Rahmen der rechtlichen Betreuung ist es daher unerlässlich, ein grundlegendes Verständnis für psychische und verhaltensbezogene Störungen zu entwickeln.
Diese Blogreihe bietet eine strukturierte und praxisnahe Einführung in die wichtigsten psychischen Erkrankungen gemäß ICD-10, der international anerkannten Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Die Beiträge richten sich an Fachkräfte, ehrenamtliche Betreuer*innen, Auszubildende im sozialen Bereich sowie an alle Interessierten, die sich einen ersten fundierten Überblick über psychiatrische Störungsbilder und ihre Relevanz für die Praxis der Sozialen Arbeit verschaffen möchten.
Ziel und Aufbau der Reihe
Ziel dieser Reihe ist es, psychische Erkrankungen verständlich, kompakt und praxisorientiert darzustellen – ohne medizinische Detailtiefe, aber mit Fokus auf das, was im Alltag zählt: Verstehen, begleiten, stabilisieren.
Die einzelnen Artikel folgen einer einheitlichen Struktur:
Klassifikation und Formen (gemäß ICD-10)
Ursachen und Einflussfaktoren
Behandlungsmöglichkeiten und alltagsbezogene Begleitung
Diese Gliederung erleichtert es, Symptome einzuordnen, Handlungsbedarfe zu erkennen und hilfreiche Unterstützungsangebote zu reflektieren. Ergänzt wird die Reihe um Hinweise zur rechtlichen Betreuung, sozialpädagogischen Interventionen sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Fachlich fundiert – praxisnah gedacht
Die Texte basieren auf aktuellen fachlichen Standards und sozialarbeiterischen Perspektiven. Sie verstehen sich nicht als medizinisches Diagnoseinstrument, sondern als Orientierungshilfe für die professionelle Beziehungsgestaltung, Hilfeplanung und ethisch reflektierte Unterstützung.
Gerade in der rechtlichen Betreuung sind Verständnis, klare Kommunikation, Struktur und Empathie zentrale Elemente, um Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alltag zu stärken und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diese Blogreihe möchte dazu beitragen, den oft schwer fassbaren Begriffen wie „Psychose“, „Depression“, „Angststörung“ oder „Persönlichkeitsstörung“ ein klares, respektvolles und handlungsrelevantes Profil zu geben.
Hinweis: Die Inhalte dieser Reihe dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik oder Therapie. Sie sollen jedoch Brücken schlagen zwischen Theorie, Klassifikation und sozialer Praxis.
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ICD-10: F10–F19)
Missbrauch, Abhängigkeit und Entzug im Überblick
1. Klassifikation und Formen
Die ICD-10-Kategorie F10–F19 beschreibt psychische und verhaltensbezogene Störungen, die durch den Gebrauch, Missbrauch oder die Abhängigkeit von psychotropen Substanzen entstehen. Hierzu zählen legal wie illegal verfügbare Substanzen, die das zentrale Nervensystem beeinflussen – durch sedierende, stimulierende oder halluzinogene Wirkungen.
Jede Substanzgruppe wird dabei mit eigenem ICD-10-Code klassifiziert:
Nicht erfasst ist der Missbrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen, z. B. Abführmittel oder Schmerzmittel (→ F55).
2. Ursachen und Risikofaktoren
Die Entwicklung einer substanzbezogenen Störung beruht auf einem Zusammenspiel biologischer, psychischer und sozialer Faktoren (biopsychosoziales Modell):
Genetische Disposition und neurobiologische Anfälligkeit
Psychische Vorerkrankungen (z. B. Depression, Angststörung, Persönlichkeitsstörungen)
Erlernte Bewältigungsstrategien: Konsum als (dysfunktionale) Form der Emotionsregulation
Besonders riskant ist der Einstieg im Jugendalter, der Übergang vom Konsum zur Sucht ist fließend.
3. Symptomatik und Verlaufsformen
Die ICD-10 beschreibt folgende Symptomtypen je nach Substanz:
Akute Intoxikation (Rauschzustand)
Schädlicher Gebrauch ohne Abhängigkeitskriterien
Abhängigkeitssyndrom (z. B. Craving, Toleranz, Kontrollverlust)
Entzugssyndrom mit oder ohne Delir
Psychotische Störungen im Zusammenhang mit Substanzgebrauch
Amnestisches Syndrom (z. B. Korsakow bei Alkoholabhängigkeit)
Persistierende Persönlichkeitsveränderung nach Substanzkonsum
Substanzgebrauchsstörungen können episodisch, chronisch oder rezidivierend verlaufen – mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit bei fehlender Behandlung.
Behandlung und Alltagsbewältigung
Die Behandlung erfolgt in mehreren Schritten und ist interdisziplinär:
Entgiftung (Akutphase)
Stationäre Entzugsbehandlung (z. B. bei Alkohol, Benzodiazepinen, Opiaten)
Ärztlich überwachte Medikamentengabe zur Symptomkontrolle
Notwendigkeit bei körperlicher Abhängigkeit oder Suizidalität
Gruppenangebote, Selbsthilfe (z. B. Anonyme Alkoholiker, NA)
Reha-Maßnahmen gemäß SGB IX (ambulant oder stationär)
Nachsorge und Integration
Ambulante Suchtberatung
Sozialpädagogische Begleitung (z. B. betreutes Wohnen, berufliche Wiedereingliederung)
Rechtliche Betreuung bei schwerwiegender Desorientierung, Schulden oder Beschaffungskriminalität
Langfristige Stabilität erfordert strukturelle Hilfen, psychosoziale Stabilisierung und Rückfallmanagement.
Psychosen und Neurosen – eine grundlegende Unterscheidung(ICD-10: F20–F49)
Psychische Erkrankungen werden traditionell in zwei große Gruppen unterteilt: Psychosen und Neurosen. Diese Unterscheidung hilft, das Verständnis über das Ausmaß der Beeinträchtigung und den Realitätsbezug der Betroffenen zu schärfen.
Psychosen: Schwerwiegende Störungen mit Realitätsverlust
Psychosen sind schwere psychische Erkrankungen, bei denen in akuten Phasen zentrale psychische Funktionen wie Wahrnehmung, Denken, Fühlen, Wollen und Erleben tiefgreifend verändert sein können. Charakteristisch ist ein erheblicher Verlust des Realitätsbezugs, der für die Betroffenen mit starker Verunsicherung und Angst verbunden sein kann.
Typische Symptome sind:
Halluzinationen (z. B. Stimmenhören ohne äußeren Reiz)
Wahnvorstellungen (z. B. Verfolgungswahn, Größenwahn)
Diese Symptome können sowohl psychisch als auch organisch (körperlich) bedingt sein, etwa durch:
Vergiftungen (z. B. durch Alkohol oder Drogen)
Hirntumore oder Hirnentzündungen
Hormonstörungen
Mangelernährung
In solchen Fällen kann die Behandlung der Grunderkrankung zur Rückbildung der psychotischen Symptome führen.
Formen psychotischer Störungen
1. Schizophrene und nichtorganische psychotische Störungen (ICD-10: F20–F29): Psychosen ohne erkennbare körperliche Ursache. Dazu zählen:
2. Affektive Störungen (F30–F39): Störungen mit deutlicher Beeinträchtigung von Stimmung und Antrieb:
Manische Episoden
Bipolare affektive Störung
Depressive Episoden
Rezidivierende depressive Störung
Anhaltende affektive Störungen
3. Schizoaffektive Störungen (F25): Kombinierte Beeinträchtigung von Denken, Wahrnehmung, Stimmung und Antrieb.
Neurosen: Psychische Störungen mit erhaltenem Realitätsbezug
Neurosen – ein Begriff mit Ursprung in der Tiefenpsychologie – bezeichnen psychische Störungen ohne nachweisbare körperliche Ursache, bei denen der Realitätsbezug grundsätzlich erhalten bleibt. Das bedeutet: Es treten keine Halluzinationen oder Wahnvorstellungen auf.
Aus tiefenpsychologischer Perspektive gelten Neurosen als Ausdruck innerer, unbewusster Konflikte. Verhaltenstherapeutisch betrachtet handelt es sich häufig um erlernte und verfestigte dysfunktionale Denk- und Verhaltensmuster.
Formen neurotischer Störungen
1. Angststörungen (F40–F41): Dazu zählen:
Phobien (z. B. soziale Phobie, Agoraphobie)
Generalisierte Angststörung
Panikstörung
2. Zwangsstörungen (F42): Wiederkehrende, als belastend empfundene Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen.
3. Belastungs- und Anpassungsstörungen (F43): Reaktionen auf belastende Ereignisse oder anhaltende Lebensveränderungen, die zu einer psychischen Krise führen können.
4. Dissoziative Störungen (F44): Beeinträchtigung von Bewusstsein, Identität, Gedächtnis oder der Kontrolle über Körperfunktionen – oft in Verbindung mit psychischer Belastung.
5. Somatoforme Störungen (F45): Körperliche Beschwerden ohne organische Ursache, verbunden mit einem hohen Leidensdruck und häufigem Arztbesuch.
6. Andere neurotische Störungen (F48): Dazu zählen u. a. neurasthenische Beschwerden (chronische Erschöpfung) oder Depersonalisationsstörungen.
Schizophrene und nichtorganische psychotische Störungen(ICD-10: F20–F29)
1. Symptome, Ursachen und Behandlung
Schizophrene und andere nichtorganische psychotische Störungen gehören zu den schwerwiegenden psychischen Erkrankungen und sind durch tiefgreifende Veränderungen des Denkens, Wahrnehmens, Fühlens und Verhaltensgekennzeichnet. Die Symptome treten in der Regel phasisch auf, d. h. in akuten Krankheitsphasen mit stark ausgeprägten Beschwerden und zwischenzeitlichen stabileren Phasen.
Typische Symptome sind:
Halluzinationen (z. B. Stimmenhören ohne äußeren Reiz)
Wahnvorstellungen (z. B. Verfolgungswahn, Größenideen)
Denkstörungen, Verlangsamung oder Zerfahrenheit des Denkens
Im Unterschied zu organisch bedingten Psychosen lassen sich bei diesen Störungen keine körperlichen Ursachen (wie z. B. Hirnerkrankungen oder Intoxikationen) nachweisen. Die Erkrankungen zählen zu den nichtorganischen Psychosenim engeren Sinne.
2. Formen schizophreniformer und nichtorganischer Psychosen
Schizophrenie (F20): Die häufigste Form mit ausgeprägten Positiv- und Negativsymptomen
Schizotype Störung (F21): Persönlichkeitsnahe Störung mit bizarren Denkinhalten, aber ohne ausgeprägte Psychose
Anhaltende wahnhafte Störungen (F22): Langanhaltender Wahn ohne andere Symptome der Schizophrenie
Akute vorübergehende psychotische Störungen (F23): Plötzlicher Beginn mit rascher Rückbildung
Induzierte wahnhafte Störung (F24): Übernahme von Wahninhalten durch engen Bezug zu einer psychotischen Person
Etwa 1 % der Bevölkerung erkrankt im Laufe des Lebens an einer schizophrenen Störung – Männer und Frauen sind etwa gleich häufig betroffen. Die Ursachen gelten als multifaktoriell: Biologische Vulnerabilität, genetische Disposition, frühkindliche Belastungen, aber auch soziale Faktoren wie Isolation oder Migrationserfahrungen können das Risiko erhöhen.
3. Behandlung und Umgang im Alltag
Die Therapie basiert auf einem mehrdimensionalen Behandlungskonzept:
Medikamentöse Behandlung mit Antipsychotika (Neuroleptika) zur Symptomlinderung
Psychotherapie, insbesondere kognitive Verhaltenstherapie, zur Krankheitsverarbeitung
Soziotherapeutische und psychosoziale Unterstützung, z. B. durch sozialpsychiatrische Dienste
Psychoedukation für Betroffene und Angehörige zur Rückfallprophylaxe
Langfristig entscheidend sind Struktur, Stabilität und soziale Einbindung. Empfehlenswert sind:
Frühwarnzeichen für Rückfälle erkennen und rechtzeitig Hilfe einholen
Ein geregelter Tagesablauf mit festen Zeiten für Schlaf, Ernährung und Aktivität
Soziale Kontakte und ein tragfähiges Unterstützungsnetz
Einfühlsame Begleitung durch rechtliche Betreuer*innen, Angehörige und Fachkräfte
Affektive Störungen – Depression, Manie und bipolare Erkrankungen(ICD-10: F30–F39)
Affektive Störungen – auch als affektive Psychosen bezeichnet – umfassen psychische Erkrankungen, bei denen Stimmung, Antrieb und emotionales Erleben über einen längeren Zeitraum erheblich verändert sind. Die Symptome können sich in depressiven, manischen oder gemischten Phasen äußern und treten häufig episodenhaft auf, wobei Rückfälle keine Seltenheit sind.
1. Klassifikation und Formen affektiver Störungen (ICD-10 F30–F39):
Aufgaben priorisieren und Überforderung vermeiden
Förderung sozialer Kontakte und Aktivitäten
Ein achtsamer Umgang mit sich selbst, regelmäßige therapeutische Begleitung sowie verständnisvolle Unterstützung durch das Umfeld sind essenziell für die langfristige Stabilisierung und Lebensqualität.
Schizoaffektive Störungen – Zwischen Psychose und affektiver Erkrankung(ICD-10: F25)
Schizoaffektive Störungen sind psychische Erkrankungen, bei denen Merkmale einer schizophrenen Psychose (z. B. Halluzinationen, Wahnvorstellungen, Denkstörungen) mit Symptomen affektiver Störungen (z. B. depressive oder manische Episoden) gleichzeitig oder im Wechsel auftreten. Die Betroffenen erleben also sowohl eine Beeinträchtigung des Denkens und der Wahrnehmung als auch Störungen von Stimmung und Antrieb.
Diese Mischform stellt für Diagnostik und Therapie eine besondere Herausforderung dar, da die Symptome einerseits typisch schizophren, andererseits klar affektiv geprägt sind. Die genaue Ausprägung kann individuell sehr unterschiedlich sein.
Die Therapie erfolgt meist medikamentös, mit einer Kombination aus Antipsychotika und stimmungsstabilisierenden Medikamenten (z. B. Antidepressiva oder Phasenprophylaktika). Ergänzend ist eine psychotherapeutische Begleitunghilfreich, um emotionale Belastungen zu bewältigen, Krankheitseinsicht zu fördern und Rückfälle vorzubeugen.
Soziale Unterstützungssysteme, tagesstrukturierende Maßnahmen und psychoedukative Angebote (z. B. für Angehörige oder Betreuer*innen) spielen eine wichtige Rolle für den langfristigen Umgang mit der Erkrankung.
Phobische Störungen und andere Angststörungen(ICD-10: F40–F41)
Angststörungen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen und können den Alltag der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Dabei handelt es sich um übermäßige, anhaltende Ängste, die sich entweder auf konkrete Auslöser(phobische Störungen) oder auf diffuse, schwer eingrenzbare Situationen (generalisierte Angststörungen) beziehen. Die empfundenen Ängste stehen in keinem realistischen Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr und sind für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar.
1. Formen von Angststörungen:
Phobische Störungen (F40): Hierunter fallen unter anderem:
Agoraphobie (Angst vor öffentlichen Plätzen oder Menschenansammlungen)
Soziale Phobie (Angst vor negativer Bewertung in sozialen Situationen)
Spezifische Phobien (z. B. Höhenangst, Tierphobien, Flugangst)
Sonstige Angststörungen (F41):
Panikstörung (plötzliche Angstanfälle mit starken körperlichen Symptomen)
Zwangsstörungen sind gekennzeichnet durch wiederkehrende, als quälend empfundene Gedanken (Zwangsgedanken) und/oder Handlungen (Zwangshandlungen), die das Leben der Betroffenen stark einschränken. Die Betroffenen erleben diese Zwänge oft als sinnlos, können sich ihnen jedoch nur schwer entziehen. Häufig geht dies mit einem hohen Maß an innerem Druck, Scham und Angst einher.
1. Typische Beispiele für Zwänge:
Kontrollzwänge (z. B. mehrfaches Überprüfen von Herd, Türen)
Wasch- und Reinigungszwänge
Ordnungs- oder Zählzwänge
Zwangsgedanken mit aggressivem, religiösem oder sexuellem Inhalt
2. Therapie von Zwangsstörungen:
Die wirksamste Behandlung ist meist eine kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsverhinderung (ERP). Auch medikamentöse Unterstützung (z. B. mit SSRI) kann hilfreich sein, besonders bei starkem Leidensdruck.
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen(ICD-10: F43)
Belastungs- und Anpassungsstörungen entstehen als psychische Reaktion auf ein außergewöhnlich belastendes Ereignis oder eine einschneidende Lebensveränderung, die von der betroffenen Person nicht mehr adäquat verarbeitet werden kann. Dabei kann es sich sowohl um plötzliche traumatische Erlebnisse (z. B. Unfall, Gewalt, Verlust) als auch um andauernde psychosoziale Belastungen (z. B. Scheidung, Arbeitsplatzverlust, Migration) handeln.
1. Formen und Symptome:
Akute Belastungsreaktion: Tritt unmittelbar nach dem belastenden Ereignis auf, mit Symptomen wie Angst, innerer Unruhe, Verwirrtheit oder vegetativen Reaktionen (z. B. Herzklopfen, Schweißausbrüche).
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS): Entwickelt sich verzögert, meist Wochen nach dem Trauma. Typische Symptome sind Flashbacks, Albträume, emotionale Taubheit, Vermeidungsverhalten und Übererregbarkeit.
Anpassungsstörung: Reaktion auf belastende Lebensveränderungen. Symptome können depressive Verstimmung, Angst, Rückzug, Reizbarkeit oder Konzentrationsstörungen sein.
2. Behandlung:
Die Behandlung richtet sich nach der Art und Schwere der Belastungsreaktion. Hilfreich sind:
Dissoziative Störungen, früher auch Konversionsstörungen genannt, beschreiben den teilweisen oder vollständigen Verlust normaler psychischer Funktionen, ohne dass eine körperliche Ursache nachweisbar ist. Die Betroffenen erleben plötzlich Einschränkungen in Bereichen wie Bewusstsein, Erinnerung, Identitätswahrnehmung, Bewegung oder Sinnesempfindung – in direktem Zusammenhang mit psychischen Belastungen oder inneren Konflikten.
1. Typische Symptome:
Dissoziative Amnesie: Erinnerungslücken, oft bezogen auf belastende Ereignisse
Dissoziative Fugue: Plötzliche Ortsveränderung mit Identitätsverlust
Dissoziative Krampfanfälle oder Bewegungsstörungen: Ohne organische Ursache, ähnlich wie epileptische Anfälle
Dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörungen: Taubheitsgefühle, Lähmungen oder Sehstörungen
Diese Symptome werden nicht willentlich gesteuert und verursachen meist erheblichen Leidensdruck.
2. Therapeutischer Ansatz:
Psychotherapeutische Begleitung, insbesondere tiefenpsychologisch fundierte oder traumazentrierte Ansätze
Stärkung von Ich-Funktionen und Selbstwahrnehmung
Bearbeitung zugrunde liegender Konflikte oder Traumata
Eine wertschätzende und nicht-stigmatisierende Haltung ist entscheidend, da Betroffene oft mit Unverständnis oder Schuldzuschreibungen konfrontiert sind.
Somatoforme Störungen – Körperliche Beschwerden ohne organischen Befund(ICD-10: F45)
Somatoforme Störungen sind psychische Erkrankungen, bei denen anhaltende körperliche Beschwerden auftreten, ohne dass eine medizinisch erklärbare körperliche Ursache gefunden werden kann. Die Betroffenen leiden meist unter Schmerzen, Magen-Darm-Problemen, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder anderen körperlichen Symptomen, die mit einem hohen Leidensdruck und häufigen Arztbesuchen einhergehen.
Typisch ist, dass trotz mehrfacher ärztlicher Untersuchungen und wiederholt negativer Befunde der Eindruck besteht, schwer körperlich erkrankt zu sein. Dies führt oft zu hartnäckigen Forderungen nach weiteren medizinischen Abklärungen und einer ausgeprägten Sorge um die eigene Gesundheit (Krankheitsangst).
1. Formen somatoformer Störungen:
Somatisierungsstörung: Vielfältige, wechselnde körperliche Beschwerden über einen längeren Zeitraum
Hypochondrische Störung: Überzeugung, an einer schweren körperlichen Krankheit zu leiden
Somatoforme autonome Funktionsstörung: Symptome in bestimmten Organsystemen (z. B. Herz, Magen), ohne Befund
Anhaltende Schmerzstörung: Chronischer Schmerz ohne ausreichende organische Erklärung
2. Behandlung somatoformer Störungen:
Die wirksamsten Maßnahmen sind psychotherapeutische Verfahren, insbesondere kognitive Verhaltenstherapie. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit vom Körpersymptom auf zugrunde liegende psychische Belastungen zu lenken und den Umgang mit dem eigenen Körpererleben zu verändern.
Psychoedukation, ärztlich-psychologische Kooperation sowie eine achtsame Gesprächsführung sind entscheidend für den Behandlungsprozess. Rein somatische Behandlungen führen in der Regel nicht zum gewünschten Erfolg.
Diese Kategorie umfasst weitere psychische Störungen mit neurotischem Charakter, die nicht eindeutig einer spezifischen Diagnosegruppe wie Angst‑, Zwangs- oder somatoformen Störungen zugeordnet werden können. Sie sind häufig mit chronischer Erschöpfung, Anspannung oder Entfremdungserleben verbunden.
1. Beispiele:
Neurasthenie: Anhaltende psychische oder körperliche Erschöpfung nach geringer Anstrengung, Konzentrationsprobleme, Reizbarkeit
Depersonalisations- und Derealisationssyndrom: Gefühl, losgelöst vom eigenen Körper oder der Umwelt zu sein, als ob alles „unwirklich“ erscheint
Auch diese Störungen können einen erheblichen Einfluss auf Lebensqualität und Alltagsbewältigung haben, obwohl sie für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar sind.
2. Therapeutische Ansätze:
Im Vordergrund stehen stabilisierende Gespräche, psychotherapeutische Begleitung und gegebenenfalls medikamentöse Unterstützung bei komorbiden Symptomen wie Depression oder Angst. Strukturierung des Alltags, Entspannungsverfahren und der Aufbau tragfähiger Beziehungen sind zentral für die Genesung.
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (ICD-10: F50–F59)
Wenn Körper und Psyche sich wechselseitig beeinflussen
1. Klassifikation und Formen
Die ICD-10-Kategorie F50–F59 umfasst psychische Störungen, bei denen das Verhalten in engem Zusammenhang mit körperlichen Funktionen oder Vorgängen steht, ohne dass primär eine organische Ursache zugrunde liegt. Häufig treten die Beschwerden im Spannungsfeld zwischen Körper und Psyche auf und erfordern eine ganzheitliche, interdisziplinäre Betrachtung.
F50 – Essstörungen
Essstörungen sind durch ein gestörtes Essverhalten und ein gestörtes Körperbild gekennzeichnet. Sie treten häufig im Jugendalter auf und betreffen überproportional häufig Frauen, können aber auch Männer betreffen.
Typische Erkrankungen:
Anorexia nervosa: Selbst herbeigeführtes Untergewicht durch Nahrungsverweigerung
Bulimia nervosa: Heißhungeranfälle mit kompensatorischen Maßnahmen (Erbrechen, Fasten)
Binge-Eating-Störung: Wiederholte Essanfälle ohne kompensatorisches Verhalten
Pica-Syndrom: Verzehr nicht essbarer Stoffe (z. B. Erde, Papier), v. a. im Kindesalter
F51 – Nichtorganische Schlafstörungen
Diese Störungen betreffen Ein- und Durchschlafstörungen, die nicht durch körperliche Erkrankungen erklärbar sind. Der Schlaf ist dauerhaft beeinträchtigt – mit Auswirkungen auf Tagesbefinden, Konzentration und psychische Stabilität.
Beispiele:
Primäre Insomnie: Einschlaf- oder Durchschlafstörungen ohne körperliche Ursache
Parasomnien: Auffälligkeiten im Schlafverhalten (z. B. Schlafwandeln – Somnambulismus, Nachtschreck – Pavor nocturnus)
F52 – Sexuelle Funktionsstörungen ohne organische Ursache
Diese Störungen betreffen die sexuelle Erregbarkeit, das Verlangen oder die Orgasmusfähigkeit, ohne dass eine körperliche Ursache vorliegt. Kann bei Männern und bei Frauen vorliegen.
Möglicherweise mit Auswirkungen auf die Mutter-Kind-Beziehung
F54 – Psychologische Faktoren bei körperlichen Erkrankungen
Hier sind psychische oder Verhaltensfaktoren maßgeblich an der Entstehung, Ausprägung oder Aufrechterhaltung körperlicher Erkrankungen beteiligt, etwa bei:
Missbrauch von Medikamenten oder anderen Mitteln, die nicht als klassisch „abhängigkeitserzeugend“ gelten – z. B.:
Schmerzmittel, Abführmittel, Schlafmittel
Vitaminpräparate oder alternative Heilmittel
Begleitet von Absetzerscheinungen, Toleranzentwicklung oder psychosozialen Folgen.
F59 – Nicht näher bezeichnete Verhaltensauffälligkeiten bei körperlichen Faktoren
Diese Reservekategorie wird verwendet, wenn eine Verhaltensauffälligkeit im Zusammenhang mit körperlichen Faktoren besteht, aber keiner der anderen Diagnosen eindeutig zugeordnet werden kann.
2. Ursachen
Die Ursachen dieser Störungen sind vielschichtig und biopsychosozial zu betrachten:
Lerntheoretische Einflüsse: Verstärkung durch kurzfristige Entlastung oder Zuwendung
Neurobiologische Grundlagen: z. B. Schlaf-Wach-Rhythmus, hormonelle Regelkreise
Soziale Bedingungen: Leistungsdruck, familiäre Spannungen, Tabuisierung von Sexualität
Kulturelle Normen und Schönheitsideale, insbesondere bei Essstörungen
Oft wirken mehrere Faktoren gemeinsam – die Symptome dienen dabei oft der Bewältigung von inneren Spannungen oder äußeren Belastungen.
3. Behandlung und Alltagsbewältigung
Die Therapie richtet sich nach der jeweiligen Störungsform und dem individuellen Beschwerdebild. Grundsätzlich ist ein ganzheitlicher Behandlungsansatz empfehlenswert, der medizinische, psychotherapeutische und soziale Aspekte integriert.
Psychotherapeutische Verfahren:
Verhaltenstherapie, z. B. bei Schlafstörungen, Essanfällen, sexuellen Funktionsstörungen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zur Bearbeitung unbewusster Konflikte
Psychoedukation, insbesondere bei Ess- und Schlafstörungen
Traumatherapie bei postpartalen oder sexuellen Störungen
Medizinische Unterstützung:
Symptomorientierte Behandlung (z. B. Schlafmittel, Antidepressiva, Hormontherapie)
Interdisziplinäre Kooperation mit Gynäkologie, Gastroenterologie, Dermatologie oder Schlafmedizin
Sozialpädagogische und rechtliche Begleitung:
Beratung in Lebenskrisen (z. B. nach Geburt, bei chronischer Erkrankung)
Rechtliche Betreuung bei schädlichem Medikamentengebrauch oder schwerer psychosozialer Desintegration
Persönlichkeitsstörungen – Stabile Muster mit starkem Einfluss auf das Leben(ICD-10: F60)
1. Klassifikation und Formen
Persönlichkeitsstörungen sind tiefgreifende, überdauernde Verhaltens- und Erlebensmuster, die deutlich von kulturell erwarteten Normen abweichen. Sie zeigen sich in der Wahrnehmung, im Denken, in der Affektivität, der Impulskontrolle und im zwischenmenschlichen Verhalten. Die Muster beginnen in der Jugend oder im frühen Erwachsenenalter und bleiben über das Leben hinweg relativ stabil.
In der ICD-10 werden zehn spezifische Persönlichkeitsstörungen unterschieden:
Haltlose, unreife oder exzentrische Persönlichkeitsbilder
10. Nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung (F60.9)
Wird verwendet, wenn keine der spezifischen Diagnosen eindeutig zutrifft.
2. Ursachen und Entstehung
Die Entwicklung von Persönlichkeitsstörungen ist multifaktoriell bedingt:
Genetische und neurobiologische Prädispositionen
Frühe Bindungserfahrungen, insbesondere instabile oder traumatisierende Beziehungen
Dysfunktionale Erziehungs- und Sozialisationsbedingungen
Individuelle Bewältigungsstrategien, die in extremen Ausprägungen zu starren Mustern werden
Die Übergänge zu Persönlichkeitsvarianten oder akzentuierten Persönlichkeitszügen sind fließend. Persönlichkeitsstörungen entwickeln sich typischerweise im Jugendalter und manifestieren sich dauerhaft bis ins Erwachsenenalter.
3. Behandlung und Alltagsbewältigung
Persönlichkeitsstörungen sind langfristige, aber behandelbare Störungen, wenn Betroffene zur Mitarbeit bereit sind oder durch psychosoziale Umstände (z. B. Krisen, Komorbiditäten) zur Behandlung motiviert werden.
Schematherapie Integration von biografischen Mustern, Bedürfnissen und Emotionen
Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) Besonders wirksam bei Borderline-Störungen zur Emotionsregulation und Impulskontrolle
Weitere Interventionsformen
Psychoedukation zur Förderung von Einsicht und Selbstfürsorge
Sozialpädagogische Unterstützung zur Strukturierung des Alltags
Medikamentöse Therapie bei komorbiden Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Impulskontrollstörungen
Rechtliche Betreuung bei erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstbestimmung
Ziele der Behandlung
Verbesserung der Selbstwahrnehmung und Beziehungsfähigkeit
Erhöhung der Stresstoleranz und Impulskontrolle
Förderung von Selbstwirksamkeit und sozialer Integration
Andauernde Persönlichkeitsänderungen nach Extrembelastung(ICD-10: F62)
Wenn sich die Persönlichkeit langfristig verändert
1. Klassifikation und Formen
Die ICD-10-Diagnosegruppe F62 umfasst andauernde Persönlichkeitsänderungen, die nicht Folge einer organischen Hirnschädigung sind. Diese tiefgreifenden Veränderungen treten nach extrem belastenden Erlebnissenauf, wie z. B. wiederholten Traumatisierungen, langandauernder Gewalt oder schwerer Vernachlässigung.
Sie tritt häufig nach wiederholter oder chronischer Traumatisierung auf und geht über die klassische PTBS hinaus. Während bei der klassischen PTBS Flashbacks und Vermeidungsverhalten dominieren, stehen bei der kPTBS zusätzlich tiefgreifende Persönlichkeitsveränderungen im Vordergrund.
Typische Merkmale:
Chronisches Misstrauen gegenüber anderen Menschen
Sozialer Rückzug, Isolation, Verlust von Bindungsfähigkeit
Emotionale Taubheit, Reizbarkeit oder erhöhte Erregbarkeit
Gefühl der Entfremdung, Sinnlosigkeit, Wertlosigkeit
Dysfunktionale Bewältigungsstrategien, wie Selbstverletzung oder Substanzkonsum
2. Ursachen
Andauernde Persönlichkeitsveränderungen entstehen in der Regel nach:
Langfristiger psychischer oder physischer Gewalt (z. B. Missbrauch, Kriegserfahrungen)
Chronischer Traumatisierung ohne Schutzfaktoren
Sozialer Deprivation, z. B. bei Kindern in institutioneller Fremdunterbringung
Unzureichender Nachsorge nach traumatischen Erlebnissen
Risikofaktoren sind u. a. fehlende stabile Bindungen, frühkindliche Entwicklungstraumata und mangelnde Resilienzressourcen.
3. Behandlung und Alltagsbewältigung
Die Behandlung erfolgt langfristig und multimodal. Zentrale Ziele sind Stabilisierung, Traumabewältigung und soziale Wiedereingliederung.
Psychotherapeutische Verfahren:
Traumazentrierte Psychotherapie (z. B. EMDR, Schematherapie, psychodynamisch fundierte Verfahren)
Stabilisierungsarbeit zur Förderung von Sicherheit, Orientierung und Selbstregulation
Beziehungsarbeit, da viele Betroffene unter Bindungsstörungen leiden
Achtsamkeits- und körperorientierte Ansätze zur Emotionsregulation
Ergänzende Maßnahmen:
Medikamentöse Unterstützung bei begleitender Depression, Angst oder Schlafstörung
Sozialpädagogische Begleitung (z. B. betreutes Wohnen, Tagesstruktur, Hilfe bei Behördenkontakten)
Rechtliche Betreuung, wenn die Selbstsorge stark eingeschränkt ist
Alltag und Integration:
Aufbau eines verlässlichen sozialen Netzes
Entwicklung von Frühwarnzeichen und Notfallplänen
Integration in Alltag und Arbeitswelt (ggf. durch Teilhabeassistenz oder Reha-Maßnahmen)
Störungen der Impulskontrolle und abnorme Gewohnheiten(ICD-10: F63)
Wenn der innere Drang stärker ist als der Wille
1. Klassifikation und Formen
Die ICD-10-Gruppe F63 umfasst psychische Störungen, bei denen Betroffene wiederholt Verhaltensimpulsen nicht widerstehen können, obwohl sie wissen, dass das Verhalten schädlich oder sozial unerwünscht ist. Im Vordergrund steht eine verminderte Impulskontrolle, nicht selten begleitet von Scham, Schuld und sozialem Rückzug.
Typische Formen:
Pathologisches Spielen (F63.0): Zwanghaftes Glücksspielverhalten mit Kontrollverlust, Schulden, familiären und beruflichen Problemen
Pyromanie (F63.1): Wiederholtes, absichtliches Legen von Bränden aus innerem Drang, ohne äußeren Nutzen
Kleptomanie (F63.2): Zwanghaftes Stehlen von Gegenständen ohne tatsächlichen Bedarf
Trichotillomanie (F63.3): Unkontrolliertes Ausreißen von Kopf‑, Augenbrauen- oder Körperhaaren, oft in Stresssituationen
Diese Verhaltensweisen sind nicht mit Befriedigung durch den Akt selbst verbunden, sondern dienen häufig der Spannungsregulation oder Selbstberuhigung.
2. Ursachen
Die genauen Ursachen sind komplex und vielschichtig:
Neurobiologische Faktoren: Dysregulation im Belohnungssystem (Dopamin, Serotonin)
Lerntheoretische Erklärungen: Erlernte kurzfristige Spannungsreduktion durch problematisches Verhalten
Soziale Faktoren: Isolation, Stress, emotionale Vernachlässigung, Mangel an Alternativen
Impulskontrollstörungen treten oft komorbid mit Depressionen, Angststörungen oder Persönlichkeitsstörungen auf.
3. Behandlung und Alltagsbewältigung
Die Behandlung zielt auf Einsichtsförderung, Impulsregulation und Verhaltensänderung. Je früher die Intervention erfolgt, desto günstiger ist der Verlauf.
Psychotherapeutische Maßnahmen:
Kognitive Verhaltenstherapie (KVT): Identifikation von Auslösern, Aufbau alternativer Bewältigungsstrategien
Verhaltensexperimente und Expositionstraining
Motivierende Gesprächsführung (MI) zur Förderung von Veränderungsbereitschaft
Gruppentherapie, insbesondere bei Glücksspielsucht (z. B. SHG, Reha-Angebote)
Medikamentöse Unterstützung:
Bei hoher Impulsivität: Einsatz von SSRI oder stimmungsstabilisierenden Medikamenten
Achtsamkeitstraining und Impulskontrollübungen
Rehabilitation oder Eingliederungshilfe bei erheblichen sozialen Folgen
Rechtliche Betreuung, wenn Schuldenregulierung oder Selbstsorge nicht gewährleistet sind
Störungen der Geschlechtsidentität, Sexualpräferenz und sexuellen Entwicklung (ICD-10: F64–F66)
Zwischen Identität, Orientierung und Normabweichung
1. Klassifikation und Formen
Die ICD-10-Kategorien F64 bis F66 fassen psychische Störungen zusammen, die im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität, sexuellen Vorlieben und sexueller Entwicklung stehen. Es handelt sich dabei um sehr unterschiedliche Phänomene – von tiefem Identitätskonflikt bis hin zu normabweichenden sexuellen Neigungen oder entwicklungsbedingten Schwierigkeiten.
F64 – Störungen der Geschlechtsidentität
Störungen der Geschlechtsidentität beschreiben Zustände, in denen die erlebte Geschlechtszugehörigkeit im Widerspruch zum bei Geburt zugewiesenen biologischen Geschlecht steht. Dazu zählen:
Transsexualismus (F64.0): Der Wunsch, dem anderen Geschlecht anzugehören und als dieses anerkannt zu werden, oft mit dem Streben nach medizinischer Geschlechtsangleichung.
Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen (F64.1): Das wiederholte Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts zur Stärkung der Geschlechtsidentität, ohne Wunsch nach dauerhafter Geschlechtsangleichung.
Diese Diagnosen sind nicht zu verwechseln mit nicht-heteronormativer Geschlechtsidentität oder Transidentität, wie sie heute im Rahmen des ICD-11 unter „Gender Incongruence“ deutlich entpathologisiert wurde.
F65 – Störungen der Sexualpräferenz (Paraphilien)
Hierzu zählen sexuelle Vorlieben, die deutlich von gesellschaftlichen Normen abweichen und/oder mit Leidensdruck oder Gefährdung Dritter einhergehen. Die sexuelle Erregung bezieht sich hierbei nicht auf einvernehmliche zwischenmenschliche Sexualität.
Beispiele:
Fetischismus: Erregung durch unbelebte Objekte (z. B. Kleidung)
Fetischistischer Transvestitismus: Sexuelle Erregung durch das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts
Exhibitionismus: Drang, Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit zu zeigen
Voyeurismus: Beobachtung anderer beim Entkleiden oder Geschlechtsverkehr ohne deren Wissen
Pädophilie: Sexuelles Interesse an vorpubertären Kindern (strafrechtlich relevant)
Sadomasochismus: Lustgewinn durch Zufügung oder Erleben von Schmerz oder Unterwerfung
Multiple oder sonstige Paraphilien: z. B. Frotteurismus, Nekrophilie
Nicht jede normabweichende Neigung ist krankheitswertig – ausschlaggebend sind Leidensdruck, Kontrollverlust und Fremdgefährdung.
F66 – Psychische und Verhaltensstörungen in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
Diese Kategorie umfasst Störungen im Zusammenhang mit der sexuellen Reifung oder Orientierung, die mit erheblichem inneren Konflikt oder psychosozialer Belastung einhergehen.
Formen:
Sexuelle Reifungskrise (F66.0): Unsicherheit über die sexuelle Orientierung während der Adoleszenz
Ichdystone Sexualorientierung (F66.1): Ablehnung der eigenen sexuellen Orientierung bei ansonsten stabiler Identität
Sexuelle Beziehungsstörung (F66.2): Schwierigkeiten, stabile und erfüllende sexuelle Beziehungen zu führen, ohne dass eine klare Diagnose vorliegt
2. Ursachen
Die Ursachen dieser Störungen sind je nach Kategorie sehr unterschiedlich:
Bei F64 (Geschlechtsidentität):
Multifaktorielles Modell: Biologische, psychologische und soziale Einflüsse
Geistige Behinderung verstehen, einordnen und begleiten
1. Klassifikation und Formen
Unter dem Begriff Intelligenzminderung (auch: geistige Behinderung) werden Störungen zusammengefasst, die durch eine deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit gekennzeichnet sind. Zusätzlich zur kognitiven Beeinträchtigung bestehen Einschränkungen in der sozialen Anpassungsfähigkeit, insbesondere in Bereichen wie Kommunikation, Selbstversorgung, Lernen, zwischenmenschliche Beziehungen und selbstbestimmte Lebensführung.
Die ICD-10 unterscheidet die Ausprägung der Intelligenzminderung anhand des Intelligenzquotienten (IQ):
ICD-10 Code
Bezeichnung
IQ-Bereich
Merkmale
F70
Leichte Intelligenzminderung
IQ ca. 50–69
Lernschwierigkeiten in der Schule, oft selbstständig im Alltag mit Hilfe
F71
Mittelgradige Intelligenzminderung
IQ ca. 35–49
Erhebliche Beeinträchtigung in Alltag und Kommunikation, Schulbesuch mit sonderpädagogischer Förderung
F72
Schwere Intelligenzminderung
IQ ca. 20–34
Stark eingeschränkte Selbstversorgung, lebenslange Betreuung erforderlich
F73
Schwerste Intelligenzminderung
IQ unter 20
Tiefgreifende Beeinträchtigung, intensive Pflege und Unterstützung notwendig
F78
Andere Intelligenzminderung
–
Abweichende oder kombinierte Erscheinungsformen
F79
Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
–
Verwendung, wenn keine genauere Einordnung möglich ist
Die Klassifikation erfolgt immer in Kombination mit der Einschätzung sozial-adaptiver Fähigkeiten – der IQ-Wert allein ist nicht ausschlaggebend.
2. Ursachen
Die Ursachen für eine Intelligenzminderung sind vielfältig und häufig bereits in der frühen Entwicklung wirksam. Sie lassen sich grob in pränatale, perinatale und postnatale Faktoren einteilen:
Pränatal (vor der Geburt):
Genetische Syndrome (z. B. Trisomie 21, Fragiles-X-Syndrom)
Stoffwechselstörungen (z. B. Phenylketonurie)
Schädigung durch Alkohol, Drogen oder Infektionen
Perinatal (während der Geburt):
Sauerstoffmangel
Frühgeburtlichkeit oder Komplikationen bei der Geburt
Postnatal (nach der Geburt):
Hirnhautentzündungen, Schädel-Hirn-Trauma
Schwere soziale Vernachlässigung oder Reizarmut (Deprivation)
In manchen Fällen bleibt die Ursache unbekannt (idiopathisch).
3. Behandlung und Alltagsbewältigung
Eine Intelligenzminderung ist nicht heilbar, aber durch gezielte Förderung können Fähigkeiten gestärkt und Teilhabe ermöglicht werden. Ziel ist immer die Entwicklung von Selbstständigkeit, Lebensqualität und sozialer Integration.
Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen oder inklusiven Settings
Sprach‑, Ergo- und Physiotherapie bei Bedarf
Alltagsunterstützung:
Assistenz im Alltag (z. B. Schulbegleitung, Teilhabeassistenz)
Ambulante oder stationäre Wohnformen (z. B. betreutes Wohnen, Wohngruppen)
Tagesstrukturierende Angebote (z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
Psychosoziale und rechtliche Begleitung:
Pädagogische Beratung und Unterstützung der Familie
Rechtliche Betreuung bei Einschränkung der Selbstbestimmung
Eingliederungshilfe nach SGB IX, z. B. durch das Persönliche Budget oder Assistenzleistungen
Auch Menschen mit Intelligenzminderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe.
Entwicklungsstörungen im Kindesalter (ICD-10: F80–F89)
Sprach‑, Lern- und Verhaltensbesonderheiten verstehen und begleiten
1. Klassifikation und Formen
Entwicklungsstörungen im ICD-10-Bereich F80 bis F89 umfassen eine Gruppe von Störungen, die sich in der frühen Kindheit bemerkbar machen und die normale Entwicklung von Sprache, Motorik, Lernen oder sozialer Interaktion beeinträchtigen. Die Ursachen liegen nicht in einer allgemeinen Intelligenzminderung, sondern betreffen umschriebene Funktionsbereiche oder manifestieren sich als tiefgreifende, komplexe Störungen.
F80 – Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache
Diese Störungen betreffen die Sprachverarbeitung und ‑produktion, ohne dass eine organische Ursache (z. B. Hörstörung) vorliegt.
Beispiele:
Artikulationsstörung (Dyslalie): Probleme mit der Lautbildung („Lispeln“)
Störungen in mehreren Entwicklungsbereichen gleichzeitig (z. B. Sprache + Motorik + schulische Fertigkeiten), ohne dass die Kriterien für eine tiefgreifende Entwicklungsstörung erfüllt sind
F84 – Tiefgreifende Entwicklungsstörungen
Diese Störungen beeinträchtigen soziale Interaktion, Kommunikation und Verhalten in erheblichem Maße. Sie werden heute unter dem Begriff Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) zusammengefasst.
Beispiele:
Frühkindlicher Autismus (Kanner-Syndrom)
Asperger-Syndrom
Atypischer Autismus
Rett-Syndrom, Hellersche Demenz
Überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien
F88 – Andere Entwicklungsstörungen
Z. B. entwicklungsbedingte Agnosien, also Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung (z. B. visuelle oder auditive Agnosie)
F89 – Nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung
Wird verwendet, wenn keine spezifischere Zuordnung möglich ist
2. Ursachen
Entwicklungsstörungen sind multifaktoriell bedingt und können genetische, neurobiologische oder umweltbedingte Ursachen haben.
Typische Einflussfaktoren:
Genetische Syndrome (z. B. Fragiles-X-Syndrom, Rett-Syndrom)
Frühgeburtlichkeit oder Komplikationen bei der Geburt
Störungen in der neuronalen Vernetzung (z. B. bei Autismus)
Sprachentwicklungsstörungen in der Familie (erhöhte genetische Prävalenz)
Psychosoziale Faktoren (Reizarmut, Bindungsstörungen) als verstärkende, nicht auslösende Faktoren
3. Behandlung und Alltagsbewältigung
Die Behandlung erfolgt in einem multidisziplinären Rahmen, angepasst an die spezifische Entwicklungsstörung.
Diagnostik und Frühförderung
Interdisziplinäre Diagnostik (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Logopädie, Ergotherapie, SPZ)
Ergotherapie bei motorischen oder visuomotorischen Defiziten
Lerntherapie bei schulischen Entwicklungsstörungen
Autismustherapieprogramme (z. B. TEACCH, ABA)
Sozialpädagogische Begleitung zur Integration in Kita, Schule oder Freizeitangebote
Alltagsbewältigung und Teilhabe
Inklusive oder sonderpädagogische Beschulung
Assistenz im Schul- und Freizeitbereich (z. B. Schulbegleitung)
Beratung der Eltern und Bezugspersonen
Rechtliche Betreuung im Erwachsenenalter, sofern Selbstsorge eingeschränkt ist
Ziel ist immer die bestmögliche Teilhabe, Selbstständigkeit und Lebensqualität – unabhängig vom Ausmaß der Einschränkung.
Gesamtfazit: Psychische Erkrankungen im Fokus der Sozialen Arbeit
Fachkompetenz, Haltung und Handlungsorientierung im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen
Die Auseinandersetzung mit den psychischen und verhaltensbezogenen Störungen gemäß ICD-10 (F00–F99) macht deutlich, wie vielfältig, komplex und facettenreich psychische Beeinträchtigungen sein können. Vom missbräuchlichen Substanzkonsum über affektive Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen bis hin zu Entwicklungsstörungen im Kindesalter wird das gesamte Spektrum menschlicher Vulnerabilität sichtbar – mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Lebensführung, soziale Teilhabe und Selbstbestimmung.
1. Bedeutung für die Soziale Arbeit
Psychische Erkrankungen betreffen nicht nur die medizinische, sondern in besonderem Maße die sozialarbeiterische Praxis. Fachkräfte der Sozialen Arbeit – insbesondere in der rechtlichen Betreuung, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und im psychosozialen Feld – sind gefordert, sensibel, unterstützend und strukturschaffend tätig zu werden. Denn:
Psychische Erkrankungen können die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit einschränken und erfordern nicht selten eine rechtliche Betreuung zur Sicherung von Rechten und Bedürfnissen.
Die soziale Dimension psychischer Erkrankungen – etwa Ausgrenzung, Stigmatisierung, Wohnungs- oder Arbeitsverlust – ist oft gravierender als die Diagnose selbst.
Systemisches Denken, Interdisziplinarität und Beziehungsgestaltung sind Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit in diesem Feld.
2. Anforderungen an Fachkräfte
Die Blogreihe verdeutlicht: Für Fachkräfte in der Sozialen Arbeit ist fachliches Wissen über psychiatrische Klassifikationen ebenso wichtig wie die Fähigkeit zur kommunikativen und ressourcenorientierten Begleitung. Dies beinhaltet:
Grundlegendes Verständnis der ICD-10-Klassifikation psychischer Erkrankungen
Differenzierte Einschätzung von Symptomen, Verläufen und psychosozialen Auswirkungen
Kenntnis und Reflexion der rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. SGB, BtG, PsychKG)
Stärkung von Selbstbestimmung unter Berücksichtigung von Schutzbedarfen
Einbezug von Angehörigen, multiprofessionellen Netzwerken und Versorgungsstrukturen
3. Haltung und Ethik
Die Begleitung psychisch erkrankter Menschen erfordert mehr als Fachwissen – sie verlangt eine wertschätzende, ressourcenorientierte Grundhaltung, die Nichtverstehen aushält und dennoch in Beziehung bleibt.
„Nicht das Etikett bestimmt den Menschen, sondern der Mensch braucht Verständnis, Struktur und Beziehung.“
Die Soziale Arbeit ist als Menschenrechtsprofession aufgefordert, nicht nur auf Defizite zu reagieren, sondern Stärken, Potenziale und Teilhabechancen zu fördern. Besonders im Umgang mit Persönlichkeitsstörungen, Traumafolgestörungen oder chronischen Erkrankungen ist Kontinuität, Verlässlichkeit und Haltung oft wirksamer als jede Intervention.
Die Blogreihe liefert eine kompakte, fachlich fundierte Orientierung über psychische Störungsbilder für alle, die in der sozialen und rechtlichen Betreuung tätig sind. Sie kann als Grundlage für Fortbildungen, Praxisreflexionen oder Fallbesprechungen dienen.
Für die Praxis der Sozialen Arbeit gilt:
Diagnosen erklären Verhalten – aber sie ersetzen keine Biografie.
Struktur, Beziehung und Teilhabe sind zentrale Wirkfaktoren sozialarbeiterischen Handelns.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit, z. B. mit Psychiatrie, Pflege, Schule oder Justiz, ist unabdingbar für nachhaltige Hilfeprozesse.
Das vorliegende Forschungsvorhaben wird in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) durchgeführt. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen (siehe § 2 SGB IX) eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen (siehe § 219 SGB IX; (Bieker, 2013a). Übergeordnetes Ziel der beruflichen Rehabilitation (siehe Kulig, 2013b) bleibt eine Reintegration (siehe Hinz, 2013) in den allgemeinen Arbeitsmarkt i.S.v. §49 Abs. (3) SGB IX (siehe Trost, 2013a). Beruflicher Erfolg lässt sich in diesem Kontext als (Wieder-)Herstellung einer Anschlussfähigkeit an berufliche Karrieren definieren, d.h. eine Beschäftigung außerhalb der Werkstatt, die eine Chance für weitere Entwicklungen bietet (vgl. Böhnisch, 2018, S. 225f.; vgl. Corsten, 2010, S. 12).
Berufliche Erprobungen bzw. Praktika (vgl. Rebien & Spitznagel, 2007, S. 4) sind gerade „für die Älteren […, Anm. PK] überwiegend ein Weg aus der Arbeitslosigkeit oder aus einer anderen Beschäftigung“ (siehe Rebien & Spitznagel, 2007, S. 5). Berufliche Erprobungen sind auch im Sozialrecht als „Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen“ (siehe Jozwiak & Wolff, 2007, S. 1f.) ein bekanntes Mittel, das von Arbeitsagenturen genutzt wird, um Menschen aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen (vgl. Jozwiak & Wolff, 2007, S. 6f.). Die Gestaltung des sukzessiven Überganges in den allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen, sog. beschäftigten Mitarbeiter:innen (bMA), wird auch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen über Praktika im Sinne einer beruflichen Erprobung umgesetzt.
Der Übergang kann entweder im Sinne einer weiterführenden beruflichen Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fortgeführt werden, sich eine andere Möglichkeit zur Erprobung daran anschließen oder eine Rückkehr in die Werkstatt erfolgen. Diese Übergänge sind im Kontext gesellschaftlicher Normalität eng verbunden mit den Begriffen „gelingen“ oder auch „scheitern“ und besitzen damit einen biografischen und damit sehr persönlichkeitsrelevanten Einfluss für die Klientel (siehe Klingovsky & Pawlewicz, 2015). Der Ausgestaltung von Übergängen in der beruflichen Integration kommt damit eine übergeordnete Rolle zu, da sie insbesondere Gefahr laufen können, bereits erlebte berufliche Exklusion und deren Folgen zu reproduzieren (siehe Gühne & Riedel-Heller, 2015). Die Mitarbeiter:innen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (MA) sollen die Rahmenbedingungen und Strukturen ausgestalten, die eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt herstellen. Damit rückt das Verständnis der eigenen professionellen Rolle von MA selbst in den Fokus, da sie essenziell zur Ausgestaltung ihrer Maßnahmen beitragen. Insbesondere Kooperation zwischen MA und bMA wie auch in Übergaben, d.h. die Kooperation zwischen MA untereinander trägt damit zur Ausgestaltung des Überganges und erfolgreicher Eingliederung bei (vgl. Merten et al., 2019, S. 13ff.).
Im Folgenden wird deshalb ein Einblick in den Personenkreis der beschäftigten Mitarbeitenden in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gegeben. Es soll der Frage nachgegangen werden, wer diese Menschen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sind und warum sie der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bedürfen. Wie dieser Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgestaltet wird, soll anhand ablaufender Prozesse und Strukturen herausgearbeitet werden. Organisationale Abhängigkeitsverhältnisse schaffen immer auch Konfliktpotentiale für Professionelle in ihrer Arbeit. Zielkonflikte dominieren die Arbeit im Übergang von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und beeinflussen auch die gemeinsame Arbeit von Akteuren vor Ort. Deshalb ist ein grundlegendes Verständnis von Konflikten sowie von erforderlichen Kompetenzen in der Bewältigung erforderlich für die Ausgestaltung von Kooperationen. Professionelle in sozialen Organisationen arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen im Klientelkontext zusammen und in unterschiedlichen Formen zusammen. Deshalb ist es notwendig Kooperation und seine Leitprinzipien zu verstehen, ebenso wie Formen und Ebenen der Kooperation in einer sozialen Organisation. Darauf aufbauend werden Voraussetzungen sowie und Erfolgsfaktoren für gelingende Kooperation dargestellt.
Abbildung 1–1 Gliederung der vorliegenden Arbeit als Weg von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Anhand von episodischen Interviews (siehe Flick, 1996) sollen Professionelle in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zur Selbstreflexion über ihre fachlichen Kooperationen mit ihren Kolleg:innen angeregt werden, um dadurch mögliche Zusammenhänge für die Weiterentwicklung bestehender und zukünftiger Kooperationen offenzulegen. Insbesondere um das Ziel der Kooperation, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen zu begleiten. Über das zirkuläre Dekonstruieren (siehe Jaeggi et al., 1998) werden die Interviewgespräche systematisiert und für die Auswertung und anschließende Darstellung der Ergebnisse aufbereitet.
2. Beschäftigte Mitarbeiter:innen und ihr Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Im Folgenden wird ein Einblick in den historisch gewachsenen Personenkreis und gesetzlich begründeten Aufträge einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gegeben. Hierbei werden die Aufträge nicht nur dargestellt, sondern auch inwiefern die daraus resultierenden Rollen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang miteinander stehen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Ausgestaltung des Rehabilitationsauftrags , welcher Fokus dieser Arbeit ist, gelegt.
2.1 Personenkreis und Aufträge einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
Nur „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen […, Anm. PK]“ (§ 1 SGB IX) in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft […, Anm. PK] hindern können“ (§ 2 SGB IX) (siehe Marburger, 2020, S. 77). Der Teilhabebegriff im SGB IX ist an den Terminus der Teilhabe aus der Behindertenrechtskonvention angelehnt (vgl. Kulig, 2013a, S. 50) und entspricht damit dem bio-psycho-sozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) (vgl. Lindmeier, 2013, S. 175ff.). Nach Lindmeier (2013, S. 175) beschreibt die ICF die gesundheitliche Situation als Ergebnis von Wechselwirkungen von sog. gesundheitszusammenhängenden Domänen und Kontextfaktoren. Behinderung also eine behinderte Teilhabe ergibt sich damit aus den negativen Zusammenhängen dieser Wechselwirkungen.
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind Einrichtungen, die nach dem neunten Sozialgesetzbuch u.a. in §219 SGB IX geregelt sind (siehe Marburger, 2020, S. 164f.). Sie sind konzipiert als Institutionen „[…, Anm. PK] der beruflichen Rehabilitation, die die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben durch Entwicklung und Förderung ihrer Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit sowie durch Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit vorbereiten [sollen, Anm. PK]“ (siehe Bieker, 2013b, S. 410). Gleichzeitig fungiert sie als Organisation aber auch als Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderungen, deren Eingliederung auf den ersten „[…, Anm. PK] Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder nicht wieder möglich erscheint“ (ebenda). Der Prozess der beruflichen Rehabilitation in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gliedert sich in der Regel in ein dreimonatiges Eingangsverfahren, in dem der Förderbedarf erfasst und erste Ziele und Maßnahmen geplant werden, einen Berufsbildungsbereich (BBB), in dem die zweijährige berufliche Qualifizierung stattfindet, und einen Arbeitsbereich (AB), der die Teilhabe am Arbeitsleben (siehe Bieker, 2013a, S. 29f.; siehe Niehoff, 2013, S. 369) über ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis als beschäftigte Mitarbeiter:innen realisieren soll (vgl. Bieker, 2013b, S. 410f.; vgl. Seyd, 2015, S. 151).
Im Jahr 2020 (im Vergleich zu 2016) hatten nach Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte Menschen 75,38% (2016: 75,89%) der beschäftigten Mitarbeiter*innen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen eine geistige Beeinträchtigung, 3,99 (2016: 3,39%) der bMA eine körperliche Beeinträchtigung und 20,64% (2016: 20,72%) der bMA eine psychische Beeinträchtigung (siehe Berg et al., 2018, S. 43, siehe 2021, S. 37; siehe Röh, 2018, S. 126).
Die Anfänge der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in ihrer heutigen Gestalt lassen sich auf die Diskussionen in der Nachkriegszeit in den 1950er Jahren zurückdatieren. Durch Interessensverbände, wie bspw. der Lebenshilfe e.V., wurden neue Betreuungsformen und ‑strukturen außerhalb der Familien gefordert (vgl. Störmer, 2013, S. 157). In den 1970er Jahren der „Dekade der Rehabilitation“ wurde der Grundstein deutschlandweit durch das Aktionsprogramm des Bundes zur Förderung der Rehabilitation gelegt, wovon insbesondere Werkstatt für Menschen mit Behinderungen profitiert haben (vgl. Seyd, 2015, S. 143). Der Weg aus einer Förderschule in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen wurde zur Selbstverständlichkeit für viele Menschen mit geistiger Behinderung und beendete in den meisten Fällen damit auch die berufliche Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. Bieker, 2013b, S. 410f.; vgl. Trost, 2013a, S. 57f.). Eine sich verstetigende Segregation des Arbeitsmarktes war die Folge. Durch Entwicklungen, wie bspw. der unterstützten Beschäftigung in den 80er Jahren, brachen diese Verstetigungen langsam auf (vgl. Trost, 2013b, S. 381ff.), wurden aber gleichzeitig durch Umstrukturierungen des Arbeitsmarktes in den 90er Jahren und die fortschreitende Digitalisierung sowie den damit einhergehenden Anforderungen in der heutigen Arbeitswelt wieder zurückgeworfen (vgl. Seyd, 2015, S. 152).
Die sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen drückten sich im Verlauf der Jahrzehnte auch in einer sich verändernden Gesetzeslage aus. Thesing (2015, S. 48–58) beschreibt in seiner Dissertation die historisch gewachsenen Rollen und Aufträge einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und daraus resultierende Zielkonflikte, die sich vor allem in der Kollision des Institutions- und Organisationscharakters einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ergeben (siehe Abbildung 2–1). Die primären Rollen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen als Beschäftigungsanbieter und Wirtschaftsunternehmen haben einen klassischen Organisationscharakter. Insbesondere die Rolle als Wirtschaftsunternehmen kollidiert sowohl mit dem Auftrag der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen als Bildungs- und Rehabilitationsdienstleister, den Institutionscharakteristiken, in hohem Ausmaß (ebenda, S. 52ff.). Thesing (2015, S. 52f.) kontrastiert den Konflikt mit der Rolle als Bildungsdienstleister auf der Ebene der Auftragsauswahl, ob diese nach Lukrativität oder Bildungspotential ausgewählt werden. Auf der anderen Seite problematisiert er den Reha-Auftrag für ein Wirtschaftsunternehmen als „Fortgang leistungsfähiger Beschäftigter [, der die Produktivität und den relativen Mehrwert senkt, Anm. PK]“.
Auch auf der Mikroebene der Handlungsakteure in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen spiegelt sich der beschriebene Konflikt ebenso wider. Die sog. Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (FAB) nach §9 Abs. 3 WVO bewegt sich ebenso wie die Einrichtung der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Konfliktfeld zwischen Organisation und Institution. Auf der einen Seite stehen nach Thesing (2015, S. 58f.) die Rollen der FAB im Micromanagement und der Produktion, der Bildungsbegleitung und Arbeitsvermittlung aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen hinaus gegenüber. „Die Anforderungen der jeweiligen Rolle durch die Hierarchieebenen [werden, Anm. PK] nach unten weiter gereicht […, Anm. PK] bis zu der Stelle, an der der Zielkonflikt wieder bei einer Funktionsträgerin zusammenfällt: der FAB“ (ebenda, S. 66).
Abbildung 2–1 Rollen (im Kreis) und Zielkonflikte (rote Pfeile) der WfbM zwischen Organisation und Institution auf Makroebene der Gesetzeslage sowie der Mikroebene der FAB als Akteure in der WfbM. Eigene Darstellung nach Thesing (2015, S. 52, 59).
Diese Anforderungen an die FAB auf der Mikroebene stellen eine strukturelle Überforderung dar und sind im Kontext des technologiedefizitären Bildungs- und Rehabilitationsauftrages von der Entscheidung der Handelenden abhängig (vgl. ebenda, S 66). Darüber hinaus wirkt sich der Organisationscharakter negativ auf das Erreichen der Institutionsziele aus, da die Produktionsprozesse diese in ihrer „[…, Anm. PK] zweckrationalen Logik [überformen und, Anm. PK] selbst zu Handlungsbedingungen des Personals in der WfbM werden, insbesondere der FABs“ (ebd.), „sodass der Umgang mit dieser Überforderung eine Tendenz zur Produktionsorientierung zeigt“ (ebdenda).
2.2 Die Ausgestaltung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Der Rehabilitationsauftrag in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen hat u.a. das Ziel eines Wechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und lässt sich durch einen institutionellen Übergang von einer Werkstattbeschäftigung – dem Drinnen – hin zu einer betrieblichen Beschäftigung – dem Draußen – beschreiben. Nach §219 Abs. 1 S. 3 SGB IX soll die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen „den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen [fördern; Anm. PK]“. Der Personenkreis geeigneter Personen wird im Satz 2 mit „[…; Anm. PK] denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können“ (§219 Abs. 1 S. 2 SGB IX) konkretisiert. Thesing (2015, S. 170) argumentiert vor dem Hintergrund des Art. 27 Abs. 1 S. 1 UN-BRK, dass eine solche Unterscheidung nicht rechtskonform sei und demnach alle beschäftigten Mitarbeiter:innen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf berufliche Rehabilitation haben und geeignete Personen i.S.v. §219 Abs. 1 S. 3 SGB IX sind. Weiterhin sei der „allgemeine Arbeitsmarkt ein unscharf bestimmter Begriff, der sich auf Arbeitsarrangements [beziehe; Anm. PK], die sich im Erleben der Beschäftigten als Arbeit in regulären Betrieben außerhalb der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen [darstellten; Anm. PK]“ (ebenda, S. 173). Geeignete Maßnahmen sind Thesing (2015, S. 177) nach „[…; Anm. PK] wechselseitige Anpassung von Arbeitsmarktbedingungen und Qualifizierungen der Beschäftigten [und; Anm. PK] Maßnahmen, die darauf abzielen, dass Individuen in tatsächlichen Inklusionsereignissen von Teilsystemen des Arbeitsmarktes kommunikativ adressiert werden“. Die Vermittlung von beschäftigten Mitarbeitern einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in externe Betriebe mit geeigneten Maßnahmen wird von Mitarbeiter:innen der Werkstatt den FAB (sog. Integrationsbegleitungen (IB)), die ambulant vom regulären Werkstattbetrieb losgelöst agieren, durch das Absolvieren von Praktika dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung nach „erst platzieren, dann qualifizieren“ (vgl. Doose, 2007; siehe Trost, 2013b, S. 381ff.) durchgeführt und ausgestaltet. Sie sind damit nicht den Organisationszwängen der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen unterworfen, jedoch aber auf die Kooperation mit den FAB am Werkstattstandort (sog. Gruppenleitungen) und mit externen Betrieben angewiesen, um ihr Ziel zu erreichen, da sie die Herkunfts- und Zielsysteme der Klient:innen im Prozess der beruflichen Erprobung ausgestalten.
Abbildung 2–2 Prozess der beruflichen Erprobung (eigene Darstellung).
Die individuellen Praktika zur beruflichen Erprobung (siehe Abbildung 2–2) stehen im Kontrast zur regulären internen Werkstattbeschäftigung, die in Arbeitsgruppen organisiert stattfindet. Beschäftigte Mitarbeiter:innen aus einer Werkstatt wechseln somit in einem Praktikum aus einem gruppenpädagogischen Kontext in einen einzelpädagogischen Kontext. Der Prozess der beruflichen Erprobung wird durch Mitarbeiter:innen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen vermittelt und ausgestaltet. Die bMA nehmen selbstständig oder über eine Mitarbeiter:in am Standort Kontakt auf. Eine Entscheidung über ein Praktikum ist damit unabhängig von der Produktion in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Teilprozesse Erstkontakt/ Profiling sowie Akquise und Erschließung finden noch in den betrieblichen Bezügen der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen statt. Nach einem Erstkontakt und anschließender Bildung eines beruflichen Profils wird die Entscheidung getroffen, ob ein Praktikum weiterverfolgt werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zusammenarbeit beendet. Bei einem Praktikumswunsch wird weiter zusammen nach passenden Stellen in Betrieben gesucht (Akquise/ Erschließung, siehe Abbildung 2–2). Kommt es schließlich nicht zu einer Vereinbarung über ein Praktikum, so wird entschieden, ob weiter zusammengesucht wird oder ob die Zusammenarbeit beendet wird. Kommt es zu einer Vereinbarung, beginnt anschließend die eigentliche betriebliche Erprobung, der Wechsel in den Betrieb steht bevor – bMA verlässt die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Nach einer Einarbeitungs- und Coachingphase wird der Bedarf an Begleitung festgelegt und das Praktikum idealerweise bis zum Schluss nach vier Wochen durchgeführt. Eine vorzeitige Beendigung der Erprobung wird als Abbruch definiert. An das beendete Praktikum schließt sich eine Auswertungsphase an. Schließlich wird darüber entschieden, ob eine Vermittlung in den Betrieb möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein ausgelagerter Arbeitsplatz in einem Betrieb eine andere Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Ist diese auch nicht möglich oder gewünscht, können sich weitere Praktika in anderen Betrieben anschließen oder die bMA kehren zurück an den Werkstattstandort, wo Mitarbeitende der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen die Rückkehr pädagogisch begleiten.
Aus der Gegenüberstellung von pädagogischen Maßnahmen mit Klient:innen im Prozess der beruflichen Erprobung (siehe Tabelle 2 1, S. 12) wird ersichtlich, dass die Mitarbeitenden am Werkstattstandort in Abschnitten des Prozesses zeitgleich mit den Mitarbeitenden im Rehabilitationsauftrag mit Klient:innen arbeiten, da die ersten drei Abschnitte des Überganges noch im Bereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen stattfinden. Ebenso erfolgt eine Zusammenarbeit nach einer Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Mitarbeitende mit dem Rehabilitationsauftrag arbeiten zu jedem Zeitpunkt des Prozesses mit Klient:innen auch außerhalb der Werkstatt bspw. im Betrieb der Erprobung.
Tabelle 2–1 Pädagogische Maßnahmen mit Klient:innen im Prozess berufliche Erprobung durch FAB mit Produktions- und Rehabilitationsauftrag (eigene Darstellung).
In der Werkstatt ergeben sich dadurch Momente der Zusammenarbeit, die von den Akteursgruppen individuell ausgestaltet werden. Im Bereich des Praktikums (Prozessabschnitte 4–8) finden lediglich Maßnahmen durch die MA im Rehabilitationsauftrag statt. Eine geplante Rückkopplung an den Werkstattstandort erfolgt lediglich bei einer Beendigung der Maßnahme und anschließender Rückkehr in die Werkstatt. Die Analyse des Prozesses zur beruflichen Erprobung zeigt, dass es sowohl Potentiale für mögliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Akteursgruppen gibt als auch Abschnitte, in denen keine Zusammenarbeit eingeplant ist.
Diese Aufteilung begründet sich vor allem in der räumlichen Ausgestaltung des Prozesses zwischen der Werkstatt als Standort und dem Praktikumsbetrieb, da nur die MA im Rehabilitationsauftrag Klient:innen außerhalb der Werkstatt begleiten. Die MA im Produktionsauftrag sind an die Einrichtung der Werkstatt gebunden und bilden im Falle einer Rückkehr ein Auffangnetz für die Klient:innen, das ihre Erprobung absichert, indem so eine Rückkehr in das Herkunftssystem ermöglicht wird. Der Zielkonflikt Produktion-Rehabilitation verschiebt sich damit. Nicht mehr nur eine Akteursgruppe muss diesen Konflikt in sich bewältigen, sondern er wird durch den so ausgestalteten Prozess zu einem Konflikt zwischen zwei Akteursgruppen, die nach ihren jeweiligen Aufträgen handeln und in Teilen parallel mit den bMA arbeiten. Daraus ergeben sich sowohl Fragen an die erfolgten Momente der Zusammenarbeit als auch an die die Prozessabschnitte, in denen keine Zusammenarbeit eingeplant ist, da sowohl die erfolgte als auch nicht erfolgte Zusammenarbeit einen Einfluss auf die Akteursgruppen und ihr pädagogisches Handeln mit den Klient:innen sowie ihre gegenseitige Wahrnehmung hat. Die Frage nach der Bewältigung des Zielkonfliktes wird durch die Aufteilung auf zwei Gruppen nicht gelöst, sondern nur verschoben und ein Spannungsfeld zwischen zwei Gruppen entsteht, in dessen Mitte sich die beschäftigten Mitarbeiter:innen befinden, die für die Realisierung ihrer persönlichen Teilhabe gleichsam auf die gelingende Zusammenarbeit mit beiden Gruppen angewiesen sind.
Der Personenkreis einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus Menschen mit Teilhabeeinschränkungen im System des Arbeitslebens durch körperliche, geistige, psychische Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen zusammen. Die Aufträge einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen haben sich historisch im Kontext der Inklusionsdebatte kumuliert. Diese Aufträge stehen sowohl auf Gesetzesebene als auch auf der Akteursebene in Zielkonflikten. Insbesondere der Produktionsauftrag steht dabei im Konflikt mit dem Rehabilitationsauftrag, der Fokus dieser Arbeit ist, da Produktionslogiken den Rehabilitationsauftrag zweckrational überformen. In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen werden deshalb die beiden Aufträge auf unterschiedliche Akteursgruppen verteilt. Die Eintrittsentscheidung über einen Rehabilitationsprozess kann so auf der Seite der Klient:innen unabhängig vom Konflikt Produktion-Rehabilitation gemacht werden. Auf der Seite der Mitarbeitenden wird der beschriebene strukturelle Zielkonflikt lediglich von einem inneren Konflikt in einer Akteursgruppe zu einem Konflikt zwischen zwei Akteursgruppen verschoben. Wodurch insbesondere die Akteure im Rehabilitationsauftrag als Prozessverantwortliche, die unabhängig vom Werkstattstandort arbeiten, den Konflikt mit den MA am Standort bewältigen müssen, um eine gelingende Rehabilitation zu realisieren. Der Frage nach der Art und Weise, wie Konflikte bewältigt werden und wie Kooperation vor dem Hintergrund eines Konfliktes ausgestaltet werden kann, kommt damit eine besondere Bedeutung zu.
3. Vom Konflikt zur Kooperation – Kooperation als Antwort auf Konflikte und ihre Bewältigung
Die Arbeit im Rehabilitationsauftrag befindet sich aufgrund struktureller Gegebenheiten in einem Zielkonflikt zwischen Produktion und Rehabilitation, der sich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in einem Spannungsfeld zwischen zwei Akteursgruppen mit Klient:innen im Mittelpunkt entlädt. Im Folgenden wird deshalb in soziale Konflikte eingeführt, wie diese Analysiert und wie Konflikte bewältigt werden. Kooperation wird vor diesem Hintergrund als gewinnbringende Strategie gesehen, die Gewinne bei beiden Akteursgruppen ermöglichen kann. Aus diesem Grund wird im Folgenden ein Einblick in die Strukturmerkmale professioneller Kooperation nach Merten et al. (2019) gegeben, Ziele und Formen sowie Ebenen und Bedingungen der Kooperation dargestellt und in den Kontext einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen eingeordnet. Abschließend wird auf Kompetenzen zur konstruktiven Konfliktbewältigung und in der Kooperation eingegangen, um Anforderungen an professionelles Handeln zu erfassen. Anschließend wird ein Versuch unternommen Kooperation für diese Arbeit zu rekonstruieren, indem Kooperation definiert und Leitprinzipien herausgearbeitet werden. Diese werden ergänzt um Formen und Ebenen der Kooperation, um eine mögliche Handlungsgestalt der Kooperation zu erfassen, sodass abschließend Voraussetzungen für gelingende Kooperation und Erfolgsfaktoren sowie eine grundlegende Kooperationskompetenz darstellt werden können.
3.1 Soziale Konflikte und ihre Bewältigung
Für das Verständnis der vorherrschenden Konfliktlinien in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen wird im Folgenden eine Einführung in soziale Konflikte und ihre Struktur gegeben, sodass sich Konflikte folglich anhand eines Analyserasters beschreiben lassen. Darüber hinaus wird ein Einblick in mögliche Bewältigungsstrategien für vorliegende Konflikte gegeben, da diese Maßgeblichen Einfluss auf die Wahrnehmung ebendieser haben. In diesem Kontext wird in eine Konfliktkompetenz eingeführt, die ein konstruktives Bearbeiten von Konflikten ermöglichen sollen.
Der Definition für soziale Konflikte nach Glasl (2013, S. 17 in Kaegi & Käser, 2019, S. 201f.) folgend, lassen sich soziale Konflikte als Differenzen in der Wahrnehmung, dem Denken bzw. Vorstellen, dem Fühlen und dem Wollen definieren, die in der Interaktion zwischen Aktoren eintreten und so zu Beeinträchtigungen in der Verwirklichung führen. Balz & Spieß (2009, S. 47f.) führen an, dass gerade im Zusammenhang mit Kooperation interpersonale Konflikte von Bedeutung sind. Sie zählen dazu Bewertungs- oder Zielkonflikte, Beurteilungskonflikte, Verteilungskonflikte und Beziehungskonflikte. Zielkonflikte, die Fokus dieser Arbeit sind, lassen sich durch differierende Zielsetzungen bei Aktoren charakterisieren, d.h. sie haben unterschiedliche Ziele, die sich in differenten Maßnahmen ausdrücken. Auf die Situation in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bezogen heißt das, dass die beiden Akteursgruppen mit ihren unterschiedlichen Aufträgen (Zielen) an die bMA herantreten und mit ihnen zusammen weitere Ziele und Maßnahmen ableiten. Dabei lassen sich bereits aus der Struktur der Zieldimensionen (siehe Kapitel 2.1) Unvereinbarkeiten erkennen, da die MA im Rehabilitationsauftrag mit den bMA eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen wollen, während die MA im Produktionsauftrag den Wirtschaftsbetrieb WfbM aufrechterhalten müssen. Die Maßnahme der Rehabilitation und damit verbundenen Herausführung aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen steht damit der Maßnahme einer Beschäftigung im Produktionsbetrieb WfbM entgegen. Die Ziele divergieren.
Für die Arbeit in Konfliktfeldern ist es nach Kaegi & Käser (2019, S. 211) notwendig, einen analytischen Blick auf Konflikte zu legen. Sie beschreiben, dabei drei Dimensionen von Konflikten, die für eine Einschätzung von Bedeutung sind: die Arena, die Reichweite und das Klima. Diese drei Dimensionen führen sie in ein Analyseraster, den sog. Konfliktanalysewürfel (siehe Abbildung 3–1) über, da sie in unterschiedlichen Kombinationen auftreten können und sich Konflikte so durch qualitative Merkmale unterscheiden lassen. Diese drei Dimensionen münden nach Kaegi & Käser (2019, S. 211) in einen sogenannten Konfliktananlysewürfel. Mithilfe dessen sich Konflikte bildlich in einem dreidimensionalen Raum darstellen und beschreiben lassen. Die Arena beschreibt, welche Aktoren an Konflikten beteiligt sind. Je nach Aktor, der eine Person, Gruppe, Organisation oder sogar ein Teil der Gesellschaft sein kann, verändert sich die Dynamik in Konflikten.
Abbildung 3–1 Konfliktanalysewürfel nach Kaegi & Käser (2019, S. 211)
So wird deshalb zwischen der mikrosozialen Arena (wenige Personen in face-to-face Interaktionen), der mesosozialen Arena (Gruppen unterschiedlicher Größe als soziale Einheiten) sowie der makrosozialen Arena (Interessenverbände oder auch politische Organisationen, die in die Gesellschaft wirken) unterschieden. (vgl. Kaegi & Käser, 2019, S. 207f.)
In der Reichweite von Konflikten wird zwischen der Friktion, dem Positionskampf und der Systemveränderung unterschieden. Hierbei geht es um das thematische Ausmaß, heißt wie groß ist der Konflikt. Bei Friktionen geht es um relativ enge Themen, die Kompetenzen und Positionen der Gegenparteien unberührt lassen, d.h. bspw. Streitigkeiten inhaltlicher Natur über die eine oder andere Methode. Bei Positionskämpfen geht es um Beziehungs- und Machtfragen, die letztlich in einer veränderten Position bzw. Neuordnung im System münden. Die Aktoren wollen folglich die Positionsverhältnisse verändern und kämpfen deshalb gegeneinander um diese Position. Systemveränderungen gehen darüber hinaus. Hierbei geht es um die Veränderungen, die das ganze System betrifft. So kann hierbei die grundsätzliche Art und Weise der Arbeit in einer Organisation in Frage gestellt werden und bisherige Ansätze würden zugunsten anderer Ansätze verworfen. (vgl. Kaegi & Käser, 2019, S. 208f.)
Das Konfliktklima wird in zwei gegensätzliche Dimensionen unterteilt (vgl. Kaegi & Käser, 2019, S. 209ff.). Das Klima wird definiert durch die dominierenden Verhaltensweisen der Konfliktparteien. So gibt es laut Glasl heiße und kalte Konflikte. In heißen Konflikten herrscht ein offener Kampf zwischen Positionen und die Parteien versuchen sich gegenseitig von der eigenen Position zu überzeugen. Neben dieser Überaktivität gibt es aber gleichsam auch eine Überempfindlichkeit bei der Verteidigung der eigenen Position. Offene Angriffe und viele Emotionen sind die Folge. Übereifer wird hier als Handlungsmaxime beschrieben. Kalte Konflikte stellen den Gegenpol zu den heißen Konflikten dar. Die Aktivitäten wirken eher gelähmt und es herrschen Frust und andere Ressentiments, die die Konfliktparteien auch noch außerhalb von direkten Konfliktsituationen und nachträglich beeinflussen. Die Fronten verhärten sich und direkte Konfrontationen werden vermieden. Es wird versucht, die andere Partei bei der Umsetzung ihrer Ziele zu behindern. Als Handlungsmaxime stehen hier Prozeduren im Vordergrund.
Nicht jeder Konflikt ist gleich. Konflikte können sich auf unterschiedlichen strukturellen Ebenen abspielen. Sie können sich um einen engen thematischen Fokus drehen oder auch alles in einer Organisation in Frage stellen. Ebenso unterscheiden sie sich in ihrer Dynamik und verlaufen bspw. wie ein offener Kampf oder auch wie verdeckte Machenschaften im Hintergrund. Der Konfliktanalysewürfel ermöglicht somit nicht nur eine Darstellung von Konflikten, sondern auch die Möglichkeit unterschiedliche Konfliktsituationen qualitativ zu unterscheiden. Diese Unterscheidung wird durch die Beschreibung in den drei Dimensionen Arena, Reichweite und Klima ermöglicht und gibt Professionellen damit ein Werkzeug für eine erste Beschreibung von Konfliktsituationen. So können sie einen ersten Eindruck von vom Ausmaß und der Dynamik erlangen. Neben den Formen und Dimensionen von Konflikten, die maßgeblich für die Analyse und Beschreibung von Konflikten genutzt werden, beschreibt Thomas (1992 in Balz & Spieß, 2009, S. 48f.) Formen der Konfliktbewältigung, die in Organisationen von Bedeutung sind. Bei der Konfliktbewältigung geht es darum, wie Konflikte durch Aktoren beendet werden (vgl. Spieß, 2021). Thomas (1992 in Balz & Spieß, 2009, S. 48f.) beschreibt die Bewältigung entlang von zwei Dimensionen: der Durchsetzung, d.h. inwiefern die eigenen Interessen verfolgt werden, und den beiden Polen Kooperation und Nichtkooperation. Daraus ergeben sich fünf Konfliktstile (siehe Abbildung 3–2), die unterschiedliche Formen der Konfliktbewältigung darstellen: Konkurrenz, Anpassung, Kompromiss, Vermeidung und Zusammenarbeit. Unter dem Konfliktstil der Konkurrenz wird ein Zwang zur Konflikthandlung verstanden, d.h. eigene Interessen werden ohne Rücksicht auf andere Parteien durchgesetzt. Konkurrenz ist eine Gewinn-Verlust-Strategie, bei der eine Partei gewinnt und die andere Partei verliert. Hierbei kann es zu negativen Entwicklungen in der weiteren Zusammenarbeit kommen, da sich die Gegenparteien in zukünftigen Situationen verweigern könnten. Bei Aktoren, die in Konflikten die Bewältigungsform der Anpassung ausüben, wird auf die Durchsetzung eigener Interessen verzichtet, um die Wogen zu glätten. Die eigenen Bedürfnisse kommen deshalb oft zu kurz. Auch hier liegt eine Verlust-Gewinn-Strategie jedoch in andere Konstellation vor. Bei einem Kompromiss können beide Parteien ihre Interessen nicht vollends durchsetzen, somit ist nicht nur eine Partei die Verliererin.
Abbildung 3–2 Konfliktstile nach Thomas (1992 in Balz & Spieß, 2009, S. 48f.).
Durch die Strategie der Vermeidung bleiben Probleme bestehen, was dazu führt, dass beide verlieren – Verlust-Verlust-Strategie. Einer Konfrontation wird aus dem Weg gegangen, sodass Probleme lediglich verschoben werden. Die Zusammenarbeit ist für beide Konfliktparteien ein Gewinn, da beide Parteien durch Kooperation ihre Interessen durchsetzen können. Es entstehen Synergieeffekte – Gewinn-Gewinn-Strategie. Da Konflikte auf so unterschiedliche Art und Weise bewältigt werden können hat Herrmann (2013, S. 32f. in Kaegi & Käser, 2019, S. 203) sogenannte „Basiskompetenzen zum Umgang mit Konflikten in der Sozialen Arbeit“, die sich in drei Teilkompetenzen aufteilen, beschrieben: die Selbst‑, Fall- und Systemkompetenz. Unter der Selbstkompetenz wird ein Erkennen des Selbst im Konflikt verstanden, d.h. es geht darum eigene Anteile oder auch Handlungsmuster aufgrund eigener Konfliktbiografien erkennen zu können und inwiefern diese mit dem fachlichen Auftrag und seiner Verwirklichung im Zusammenhang stehen. Die Fallkompetenz geht über das Selbst hinaus und nimmt die konflikthafte Situation in den Fokus. Professionelle sollen demnach in der Lage dazu sein, die Konfliktsituationen zu erkennen und zu analysieren und wirken deeskalierend, da sie entsprechende Ziele und Handlungsschritte einleiten können. Die Systemkompetenz beschreibt die Fähigkeit zum Perspektivwechsel auf andere Professionslogiken und die Fähigkeit mit anderen Professionen zusammenzuarbeiten. Auch wird hierunter die Fähigkeit zum Erkennen, Analysieren und Bearbeiten von strukturellen Konfliktpotentialen in und zwischen Organisationen verstanden. (vgl. Herrmann, 2013, S. 32f. in Kaegi & Käser, 2019, S. 203)
Basiskompetenz
Definition
Selbstkompetenz
Professionelle erkennen ihre subjektiven Aspekte in Konflikten, kennen die eigene Konfliktbiografie und eigene Handlungsmuster. Sie erkennen den fachlichen Auftrag und die Verwirklichung aufgrund des Auftrags und der persönlichen Aspekte (eigene Konfliktbiografie und eigenen Konfliktstil kennen und reflektieren; Konflikte als grundsätzliche Chance zu Veränderungen).
Fallkompetenz
Professionelle können Konflikte in Feldern der Sozialen Arbeit erkennen und analysieren und bearbeiten, sie kennen Ziele und Handlungsschritte zur Deeskalation und setzen diese ein.
Systemkompetenz
Professionelle erkennen fallübergreifende Dimensionen und können die eigene professionelle Logik mit der Logik anderer Professionen kooperativ verbinden. Sie erkennen, analysieren und bearbeiten strukturelle Konfliktpotenziale in der eigenen Organisation und in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.
Tabelle 3–1 Basiskompetenzen der Konfliktbearbeitung in der Sozialen Arbeit nach Herrmann (2013, S. 32f. in Kaegi & Käser, 2019, S. 203)
In Organisationen befinden sich Individuen und Gruppen in einem Abhängigkeitsverhältnis. In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sind die MA im Rehabilitationsauftrag und im Produktionsauftrag durch ihre gemeinsame Arbeit mit einem bMA in einem Abhängigkeitsverhältnis. Die unterschiedlichen Aufträge dieser beiden Gruppen können als Zielkonflikte zu Tage treten, da die beiden Gruppen versuchen, voneinander unabhängige Ziele zu erreichen. Mithilfe des Konfliktanalysewürfels können Konflikte analysiert und unterschieden werden. Diese Analyse bietet einen ersten Zugang für Professionelle, um ein Verständnis der Konfliktsituationen zu erlangen. Damit Konflikte so bewältigt werden können, dass beide Konfliktparteien mit einem Gewinn aus der Situation gehen können, ist Kooperation notwendig. Für eine erfolgreiche Konfliktbewältigung wurden deshalb Basiskompetenzen zum professionellen Umgang mit Konflikten beschrieben, die Professionelle in drei Dimensionen zur konstruktiven Konfliktbewältigung im Sinne einer Kooperation befähigen sollen
3.2 Kooperation als intendierte Zusammenarbeit – eine Rekonstruktion
Für das Verständnis der Kooperation als mögliche Antwort auf vorherrschende Zielkonflikte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, wird ein Versuch unternommen, Kooperation für die Untersuchung der Zusammenarbeit im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich zu machen. Hierfür wird Kooperation mit seinen Leitprinzipien definiert und anschließend durch Formen und Ebene der Kooperation strukturiert. Abschließend wird auf Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren sowie eine Kooperationskompetenz eingegangen, um Faktoren für das Gelingen kooperativen Handelns zu erfassen.
Kooperation wird nach van Santen & Seckinger (2003, S. 29 in Merten et al., 2019, S. S. 19) als ein „Verfahren der intendierten Zusammenarbeit [verstanden; Anm. PK], bei dem im Hinblick auf geteilte oder sich überschneidende Zielsetzungen durch Abstimmung der Beteiligten eine Optimierung von Handlungsabläufen und/oder eine Erhöhung von Handlungsfähigkeit bzw. Problemlösungskompetenz angestrebt wird“. Kooperation lässt sich damit durch ein „bewusstes und planvolles Herangehen bei der Zusammenarbeit sowie durch Prozesse der gegenseitigen Abstimmung“ (siehe Balz & Spieß, 2009, S. 19f.) beschreiben. Sie wird damit zu einer „intendierten Zusammenarbeit am gleichen Gegenstand beziehungsweise an der gleichen sozialen Problemstellung“ (siehe Merten et al., 2019, S. S. 22). Die Haltungen und Handlungen in Kooperationen stützen sich im Kern auf die Gedanken der Wechselseitigkeit oder auch Reziprozität, d.h. der gegenseitige Ausgleich steht im Vordergrund (vgl. ebenda), ebenso wie Gleichwertigkeit, Partizipation und Multiperspektivität und sie wird in den Systemen von Profession und Organisation erbracht. Kooperation gelingt vor diesem Hintergrund, wenn es „Möglichkeiten zur Zielabstimmung, zum Informationsaustausch, wechselseitiger Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung, konstruktiver Problemdiskussionen [sowie Zeit für Erprobungen und die Entwicklung von Vertrauen gibt; Anm. PK]. Eine kooperative Situation setzt zudem Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der beteiligten Partner voraus.“ (siehe ebenda). Kooperation richtet sich folglich nach Merten et al. (2019, S. S. 23–29) nach sieben Leitprinzipien und Aspekten im Sinne von Strukturmerkmalen und Handlungsmaximen: Werte, Partizipation, Profession, Organisation, Wirkung, Multiperspektivität und Kommunikation.
Die Soziale Arbeit agiert in sozialen Problemlagen, indem Professionelle in sozialen Organisationen soziale Probleme analysieren, bearbeiten, verwalten und lindern. Die Berufsethik des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e. V. (DBSH) beschreibt den „Gegenstand der Sozialen Arbeit [als, Anm. PK] soziale Problemlagen von Personen. Soziale Problemlagen sind Lebenslagen, in denen die soziale Existenz von Personen gefährdet ist. Die soziale Existenz von Personen ist gefährdet, wenn die Selbstständigkeit, Teilhabe oder materielle Grundsicherheit nicht sichergestellt ist“ (siehe Greune et al., 2014, S. 27). Die Konstruktion eines sozialen Problems ist in erster Linie auf ein Werturteil und nicht eine fachliche Begründung zurückzuführen. Deshalb müssen Professionelle der Sozialen Arbeit ihre Werturteile transparent und nachvollziehbar machen. (vgl. Merten et al., 2019, S. 26)
Partizipation oder auch Teilhabe ist demnach eng verknüpft mit den berufsethischen Werten der Sozialen Arbeit und hat ist in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oberste Zieldimension. So bieten bspw. auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Partizipation als Strukturmerkmal der Kooperation geht aber über bloße Leistungsangebote hinaus. Hierbei geht es immer um Betroffene. Im Fall der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sind dies Menschen mit Behinderungen, die „nicht, noch nicht oder nicht wieder“ einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Nach Uebelhart & Zängl (2013, S. 21 in Merten et al., 2019, S. 26) hat Soziale Arbeit „in kooperativen Prozessen dafür zu sorgen, dass Partizipation für die einzelnen Menschen möglich wird, dass sie selbstwirksam werden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten entscheiden können, welche Organisation beizuziehen ist, um soziale Herausforderungen zu lösen“. Die selbstständige Entscheidung wird in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bspw. in Prozessen umgesetzt. Beim Prozess der beruflichen Erprobung (siehe Kapitel 2.2) können bMA selbst über den Eintritt in weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen heraus entscheiden und Kontakt zu den Mitarbeitenden aufnehmen.
Die beiden Prinzipien der Profession und der Organisation gehören zu den „gesellschaftlichen Leistungssystemen“ (siehe Merten et al., 2019, S. 22). So wird die Profession Soziale Arbeit als gesellschaftliches Funktionssystem definiert und Organisationen als soziale Subfunktionssysteme der Sozialen Arbeit. Unter dem Leitprinzip der Profession wird die Verpflichtung gegenüber der eigenen Profession verstanden, d.h. die Haltungen, Einstellungen und Positionen der eigenen Profession wertschätzen, einhalten und vertreten. Während unter der Organisation als Leitprinzip die Verpflichtungen gegenüber dem Kontext der eigenen Organisation wie Leitbild, Auftrag, Konzept und Umwelt verstanden wird. Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit ist dabei geprägt von begrenzter Standardisierbarkeit der Interventionen sowie durch das Einbringen von Professionellen als ganze Person in den Hilfeprozess, um tragfähige Beziehungen auszugestalten. Insbesondere an diesem Aspekt wird das eingangs beschriebene Technologiedefizit von pädagogischen Maßnahmen im Kontrast zum standardisierten ökonomischen Handeln der Produktionslogiken deutlich (siehe Kapitel 2.1). Die Aufträge einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sind durch gesetzliche Vorgaben definiert und stellen Widersprüchlichkeiten dar, die durch die Professionellen bewältigt werden müssen. Diese Spannung wird durch das Leitprinzip der Organisation verstärkt. Die institutionellen Aufträge zur Bildung und Rehabilitation können mit dem Leitprinzip der Profession einhergehen, da sie über die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen hinaus versuchen die Handlungsfähigkeit zu erhöhen und Lebensbedingungen der bMA zu verbessern, indem eine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Persönlichkeitsentwicklung und eine Beschäftigung außerhalb der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gefördert werden, während die organisationalen Aufträge als Beschäftigungsanbieter und Wirtschaftsunternehmen dazu in einem Spannungsfeld stehen. Sie entladen sich in einer Spaltung in organisationale und institutionelle Aufträge, die miteinander konkurrieren und so Kooperationen für die Aktoren erschweren. Professionelle stehen deshalb vor der Herausforderung, die Spannungen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Profession mit ihrer Organisation in Einklang zu bringen (vgl. Merten et al., 2019, S. 24f.).
Die Spannung zwischen der Profession und Organisation resultieren demnach durch gesetzlich verankerte Wirkungsziele, die in der Organisation durch Professionelle erreicht werden sollen. Die Leitidee der Wirkung nach Merten et al. (2019, S. 25) beschreibt, wie „gemeinschaftliche Aufgaben erfüllt, ein gemeinsamer Gegenstand bearbeitet und sich auf die Erfüllung eigener und gemeinsamer Ziele konzentriert wird“. Professionelles Handeln sollte dabei nach Merten et al. (2019, S. 25) folgende Wirkungsziele in den Fokus nehmen:
Vermehrung und Optimierung der klient:innenbezogenen Handlungsoptionen und Verbesserung der Problemlösungskompetenz der beteiligten Fachkräfte;
Koordination der fachlichen, strukturellen und personalen Ressourcen und Vermeiden von Doppelspurigkeiten im Behandlungsprozess;
Verbesserung des gegenseitigen Informationsflusses und Wissenstransfers sowie Steigerung des Wissens über die anderen Kooperationspartner:innen;
Verbesserung der Zielerreichung und Ergebnisqualität und Verminderung von Folgekosten;
Verbesserung der organisationalen und fachlichen Kompetenzen als lernende Organisation;
Steigerung der gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeit und Förderung des solidarischen Handelns;
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation (Kosten-Nutzen-Bewusstsein) und Sicherung der eigenen Zukunft durch gezielte Zusammenarbeit. (siehe Merten et al., 2019, S. 25)
Die unterschiedlichen Auftragslagen der MA in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen bedürfen der Kommunikation und ferner auch der Multiperspektivität, um in einen kommunikativen Prozess der Koordination überzugehen. Multiperspektivität als Leitprinzip basiert auf dem Gedanken, dass unterschiedlichste Wirklichkeitskonstruktionen zu mehr Handlungsoptionen führen können, d.h. die Offenlegung von interdisziplinären und multiperspektivischen Sichtweisen und Handlungslogiken ermöglicht die Erweiterung der Zugänge für die Bearbeitung des Hilfeprozesses. Die Koordination dieser Informationen hin zu gemeinsamen Zielen gelingt durch Kommunikation. Diese wird „verstanden als verbaler oder auch nonverbaler Austausch von Informationen“ (siehe Merten et al., 2019, S. 26). In einem solchen kommunikativen Koordinierungsprozess, geht es um die Ausrichtung verschiedener Akteure auf ein Ziel, um intendierte Ziele erreichbar zu machen. Kommunikation managet folglich die Abhängigkeiten zwischen den beteiligten Akteuren. Sie ist dabei angewiesen auf „klare Kommunikationsstrukturen und ‑gefäße, Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, Informationen zu relevanten Daten und Transparenz über die Kommunikationsparteien“ (siehe Merten et al., 2019, S. 26). Kommunikation ist damit der zentrale Vektor der Kooperation und als Austauschbeziehung anfällig für Missverständnisse und Konflikte.
Die Art und Weise, wie in kooperativem Handeln kommuniziert wird, um gemeinsam Ziele zu erreichen, ermöglicht es nach Spieß (1996, 1998, 2004 in Balz & Spieß, 2009, S. 35ff.) die Kooperation in drei Dimensionen zu unterteilen: die strategische Kooperation, die empathische Kooperation und die Pseudokooperation. Strategische Kooperation ist durch „rationalen und zielgerichteten Nutzen“ (siehe Balz & Spieß, 2009, S. 35) charakterisiert, sodass möglichst effektiv Ziele ohne zusätzliche Kommunikationsprozesse des gegenseitigen Verstehens abgearbeitet werden (vgl. Balz & Spieß, 2009, S. 35). Demgegenüber steht die empathische Kooperation, bei der eben dieser Verständigungsprozess die Grundvoraussetzung für das kooperative Handeln ist, d.h. durch Kommunikation der Beteiligten, die gegenseitigen Intentionen zu verstehen und sich durch Einverständnis als gegenseitige Partner zu gewinnen (vgl. ebenda.). Liegen keine gemeinsamen Ziele vor, kann dies zu einer sowohl strategischen als auch empathischen Pseudokooperation führen, d.h. es kommt zu einem „Als-ob-Handeln“ (siehe Balz & Spieß, 2009, S. 36) mit oberflächlicher Kommunikation auf formaler Ebene ohne gegenseitiges Vertrauen (vgl. ebenda.).
Kooperation lässt sich aber nicht nur „anhand von Leitprinzipien und Aspekten im Sinne von Strukturmerkmalen und Handlungsmaximen“ (vgl. Merten et al., 2019, S. S. 23–29) betrachten oder anhand seiner kommunikativen Handlungsweisen. Kooperation lässt sich anhand von unterschiedlichen Akteursebenen beschreiben. Balz & Spieß (2009, S. 20–28) untersuchten Kooperation auf drei Ebenen. Dazu gehört die individuelle Ebene, die interpersonelle Ebene sowie die strukturelle Ebene. Auf der Ebene des Individuums spielen „Persönlichkeitsmerkmale, Werthaltungen, Einstellungen und Vertrauen eine wichtige Rolle“ (siehe Balz & Spieß, 2009, S. 21). Balz & Spieß (2009, S. 21f.) benennen als bedeutende Persönlichkeitsmerkmale „emotionale Stabilität, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Freundlichkeit/Verträglichkeit und Beharrlichkeit/Gewissenhaftigkeit“ aus den „Big Five“ (siehe Coasta und McCare, 1992; Pervin, 2000 in Balz & Spieß, 2009, S. 21). Ebenso erleichtere die Fähigkeit zur Empathie den kommunikativen Abstimmungsprozess (vgl. ebenda.). Individuelle Werthaltungen, die „kollektive Moral, soziales Interesse und soziale Verantwortung, prosoziale Orientierung sowie die Sorge um andere“ betonen, haben nach Balz & Spieß (2009, S. 22) ebenso einen Einfluss auf Kooperation, wie Einstellungen und Vertrauen in Form einer sicheren Bindung. Fünf Einstellungen haben Untersuchungen nach einen Einfluss auf die individuelle Ebene der Kooperation. Personen mit diesen Einstellungen zielen auf die Maximierung des eigenen Vorteils ab (individualistische Einstellung), wollen den Partner übertreffen (Wettbewerbsorientierung), orientieren sich an den eigenen sowie den Gewinnen des Partners (kooperative Einstellung), wollen vor allem die Ziele des Partners durchsetzen (altruistische Einstellung) und „Streben nach Gleichheit der Belohnungen“ (siehe Bierhoff und Müller, 1993 in Balz & Spieß, 2009, S. 22). Auf der interpersonellen Ebene geht es um zwischenmenschliche Abstimmungsprozesse, d.h. Gruppendynamiken können hier eine Rolle spielen. Vertrauen ist nicht nur auf der individuellen Ebene als Ausdruck des eigenen Bindungsverhaltens von Bedeutung, sondern auch auf der interpersonellen Ebene, da die Kooperationspartner:innen „sich [aufeinander, Anm. PK] verlassen [müssen, Anm. PK] und [sind, Anm. PK] zeitweilig auf die Arbeitsleistung anderer angewiesen“ (siehe Bierhoff und Müller, 1993 in Balz & Spieß, 2009, S. 23). Nach Lewicki und Bunker (1995 in Balz & Spieß, 2009, S. 23) lässt sich Vertrauen in drei Formen unterschieden. Zum einen das kalkulative Vertrauen, das einer kalkulierten Berechnung entspringt, um bspw. eigene Ziel durchzusetzen, das Vertrauen aufgrund von Wissen bzw. Erfahrung beruht auf dem Erfahrungswissen, dass eine Person verlässlich ist. Langjährige Beziehungen zwischen den Kooperationspartnern begünstigen das Vertrauen aufgrund von Erfahrung. Zum anderen Vertrauen, das auf der Basis von gegenseitiger Identifikation beruht, d.h. die Kooperationspartner:innen unterstützen die Absichten der jeweils anderen Person und können diese vertreten. Die strukturelle Ebene „umfasst Organisationen, Lernkulturen in Unternehmen, Kooperation in und zwischen Abteilungen, Führung und Formen der Arbeitsgestaltung“ (siehe Balz & Spieß, 2009, S. 24).
Als Voraussetzung für gelingende interprofessionelle und ‑organisationale Kooperation benennen Merten et al. (2019, S. 29f.) die Klärung der Erwartungshaltungen und Ressourceneinsatzes. Seckinger (2008, S. 9ff. in Merten et al., 2019, S. 29f.) beschreibt dafür zehn Erfolgsfaktoren, die als Voraussetzungen einen Kooperationsprozess begünstigen können. Die Kooperationspartner entwickeln eine realistische Arbeitsplanung und nutzen gemeinsam Modelle eigener Problemlösungssystematiken (1), die je ne nach Profession oder auch Organisation bspw. variieren können. Sie legen vor der eigentlichen Handlung die Art der Ergebnissicherung, die Form des Informationsflusses fest (2) und schaffen ein Wissen übereinander bzw. gehen in den gegenseitigen Austausch (3). Sie bereiten Vertrauensbildungs- und Beziehungsklärungsprozesse vor (4), legen die Laufzeit der Kooperation fest und sorgen in dieser Zeit für personelle Kontinuität (5). Dabei schaffen sie Rückkopplungsprozesse, um Ergebnisse in ihren Organisationen zu kommunizieren (6). In doppelter Zielkongruenz werden die Zielperspektiven geklärt und Differenzen und mögliche Folgen thematisiert und reflektiert (7/8). Für negative Konsequenzen für Dritte übernehmen die Partner die Verantwortung und beschreiben deshalb Zuständigkeiten (10). Die Kooperationsbeziehung wird nach außen durch ein erkennbares Kooperationsprofil identifizierbar und legitim (9). (vgl. Seckinger, 2008, S. 9ff. in Merten et al., 2019, S. 29f.)
Merten et al. (2019, S. 32) postulieren, dass „Maßnahmen, die das gegenseitige Vertrauen und Verständnis fördern und reflektieren“ jegliche Form der Kooperation optimieren können. Erfolgsfaktoren sind nach Merten et al. (2019, S. 31f.): die Klärung von Zweck und Inhalt der Kooperation, die Festlegung von Zuständigkeiten, Verantwortungsbereichen in Prozess- und Aufbaumodellen, die Teilnahme von beteiligten Akteure der jeweiligen Problemstellung, Gegenseitiges Sich-kennen und Vertrauen, Feste Strukturen und Kontinuität, Nutzen aus der Kooperation für die Partner:innen, zeitliche Ressourcen als zentraler Erfolgsfaktor und personenbezogene Faktoren, d.h. eine hohe Kooperationskompetenz sowie Kontinuität bei den beteiligten Parteien. Die Kooperationskompetenz lässt sich nach Santen und Seckinger (2003 in Merten et al., 2019, S. 30f.) durch acht Faktoren auf der individuellen Ebene beschreiben, die im Folgenden zitiert werden sollen: „Kooperation erfordert die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation[, d.h. Kompetenzen, Anm. PK] wie Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Verhandlungskompetenz, Offenheit, empathisches Vermögen und die dienstrechtliche Kompetenz der Organisation [werden für kooperatives Handeln benötigt, Anm. PK]“ (siehe Santen und Seckinger, 2003 in Merten et al., 2019, S. 30f.) (1). Kooperation ist ein damit ein hochgradig kommunikativer Prozess der zwischenmenschlichen Aushandlung, in dem gemeinsame nutzbringende und damit motivierende Ziele definiert werden (2) und Informationen durch einzelne Vertreter:innen aus ihren Herkunftsorganisationen weitertransportiert (3) und Ergebnisse durch sie in diese zurückgetragen werden (4). Sie benötigen dazu strukturelle Wissen („Auftragsziele, Arbeitsweisen und Handlungsmöglichkeiten, interne Organisations- und Ablaufstrukturen, Personalressourcen, Handlungslogiken, Handlungsgrundlagen sowie Zuständigkeiten“ (siehe Santen und Seckinger, 2003 in Merten et al., 2019, S. 30f.).) der jeweiligen Herkunftsorganisationen (5) und eine grundlegende Basis des Vertrauens und der Verlässlichkeit, um den Informationsaustausch gelingen zu lassen (6). Dabei müssen Erwartungen, Ziele und das jeweilige Kooperationsverständnis vorher geklärt werden, um potenzielle Barrieren präventiv zu verhüten (7). Ebenso muss sich über den Einsatz von „Ressourcen (Arbeitszeit, Informationsfluss, Eigenständigkeit sowie Finanzen) und Einflussmöglichkeiten (Kompetenzen und Zuständigkeiten)“ (siehe Santen und Seckinger, 2003 in Merten et al., 2019, S. 30f.) verständigt werden (8). (vgl. Santen und Seckinger, 2003 in Merten et al., 2019, S. 30f.)
Kooperation lässt sich also als absichtsvolle Zusammenarbeit beschreiben, durch die gemeinsame Ziele erreicht werden sollen, um Abläufe, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Bearbeitung von sozialen Problemen zu optimieren. Strukturmerkmale und Handlungsmaximen der Kooperation sind Werte und Partizipation, Profession und Organisation, Wirkung, Multiperspektivität und Kommunikation. Insbesondere die Zielkommunikation als zentraler Abstimmungsprozess einer gemeinsamen Wirkung hat in der Kooperation eine formgebende Rolle. Kooperation kann dabei auf drei Ebene des Individuums, der zwischenmenschlichen Ebene sowie innerhalb von Strukturen vollzogen werden und ist wiederum von den Einflüssen der jeweiligen Ebene charakterisiert. Als grundlegende Voraussetzung für Kooperation wird die Klärung der Erwartungshaltungen und des Ressourceneinsatz postuliert. Maßnahmen, die für so einen kommunikativen Prozess also Vertrauen und Verständnis fördern wollen, sind wichtige Erfolgsfaktoren für eine gelingende Kooperation. Ebenso gehören dazu die Klärung von Zweck und Inhalt sowie Zuständigkeiten innerhalb der Kooperation, die Auswahl der beteiligten Personen an der Problemstellung, Prozesse des gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses voneinander, feste und kontinuierliche Strukturen, Nutzen für die Kooperationsparteien sowie zeitliche Ressourcen und personelle Kontinuität und Kooperationskompetenzen.
Aufgrund der theoretisch begründeten strukturellen Zielkonflikte in Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zwischen dem Produktionsauftrag und dem Rehabilitationsauftrag wurde eine Einführung in soziale Konflikte vorgenommen und gezeigt, wie diese bewältigt werden können. Kooperation erwies sich dabei als erfolgreiche Konfliktbewältigungsstrategie, die Gewinne bei beiden Konfliktparteien ermöglicht und so Synergieeffekte freisetzen kann. Kooperation als intendierte Zusammenarbeit bündelt also die Kräfte der beteiligten Parteien, um zusammen ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Durch die Auseinandersetzung mit den Leitprinzipien sowie Formen und Ebenen der Kooperation konnte schließlich in Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren samt Kooperationskompetenz überführt werden, die entscheidend zum Gelingen von Kooperation beitragen können. Im Folgenden wird deshalb ein Untersuchungsinstrument für die Erfassung der vorherrschenden Zusammenarbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit den beteiligten Akteuren entworfen. Besonderes Gewicht werden hierbei persönliche Erlebnisse und Erfahrungen aus der jeweiligen Akteursperspektive sein, um Handlungsmuster und die ihnen zugrundelegenden Begründungszusammenhänge aufzuschlüsseln, sodass sich durch diese Untersuchung nicht nur die gegenseitige Wahrnehmung beschreiben lässt, sondern auch welches Verständnis von Kooperation bei den beteiligten Akteuren vorliegt.
4. Selbstreflexion von Kooperationsprozessen – eine episodische Interviewstudie
Bisher wurde theoretisch in die Forschungssituation eingeführt und geklärt, welche strukturelle Problemsituation in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vorliegt. In der exemplarisch dargelegten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen wird der Rehabilitationsprozess durch zwei Gruppen von FAB umgesetzt. Den Gruppenleitungen vor Ort und den ambulanten Integrationsbegleitungen zwischen Werkstatt und Betrieb. Zwei Akteursgruppen, die unterschiedliche Ziele verfolgen und sich auf den entgegengesetzten Seiten der Konfliktlinie in WfbM befinden, sollen also zusammen den strukturell benachteiligten Rehabilitationsprozess umsetzen. Diese Arbeit möchte diese Situationen der Zusammenarbeit beleuchten und dabei die subjektiven Bedeutungsgebungen der beiden Akteursgruppen erfassen, sodass sich schließlich die vorherrschenden Kooperationsverständnisse ebenso wie die gegenseitigen Wahrnehmungen in der Zusammenarbeit vergleichen lassen. Dafür wird erläutert, warum gerade ein episodisches Interview eine geeignete Methode für die Erfassung des Kooperationsverhaltens ist. Anschließend wird das Forschungsmodell und ‑design anhand des Untersuchungsinstrumentes sowie die Datendokumentation vorgestellt.
4.1 Das episodische Interview zur Erfassung von Erfahrungswissen
Die qualitative Sozialforschung möchte den Sinn sozialer Wirklichkeit verstehen. Dabei ist es egal ob ein oder mehrere Fälle vorliegen. Der i.d.R. offene und flexible Ablauf ermöglicht eine Feldforschung, die in der Lage ist, subjektive Sichtweisen zu erfassen. Diese Arbeit hat das Ziel, die Bedarfslage bei Fachkräften einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu erfassen. Da auch diese Arbeit damit subjektive Sichtweisen erfassen möchte, werden qualitative Methoden für das Forschungsvorhaben ausgewählt. Dabei werden insbesondere Befragungen in Form von Interviews die Methoden der Wahl sein, da der Fokus auf der Wahrnehmung von menschlichem Verhalten in der Praxis bzw. im Feld liegt und die thematisierte Rückkehr von bMA teils schon einige Zeit zurück liegen kann (vgl. Atteslander et al., 2010; vgl. Häder, 2019; vgl. Hug & Poscheschnik, 2020).
Auch wenn die Methode der Befragung ein erster Schritt zur Konkretisierung des Forschungsdesigns ist, so stellt sich bei der Vielzahl an Interviewformen die Frage, welche Interviewform für die geplante Erhebung am geeignetsten erscheint (vgl. Hug & Poscheschnik, 2020, S. 127–132; vgl. Mey & Mruck, 2020). Für die Beantwortung der Fragestellung liegt der Fokus auf dem Erfahrungswissen von Fachkräften über eine bestimmte Handlungssituation und wie sie sich und ihre Kolleg:innen in dieser Situation der Zusammenarbeit wahrnehmen. Bogner et al. (2014, S. 18f.) sprechen in diesem Fall von Prozesswissen und Deutungswissen. Es geht auf der einen Seite um die Einsicht in den Ablauf der Zusammenarbeit und auf der anderen Seite um die subjektiven Sichtweisen und Deutungen der Fachkräfte über die Situation der Zusammenarbeit. Der Forschungsfokus bezieht sich auf eine noch unbekannte und komplexe Situation. Am Ende der Untersuchung soll ein schärferes Problembewusstsein für diese Situation vorliegen. In diesem Fall wird von einem explorativen Interview gesprochen, das zur Erschließung des Forschungsfeldes genutzt werden kann (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 23 f.).
Demnach muss ein entsprechendes qualitatives Interview wie folgt charakterisiert sein: Einzelinterviews mit ermittelnder Intention und halb-strukturierter Standardisierung, um gleichsam offen für die unterschiedlichen Erfahrungen der Fachkräfte zu sein. Auch ist hierbei eine mündliche Befragung in einer face-to-face-Situation mit weichen Fragen erforderlich, um die Offenheit weiter zu unterstützen, indem eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann, aber auch um den Einfluss durch das Fragen auf die Alltagserzählungen möglichst zu minimieren. (vgl. Lamnek & Krell, 2010, S. 302–314)
Das episodische Interview nach Flick (2011) stellt ein geeignetes Untersuchungsinstrument für das Vorhaben dieser Arbeit dar, da es (halb-)offene Fragen zur Erhebung von Deutungswissen mit Erzählanlässen zur Erhebung von subjektiven Erfahrungen oder Prozessen vereint (vgl. Flick, 2011, S. 273). Zwei Wissensformen lassen sich also mit dieser Methode erfassen: narrativ-episodisches Wissen, das aus der Alltagserfahrung und dazugehörigen Erinnerungen besteht, womit Situationen und ihre Abläufe dargestellt werden, sowie semantisches Wissen, das Wissen beinhaltet, dass aus den Erfahrungen abgeleitet wird. Dies können „Generalisierungen, Abstraktionen und gesetzte Zusammenhänge“(siehe Lamnek & Krell, 2010, S. 343f.), indem Begriffe benannt und anschließend in eine Beziehung gesetzt werden. Der Fokus im episodischen Interviewliegt damit auf Erfahrungen. Die befragten entscheiden dabei selbst, was sie beschreiben oder erzählen wollen. Die Kontexte des Arbeitsalltages werden als Erzählung formuliert und durch Begriffe und Regeln argumentiert. (vgl. Lamnek & Krell, 2010, S. 343f.)
Dem episodischen Interview liegt ein Leitfaden zugrunde, dieser stellt dabei genauso Struktur- wie auch Hilfsmittel für die Interviewsituation dar. Je nach Thema variiert deshalb nicht nur der Grad der Struktur, sondern auch die Form des Leitfadens. Der Leitfaden ist reduziert ausgedrückt ein Mittel, um gezielt Erzählaufforderungen in das Gespräch zu geben (vgl. Helfferich, 2019, S. 675 f.). Es sollte darauf geachtet werden, dass Erzählstimuli zu bestimmten Situationen die Anzahl der Nachfragen überwiegen (vgl. Flick, 2011, S. 275). Lamnek & Krell (vgl. 2010, S. 344) charakterisieren das Nachfragen durch die Anregung der Fantasie und fokussiertem Fragen „nach subjektiven Definitionen oder abstrakten Zusammenhängen“. Im Folgenden wird der Leitfaden vorgestellt, der mithilfe von Fragenkomplexen, die sich am Forschungsstand orientieren, vorstrukturiert wurde.
4.2 Vorstellung des Untersuchungsinstrumentes
Ziel dieser Untersuchung ist ein erweitertes Verständnis der Zusammenarbeit im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dieser Übergang wird im speziellen von den Integrationsbegleitungen in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitungen und dem Sozialdienst ausgestaltet. Für ein besseres Verständnis von Kooperationsprozessen ist zu klären, welche gegenseitigen Erwartungshaltungen vorliegen und welche Ressourcen eingesetzt werden.
Dafür soll die TZI nach Ruth Cohn (siehe Behnisch et al., 2013, S. 86–102) als Grundlegende Struktur reflektierenden Denkens für das Untersuchungsinstrument genutzt werden. In der Sprache der TZI wird damit die Zusammenarbeit als situativer Forschungskontext zum ES der persönlichen Handlungsreflexion gemacht. Die individuelle Eben der Kooperation kommt damit dem ICH in der TZI gleich. Konkrete Erlebnisse und Erfahrungen der Kooperation mit den jeweiligen Kolleg:inen werden somit unter dem Fokus des WIR thematisiert, da hier insbesondere die Unterscheidung von eigenen Anteilen und der Sicht auf die andere Akteursgruppe ermöglicht wird. In Verbindung damit können bspw. Erwartungshaltungen an in die Zusammenarbeit thematisiert werden und im folgenden Schritt kann sich auf die strukturelle Ebene fokussiert werden. Die strukturelle Ebene der Zusammenarbeit wird damit dem GLOBE gleichgesetzt und wird definiert durch „das unmittelbare Umfeld einer Arbeitsgruppe, den institutionellen Rahmen, in dem Interaktionen stattfinden“ (siehe Behnisch et al., 2013, S. 93). Aber auch „[der aktuelle soziale, politische und ökonomische] Hintergrund sowie z.B. historische Zusammenhänge“ (siehe Behnisch et al., 2013, S. 93) können so berücksichtigt werde. Diese Zusammenhänge wirken immer auch auf das Individuum, das ICH, die Situation der Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen, das WIR, sowie den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, das ES, zurück (siehe Behnisch et al., 2013, S. 91ff.).
Im Folgenden wird der Leitfaden und seine inhaltliche Konstruktion vorgestellt. Um im ersten Forschungskomplex die eigene Arbeitssituation, das ICH im Zusammenhang mit dem ES, als Ausgangspunkt der Erzählung zu fassen, ist das Wissen über die Situation in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen also um die Ausgangslage entscheidend. In einem episodischen Interview, dass primär eine freie Erzählung ermöglichen soll, können deshalb Aspekte des Personenkreises von Menschen mit Behinderungen deren soziale und individuelle Bedarfslagen oder auch deren Biografien und Beeinträchtigungsbilder eine Rolle spielen. Ebenso können die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen selbst in den Fokus der Erzählung geraten, da sie die alltäglichen Arbeitsverhältnisse ausgestalten. Darunter fallen auch die jeweiligen institutionellen und organisationalen Aufträge sowie gesetzliche Grundlagen, die sich strukturierend auf die Arbeit der Befragten auswirken. Insbesondere für die individuelle Ebene der Kooperation sind Persönlichkeitsmerkmale, Werthaltungen, Einstellungen und Vertrauen bedeutende Einflussfaktoren. Die Befragten werden deshalb über ihren persönlichen beruflichen Werdegang befragt, um einen Einstieg in die eigene aktuelle berufliche Situation zu ermöglichen. Dieser Arbeitsalltag ist deshalb zentraler Aspekt des ersten Erzählimpulses „Wie sieht denn so dein Arbeitsalltag aus?“. Hierdurch könnend die Interviewten frei aus ihrem alltäglichen Erleben berichten und auch schon auf Kooperationsereignisse eingehen, sollten diese ihnen begegne. Als Nachfragen zur Erzählung über den Arbeitsalltag wird nach anderen Menschen gefragt, mit denen man zusammenarbeite oder auch welche Aufgaben die Person im Alltag ausführt. Die Fantasie kann hierbei durch Fragen wie „Was fällt dir leicht? Was fällt dir eher schwer?“ angeregt werden. Insbesondere die Aufforderung nach Beispielen und „Was ist dir wichtig als GL?“ ermöglicht es, subjektive Definitionen und abstrakte Zusammenhänge zu erfahren.
Im zweiten Forschungskomplex, der Kooperation im Übergang, was dem WIR im Zusammenhang mit dem ES gleichkommt, besteht ein grundlegender Zielkonflikt in WfbM zwischen dem Produktions- und Rehabilitationsauftrag. Deshalb sind hierzu Konfliktbewältigungsstrategien eine bedeutende Grundlage, da die Kooperation im Übergang schon vor dem eigentlichen Ereignis der interpersonellen Zusammenarbeit durch diesen Konflikt strukturell beeinträchtigt wird. Die Befragten können in diesem Kontext auf Gelingensbedingungen für Kooperation eingehen, indem sie ihre aktuelle Situation zu ihren individuellen Wünschen kontrastieren. Ebenso werden zwischenmenschliche Abstimmungsprozesse und Vertrauen als Teil der Interpersonellen Ebene von Kooperation eine Part in den Erzählungen spielen. Mit dem Impuls „Mir geht es um die Frage der Zusammenarbeit. Wie sieht denn diese Zusammenarbeit in deinem Alltag aus?“ wird der Erzählfokus auf erlebte Kooperationsereignisse gelenkt. Auch hierbei werden gezielt Nachfragen zur Aufrechterhaltung des Erzählflusses genutzt, d.h. „Was gelingt gut? Was ist eher schwierig? Wie erlebst du diese? Was ist deiner Meinung nach wichtig für die Zusammenarbeit?“, um die Fantasie anzuregen, indem die befragte Person noch einmal mit einer anderen Perspektive auf die Zusammenarbeit blicken muss. Sollte die befragte Person den Fokus nicht auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen im Übergang legen, besteht hier am Ende der Erzählung noch einmal die Möglichkeit einer anderen Frage, d.h. „Was ist deiner Erfahrung nach von Bedeutung für eine kollegiale Zusammenarbeit im Übergang aus einer Werkstatt?“. Auch daran könnten sie oben genannte Nachfragen anschließen lassen, um dem oder der Erzählenden die Möglichkeit zu geben, möglichst alle Facetten der Situation zu erzählen. Insbesondere die Frage nach Einstellungskriterien für die eigene Stelle unter der Berücksichtigung einer Zusammenarbeit im Übergang stellt noch einmal eine andere Perspektive für die Befragten dar, sodass sie eine meta-personelle Eben einnehmen können.
Im dritten Forschungskomplex, den strukturellen Gegebenheiten, also dem GLOBE im Kontext des ES, geht es maßgeblich um die strukturelle Ebene der Kooperation, d.h. es können die Unternehmenskultur, Führungskräfte, die Arbeitsgestaltung und die gemeinsame Zielerreichung sowie Gesellschaft und Kultur in den Fokus genommen werden, weshalb der erzählgebende Impuls in diesem Fall nach dem fragt, was erfahrungsgemäß die Zusammenarbeit beeinflusst. Einen anderen Zugang zu einer Erzählung bietet die Frage nach Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit? Da dieser letzte Impuls sehr offen ist und viele unterschiedliche Richtungen gehen kann, soll mit einer Wunschfrage eine konkludierende Erzählung ermöglicht werden, d.h. Aspekte in der Zusammenarbeit, die für die erzählende Person von Zukunftsbedeutung für die eigene Arbeit im Übergang haben, werden hier in den Fokus genommen. Das Interview endet mit einer abschließenden Frage, die die befragte Person auf das Ende der Erzählung einstimmt und sie noch einmal bittet über ihre bisherige Erzählung nachzudenken, um dabei mögliche fehlende oder noch nicht erzählte Aspekte in den Fokus zu nehmen. Im Weiteren wird die Auswahl der Befragten und der erfolgte Kontaktablauf sowie das genutzte Transkriptionssystem für die Verschriftlichung der Interviews darstellt.
4.3 Dokumentation der Datensammlung
Zu den Befragten dieser Interviewstudie gehören die Gruppenleitungen in Werkstätten sowie die Integrationsbegleitungen, aber auch Mitarbeiter:innen aus dem Sozialdienst, da sie eine koordinierende Aufgabe im Eingliederungsprozess übernehmen. Gruppenleitungen sind die Bezugsmitarbeiter:innen, die täglich mit den bMA zusammenarbeiten und sie auch teils schon seit vielen Jahren kennen. Es hat sich eine Beziehung zwischen Gruppenleitung und bMA aufgebaut. Die Gruppenleitungen sind darüber hinaus auch strukturell verantwortlich für die Umsetzung der geplanten pädagogischen Maßnahmen und werden auch im HMB-T-Verfahren für die Rekonstruktion herangezogen, das wiederum in der Verantwortung der Sozialdienste liegt und für die Erfassung der Ressourcen und Unterstützungsbedarfe genutzt wird (vgl. Lebenshilfe Niedersachsen e.V., 2015; vgl. Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie, 2016). Die Integrationsbegleitungen sind in einer ausgelagerten Abteilung nagesiedelt und betreuen Beschäftigte mit einem Vermittlungswunsch. Sie kommen für diesen Prozess der Begleitung und Betreuung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in die Standorte und arbeiten dort bis zur konkreten beruflichen Erprobung in Betrieben mit den bMA zusammen, um sie bei der Bewältigung des Übergangs zu unterstützen. Somit werden in dieser Untersuchung drei Gruppen von Akteuren befragt. Die Gruppenleitungen und Sozialdienste, die am Werkstattstandort sitzen, sowie die Integrationsbegleitungen, die den Übergang ambulant betreuen.
Der Kontakt zu den Gruppenleitungen, Integrationsbegleitungen und Sozialdiensten wurde persönlich und unterstützt durch ein Anschreiben zusammen mit der Datenschutzerklärung aufgebaut. An dieser Befragung haben sechs Mitarbeiter:innen aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen teilgenommen. Dazu gehören zwei MA aus dem Sozialdienst, zwei MA aus dem Gruppendienst einer Werkstatt sowie zwei Integrationsbegleitungen aus der Arbeitsvermittlung. Eine Blankoversion des Anschreibens mit der beiliegenden Datenschutzerklärung liegt dem Anhang bei. Von den Interviews wurde eine Audioaufzeichnung angefertigt, was während der Durchführung eine schriftliche Dokumentation erübrigt und damit dem Interviewer mehr Konzentration auf den Gesprächsverlauf ermöglicht (vgl. Bogner et al., 2014a, S. 39 ff.; vgl. Kuckartz, 2018, S. 165).
Die Transkription der Audioaufzeichnungen erfolgt mit dem Transkriptionssystem nach Jefferson (1984). Die Transkripte werden entsprechend der Datenschutzerklärung anonymisiert indem alle Daten, die zur Identifikation der Person führen könnten aus dem Interview verändert oder entfernt werden. Das System nach Jefferson bietet die Möglichkeit die Aussagen zu qualifizieren, indem bspw. Überlappungen, Pausen und Unterbrechungen kenntlich gemacht werden können. Genauso wie auch Intonationen und Modulationen der Sprache in Geschwindigkeit und Lautstärke. Auch besondere Äußerungen und Geräusche können dargestellt werden. Dazu gehören bspw. auch Atemgeräusche, unklare Äußerungen oder auch non-verbale Aktivitäten. (vgl Kuckartz, 2018, S. 166–171)
Das vorliegende Untersuchungsvorhaben versucht subjektive Erfahrungen und Erlebnisse für ein erweitertes Verständnis der Kooperationssituation im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erfassen. Dieser konkrete Situationsbezug und die Bedeutung der unterschiedlichen Perspektiven aufeinander sowie die Struktur professioneller Kooperation erfordern die Nutzung eines episodischen Interviews, welches gleichsam die Möglichkeit zur freuen Erzählung wie auch für gezielte Nachfragen bietet, um subjektive Definitionen und Zusammenhänge zu erfassen. Sechs Mitarbeitende aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen wurden mit einem Forschungsinstrument befragt, dass sich in seiner grundlegenden Struktur an der TZI orientiert und so drei fokussierte Erzählungen ermöglicht, die sich um die Wahrnehmung der eigenen Arbeitssituation, die Situation in der Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen im Übergang sowie strukturelle Einflussfaktoren auf die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit drehen. Im Folgenden werden die transkribierten Interviews ausgewertet.
5. Auswertung der geführten episodischen Interviews anhand des zirkulären Dekonstruierens
In diesem Kapitel wird die Auswertung der geführten Interviews erfolgen. Dazu wird sich an der Theorie des zirkulären Dekonstruierens orientiert. Im Rahmen der Vorstellung der Einzelinterviews werden die befragten Personen vorgestellt, die Interviews inhaltlich zusammengefasst sowie paraphrasiert. Zudem werden die zentralen Ergebnisse der einzelnen Interviews vorgestellt, um abschließend die Ergebnisse in einer vergleichenden Zusammenfassung, der Synopsis darzustellen.
5.1 Theorie des zirkulären Dekonstruierens
Zur interpretativen Auswertung von qualitativ erhobenen Daten wurde die Methode des zirkulären Dekonstruierens nach Jaeggi et al. (1998) herangezogen. Die Besonderheit bei der Arbeit mit dieser Methode steckt bereits im Namen: Ausgehend vom Transkript wird sich „in kreativen Gedankenschleifen intuitions- und theoriegeleitet” (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 5f.) um das Ausgangsmaterial bewegt. Dabei kommt es zu mehrfachen Perspektivenwechseln aufgrund einer zirkulären und rekursiven Dekonstruktion des Ausgangstextes. Durch das anschließende Zusammensetzen, werden „implizite Sinngehalte sichtbar” (siehe Jaeggi et al., 1998, S. 5) und es können neuartige Erkenntnisse und Theoriebausteine zum Forschungsgegenstand gewonnen werden. Die Methode gliedert sich in zwei Auswertungsphasen. Die erste Auswertungsphase besteht aus sechs Schritten, welche eine schnelle und praktikable Auswertung ermöglichen sollen und im Folgenden erläutert werden.
Im ersten Schritt, der Formulierung eines Mottos, soll ein zusammenfassender prägnanter Satz gefunden werden, um die emotionale Arbeit mit dem Transkript zu erleichtern (siehe Jaeggi et al., 1998, S. 7). Der zweite Schritt enthält die zusammenfassende Nacherzählung, in welcher wesentliche Informationen zusammengefasst und erste Interpretationsschwerpunkte gesetzt werden, wodurch der Text übersichtlich gestrafft wird (vgl. ebd., S. 8). Im dritten Schritt muss eine Stichwortliste auf Grundlage der zusammenfassenden Nacherzählung erstellt werden: „Alle auffälligen, gehaltvollen Worte oder Begriffe des Textes werden chronologisch hintereinander aufgelistet” (siehe Jaeggi et al., 1998, S. 9). Ziel ist es, den Text weiter zu kürzen und einen ersten Zugang zur Strukturierung zu erlangen (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 9). Im nächsten Schritt steht der Themenkatalog zentral. Hier sollen durch das Finden von Oberbegriffen für ähnliche oder übereinstimmende Äußerungen, aus der Stichwortliste angesprochene Themenkomplexe entnommen und trennscharf gemacht werden. Dadurch wird die weitere Auswertung noch weiter vorstrukturiert (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 9f.). Hier kommt bereits der theoretische Forschungsstand zu Konflikten und Kooperation sowie subjektive Einschätzungen des Auswertenden aus seinem beruflichen Alltag zum Tragen (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 10).
Die Paraphrasierung (Schritt 5) nimmt die inhaltlichen Aspekte des Interviews vor dem Hintergrund der gebildeten und vorstrukturierten Themen in den Blick. Themen können zu Oberthemen zusammengefasst werden, einzelne Themen können weiter ausformuliert werden oder in den Hintergrund geraten (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 12). Ziel ist es, den sechsten Schritt, die interviewspezifische Kategorienbildung, vorzubereiten. Die Kategorienbildung erfolgt somit auf Grundlage der fünf vorangegangenen Schritte. Die Autoren formulieren folgendes Ziel des sechsten Schrittes: „Die zentralen Kategorien dienen […, Anm. PK] dem Vergleichbarmachen verschiedener Interviews“ (siehe Jaeggi et al., 1998, S. 14).
In der zweiten Auswertungsphase schließt sich der kontrastierende, systematische Vergleich an. Im ersten Schritt, der Synopsis, werden Häufungen im Vergleich der zentralen Kategorien sichtbar gemacht, welche Grundlage für Schritt zwei, die Verdichtung, bildet. Hier wird aus der Gesamtheit der interviewspezifischen zentralen Kategorien ein interviewübergreifender Kategorienkatalog gebildet, welcher die subjektiven Interpretationsleistungen des Auswertenden und Rückgriff auf das Ausgangsmaterial widerspiegelt (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 15).
Der letzte Schritt ist die komparative Paraphrasierung. Hier werden vor dem Hintergrund der gebildeten interviewübergreifenden Kategorien kontrastive Vergleiche zum Beispiel hinsichtlich erlebter Zusammenarbeit in den jeweiligen Bereichen oder der eigenen Ansprüche angestellt. So werden sich neue Erkenntnisse auf einer Meta-Ebene in Bezug auf den Forschungsgegenstand erhofft (vgl. Jaeggi et al., 1998, S. 16f.).
5. 2 Vorstellung der Einzelinterviews
Es erfolgt eine Vorstellung der befragten Person sowie eine Zusammenfassung des Interviews, um ein erstes Verständnis von diesen zu bekommen. Anschließend werden die einzelnen Interviews paraphrasiert und bedeutsame Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Motto dargestellt.
5.2.1 Interview 01 – Sozialdienst
Motto: „Die persönliche Ebene muss stimmen”
Vorstellung der befragten Person
Die interviewte Person arbeitet seit Jahrzehnten im Sozialdienst einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und hat bereits vor ihrer aktuellen Tätigkeit in Praktika sowie ihrem Anerkennungsjahr praktische Erfahrungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gesammelt. Aufgrund ihrer administrativen Funktion im Eingliederungsprozess ist sie am Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt.
Zusammenfassung des Interviews
Die interviewte Person berichtet, dass ihr formale Aspekte schwerfallen, ihr persönliche Beziehungen zu bMA und GL hingegen gut gelingen. Ihr sind Werte wie Kollegialität, Vertrauen und Fairness wichtig. Darauf angesprochen, berichtet sie, dass ihr diese Werte in der letzten Zeit in der eigenen Tätigkeit fehlten und formuliert Wünsche dahingehend. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit im beruflichen Alltag weist sie darauf hin, dass sie auf die GL angewiesen ist, da sie selbst nicht direkt mit den bMA zusammenarbeitet. Sie wünscht sich mehr Informationsaustausch und Beratung innerhalb des Kollegiums. Sie selbst beschreibt ihre Zusammenarbeit im Übergang so, dass sie Praktikumswünsche der bMA an die IB meldet und Termine für einen Austausch von Informationen abspricht. Sie berichtet von einem guten Umgang untereinander. Als schwierig, beschreibt sie die Zusammenarbeit mit Kolleg:innen in der Heimarbeit. Gelungen betrachtet sie die Zusammenarbeit mit den IB. Gelingensfaktoren für eine gute Zusammenarbeit sind ihrer Meinung nach Vertrauen, zuverlässiges Einhalten von Absprachen sowie die Haltung, voneinander zu lernen, unabhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit. Als gewinnbringend für eine gelingende Zusammenarbeit im Übergang werden von ihr Lockerheit, Humor und Toleranz gegenüber anderen Sichtweisen genannt. Zudem benennt sie Eigenschaften wie Kompromissbereitschaft und Konfliktlösestrategien. Der Wunsch der bMA ist von oberster Priorität für die eigene Arbeit. Ihre persönlichen Arbeitsbeziehungen haben dabei einen maßgeblichen Einfluss auf ihre Zusammenarbeit. Über Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit hat sich die interviewte Person wenig Gedanken gemacht. Sie nimmt die IB als Akteur:innen des Übergangs war. Darüber hinaus formuliert sie den Wunsch nach mehr Personal in der AV.
Paraphrasierung des Interviews
Über ihre Erwerbsbiografie berichtet die interviewte Person, dass sie über Praktika und das Anerkennungsjahr in WfbM (1) gekommen ist. Dort ist sie seit 30 Jahre am gleichen Standort (2). Zu ihren berufliche Tätigkeiten Bürotätigkeiten mit Berichtswesen, administrativen Aufgaben und dem Kontakt zum Leistungsträger (3). Außerdem betreut sie Schülerpraktikant:innen als zusätzliche Aufgabe (4). In der Zusammenarbeit innerhalb der Werkstatt ist ihr Kollegialität besonders wichtig. Diese beinhaltet gegenseitige “Kollegialität, Fairness, Hilfsbereitschaft untereinander” (S. 2, Z. 44f.) (7). Im SD wird gegenseitige kollegiale Beratung und Unterstützung durch die jeweils persönlichen Stärken gelebt (7). Sie steht jedoch nur mit wenigen Kollegen im engen Austausch (7). Als SD ist sie “unheimlich” (S. 3, Z. 7) auf die Zusammenarbeit mit GL angewiesen, denn sie “weiß ja gar nichts” (S. 3, Z. 9) über die bMA. (8). Formaler Fachaustausch findet alle 4 Wochen über alle Arbeitsgruppen hinweg an einem Standort statt und mögliche personelle Veränderungen in den Gruppen werden dabei thematisiert (9). Personale Anforderungen an die eigenen Tätigkeiten sind deshalb ein guter Kontakt zu bMA und GL in “persönliche[n] Situationen” (S. 2, Z. 22) (5) sowie Arbeitstugenden wie “Kollegialität, Fairness und Vertrauen” (S. 2, Z. 29) (6). In der Zusammenarbeit mit den Integrationsbegleitungen ist sie als Sozialdienst für die Meldung eines Vermittlungswunsches zuständig (10). Sie informiert IB und ein erster Austausch erfolgt sowie eine Terminierung eines gemeinsamen Austausches mit allen Akteuren (10). Das Erfahrungswissen der GL aus ihrer beruflichen Tätigkeit wurde schon „klasse” (S. 4, Z. 18) für die Vorbereitung von Praktika genutzt (11). In ihrer Zusammenarbeit wird sie laufend informiert, was ihrer Ansicht nach einer guten Zusammenarbeit entspricht (10). Darüber hinaus gelinge Zusammenarbeit, wenn Absprachen zuverlässig sind und vertrauensvoll behandelt werden (12/13). Aus ihrer bisherigen Erfahrung stellt sie personale Anforderungen an die Integrationsbegleitungen. Dazu gehört Vertrauen und Zuverlässigkeit (14). Vertrauen bedeutet für sie “sehr zuverlässig” (S. 4, Z. 39) zu sein. Untermauert wird dies durch verlässliche Absprachen, durch das interne Austragen von Konflikten und damit verbundener Diskretion (14). Sie betont das Zurückgreifen auf bestehendes langjähriges Erfahrungswissen. Dieses könne aber auch die Wahrnehmung beeinflussen (“Brett vorm Kopf” (S. 5, Z. 5)), weshalb auch die Eindrücke der IB angenommen werden sollen (15). Beide könnten voneinander “was lernen” (S. 5, Z. 16) (15). Diese Einstellung sei deshalb so wichtig, da sie einen Generationskonflikt durch langjährige Erfahrung und junge neue Perspektiven wahrnehme (15). Vertrauen, andere Perspektiven zuzulassen und zu versuchen, sich gegenseitig vom besten Weg zu überzeugen seien wichtige Anforderungen an eine gelingende Zusammenarbeit (14). Sich gegenseitig wertschätzen und miteinander versuchen das Beste für bMA als gemeinsames Ziel zu erreichen (16) hat ebenso einen Einfluss auf die Zusammenarbeit, wie Kollegialität. Kollegialität heißt für sie sich gegenseitig zu helfen und die persönlichen Grenzen zu akzeptieren (16). Kompromissbereitschaft ist deshalb auch eine Anforderung an die Integrationsbegleitungen, was für sie bedeutet, aufeinander zugehen und von seinem Ziel abzuweichen, um keine einseitigen Lösungen zu erreichen (17). Für die Wirkung sei es wichtig, dass beide Seiten gleiche Ziel erreichen wollen und “dass beide Seiten das Beste eigentlich für den Beschäftigten wollen” (S. 6, Z. 40f.) (18). Probleme in der Zusammenarbeit werden von der interviewten Person auf der persönlichen Ebene geregelt (19). Persönliche Beziehungen zu Kollegen sollten daher gelingen, denn sie haben folglich einen Einfluss auf den Übergang (19/20). Als strukturelle Anforderungen an die Arbeitsvermittlung benennt die Person aus dem Sozialdienst, dass IB die Prozesshoheit über den Übergang haben (20) und sie sich deshalb auf die persönliche Ebene konzentriere (19). Sie äußert den Wunsch nach mehr Personal für schnellere Einrichtungen von Praktika (21). Ein akzeptabler Rahmen für bMA für ein erstes Gespräch seien dabei vier Wochen (21).
Bedeutsame Ergebnisse
Im Hinblick auf die Zusammenarbeit werden durch die Mitarbeitende im Sozialdienst die Arbeitstugenden Kollegialität, Fairness und Vertrauen besonders hochgehalten. Vertrauen wird von der befragten Person über Zuverlässigkeit und Diskretion definiert. Dabei ist ihr eine persönliche Beziehung zu ihren Kolleg:innen ein besonderes Anliegen – auch, da sie in ihrer Arbeit auf das Erfahrungswissen der GL angewiesen ist. Diese persönliche Beziehung sieht sie als Grundstein, um voneinander zu lernen und gemeinsame Ziele erreichen zu können. Das eigene Kooperationserleben wird durch diese individuell Wertvorstellung maßgeblich beeinflusst, wodurch sich das Motto des Interviews „Die persönliche Ebene muss stimmen” begründet.
5.2.2 Interview 07 – Sozialdienst
Motto: „Mehr Fachlichkeit für Lösungen vor Ort“
Vorstellung der befragten Person
Die interviewte Person arbeitet seit Jahrzehnten im Sozialdienst einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und hat bereits vor ihrer aktuellen Tätigkeit private Erfahrungen mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gesammelt. Aufgrund ihrer administrativen Funktion im Eingliederungsprozess ist sie am Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beteiligt.
Zusammenfassung des Interviews
Die interviewte Person übernimmt administrative Kernaufgaben und hat die stationären sowie ambulanten Zuständigkeiten. Absprachen untereinander werden als schwierig bezeichnet. Die Begleitung im BBB wird als gewinnbringend betrachtet. Gleichwohl werden für den Übergang in den AB eine intensivere Zusammenarbeit zwischen AB und BBB ebenso wie stärkere Partizipation seitens des SD als Wunsch geäußert. Als wichtig für die Zusammenarbeit erachtet sie Teamarbeit, persönlichen Austausch, verlässliche Absprachen sowie fachlichen Anspruch. Die Zusammenarbeit mit den IB wird als gelungen beschrieben, da regelmäßiger Austausch besteht. Daraus resultiere beispielsweise eine höhere Vermittlungsquote. Die eigene Zusammenarbeit als SD mit der AV wird ebenso als erfolgreich angesehen. Eine neue Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger ermöglicht den Aufbau von Netzwerken. Damit einher gehen jedoch auch höhere und neue Bedarfe. Einen Einfluss auf gelungene Zusammenarbeit haben ihrer Meinung nach der intensivere Austausch und eine höhere Präsenz vor Ort. Praktika erlebt sie zum Teil als Lösungsweg für problematische Beschäftigte, was ihr nach auf eine ausbaufähige Fachlichkeit schließen lässt.
Paraphrasierung des Interviews
Die interviewte Person berichtet, dass sie bereits Werkstatterfahrung hat (1) und somit früh der Wunsch nach einem Studium und der Arbeit in einer Werkstatt bestand (1). Sie ist mittlerweile seit bereits 22 Jahren im Unternehmen (2) und verrichtet administrative Aufgaben wie Behördenangelegenheiten, Dokumentation und Berichtswesen (3). Ihre Tätigkeiten beschreibt sie als abwechslungsreich durch den Wechsel zwischen ambulanter und stationärer Arbeit sowie dem häufigen Kontakt zu Kolleg:innen (4). Der BBB wird aufgrund seiner personenzentrierten Ausrichtung hervorgehoben (5), jedoch wird der Informationsfluss hinsichtlich mangelnder Absprachen und schwierigen Übergangen kritisiert (6). Teamarbeit wird als „A und O“ (S. 2, Z. 27) betrachtet und wird von ihr mit offenem Informationsaustausch, gemeinsamen Überlegungen und gutem Konfliktmanagement definiert (7). Sie wünscht sich mehr Fachlichkeit. Dies kann ihr zufolge durch regelmäßigeren Kontakt sowie offene Ansprache von Problemen erfolgen (8). Der Wechsel aus dem BBB in den AB erfolgt mit wenig Kontakt zwischen AB und BBB, was sie als “sehr getrennt” (S. 3, Z. 6) wahrnimmt. Sie wünscht sich hier mehr Zusammenarbeit (9/10) sowie engere Absprachen und auch Zusammenarbeit in der Eingliederungsplanung (11). Aufgrund unklarer Zielübermittlung gelang der Übergang in den AB in der Vergangenheit nicht, mit der Folge, dass Praktika aufgrund von Überforderung der bMA scheitern (“bisschen viel für den Teilnehmer” (S. 3, Z. 30f.) (9). Der Wunsch nach mehr Partizipation zur besseren Vorbereitung durch vorgelagerten Austausch wird deutlich (12). Mehr offener Austausch und Planung bei der Eingliederungsplanung „mit Zielen und Wünschen und Vorstellungen für den Arbeitsbereich” (S. 4, Z. 6f.) wäre wünschenswert (13). Den Informationsaustausch erachtet sie als wichtig zur Vorbereitung des AB auf mitgebrachte Ziele von bMA aus dem BBB. Die Einführung von BENi sorgt jedoch für eine Verbesserung des Austausches (14). Die Netzwerkarbeit wurde als Gelingensfaktor für den Informationsaustausch betrachtet, da alle “an einem Tisch saßen und gemeinsam überlegt haben und uns ausgetauscht haben, was möglich ist und was nicht” (S. 4, Z. 32f.) (15). Die Beziehungsarbeit mit den IB wird als “gut” (S. 5, Z. 2) beschrieben (16). Als Gründe werden eine neue Struktur, engagierter Austausch sowie die Möglichkeit von Rückfragen angeführt. Eine höhere Vermittlungsquote wird auf die höhere Effektivität bei Praktika zurückgeführt (17). Das Engagement seitens der Arbeitsvermittlung wird positiv erwähnt. Angeführte Gründe sind hier die schnelle Rückmeldung sowie der erste Austausch mit den IB (18). Der Informationsaustausch mit den IB sei gut. Die IB werden als “bemüht” (S. 5, Z. 40) beschrieben, Informationen einzuholen und erteilen schnelle Rückmeldungen. Erwähnt wird jedoch auch, dass durch die Zusammenarbeit einige Bedarfe vor Ort geweckt werden, welche ihr dauerhaft schwer umsetzbar scheinen (19/20). Beständige, langfristige Strukturen sowie Verlässlichkeit werden als Wunsch geäußert, worin sie gleichzeitig die Herausforderung sieht (21). Niedrigschweller Austausch wird als Gelingensfaktor für beständige Strukturen benannt. Ein Beispiel sei hier unverbindliche Beratung vor Ort (22). Motivation zum kollegialen Austausch sowie die Vermittlung von “fähigen Leuten” (S. 7, Z. 1) auf den Arbeitsmarkt werden als personale Anforderungen benannt (23). Darüber hinaus muss die Überzeugungsarbeit für die Auslagerung in den Gruppen in den Blick genommen werden – auch auf die Gefahr hin, dass die GL “nicht gerade begeistert” (S. 7, Z. 5) sein wird (24). Die Wissenserweiterung des Auftrages zur Rehabilitation muss im intensiveren Austausch mit den GL erfolgen, um so das Bewusstsein hierfür zu schärfen und den Konflikt zwischen Produktion und Rehabilitation abzumildern. Dabei können ihr zufolge möglicherweise Fortbildungen helfen (25). Für die Arbeit mit den IB wird der Wunsch nach mehr Kontinuität geäußert. Dazu gehört für sie ein regelmäßiger Austausch innerhalb eines festen Teams vor Ort (26). Zudem muss mehr Beziehungsarbeit geleistet werden. Dafür bedarf es dem Kennenlernen der jeweiligen Perspektiven sowie der Präsenz vor Ort (27) Ihr “fehlt manchmal ein bisschen auch so die Fachlichkeit.” (S. 8, Z. 23f.). Sie äußert die Wahrnehmung, dass die fachliche und die persönliche Weiterentwicklung in WfbM stagniert. (28). Um fachlichere Arbeit zu generieren, bedarf es fachlicher Kompetenzen wie der Fähigkeit zum Perspektivwechsel oder zur fachlichen Diskussion (28). Durch fachliche Lösungen erhofft sie sich eine Erhöhung der Arbeitsqualität (28). Sie beschreibt, “dass Probleme ja gar nicht vor Ort gelöst werden” (S. 9, Z. 15), sondern Praktika als Problemlösestrategie genutzt werden (29). Probleme scheinen ausgelagert zu werden, was die interviewte Person nicht als passende Lösung betrachtet. Sie bekräftigt nochmals den Wunsch nach fachlicher Lösung vor Ort.
Bedeutsame Ergebnisse
Teamarbeit im Sinne einer engen Zusammenarbeit und Partizipation in Übergängen von abgebenden und aufnehmenden Abteilungen haben für die interviewte Person eine besondere Bedeutung. Gerade im Übergang aus dem BBB vermisst sie Kooperation. Diese gelingt ihrer Meinung nach über Kontinuität und Beziehungsarbeit. Für die Arbeit vor Ort wünscht sie sich eine höhere Fachlichkeit der geleisteten Arbeit, um Lösungen vor Ort zu erreichen. Daraus resultiert das Motto: „Mehr Fachlichkeit für Lösungen vor Ort“.
5.2.3 Interview 04 – Gruppenleitung
Motto: „Mehr Werbung über die Wege aus der Werkstatt”
Vorstellung der befragten Person
Die interviewte Person arbeitet seit einem Jahrzehnt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Gruppendienst und hatte bereits vorher Kontakt zu Menschen mit kognitiver Behinderung. Sie ist aus einer nicht-pädagogischen Tätigkeit über eine Helferstelle in die Tätigkeit als Gruppenleitung gekommen und leitet eine Arbeitsgruppe mit bMA im Tätigkeitsbereich des Einzelhandels.
Zusammenfassung des Interviews
Die interviewte Person versucht in ihrem Arbeitsalltag den Verkauf genauso wie regelmäßige Angebote zur beruflichen Bildung zu ermöglichen. Sie beschreibt Schwierigkeiten in der eigenen Tätigkeit aufgrund einer hohen Teilzeitquote in der Gruppe und wenig Ruhe für Planungen und Dokumentation. Die Teamarbeit hebt sie als gelungen hervor. Für die eigene Arbeit wichtig erachtet sie eine positive Feedbackkultur, Zufriedenheit sowie gegenseitige Achtsamkeit. Die Begleitung im Betrieb durch IB wird positiv angesehen. Die Zusammenarbeit in der Vorbereitung von Übergangen sieht die Person kritisch. Sie zeigt sich zunehmend unzufrieden mit den geführten Erstgesprächen sowie der Akquise von Praktikumsbetrieben. Die Klient:innenzentrierung wird von ihr sehr hervorgehoben. Für die zukünftige Zusammenarbeit wichtig beschreibt sie die öffentlichkeitswirksame Arbeit, welche sie seitens der Arbeitsvermittlung vermisst. Zudem wünscht sie sich mehr Engagement für die bMA seitens der AV sowie Informationsaustausch im Kollegium. Schlussendlich spricht sie Transparenz als Wunsch für eine zukünftige gelingende Zusammenarbeit an.
Paraphrasierung des Interviews
Die interviewte Person kommt aus einem nicht-pädagogischem Beruf (1) und hat private Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen in ehrenamtlicher Tätigkeit gesammelt (2). Sie ist in die Werkstatt über eine Helfertätigkeit gekommen und hat sich dort zur Gruppenleitung fortgebildet (3). Die interviewte Person muss die Produktion ihrer Arbeitsgruppe aufrechterhalten, also das “Augenmerk auf den Laden” (S. 2, Z. 7) richten und dabei wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten einhalten (4). Sie reizt dabei die Verbindung von wirtschaftlichen Tätigkeiten und pädagogischen Maßnahmen mit Menschen mit Behinderungen (5). Regelmäßige Bildungsangebote sowie der Schutz der Beschäftigten vor Kunden sind der interviewten Person wichtig (6/7). Neben dem laufenden Betrieb fallen auch Dokumentationsaufgaben wie Zielplanungen an (8). Der Betrieb steht im strukturellen Konflikt zu den Dokumentationsaufgaben, für die im Alltag wenig Zeit bleibt, dort da hinke sie “zum Teil jetzt durch Corona bedingt auch wirklich hinterher” (S. 3, Z. 20f.) (9). „Stolz“ (S. 3, Z. 42) ist die interviewte Person deshalb auf die gelingende Teamarbeit in ihrer Gruppe sowie die damit verbundene Feedbackkultur (10/11), die eine wichtige strukturelle Anforderung für eine gelingende Zusammenarbeit darstellt. Die Feedbackkultur findet sich vor allem in regelmäßigen Treffen und einer Haltung der gegenseitigen Achtsamkeit wieder, die sie mit positivem Feedback unterstützt (11). Als personale Anforderungen an die eigene Tätigkeit beschreibt die interviewte Person ein Engagement für beschäftigte Mitarbeitende (26) sowie kollegialen Austausch, der in Verbindung mit der Fähigkeit zur Multiperspektivität stehe (27/28). In der Zusammenarbeit mit den Integrationsbegleitungen der Arbeitsvermittlung hebt sie die betriebliche Begleitung durch IB als “ wirklich toll” (S. 5, Z. 11) hervor (12). Dieser positive Eindruck stehe ihrer Meinung nach in Verbindung mit einem gelingenden Informationsfluss durch regelmäßiges Feedback und Rückmeldungen, sie fühle sich “auch sehr gut abholt” (S. 5, Z. 12) (13). Die interviewte Person sieht die externe Öffentlichkeitsarbeit bei den Arbeitgebern als mangelhaft an (14). Ebenso als Herausforderung beschreibt sie eine mangelnde interne Öffentlichkeitsarbeit, die sie als Grund für erlebte Trägerwechsel bei Beschäftigten anführt (14/15). Besondere Kritik äußert sie bezüglich erfolgter Erstgespräche, die sie “ein bisschen erschrocken” (S. 5, Z. 40f.) haben. Diese würden aufgrund ihrer personenzentrierten Struktur und ihres intransparenten Verfahrens zu einer Belastung für Beschäftigte (16/17/18/19). Dabei stünden vor allem starre Zuständigkeiten im Kontrast zu einer konsequenten Personenzentrierung im Übergang (17/18). Sie wünscht sich von den Integrationsbegleitungen über ein transparentes Stellenmanagement hinaus den Aufbau von persönlichen Beziehungen zwischen den IB und bMA (20/21), was sie als Voraussetzung, für die eine Meldung eines Vermittlungswunsches der bMA bei der AV sieht (25). Darüber hinaus sei eine interne Öffentlichkeitsarbeit mittels “wieder aktiv Werbung” (S. 9, Z. 11) machen, ein weiterer Gelingensfaktor, um den Fokus stärker auf den Rehabilitationsauftrag zu lenken (22/23), was sie in den bisherigen Jahren ihrer Unternehmenszugehörigkeit vermisste (24). Als personale Anforderungen definiert sie zudem die Fortführung des guten Informationsflusses durch “regelmäßig[e] ganz tolle E‑Mails“ (S. 11, Z. 24) während der betrieblichen Begleitung und Zugriffe für Integrationsbegleitungen auf die digitale Akte, um sich ausreichend auf Vermittlungswünsche vorzubereiten (30). Zu den strukturellen Anforderungen an eine Zusammenarbeit im Übergang zählt die interviewte Person eine interne Öffentlichkeitsarbeit in der Werkstatt in Verbindung mit gezielten Informationsangeboten für Kolleg:innen und Beschäftigte (29/31).
Bedeutsame Ergebnisse
Die gelungene Teamarbeit und aktive Feedbackkultur im eigenen Team, wird von der interviewten Person herausgestellt und von ihr als Gelingensbedingung für erfolgreiche Kooperation betrachtet. Externe sowie interne Öffentlichkeitsarbeit lassen jedoch noch zu wünschen übrig. Hier fehle ihr der Fokus und konsequente Umsetzung des Rehabilitationsauftrags. Daher wurde das Motto „Mehr Werbung über die Wege aus der Werkstatt” gewählt.
5.2.4 Interview 08 – Gruppenleitung
Motto: „Mehr Partizipation der Gruppenleitungen“,
Vorstellung der befragten Person
Die interviewte Person arbeitet seit einem Jahrzehnt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Gruppendienst und vorher keine Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen gemacht. Sie ist aus einer nicht-pädagogischen Tätigkeit in die Tätigkeit als Gruppenleitung gekommen und leitet eine Arbeitsgruppe mit bMA im Tätigkeitsbereich des EDV-Bereiches.
Zusammenfassung des Interviews
Die interviewte Person ist in der Begleitung von bMA und der Produktion tätig. Zudem gehören Vermittlungstätigkeiten zwischen bMA und deren Betreuung zu den beruflichen Aufgaben. Sie nimmt wenig Motivation zur Veränderung bei den bMA wahr und begründet dies mit der Bedeutung der sozialen Sicherheit der Arbeit in WfbM. Die Zusammenarbeit mit der AV sieht sie problematisch, da wenig Informationen fließen, kaum zusammengearbeitet wird. Sie kritisiert die Rolle der GL und die mangelnde Transparenz. Sie sieht Bildung als Grundlage und die Produktion im Fokus der Arbeit und kritisiert die Exklusivität der Arbeitsgesellschaft, welche ihr zufolge bMA ausschließt. Die befragte Person wünscht sich eine Plattform für mehr Kommunikation. Für die eigene Tätigkeit wichtig erachtet sie pädagogische Erfahrung, berufliches Fachwissen sowie Aufgeschlossenheit für andere Perspektiven. Für die Zusammenarbeit wichtig, ist für sie Partizipation sowie Werbung seitens der AV.
Paraphrasierung des Interviews
Die interviewte Person kommt ursprünglich aus dem kaufmännischen Bereich und ist vor 20 Jahren als Quereinsteiger in WfbM gekommen. Sie leitet eine Arbeitsgruppe als Gruppenleitung (1/2/3). Zu ihren Tätigkeiten gehören die Begleitung von bMA, die Produktion sowie die Betreuung und Mediation, da „Streit […] ein Thema in der Gruppe“ sei. (S. 2, Z. 12) (4/5/6/7). Beschäftigte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen haben ihrer Meinung nach eine geringe Motivation zur Veränderung, da sie die stabile und sichere Situation mit den sozialen Möglichkeiten schätzen und dies auch in ihren Eingliederungszielen verbalisieren würden („“ (S. 2, Z. 24)) (8/9/10). Als personale Anforderung an die eigene Tätigkeit benennt sie Engagement, um beispielsweise den Kontakt zu bMA in Praktika aufrechtzuerhalten (11/12). Auch sieht die interviewte Person sich als gutes Beispiel für abweichende Biografien (13). Die Produktion liege für sie im Fokus, wobei Bildung für sie die Grundlage sei, „weil wenn die nicht geleistet würde, würde das Produkt erst gar nicht entstehen“ (S. 3, Z. 43) (15/14). Weiter sieht sie die Mischung aus pädagogischem Wissen und beruflichem Fachwissen als wichtige Anforderung an ihre Stelle an (24/25). Feedback anzunehmen und vorgeschlagenes erst einmal auszuprobieren, ist eine wichtige Einstellung für die befragte Person (27). Auf die Frage nach der Zusammenarbeit mit den Integrationsbegleitungen negiert sie eine Zusammenarbeit. Beschäftigte würden sich selbst bei der Arbeitsvermittlung oder über den Sozialdienst melden. Auch habe sie nur wenig Wissen über die Arbeit der AV und würde sich dahingehend mehr relevante Informationen und gemeinsame Planungen wünschen, um Beschäftigte gezielt zu qualifizieren, da sie um die Stärken und Ressourcen der bMA wisse (16/17/18/19). Im Kontext einer exklusiven Arbeitsgesellschaft berichtet sie auch davon, wie Beschäftigte in Betrieben ausgenutzt würden. „Also man fühlte sich da so ein bisschen verschaukelt“ (S. 6, Z. 9) (20). Als strukturelle Anforderung an die Arbeitsvermittlung nennt sie Transparenz über Stellenanforderungen, um zukünftig gezielt zu qualifizieren (21). Sie selbst habe nur wenig Wissen über den Übergang und werde lediglich durch den Sozialdienst informiert (28). Sie wünscht sich deshalb eine Partizipationsplattform, damit der Informationsaustausch über Bedarfe, Anforderungen sowie Qualifizierungsvorhaben in WfbM gelingen könne (22/23/28/29). Auch fordert sie direkte Öffentlichkeitsarbeit durch die IB vor Ort, damit die regelmäßigen Stellenangebote nicht nur „gelesen und […] abgeheftet“ werden (S. 8, Z. 4) (22). Als personale Anforderungen an die IB wünscht sich die interviewte Person mehr Engagement durch diese, um das betriebliche Netzwerk an Kooperationsbetrieben auszubauen, damit sie nach gemeinsamer Rücksprache durch Qualifizierung in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen einen Beitrag zum Übergang leisten könne (29/30/31).
Bedeutsame Ergebnisse
Die befragte Person wünscht sich dem Motto des Interviews folgend „Mehr Partizipation der Gruppenleitungen“, da für sie zwar die Produktion im Fokus ihrer Arbeit steht, Bildung jedoch die Grundlage dafür ist. Im Kontext des Überganges wünscht sie sich deshalb eine enge Partizipation mit der Arbeitsvermittlung und strukturell implementierten Informationsaustausch in Form einer Stellenplattform, um gezielt beschäftigte Mitarbeitende auf Stellen und somit für einen Übergang zu qualifizieren.
5.2.5 Interview 05 – Integrationsbegleitung
Motto: „Mehr Zeit für qualitative Arbeit“
Vorstellung der befragten Person
Die interviewte Person ist seit fast einem Jahrzehnt in der Arbeitsvermittlung tätig. Sie hat keine Vorerfahrungen aus dem Gruppendienst in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und ist in der Arbeitsvermittlung als Integrationsbegleitung für die Ausgestaltung des Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zuständig.
Zusammenfassung des Interviews
Als hilfreich für die eigene Arbeit beschreibt die interviewte Person die Umverteilung von Personal und die Transparenz der Zuständigkeiten. Überforderung, den Personalmangel und die Unzufriedenheit mit der Arbeitsqualität beschreibt sie als schwierig. Zeit wird als limitierender Faktor für Qualität und Ansprüche beschrieben. Sie wünscht sich für gelungene Zusammenarbeit mehr Zeit für Vorbereitung sowie für Netzwerkarbeit und Partizipation. Sie beklagt sich über die vielen Zuständigkeiten, mangelnde Planung und Struktur und damit einhergehende Überforderung sowie die Blockierung des Übergangs durch die GL. Die Rolle der GL wird als starr sowie tradiert beschrieben. Der Wunsch nach Transparenz, mehr Personal und Zeit sowie nach mehr Kooperation mit den GL wird geäußert. Als Gelingensbedingungen innerhalb der eigenen Tätigkeit für eine erfolgreiche Zusammenarbeit beschreibt sie die Fähigkeit zum Perspektivwechsel, Kreativität, die adressatengerechte Ansprache sowie das Beherrschen von Problemlösestrategien. Sie konstatiert die Zusammenarbeit in der Vorbereitung als Gelingensfaktor für den Praktikumsstart und wirft die Idee einer Übergangsgruppe für die Weitervermittlung von rückkehrenden Beschäftigten auf.
Paraphrasierung des Interviews
Die interviewte Person hat keine vorherige Tätigkeit im Gruppendienst in einer Werkstatt absolviert als sie sich vor neun Jahren in der Arbeitsvermittlung beworben hat (1/38). Zu ihren beruflichen Tätigkeiten gehört die Begleitung und Betreuung von beschäftigten Mitarbeitenden auf ihrem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Praktika, die in ausgelagerten Arbeitsplätzen oder dem Budget für Arbeit münden können (2). Nach einer Vorbereitungsphase in Werkstatt erfolgt eine unterstütze Einarbeitung im Praktikumsbetrieb (2). Die Ausschreibung von Stellenangeboten und Akquise von motivierten beschäftigten Mitarbeitenden in den Standorten sowie von passenden Betrieben gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben (3). Die Abteilung wird als Team mit gutem Zusammenhalt beschrieben (4). Die Tätigkeit sei familienfreundlich aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten und biete eine große Vielfalt an Aufgaben, die auch überfordern könne (4). Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit der aktiven Partizipation in der Abteilung, die jedoch durch Zeitmangel erschwert würde (4). In der Arbeit innerhalb der Arbeitsvermittlung nimmt sie zeitliche Überforderung durch Personalmangel und daraus resultierende Unzufriedenheit mit der eigenen Arbeitsqualität wahr (4/5). Eine omnipräsente Zuständigkeit (“So aktuell machen wir halt alle alles […].” (S. 12, Z. 39)) sorge für “das Gefühl” (S. 2, Z. 27) von Überforderung, da Pläne und Strukturen fehlten (4). Eine regionale Zuordnung von Mitarbeitenden zu Werkstattstandorten hat Transparenz über feste Zuständigkeit und ermöglicht regelmäßigen Austausch vor Ort geschaffen, dies empfinde sie als “super” und “hilfreich” (S. 2, Z. 9) (6). Die vorherrschende Überforderung führe zur Fokussierung und Priorisierung auf Kernaufgaben, d.h. die Begleitung im Betrieb (37). Aufgaben neben der Begleitung werden dadurch vernachlässigt (37). Regionsübergreifender persönlicher Austausch wie er durch die regionale Zuordnung ermöglicht werden sollte, ist deshalb erschwert durch die aktuellen Bedingungen (37). Eine besondere Aufgabe im Tätigkeitsfeld der interviewten Integrationsbegleitung ist die Vorbereitung eines Praktikums. Diese sieht sie als “mit einer der wichtigsten Phasen” (S. 2, Z. 36f.) für das Gelingen des Überganges an und sei ein zeitlich intensiver Prozess mit allen Akteur:innen (7). Man brauche Zeit für niederschwellige Gespräche und eine langsame Planung sowie gemeinsame Gestaltung des Überganges. Die Anbahnung sei jedoch durch Zeitmangel behindert (8/9). In der Anbahnung eines Praktikums werden Beziehungen aufgebaut und die Ressourcen erfasst, Unterstützung durch Übung und Anleitung gegeben, um einen passenden Arbeitsplatz zu finden (9/10/11). Die Vorbereitung ist Arbeit, welche “halt nicht sichtbar” (S. 10, Z. 5) sei aufgrund der fehlenden Kostenstellenzuordnung (31). Auch den Umgang mit der Rückkehr aus einem Praktikum im Übergang empfindet die interviewte Person als “schade” (S. 10, Z. 32). Die Möglichkeit der Rückkehr nach einem Praktikum gebe Beschäftigten zwar Sicherheit, aber hemme dadurch auch den Antrieb für erneute Versuche (32). Es fehlt eine Übergangsgruppe für die Qualifizierung und die Vorbereitung weiterer Praktika (33/35) unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (34). Die „Auffanggruppe” (S. 10, Z. 36) soll einen Rückschritt im Übergang verhindern und kurzzeitig Möglichkeiten zur persönlichen Weiterbildung geben (34). Ausgelagerte Arbeitsgruppen und Integrationsbetriebe würden in geringem Ausmaß schon so genutzt (34). Von einer Übergangsgruppe mit Fokus auf Qualifizierung und Personen mit ähnlichen Zielen erhofft sie sich potenzielle Synergieeffekte (33/35). Die interviewte Person leitet aus ihren Erfahrungen im Arbeitsalltag personalen Anforderungen an die eigene Tätigkeit ab. Sie sehe “die Integration oder Reintegration auf den ersten Arbeitsmarkt […] als Primärziel” (S. 4, Z. 33f.) (16). Interne Öffentlichkeitsarbeit für Werkstattkolleg:innen fehle, wie bspw. Hospitationsnagebote, theoretische Einheiten sowie die Klärung von Schnittstellen (21). Informationsangebote sorgen Ansicht nach für Transparenz und erhöhten die Bereitschaft zur Kooperation (21). Dazu würde auch Angebote im Internet und Intranet gehören (21). Als persönliche Arbeitstugenden benennt sie Offenheit und Flexibilität, um sich auf neue Perspektiven und Situationen einlassen zu können (23). Der Übergang müsse ihrer Meinung nach individuell und kleinschrittig ausgestaltet sein (24). Adressatengerechte Ansprachen für eine gelingende Kommunikation mit unterschiedlichen Akteuren seien deshalb genauso wichtig (24), wie funktionierende Netzwerke, die eine Ressource für den Übergang sein (25). Ebenso müsse eine Integrationsbegleitung „Lust auf unterschiedliche Tätigkeiten” (S. 7, Z. 31) und direkte Arbeit mit Menschen haben (26). Dabei sei aber auch Sensibilität für Problemlagen sowie das Führen von Problem- und Lösungsgesprächen in Krisen- oder Konfliktsituationen notwendig (27). Kreativität helfe in ihrer Tätigkeit für die Entwicklung von bedarfsgerechten Arbeitsprozessen (28). Als strukturelle Anforderungen an die Arbeitsvermittlung nennt sie einen niedrigeren Betreuungsschlüssel aufgrund struktureller Überforderung durch höheren anfänglichen Unterstützungsbedarf sowie die Vielfalt und Menge der Aufgaben pro bMA (5). Zeit für kollegialen Austausch und Partizipation am Standort fehle und mindere die Arbeitsqualität (8). Es fehlen ihrer Aussagen nach Strukturen und die Finanzierung für die Vorbereitung eines Praktikums und die Qualifikation von bMA (12/13). Auch bemängelt sie fehlende Strukturen für die Weiterentwicklung der Abteilung, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und zu begleiten (36). Die Sättigung in ihrer Tätigkeit begründe sich in der hohen Personalauslastung: “Wir sind irgendwie alle voll so was unsere liebe Betreuung, Begleitung angeht und […] wir haben gar nicht die Möglichkeit neue zu akquirieren” (S. 12, Z. 20ff.) (36). Eine Lösung wird mittelfristig in mehr Personal und kurzfristig in weiterer tätigkeitsspezifischer Spezialisierung gesehen (36). Ein positives Beispiel für eine Spezialisierung wird in der bereits erfolgten thematischen Spezialisierung zu Experten gesehen (36). Die Zusammenarbeit mit den Gruppenleitungen in Werkstatt beschreibt die interviewte Person kontrastierend. Auf der einen Seite sehe sie einen “total gute[n] Austausch“ (S. 4, Z. 24) mit dem Sozialdienst. Dieser beinhaltet gemeinsame Planungen und gegenseitiges Feedback zur Erweiterung der Perspektiven, die Kommunikation eigener Grenzen, gegenseitige Offenheit und Interesse (14). Auf der anderen Seite beschreibt sie die Blockierung durch GL aufgrund des Produktionsdruck und deshalb divergierender Ziele zurückgeführt (15). Bei den Kolleg:innen im Gruppendienst nimmt sie teils starre Denk- und Handlungsmuster, die sie auf eine frühere Ausbildung und die Strukturen der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zurückführt (15). Auch merkt sie kritisch an, dass die Blockierung durch GL ein Missbrauch der Macht sei, da sie “sehr großen Einfluss auf die beschäftigten Mitarbeiter haben” (S. 4, Z. 41f.) (17). Fehlende Zusammenarbeit oder offene Blockierung durch GL wirke abschreckend auf Beschäftigte (17). Gleichwohl sieht die interviewte Person die geleistete Vorarbeit in Werkstatt, weshalb GL ein Türöffner für den gelingenden Übergang seien. Deshalb sollen GL wertgeschätzt werden und am Prozess partizipieren (22). Sie möchte die Erfahrungen der GL als Ressource nutzen und sich “einlassen” (S. 6, Z. 30) (22). Als personale Anforderungen an die Gruppenleitungen wird Kooperation als Wunsch genannt. Kooperation heiße gemeinsam Pläne entwickeln und die gegenseitigen Erfahrungen wertschätzen (18). Kooperation gelinge durch ein Miteinander, welches „offen und ehrlich” (S. 5, Z. 27) ist, was wiederum wichtig für den Austausch sei (18/19). Ein gemeinsam definiertes Ziel sei die Voraussetzung, an der sich Zusammenarbeit ausrichte, solle und auf das dann gemeinsam hingearbeitet werden könne (29). Auch fordert sie Raum und Zeit für gegenseitiges Interesse und kollegiale Beratungsgespräche sowie Rücksprachen, um den Informationsfluss aufrechtzuerhalten – verbal oder schriftlich – sowie die Möglichkeit zur Begleitung durch GL im Betrieb (30). Als strukturelle Anforderungen an die Werkstatt erwarte sie, dass das Rehabilitationsziele durch die Leitung kommuniziert würde, d.h. den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch individuelle Unterstützung zu ermöglichen (20).
Bedeutsame Ergebnisse
Die befragte Person braucht „Mehr Zeit für qualitative Arbeit“, da sie eine große Überforderung im Arbeitsalltag wahrnimmt, was sich so auch im Konflikt zwischen der Begleitung im Betrieb und der Arbeit vor Ort in den Werkstattstandorten wiederspeigelt. Sie wünscht sich insbesondere mehr Zeit, um Praktika gelingend vorzubereiten und um mit den Gruppenleitungen und Beschäftigten in Kooperation zu treten.
5.2.6 Interview 06 – Integrationsbegleitung
Motto: „Teilhabe durch Bildung“
Vorstellung der befragten Person
Die interviewte Person ist seit einem Jahrzehnt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Berufsbildungsbereich tätig und anschließend in die Arbeitsvermittlung gewechselt. Als Integrationsbegleitung ist sie für die Ausgestaltung des Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zuständig.
Zusammenfassung des Interviews
Die Zusammenarbeit mit dem BBB beschreibt die interviewte Person als gelungen. Hier nennt sie das junge Team, den guten Informationsaustausch sowie den Fokus auf die Rehabilitation als Gründe. Die Zusammenarbeit mit den GL im AB beschreibt sie als Hürde. Als Grund nennt sie die Angst der GL vor Verlust von Arbeitskräften. Sie konstatiert, dass die GL die bMA als Ressource in der Produktion betrachten und sich auf die Defizite der bMA, statt auf den Rehabilitationsauftrag fokussieren. Zudem habe die GL ihr zufolge keinerlei Kenntnis über die Arbeit der AV. Dabei sieht sie ihr personenorientiertes Arbeiten als Chance. Die Arbeit innerhalb des BBB wird als motivierend und unterstützend beschrieben. Hier stehe die Bildung im Vordergrund und neue Methoden sowie ein besserer Personalschlüssel begünstigen dies ihrer Meinung nach. Der AB sträube sich hingegen gegen Veränderungen und reagiere mit Ablehnung. Als Ziel beschreibt die interviewte Person die Teilhabe von bMA durch Bildung und damit einhergehende erforderliche Begleitung und Betreuung dieser durch individuelle Maßnahmen. Als Wünsche äußert sie mehr Partizipation der GL und weniger Anfeindungen durch den AB. Für gelingende Zusammenarbeit sieht sie lösungsorientiertes Arbeiten als essentiell an.
Paraphrasierung des Interviews
Die interviewte Person gehört dem Unternehmen seit 10 Jahren an (1) und konnte Erfahrungen im Werkstattbereich im Berufsbildungsbereich sammeln (2). Zu den eigenen Tätigkeiten zählt sie die ambulante Begleitung der Entwicklung von wenig selbstbewussten bMA im Gruppensetting hin zu integrierten Mitarbeitern im Betrieb durch eigene Arbeit (7). Hier könne sie die Entwicklungsschritten und Erfolgen direkt wahrnehmen (7). Ihrer Meinung nach steht die Betreuung im Betrieb der Präsenz und persönlichem Austausch vor Ort im Weg (24), dabei sei ihr Präsenz vor Ort wichtig, um Interessenten zu erkennen und Kontakt aufzubauen (24). Als personale Anforderungen an die eigene Tätigkeit beschreibt sie den Wunsch nach individuellem “personenzentrierte[m] Arbeiten” (S. 1, Z. 28), was im Gruppensetting nicht möglich war (3). Sie hebt die gute Beziehung zu Kollegen im BBB positiv hervor (18). Ihr sei es wichtig, vor Ort in die Gruppen zu gehen, sich mit den GL auszutauschen, die bMA vorzubereiten und Beziehung aufzubauen (18). Ihr zufolge müssen Integrationsbegleitungen flexibel, kommunikativ, offen und kreativ sein und lösungsorientiert arbeiten (32). Als strukturelle Anforderungen an die Arbeitsvermittlung sieht sie “den Auftrag, Klienten inklusiv zu unterstützen” (S. 5, Z. 19f.), die Öffnung der Arbeitsgesellschaft, dass jeder bMA mit Arbeitswunsch dort eine Chance bekommt (14). Die Unterstützung der bMA erfolgt durch Begleitung und Betreuung mit individuellen Maßnahmen, um mehr ausgelagerte Arbeitsgruppen sowie gesellschaftliche Veränderungen zu ermöglichen (14). Einen ersten Aufbruch erlebe sie durch inklusive Kindergärten und Schulen (14). Das Bild von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gesellschaft sei defizitorientiert und behütend (15). Werkstätten würde jedoch eher die Gesellschaft vor Menschen mit Beeinträchtigungen schützen (16). Mangelnde Zeit ist ein entscheidender struktureller Faktor in ihrer eigenen Arbeit, der Aufklärung über die eigene Arbeit und Präsenz in den Gruppen sowie Netzwerkarbeit und den kollegialen Austausch vor Ort behindere (33). Hinsichtlich der Arbeit in einer Werkstatt äußert die interviewte Person, die flexible abwechslungsreiche Arbeit mit hoher Mobilitätsanforderung in der Arbeitsvermittlung im Kontrast zum Gruppendienst mit fester Arbeitszeit und guter Planbarkeit durch feste Gruppen am Standort stünde (5/6). Die GL hätten enge Beziehung zu bMA und würden mit deren Arbeitskraft in der Produktion planen. Zudem haben sie großen Einfluss auf bMA, weshalb ihre Meinung entscheidenden Einfluss auf die Bewältigung des Übergangs habe (28). Die Zusammenarbeit mit Gruppenleitungen im Berufsbildungsbereich beschreibt sie als gut. Als Gründe hierfür nennt sie den “ richtig guten” (S. 2, Z. 32) kollegialen Austausch, die stärkenorientierte Perspektive (8) sowie das junge Team im BBB, welches ihren Fokus auf Bildung und Rehabilitation legt (8). Dabei wird die personelle Durchmischung (“das Personalkarussell” (S. 3, Z. 14 )) von Kolleginnen mit BBB-Erfahrung als perspektivischer Gewinn gesehen (8). Weiter gebe es dort keinen Produktionsdruck und Bildung und Qualifizierung stünden im Vordergrund, während im AB die Produktion im Vordergrund stünde (8). Ebenso unterscheiden sich Personalschlüssel und die Arbeitsweisen in beiden Bereichen (8). Sie würde diesbezüglich Erfahrungen im BBB mit jungen Kolleginnen machen, welche ihrer Aussage nach anders ausgebildet wurden (11). Im BBB werden ihrer Erfahrung nach, regelmäßig neue Methoden und Ansätze zusammen mit der Arbeitsvermittlung (“Planungstag” (S. 4, Z. 40)) erprobt (12). Die methodische Vielfalt bei den überwiegend jungen Kollegen sieht sie als positiv an (36). Im Rahmen der Initiierung eines Übergangs melden die Gruppenleitungen im BBB selbst Vermittlungswünsche bei der Arbeitsvermittlung an (22). Im BBB gelinge ihrer Aussage nach, der Austausch mit GL, ganz im Gegensatz zum AB. Die GL treten in Kontakt und in gegenseitigen Informationsaustausch mit der Arbeitsvermittlung (26/27). Sie äußert den Wunsch nach Kooperation im AB, welche ihrer Aussage nach in BB schon gelinge, d.h. gemeinsam die Ziele der bMA ermöglichen (30). Eine gelingende Kooperation im BBB zeigt sich auch in der Teilnahme an Teamsitzungen (30). Regelmäßiger gegenseitiger kollegialer Austausch in den jeweiligen Teams sei wichtig, um die eigene Arbeit wahrzunehmen und zu sehen. “Dafür Zeit und Raum zu haben” (S. 9, Z. 37), stellt einen Wunsch dar (30). In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Gruppenleitungen im Arbeitsbereich äußert sie, dass langjährige Kolleg:innen den Produktionsauftrag fokussieren und “Angst” (S. 2, Z. 37) hätten, die Arbeitskraft der bMA nicht verlieren zu wollen (9), während die IB den Rehabilitationsauftrag fokussieren (8). Die GL haben ihr zufolge jedoch eine begrenzte werkstattzentrierte Perspektive auf die bMA und kennen die Arbeit der Arbeitsvermittlung nicht. Sie begegnen dieser mit offener Ablehnung in Form einer defizitorientierten und überbehütenden Perspektive (9). Die Kolleg:innen im AB wehren daher die Arbeitsvermittlung ab (9). So würden Konflikte entstehen (9). Der AB ist ihrer Meinung nach veränderungsscheu und Aufklärung sowie Fortbildungen werden als notwendig erachtet (13). Sie beschreibt die Wahrnehmung von Skepsis gegenüber neuen Techniken aufgrund funktionierender Methoden und Misserfolgen beim Ausprobieren von neuen Techniken seitens des AB (13). Sie vermutet hier als Grund für die Ablehnung, die nicht erfolgte Anleitung (13). Zudem fehle ihr die Teilnahme an Teamsitzungen des AB, um das gegenseitige Verständnis voneinander zu verändern (31). Sie berichtet von despektierlichen Aussagen, welche sie “sehr ärgerlich” (S. 11, Z. 23) fand, von älteren Kolleg:innen über die Arbeit in der Arbeitsvermittlung, was sie auf langerjährige Arbeit im Gruppendienst und die überholten Ausbildungsstandards zurückführt (35). Bei Gruppenleitungen wird von ihr eine methodische Monotonie beschrieben, die auf mangelnde Fortbildungen im personenzentrierten individuellen Arbeiten zurückgeführt wird (35). Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst in Werkstatt erzählt sie davon, dass die bMA durch den Sozialdienst und sich selbst vorgestellt werden und nur selten durch die GL (20/21). Der Sozialdienst muss in Eingliederungsplanung zudem auf die Auslagerung aufmerksam machen (25). Es wird die Gefahr gesehen, dass der Übergang der beschäftigten Mitarbeitenden in der Werkstatt ungewollt stagnieren könnte (25). Als strukturelle Anforderungen an die Werkstatt sieht sie die Ausweitung der Informationsangebote für GL und bMA (23) sowie die Ausweitung von Bildungs- und Fortbildungsangeboten für GL und bMA für mehr Transparenz im Prozess (23). Es sei die strukturelle Aufgabe, GL mitzunehmen und zu begeistern für einen vielfältigen Methodeneinsatz (23). Dazu bedarf es eines gegenseitigen Informationsaustausches über Teamsitzungen, um die jeweilige Arbeit kennenzulernen (“das wissen ja ganz viele gar nicht” (S. 7, Z. 34f.) und dadurch die Akzeptanz erhöhen (34).
Bedeutsame Ergebnisse
„Teilhabe durch Bildung“ möchte die befragte Person für Menschen mit Behinderungen erreichen. Dafür sieht sie die Öffnung der Arbeitsgesellschaft als obersten Auftrag an, um bMA den Zugang zum Arbeitsmarkt über personenzentrierte Maßnahmen zu ermöglichen. Die Kooperation im BBB gelingt ihr nach vor allem, weil dort der Arbeitsfokus auf dem Rehabilitations- und Bildungsauftrag liegt und sie an wichtigen Schnittstellen, wie Teamsitzungen teilnimmt sowie ein regelmäßiger kollegialer Austausch und Informationsaustausch etabliert wurde.
5.3 Vergleich der Einzelinterviews
Im Folgenden werden die Kategorien aus den Einzelinterviews interviewübergreifend zu Konstrukten zusammengefasst und innerhalb dieser Konstrukte ein Vergleich über Unterschiede und Gemeinsamkeiten vorgenommen. Eingangs werden in Form einer Übersicht das Konstrukt und dazugehörige Kategorien mit der Nummerierung aus der Synopsis aufgelistet (siehe Tabelle 5–1).
Tabelle 5–1 Synopsis der geführten Interviews.
5.3.1 Erwerbsbiografie
Erwerbsbiografie
Erwerbsbiografie (1)
Das Konstrukt der Erwerbsbiografie setzt sich aus der Kategorie der Erwerbsbiografie zusammen, die über alle Interviews hinweg in den Erzählungen thematisiert wurde. Interviewübergreifend haben die befragten Personen über ihre vorhandene oder auch nicht vorhandene Werkstatterfahrung und ihre Unternehmenszugehörigkeit berichtet. Keine vorherige Werkstatterfahrung hatten die beiden GL (Interview 4/8). Auch eine IB (Interview 5) hatte vorher keine Werkstatterfahrung. Als Besonderheit fällt die private Erfahrung mit Menschen mit Behinderungen der GL in Interview 4 auf. Eine Gemeinsamkeit der GL ist, dass sie beide vorher in einer nicht-pädagogischen beruflichen Fachrichtung gearbeitet haben: „Ich selber stamme aus dem kaufmännischen Sektor, bin also ein Quereinsteiger und hatte nach 28 Jahren Zugehörigkeit, das Vergnügen“ (Interview 7, S. 1, Z. 21).
5.3.2 Berufliche Tätigkeiten
Berufliche Tätigkeiten
Berufliche Tätigkeiten (2)
Das Konstrukt der beruflichen Tätigkeiten bildet sich aus einer Kategorie, die Interviewübergreifend thematisiert wurde. Die beruflichen Tätigkeiten haben Gemeinsamkeiten innerhalb der jeweiligen Berufsgruppen. SD haben administrative Kernaufgaben (Interview 1/7). Ein SD (Interview 1) hat eine Zusatzaufgabe am Einsatzort. GL die Produktion (Interview 4/8) im Fokus. Ein SD hat sowohl stationäre als auch ambulante Zuständigkeiten (Interview 7): „Also natürlich auch viele Behördenangelegenheiten für Dokumentationen, Berichte, klar, aber das empfinde ich auch im guten Gleichgewicht zu den praktischen Sachen, die ich so mache.” (Interview 7, S. 1, Z. 35f.). Die GL nennen klient:innenenbezogene Tätigkeiten der Motivation und des Schutzes (Interview 4) sowie die Begleitung, Betreuung und Mediation (Interview 8). Darüber hinaus nennt die GL in Interview 4 Bildung und Dokumentation als Aufgaben in ihrer Tätigkeit. Die IB haben die Betreuung und Begleitung im Betrieb (Interview 5/6) gemeinsam. Eine IB (Interview 5) benennt das Stellen- und Bewerbermanagement als zusätzliche Aufgabe.
5.3.3 Zusammenarbeit im eigenen Arbeitsbereich
Zusammenarbeit im eigenen Bereich
Zusammenarbeit innerhalb der Werkstatt (3)
Arbeit innerhalb der Arbeitsvermittlung (10)
Arbeit in einer Werkstatt (15)
Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsbereich (19)
Das Konstrukt der Zusammenarbeit im eigenen Bereich setzt sich aus den Kategorien 3, 10, 15 und 19 zusammen. Die Kategorie 3 thematisiert die eigene Zusammenarbeit des Sozialdienstes mit den Akteuren am Werkstattstandort. Die Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsbereich thematisiert ebenfalls die Zusammenarbeit eines SD mit dem BBB am Standort. Die beiden IB thematisieren innerhalb der Kategorie 10 die Arbeit innerhalb ihrer Abteilung der Arbeitsvermittlung. In Kategorie 15 berichtet eine IB von ihrer vorherigen Tätigkeit im Gruppendienst einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Allen Kategorien ist gemein, dass die befragten Personen über ihre Zusammenarbeit mit ihren Kolleg:innen im eigenen Arbeitsbereich berichten.
Die SD thematisieren informelle und formelle Settings des Informationsaustausches. So berichtet der SD in Interview 1 über kollegialen Austausch und Unterstützung sowie regelmäßigen formalen Austausch während der SD in Interview 7 den informellen Informationsfluss bei Wechsel aus dem BBB problematisiert und formalere Setting des Informationsaustausches wie in Eingliederungsplanungen schon vor dem Übergang aus dem BBB in den AB wünscht. Sie schätzt zwar die personenzentrierte Arbeit, kritisiert aber gleichzeitig den schlechten Informationsfluss im Übergang. Mit den Sozialdiensten gemein hat die IB in Interview 8 ihre Erfahrungen mit den Gruppenleitungen, deren Wissen und Beziehung entscheidend für die Zusammenarbeit seien, wie sie aus ihrer eigenen Biografie wisse. Beide Integrationsbegleitungen problematisieren den Konflikt zwischen betrieblicher Betreuung und Präsenz vor Ort in den Werkstatten, was ihre Arbeitsqualität beeinflusse und sich in der hohen Personalen Auslastung begründe. Die IB in Interview 5 spricht immer noch von räumlich-zeitlicher Überforderung, obwohl bereits eine transparente örtliche Zuständigkeit etabliert wurde. Die IB in Interview 6 problematisiert die dies weiter, indem sie die Arbeitsbedingungen zwischen der Arbeitsvermittlung und dem Gruppendienst in Werkstatt gegenüberstellt. „Mein jetziger Arbeitsalltag äh flexibel, ähm nicht planbar, […, Anm. PK] man kann nix planen. Also im Gruppenalltag ist es halt wirklich dies von halb acht bis um vier. Man hat seine festen Gruppe. Man ist schon sehr flexibel. Wenn man plant etwas seinen Tag und dann geht das Telefon und muss doch irgendwo anders agieren und flitzt von einem Betrieb zum Anderen“ (Interview 6, S. 2, Z. 5).
5.3.4 Personalen Anforderungen an eigene Tätigkeiten
Personalen Anforderungen an eigene Tätigkeiten
Personale Anforderungen an eigene Tätigkeiten (4)
Zum Konstrukt der personalen Anforderungen an die eigene Tätigkeit gehört die gleichnamige Kategorie, die interviewübergreifend von jeder befragten Person thematisiert wurde. Dennoch wurde diese Kategorie divers benannt, d.h. die unterschiedlichen Akteursgruppen setzten ganz unterschiedliche Schwerpunkte. So benennen die Gruppenleitungen (Interviews 4/5) beide Engagement für die bMA sowie Multiperspektivität, d.h. unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen, sei ihnen wichtig. Auch die Integrationsbegleitung in Interview 5 nennt diese beiden Themen als wichtige Aspekte für ihre Arbeit. Die IB (Interview 5/6) nennen beide Personenzentrierung, Netzwerkarbeit und den Fokus auf die Rehabilitation als bedeutende Anforderungen. Interne Öffentlichkeitsarbeit sowie der Fokus auf die Rehabilitation ist auch ein wichtiges Thema für den Sozialdienst in Interview 7. Besonders heraus sticht der SD in Interview 01, der den Fokus auf die persönliche Ebene legt und Arbeitstugenden wie Kollegialität, Fairness und Vertrauen als wichtig erachtet: „Kollegialität, Fairness, Vertrauen. in welche Reihenfolge auch immer ja” (Interview 1, S. 2, Z. 29f.). Der SD in Interview 7 legt wiederum großen Wert auf Fachlichkeit und Teamarbeit, was in einen Zusammenhang zur Kollegialität des anderen SD vermuten lässt. Der gelingende Austausch mit Kollegen scheint in diesem Konstrukt von übergeordneter Bedeutung zu sein, denn kollegialer Austausch ist auch der GL in Interview 4 wichtig. Der gelingende Austausch von Sichtweisen wird dabei auch durch die Multiperspektivität, die erst durch einen gelingenden Informationsaustausch geschaffen werden kann. Weshalb damit auch die in Interview 5 benannte Kommunikationsfähigkeit damit einhergeht. In diesem Prozess des Austausches der unterschiedlichen Perspektiven sowie dem Wunsch nach enger Zusammenarbeit durch Kollegialität in Austausch oder durch Teamarbeit wird das Motiv des gegenseitigen sich Einbeziehens deutlich. Daneben zeichnet sich ein anderes Motiv ab und zwar das Engagement für bMA, welches mit der Motivation in Interview 7 und der Kreativität in Interview 5 einhergeht, um Lösungen für die bMA zu finden. Diese Lösungsorientierung wird bereits in Interview 8 durch die IB benannt. Darüber hinaus ist für Gruppenleitungen und Integrationsbegleitungen die Beziehungsarbeit von Bedeutung. So nennt die IB in Interview 6 die Bedeutung der Beziehungsarbeit und die GL in Interview 8 sich aufgrund ihrer eigenen Biografie als Vorbildfunktion. Darüber hinaus beschreibt diese GL auch den Zusammenhang zwischen Produktion und Bildung in ihrer Arbeit, dass sie zwar die Produktion fokussiere, aber ohne Bildung auch keine Produktion möglich sei, weshalb gleichsam berufliches Wissen sowie pädagogisches Wissen für die eigene Arbeit von Bedeutung sei.
5.3.5 Zusammenarbeit mit Integrationsbegleitungen der Arbeitsvermittlung
Zusammenarbeit mit Integrationsbegleitungen der Arbeitsvermittlung
Zusammenarbeit mit Integrationsbegleitungen der Arbeitsvermittlung (5)
Das Konstrukt der Zusammenarbeit mit Integrationsbegleitungen setzt sich aus der gleichnamigen Kategorie zusammen, die in den Interviews der Sozialdienste und Gruppenleitungen thematisiert wurden. Einzig die Gruppenleitung in Interview 8 beschreibt keine Zusammenarbeit mit den IB. Globales Thema der vier Befragten ist der erlebte Informationsfluss in der Zusammenarbeit. Während die Sozialdienst eher positive Erfahrungen mit den Integrationsbegleitungen gemacht haben, sind die Gruppenleitungen verhalten bis kritisch eingestellt. Den SD nach melden sie in der Regel einen Vermittlungswunsch und stünden während der Betreuung von bMA im regelmäßigen Austausch mit den IB. „Es waren noch nicht so ganz schrecklich viele Kontakte, aber eigentlich immer vernünftig behandelt worden. Vernünftig auf dem Laufenden gehalten worden” (Interview 1, S. 4, Z. 2f.). Insbesondere durch die neue örtliche Zuständigkeit habe sich die Zusammenarbeit verbessert, was sich an der höheren Vermittlungsquote und der Beziehungsarbeit der IB mit den bMA zeige (Interview 7). Darüber hinaus registriere der SD in Interview 7 ein hohes Engagement bei den IB, was aber auch neue Bedarfe bei den bMA nach Vermittlung wecke. Der SD aus Interview 8 berichtet über zuverlässige Absprachen, was für einen guten Informationsaustausch steht sowie den Einbezug der GL durch den Einsatz dessen Wirtschaftskontakten, die ein Gewinn für den Übergang wären. Die GL in Interview 4 meldet eine gute Betreuung der bMA während der betrieblichen Erprobung aufgrund des erfolgten Informationsflusses zurück. Dennoch steht sie aufgrund belastender Erstgespräche für bMA in der Vorbereitung eines Praktikums kritisch gegenüber den IB. Ihr fehlen Informationen über die die Arbeit der IB, Öffentlichkeitsarbeit wäre ihrer Ansicht nach besonders wichtig, auch weil bereits bMA zu anderen Trägern gewechselt seien, weil sich niemand um sie gekümmert habe. Vermittlungswünsche von bMA melde sie selbst eher dem SD oder an die Arbeitsvermittlung, anstelle, dass bMA sich selbst melden würden. Ebenso meldet die Gruppenleitung in Interview 8 keine Vermittlungswünsche, sondern fordert die bMA auf dies selbst zu tun. Sie meldete auch zurück, dass sie keine wirkliche Zusammenarbeit mit den IB habe, sondern vieles über die SD laufe. Sie bemängelt die Transparenz bei IB auch was Exklusionsereignisse von bMA bei der Erprobung angehe und wünsche sich diesbezüglich mehr Partizipation.
5.3.6 Personale Anforderungen an Integrationsbegleitungen
Personale Anforderungen an Integrationsbegleitungen
Personale Anforderungen an Integrationsbegleitungen (6)
Als personale Anforderungen an die Integrationsbegleitungen kumulieren sich hierunter die Forderungen der GL und der SD aus gleichnamiger Kategorie in ihren Interviews. So wünschen sich die Sozialdienste und die Gruppenleitung aus Interview 4 eine dauernde Arbeitsbeziehung zu den IB, die auf Vertrauen, Kollegialität und Kontinuität beruht (Interview 1/7). Der Sozialdienst im Interview 1 baut dabei auf Zielgleichheit für eine gelingende Wirkung und ist auch bereit sich in der Sache mit den IB zu streiten, damit das Beste für die bMA dabei rauskommt. „Das ist ja witzig, da kann, da kann ich ja was lernen oder so also“ (Interview 01, S. 5, Z. 15). Die Gruppenleitungen wünschen sich eher ein größeres Engagement der IB, insbesondere, was die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit angeht, aber auch der Zugriffe auf die digitale Akte seien wichtige Voraussetzungen (Interview 4). Auch wird Netzwerkarbeit gefordert, was die Akquise von Betrieben und neuen Stellen angeht (Interview 8).
5.3.7 Strukturelle Anforderungen an die Arbeitsvermittlung
Strukturelle Anforderungen an die Arbeitsvermittlung
Strukturelle Anforderungen an die Arbeitsvermittlung (7)
Vorbereitung eines Praktikums (11)
Rückkehr aus einem Praktikum (12)
Das Konstrukt der strukturellen Anforderungen an die IB setzt sich aus der gleichnamigen Kategorie sowie den Kategorien der Vorbereitung auf ein Praktikum und der Rückkehr aus einem Praktikum zusammen. In allen Kategorien werden strukturelle Problemlagen thematisiert und daraufhin Anforderungen für das zukünftige Gelingen gestellt. So wird auch im SD (Interview 1) ein Personalmangel in der Arbeitsvermittlung festgestellt, da die IB hier Zeitmangel für zeitnahe Vorbereitungen von Praktika und Erstgespräche kommunizieren. Zeit wird dabei insbesondere auch von den IB selbst als bedeutendes Thema in ihrer Arbeit wahrgenommen. Insbesondere für die Vorbereitung von Praktika fehle ihnen die Zeit, da ihre Arbeit bis zum ersten Praktikumstag unsichtbar sei, denn ein Kostenstellenwechsel erfolge erst mit dem ersten Praktikumstag. Partizipation, ressourcenorientierte Arbeit und die Akquise von Betrieben seien unter den aktuellen Strukturen sehr zeitintensive Abläufe und wären behindert, obwohl gerade die Vorbereitung ein wichtiger Gelingensfaktor für ein Praktikum sei. Hierfür werden mehr Personal und eine tätigkeitsorientierte Aufteilung in der Arbeitsvermittlung vorgeschlagen (Interview 5). Dieser Zeitproblematik gegenüber stehen die Anforderungen aus der eigene Abteilung (Interview 6) danach die Arbeitsgesellschaft zu verändern, und das Bild von bMA und der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen zu verändern oder die Rückkehr aus Praktika durch eine Übergangsgruppe zu begleiten gegenüber. Aber auch die Forderungen der Gruppenleitungen und Sozialdienste scheinen davor schwer erfüllbar. So wünscht sich der Sozialdienst in Interview 1 beständige Strukturen und niederschwellige Angebote, was mit dem Wunsch der Gruppenleitung in Interview 8 einhergeht. Diese wünscht sich mehr Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit, um bMA gezielt zu qualifizieren. „Gründe sind eigentlich im Prinzip, man weiß eigentlich zu wenig über die Arbeit der Kollegen in der [Arbeitsvermittlung] was ist da gerade gefragt” (Interview 8, S. 5, Z. 5f.). Die andere Gruppenleitung wünscht sich ebenfalls Öffentlichkeitsarbeit, aber in Form von mehr Werbung und Informationsnageboten.
5.3.8 Strukturelle Anforderungen an Werkstatt
Strukturelle Anforderungen an Werkstatt
Strukturelle Anforderungen an Werkstatt (8)
Strukturelle Anforderungen an den Berufsbildungsbereich (20)
Praktika als Problemlösung (22)
Das Konstrukt der strukturellen Anforderungen an Werkstatt setzt sich aus der gleichnamigen Kategorie sowie den strukturellen Anforderungen an den Berufsbildungsbereich und den Praktika als Problemlösung zusammen. Allen ist gemein, dass sie Strukturen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen verändern wollen. Die Integrationsbegleitungen wünschen sich von der Seite der Werkstatt her, dass das Rehabilitationsziel mehr kommuniziert wird (Interview 6). Auch wollen sie mehr Informationsangebote über Möglichkeiten des Überganges für bMA und GL sowie in Schnittstellen des Arbeitsbereiches, wie Teamsitzungen teilnehmen, um Beziehungen und Vertrauen aufzubauen (Interview 6). Strukturelle Anforderungen an die Werkstatt werden aber auch die MA in Werkstatt formuliert. So wünscht sich der SD in Interview 7 mehr Partizipation, auch bevor es zu einem Übergang im BBB kommt, um angemessen auf Ziele zu agieren. „Also manchmal ist das sogar so, dann kommen Menschen mit Zielen aus dem Berufsbildungsbereich und wir kennen die gar nicht, so, weißt du?” (Interview 7, S.4, Z. 18f.). Auch wünscht sie mehr Fachlichkeit vor Ort, um eine Lösungsorientierung in der Arbeit mit bMA zu erreichen, damit diese nicht über ein Praktikum abgeschoben werden müssten. Auf der sozialen Ebene sieht die Gruppenleitung aus Interview 4 neben guter Teamarbeit und einer positiven Feedbackkultur ausreichend Zeit als strukturelle Forderung an die Werkstatt.
5.3.9 Beschäftigte in Werkstätten
Beschäftigte in Werkstätten
Beschäftigte in Werkstätten (9)
Das Konstrukt der Beschäftigten in einer Werkstatt setzt sich aus einer Kategorie in Interview 8 zusammen. In dieser Kategorie beschreibt die Gruppenleitung den Habitus der beschäftigten Mitarbeitenden im Kontext des Überganges, dass sie wenig motiviert dazu seien und die soziale Sicherheit sowie soziale Möglichkeiten in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen schätzen würden. Diese geringe Bereitschaft zur Veränderung spiegle sich auch in den Eingliederungsplanungen wider: „Nee, ich will hier bleiben, bloß nix verändern“ (Interview 8, S. 2, Z. 24).
5.3.10 Zusammenarbeit mit Werkstatt
Zusammenarbeit mit Werkstatt
Zusammenarbeit mit Gruppenleitungen in Werkstatt (13)
Zusammenarbeit mit Gruppenleitungen im Arbeitsbereich (16)
Zusammenarbeit mit Gruppenleitungen im Berufsbildungsbereich (17)
Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst in Werkstatt (18)
Das Konstrukt der Zusammenarbeit in Werkstatt setzt sich aus den Kategorien 13, 16, 17 und 18 zusammen, die von den Integrationsbegleitungen thematisiert wurden. Die IB in Interview 6 kontrastiert dabei die Zusammenarbeit im BBB mit der Zusammenarbeit im AB sowie der Zusammenarbeit im SD. Die IB in Interview 5 benennt eine Kooperation mit dem SD, die auch in Interview 6 bestätigt wird. In der Zusammenarbeit mit Gruppenleitungen sehe sie Zielkonflikte, die durch die enge Beziehung und durch vorhandenes Erfahrungswissen über die bMA noch verstärkt würden. Die Kolleg:in aus der Arbeitsvermittlung bestätigt diese Sicht auf die Zusammenarbeit im Arbeitsbereich, wo sie Ablehnung, einen Fokus auf die Produktion, Angst vor Veränderungen und Konflikte gerade bei älteren GL erfahre. „Ablehnung durch ähm die kennen es nicht. Angst vor Veränderung. Es lief ja jetzt 10 Jahre so gut, warum soll ich was verändern. Ich glaube man müsste den ich nicht dem viel mehr mit Aufklärung, Fortbildungen begegnen” (Interview 6, S. 5, Z. 9ff.). Dem Gegenüber stehe die Zusammenarbeit mit dem BBB, wo gerade junge Kolleg:innen offen für neue Methoden und Kooperation mit den IB seien und mit ihr zusammen an der Erfüllung des Rehabilitationsauftrages arbeiten würden.
5.3.11 Personale Anforderungen an Gruppenleitungen
Personale Anforderungen an Gruppenleitungen
Personale Anforderungen an Gruppenleitungen (6)
Das Konstrukt der personalen Anforderungen an Gruppenleitungen setzt sich aus der gleichnamigen Kategorie in Interview 5 zusammen. In dieser Kategorie geht es um Anforderungen an die Gruppenleitungen als konkrete Akteure. Die befragte IB fordert dabei Kooperation bei den GL ein, was sie in Verbindung mit Zieltransparenz und dadurch möglicher Wirkung setzt, wenn beide Parteien an einem Ziel zusammenarbeiten. Insbesondere der Informationsaustausch sei hierbei ein wichtiger interpersoneller Aspekt: „So da würde ich mir an der einen oder anderen Stelle einfach mehr Kooperation wünschen, dass man sich zusammen hinsetzen und zusammen einen Plan macht und der Gruppenleiter auch für sich gucken kann, wo kann er unterstützen und so […, Anm. PK]” (Interview 5, S. 5, Z. 14).
5.3.12 Zusammenarbeit mit Leistungsträger
Zusammenarbeit mit Leistungsträger
Zusammenarbeit mit Leistungsträger (21)
Die Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger wurde ausschließlich in Interview 7 thematisiert. Der befragte Sozialdienst benennt Gespräche im Rahmen des B.E.Ni-Verfahrens, zu denen alle Beteiligten eingeladen würde, was den positiven Effekt habe, dass so Netzwerke gebildet werden könnten. „Der Kostenträger weiß, wenn er sich melden muss, man hat sich auch schon mal gesehen, man hat zusammen gesprochen. Also ich mein dieses Netzwerkes ist einfach hergestellt auch“ (Interview 7, S. 4, Z. 39).
6. Diskussion, Interpretation der Ergebnisse und Fazit
Die Integrationsbegleitungen berichten aus ihrer Arbeit, dass sie eine große Überforderung wahrnehmen. Diese spiegle sich in alltäglichen Entscheidungen wider, ob nun eher eine Betreuung im Betrieb von bereits etablierten Praktika oder ausgelagerten Arbeitsplätzen erfolgen soll oder die Zeit in den Werkstattstandorten für die Akquise oder Vorbereitung von Praktika genutzt werden solle. Insbesondere die Vorbereitung wird als wichtiger Aspekt für das Gelingen eines Überganges angeführt. Im Alltag kommt dennoch die Zeit im Standort zu kurz. Die Integrationsbegleitungen sind unzufrieden mit dieser strukturellen Schieflage, die auch schon im Werkstattstandort im Sozialdienst und bei den Gruppenleitungen wahrgenommen wird.
Abbildung 6–1 Vergleich der Akteursgruppen in ihren Wahrnehmungen über die eigene Tätigkeit, Anforderungen an die eigene Tätigkeit, Zusammenarbeit mit den jeweils anderen Akteuren sowie ihren Anforderungen an eine zukünftige Zusammenarbeit.
Legt man die persönlichen Anforderungen an die eigene Tätigkeit zugrunde, so wünschen sich die Mitarbeitenden eine Zusammenarbeit, die sich über drei strukturelle Anforderungen aus Werkstatt an die Arbeitsvermittlung beschreiben lässt. Zum einen wünschen sie sich eine niederschwellige persönliche Betreuung, die Partizipation der Gruppenleitungen sowie interne und externe Öffentlichkeitsarbeit. Diese Anforderungen stehen im Zusammenhang zum eigenen Kooperationsverständnis, dass sich durch die personalen Anforderungen an die eigene Tätigkeit charakterisieren lässt. So erwarten die Mitarbeitenden von sich selbst, dass sie in die Beziehungsarbeit gehen, d.h. Beziehungen zu Kolleg:innen sowie zu den bMA aufbauen. Vor allem der Fokus auf den Wünschen der Beschäftigten ist eine gemeinsame Perspektive, die sich die Mitarbeitenden teilen. Sie wünschen sich deshalb Partizipation. Sie wollen sich gegenseitig einbeziehen und einbezogen werden, um ein gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Perspektiven zu erreichen. Diese Partizipation mit den Akteuren vor Ort braucht Zeit, die aktuell nicht in der Arbeitsvermittlung gegeben ist, wodurch die Sichtweise der Werkstatt weiter fordernd bleibt.
Abbildung 6–2 Das Kooperationsverständnis der Akteure abgeleitet aus den Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation nach Seckinger (2008, S. 9ff. in Merten et al., 2019, S. 29f.)
Die strukturellen Forderungen gehen einher mit den Erfolgsfaktoren für gelingende Kooperation, d.h. sie wollen Zweck und Inhalt der Kooperation klären, die Zuständigkeiten festlegen, Verantwortungsbereiche beschreiben, die beteiligten Akteure teilhaben lassen, sich gegenseitiges Kennen und Vertrauen, feste Strukturen und Kontinuität schaffen und Nutzen aus der Kooperation für die Beschäftigten ziehen. Die zeitliche Ressource gilt dabei als zentraler Erfolgsfaktor ebenso wie Kontinuität bei den beteiligten Parteien, d.h. feste Ansprechpartner vor Ort zu schaffen, scheint in der Retrospektive eine richtige Entscheidung vor dem Hintergrund gelingender Kooperation und den Anforderungen der Mitarbeitenden gewesen zu sein, jedoch muss diese neue Zuständigkeit auch zeitlich durch die Integrationsbegleitungen ausgefüllt werden können.
Abbildung 6–3 Gegenüberstellung der Anforderungen von Sozialdienste und Gruppenleitungen zu den Effekten einer regionalen Zuordnung zu Werkstattstandorten in der Arbeitsvermittlung im Kontext des dortigen Konfliktes zwischen Werkstatt und Betrieben in Verbindung mit den gegenseitigen Wahrnehmungen von Gruppenleitungen und Integrationsbegleitungen.
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Dieser Beitrag fokussiert die veränderte Situation des Leistungserbringers in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen als Folge der BTHG-Umsetzung in Niedersachsen, sodass dieser lediglich für die Planung passender Maßnahmen verantwortlich sein wird und die Umsetzung der Maßnahmen an den Leistungsträger zurückmeldet. Die Hoheit über die einzelnen Hilfeverfahren liegt beim Träger der Eingliederungshilfe, bspw. beim örtlichen Sozialamt. Es ist verantwortlich und führt das ICF-orientierte B.E.Ni-Verfahren aus.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erfolgte ein Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, d.h. ein Wechsel vom Fürsorgesystem hin zur Realisierung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Zentraler Begriff der UN-BRK ist die Inklusion. „Während Integration als Herstellung eines Ganzen definiert werden kann, ist Inklusion die Einbeziehung in ein Ganzes [,] wonach jede einzelne Person in Gesellschaft und Arbeitsmarkt einzubeziehen [ist]“ (siehe Welti & Nachtschatt, S. 68). Damit sollen alle Menschen „gleiche Freiheiten und deren materielle Grundlagen und Voraussetzungen“ erhalten (ebd.), was einer realisierten Teilhabe gleichkommt. Insbesondere die Rechtsnormen des SGB IX sollen Menschen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützen, „[…] ihre Selbstbestimmung und […] volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (siehe § 1 SGB IX). Teilhabe gestaltet sich demnach nach dem Leitsatz “Nicht über uns ohne uns”. Solche Leistungen aus der Eingliederungshilfe erhalten demnach Menschen, die „[…] körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung […] liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach […] zu erwarten ist“ (siehe § 2 Abs. 1 SGB IX). Behinderungen als Langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die in Verbindung mit Barrieren an der Teilhabe an Gesellschaft hindern, lassen den Begriff an die Gesundheitsdefinition der ICF (ICF und verwandte Klassifikationssysteme) anknüpfen (siehe Welti & Nachtschatt, S. 64). Diese Veränderung erfolgte insbesondere durch die Umsetzung der UN-BRK in deutsches Recht mit dem BTHG. Insbesondere durch das BTHG und die damit verbundene Neufassung des SGB IX wird durch § 13 SGB IX eine einheitliche Bedarfsfeststellung nach ICF-Kriterien gefordert. In Niedersachsen wird diese Forderung durch das Instrument der Bedarfsermittlung Niedersachsen (kurz B.E.Ni) umgesetzt. Auch dieses Instrument befindet sich noch in der Weiterentwicklung. Aktuell liegen B.E.Ni 3.0 sowie entsprechende Arbeitshilfen vor. Das B.E.Ni-Verfahren gliedert sich entsprechende Bögen in fünf Phasen von F1-F5.
Abbildung 1. B.E.Ni 3.0 und Leistungserbringer
Mit der dritten Stufe des BTHG ist zum Jahreswechsel 2020 u.a. die Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt worden und damit ein Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen entstanden, um den leistungsberechtigten Menschen „Maßnahmen wie aus einer Hand“ anbieten zu können. Ferner bedeutet dies, dass der Leistungsträger der Eingliederungshilfe die Gesamtverantwortung für den Hilfeprozess übernimmt. Dieser wird durch die Novellierung zu einem Gesamt- und Teilhabeplanverfahren in der Verantwortung des Leistungsträgers. Primärer Fokus auch in diesem Verfahren ist die Partizipation der Leistungsberechtigten an diesem Prozess. Ihre Wünsche und Ziele sind maßgebend für das Verfahren, wodurch stärker als bisher eine Personenzentrierung ermöglicht werden soll. Der Leistungsträger erfasst die funktionalen Bedarfe ICF-orientiert und trägerübergreifend gemeinsam mit den leistungsberechtigten Personen und plant die Eingliederungsziele mit ihnen als übergeordnete und koordinierende Einheit in einem Gesamtplan (GP) (siehe Handbuch B.E.Ni 3.0; S. 16). Sollten unterschiedliche Leistungsträger nach § 6 SGB IX beteiligt werden müssen, sind von ihnen Teilhabeplanverfahren sowie Teilhabepläne (THP) als Teil des Gesamtplans zu erstellen. Sie gewähren Leistungen nach den für sie maßgebenden Rechtvorschriften.
Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 SGB IX
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Krankenkasse
SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
Bundesagentur für Arbeit
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB III Arbeitsförderung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
Träger der Kriegsopferversorgung, Träger der Kriegsopferfürsorge
BVG Bundesversorgungsgesetz
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
Träger der Eingliederungshilfe
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen / Teil 2 Eingliederungshilferecht
Tabelle 1. Rehabilitationsträger und ihre Rechtsgrundlagen
Wo aber bleibt in diesem neuen Verfahren der Leistungserbringer (LE), der bisher mit den leistungsberechtigten Personen (LB) Ziele und Maßnahmen im Rahmen einer Eingliederungsplanung entwickelt hatte. Im B.E.Ni-Verfahren ist der Leistungserbringer jedenfalls nicht explizit erwähnt (siehe § 121 SGB IX). Jedoch muss der LE bspw. über Ziele informiert werden, um Maßnahmen mit den LB planen zu können. Auch ist im Dreiecksverhältnis zwischen LE, LB und Leistungsträger (LT) die Kontrollfunktion in Form einer Rückmeldung über die erbrachten Leistungen fester Bestandteil eben dieses Verhältnisses. Aus diesen Gründen wird im B.E.Ni-Verfahren der Leistungserbringer mit den Bögen F4 und F5 LE formal beteiligt. Nicht jedoch in der Form einer Bedarfsermittlung und Zielplanung zwischen LE und LB, wie es bisher üblich war (siehe HMB-Verfahren und § 57 SGB IX für den Eingliederungsplan). Der Leistungserbringer konkretisiert die Zielplanung, d.h. er formuliert gemeinsam mit den LB entsprechende Maßnahmen passend zu den Zielen aus. Auch im Verfahren des Gesamt- und Teilhabeplans, bspw. in den entsprechenden Konferenzen ist der LE bei der ersten Durchführung per se nicht beteiligt, jedoch kann er bei Überprüfungen auf Wunsch bzw. durch Zustimmung der LB am Verfahren beteiligt werden. Sollte dies nicht der Fall sein ist der Leistungserbringer lediglich an der Maßnahmenplanung sowie der formalen Zielauswertung und Verlaufsberichtserstattung (mit Bögen F4 und F5 LE) beteiligt. Demnach verändert sich die Bedeutung des Eingliederungsplans hin zu einer konkretisierenden Teilmenge des Gesamt-/Teilhabeplans. Wird vom Leistungsträger ein GP- oder THP-Verfahren durchgeführt, so entfällt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen außerdem der bisherige Fachausschuss, der bisher über die Aufnahme entschieden hat (siehe § 2 Abs. 1a WVO).
Abbildung 2. Die ICF und die Beziehung zwischen den Akteuren und den gesetzlichen Vorgaben (nach Grampp 2019, S. 51)
Auch die Kontrollfunktion verändert sich teils durch das B.E.Ni-Verfahren. So ist der LT für die Kontrolle der intendierten und in Zielen ausformulierte Wirkung (siehe Teil 2 Kapitel 7 SGB IX) und der LE für die Kontrolle der Wirksamkeit seiner Maßnahmen (siehe Teil 2 Kapitel 8 SGB IX) verantwortlich. Kurz gesagt, kontrolliert der LT die Ziele und der LE kontrolliert seine Maßnahmen, indem er die geplanten und umgesetzten Maßnahmen dokumentiert und in Form von Berichten über die Entwicklung und Zielerreichung an den LT zurückmeldet. Inwiefern eine ICF-Orientierung in den Maßnahmen für die Feststellung und Erbringung von Leistungen in der Zukunft eine Anwendung im B.E.Ni-Verfahren findet bleibt offen. Bei Interesse sei an dieser Stelle auf die in der Entwicklung befindende Klassifikation der Gesundheitsinterventionen (ICHI) verwiesen (vgl. Grampp 2019, S. 107–109). Auch der LT überprüft gemeinsam mit den LB die Ziele spätestens alle zwei Jahre und meldet Veränderungen an den LE zurück. Im Zuge der Leistungserbringung ist aber auch der LE dazu verpflichtet, vereinbarte Ziele, die nicht oder nicht mehr erreicht werden an den LT zurückzumelden. Der LT passt in diesem Fall den Gesamt- bzw. Teilhabeplan an.
Für die Rückmeldung der Wirksamkeit bleibt nach heutigem Stand auch weiterhin das HMB-Verfahren maßgebend. Es wurde eine Übergangsregelung bis 12/2021 getroffen. Das HMB-Verfahren wurde bisher für die Bedarfsermittlung durch den LE genutzt, auch um leistungsberechtigte Personen in vergleichende Gruppen mit ähnlichem Hilfebedarf einzugruppieren. Dieses Verfahren stellt nach wie vor die Grundlage für die Finanzierung der Leistungen dar und dient damit auch aktuell noch als Grundlage für die Herstellung einer einvernehmlichen Finanzierung zwischen LT und LE. Jedoch wird die Bedarfsermittlung laut B.E.Ni-Verfahren durch den LT durchgeführt, inwiefern sich das HMB-Verfahren deshalb verändern wird, ist noch nicht abzusehen, da auch aktuell noch kein neues Instrument für die einvernehmliche Finanzierung vorliegt. Aktuell ist deshalb davon auszugehen, dass das Instrument HMB in anderer Form bzw. Funktion auch im B.E.Ni-Verfahren erhalten bleiben wird, nachdem es für das B.E.Ni-Verfahren angepasst und in Einklang mit diesem gebracht wurde (vgl. Grampp 2019, S. 97–102).
Die Maßnahmenplanung erfolgt idealerweise entlang eines Dreiklangs aus Leitziel, Rahmenzielen sowie Ergebniszielen. Die Zielplanung findet ebenso wie die Bedarfsermittlung zwischen LT und LB statt. Jedoch benötigen Leistungserbringer Kenntnis über die vereinbarten Ziele, um entsprechende Maßnahmen und Methoden mit den LB zu planen. Aus diesem Grund wurde der Bogen F4 LE entwickelt, mit dem der LE die vereinbarten Ziele übermittelt bekommt. Darauf ist das Leitziel aus der Bedarfsermittlung zwischen LT und LB bspw. aus einer Gesamtplan- oder Teilhabeplankonferenz festgehalten. Darunter gliedern sich entsprechende Rahmenziele mit zugehörigem Lebensbereich aus der ICF. Sie stellen somit den Bezug zur ICF und zum behinderungsbegriff dar. Unter den Ergebniszielen, die entsprechenden Rahmenzielen zugeordnet sind, werden konkrete Ziele beschrieben, die mit Maßnahmen und Methoden des LE erreicht werden sollen.
Durch den Verlaufsbericht und die Zielauswertung wird auf der einen Seite die Kontrollfunktion des LT ausgeübt. Auf der anderen Seite stellen diese eine Dokumentationsform für den LE über seine geleisteten Maßnahmen dar. Der LE berichtet in schriftlicher Form über die Entwicklung der LB sowie über die gemeinsame Zielauswertung. Beides soll mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Für eine Übergangszeit wird aktuell auch weiterhin auf das HMB-Verfahren zurückgegriffen. Spätestens 2022 werden die ersten B.E.Ni Berichte und Auswertungen erfolgen müssen, weitere Entwicklungen müssen diesbezüglich abgewartet werden. Nach B.E.Ni 3.0 soll über Bogen F5 LE ein Verlaufsbericht sowie eine Zielauswertung vorgenommen werden. Zu dessen Inhalten gehören der Anlass, d.h. Verlaufsbericht oder Abschlussbericht, die Veränderung persönlicher Daten, sonstige relevante Informationen für die Zielauswertung, die derzeitigen Leistungen sowie ein Verlaufsbericht über den Maßnahmenverlauf. Die Zielauswertung erfolgt über jedes einzelne Ergebnisziel, d.h. deren Dokumentation, aktueller Stand bzw. Veränderung sowie förderliche und hinderliche Faktoren samt eingesetzter Ressourcen bei der Umsetzung. Abschließend soll eine Einschätzung des LE über immer noch bestehende Bedarfe sowie eine Empfehlung für zukünftige Ziele gegeben werden. D.h. auch hierbei bleibt eine Bedarfsermittlung aus und es wird sich lediglich auf die vereinbarten Ziele zwischen LT und LB bezogen.
Eine zusätzliche Bedarfsermittlung durch den LE erscheint hier nicht gefordert, weshalb das HMB-Verfahren für die Rückmeldung an den LT nicht geeignet erscheint. Vielmehr geben die Anforderungen im B.E.Ni 3.0 eher Anlass dazu, dass weiterhin bestehende Bedarfe ICF-orientiert zurückgemeldet werden müssten. Das HMB-Verfahren basiert zwar auf der ICF. Es ist aber kein ICF-orientiertes Verfahren. Auch sollen Empfehlungen für zukünftige Ziele gegeben werden, d.h. im Sinne der Zielplanung des B.E.Ni-Verfahrens braucht es ergo eine ICF-Orientierung, um in einer Sprache über Bedarfe und entsprechende Ziele zu sprechen. Gleichsam müssen die erbrachten Leistungen aber auch vergütet werden, d.h. eine gemeinsame Sicht auf die LB, die eine verlässliche und einvernehmliche Finanzierung ermöglicht, ist erforderlich. In diesem Sinne könnte gemutmaßt werden, dass das HMB-Verfahren für das B.E.Ni angepasst wird, d.h. die bestehenden Items werden in die Sprache der ICF übersetzt und zu klären bliebe inwiefern eine angemessene ICF-Orientierung erreicht würde, da das HMB-Verfahren in seinen jeweiligen Varianten per se bestimmte Lebensbereich der ICF je nach Leistungsangebot ausklammert. Somit können die beiden Varianten des HMB-Verfahrens im besten Fall nur für die Rückmeldung von Teilhabeplänen genutzt werden, wenn Leistungen bspw. im privaten Lebensbereich (HMB‑W) oder im Bereich der Tagesstruktur zur Teilhabe am Arbeitsleben (HMB‑T) erbracht werden. Damit in diesem Fall eine stimmige Leistungserbringung erfolgen kann, wird in Zukunft ein stärkerer Fokus auf ICF-orientierte Leistungsbeschreibungen gelegt werden müssen, um die Angebotsstruktur mit dem B.E.Ni-Verfahren und die Kommunikation in der Eigliederungshilfe zu harmonisieren. Somit bleibt abschließend festzuhalten, dass auch Leistungserbringer nicht um eine ICF-Orientierung ihrer Angebote herumkommen, vielmehr kann hierin auch ein Mehrwert für Leistungserbringer und ihre Angebotsstruktur liegen, indem sie anhand der ICF aufzeigen können in welchen Lebensbereichen sie Unterstützung leisten. Damit ist die ICF für Leistungserbringer nicht nur ein Tool zur Kodierung und Verständigung, sondern kann in systematischer Weise auch genutzt werden, um bspw. freie Bereiche in der Angebotsstruktur offenzulegen.
Welti, F., & Nachtschatt, E. (2018). Das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit nach Art. 27 UN-Behindertenrechtskonvention. In Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen (S. 55–90). Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. https://doi.org/10.5771/9783845284224–55
Fragestellung: Was benötigen die Fachkräfte einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen für die Nachbereitung eines Praktikums auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz?
Das vorliegende Forschungsvorhaben wird in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Die Werkstatt hat einen historisch begründeten Fokus auf Menschen mit psychischen Erkrankungen, da sie aus einem ehemaligen Niedersächsischen Landeskrankenhaus hervorgegangen ist (siehe Niedersächsischer Landtag, 2010, S. 2 f.). Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Einrichtungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen (siehe § 219 SGB IX). Berufliche Erprobungen sind demnach ein natürliche Bestandteile in dieser Transition, um schließlich eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt i.S.v. §49 Abs. 3 SGB IX zu ermöglichen. Berufliche Transition lässt sich damit insbesondere durch zu bewältigende Übergänge charakterisieren (vgl. Walther, 2015, S. 35 f.). Am Beispiel einer beruflichen Erprobung in einem Unternehmen wird dies besonders deutlich. Beschäftigte Mitarbeiter:innen[1] (bMA) in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) sind im Arbeitsbereich der Werkstatt eingebunden. Eine Werkstatt stellt damit den sogenannten zweiten Arbeitsmarkt dar. Damit eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ermöglicht werden kann, bieten Werkstätten betriebliche Erprobungen an, die im Ideal in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden können. So lassen sich bspw. mindestens zwei institutionelle Übergänge bezogen auf eine berufliche Erprobung erkennen. Der erste Übergang beschreibt den Weg in ein Praktikum und aus einer Werkstatt hinaus, während der zweite Übergang sich divers ausgestaltet. So kann der Übergang entweder im Sinne einer weiterführenden beruflichen Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fortgeführt werden, sich eine andere Möglichkeit zur Erprobung daran anschließen oder eine Rückkehr in die Werkstatt erfolgen. Diese Übergänge sind im Kontext gesellschaftlicher Normalität eng verbunden mit den Begriffen „gelingen“ oder auch „scheitern“ und besitzen damit einen biografischen und damit sehr persönlichkeitsrelevanten Einfluss für die Klientel (siehe Klingovsky & Pawlewicz, 2015). Sie sind vor ihrer Erkrankungen erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig gewesen und mussten ihn deshalb verlassen. Der Ausgestaltung von Übergängen in der beruflichen Integration kommt damit eine übergeordnete Rolle zu, da sie insbesondere Gefahr laufen können, bereits erlebte berufliche Exklusion und deren Folgen zu reproduzieren (siehe Gühne & Riedel-Heller, 2015).
Mit dieser Untersuchung soll deshalb die Frage beantwortet werden, was die Fachkräfte einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen, um eine Rückkehr aus einer beruflichen Erprobung gelingen zu lassen. Mit dem vorliegenden Forschungsprojekt soll deshalb ein Fokus auf die von Fachkräften wahrgenommene Bedarfslage der Klientel in der Tagesstrukturierung nach einer Rückkehr in die Werkstatt gelegt werden, um einerseits Erkenntnisse über die Auswirkungen einer solchen Erprobung auf die Klientel zu erfassen und andererseits, um mögliche Bedarfe für die pädagogische Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen abzuleiten.
Diese Arbeit legt den Fokus auf die methodische Konzeption, d.h. das Forschungsdesign und seine wissenschaftliche Fundierung. Im Verlauf dieser Arbeit wird das methodische Vorgehen anhand der gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen hergeleitet, dabei werden insbesondere fachtheoretische Aspekte herausgearbeitet, um sie mit einem Forschungsinstrument erfassen zu können, d.h. was ist der gesetzliche Auftrag zur beruflichen Integration und wie wirken sich Übergänge auf die berufliche Transition aus. Aber auch strukturelle Rahmenbedingungen werden dargestellt, d.h. wie sind die Rahmenbedingungen vor Ort und wie ordnet sich pädagogisches Handeln darin ein. Genauso wird in diesem Kontext ein Blick auf didaktisch-methodische Konstruktion durch Bedingungsanalysen nach Schilling (2016) als theoretisches Modell pädagogischen Handelns geworfen. Aus den Rahmenbedingungen und dem Modell sowie der Struktur pädagogischen Handelns lassen sich deshalb anschließend methodische Entscheidungen forschungstheoretisch einordnen. Es wird demnach die Frage beantwortet, warum gerade das Interview eine passende Methode ist und warum die Herstellung eines Dialog-Konsenses sich als anschließende Forschungsschleife anbietet. Schließlich wird das daraus resultierende Forschungsdesign vorgestellt, um das Vorgehen transparent darzulegen. In diesem Kontext wird die Konstruktion des Leitfadens sowie das ausgewählte Transkriptionssystem offengelegt und die ausgewählte Stichprobe beschrieben und begründet.
Die Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder wie berufliche Übergänge Biografien formen
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen agiert mit ihrem Auftrag zur beruflichen Rehabilitation und Integration (siehe Trost, 2013) in einem rechtlichen Rahmen, der insbesondere den Personenkreis als auch den Auftrag eingrenzt und beschreibt. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes, das die Bedarfslage der Klientel einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Fokus nimmt, ist damit die rechtliche Lage zu klären, in der pädagogisches Handeln, das Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen soll, eingebettet ist (siehe Bieker, 2013). Menschen mit psychisch Erkrankungen haben bereits Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesammelt und sind mit harten Übergängen und erwerbsbiografischen Brüchen vertraut. Auch im Kontext der Rehabilitation erleben beschäftigte Mitarbeiter:innen in einer WfbM weiterhin Übergänge bspw. durch Erprobungen in der Einrichtung, aber auch außerhalb durch berufliche Erprobungen in Unternehmen. Die Transitionsforschung untersucht dieses Phänomen biografischer Übergänge sowie ihre Einflüsse und Wirkung auf Menschen aber auch ihre Bewältigung und Ausgestaltung (vgl. Klingovsky & Pawlewicz, 2015, S. 60–62; vgl. Vollmer, 2016, S. 227; vgl. Walther, 2015, S. 35–37). Diese Arbeit befasst sich mit den Bedarfen einer Klientel mit psychischen Erkrankungen nach der Rückkehr in die WfbM aus einer beruflichen Erprobung, demnach liegt der Fokus insbesondere auf der Wirkung von Übergängen, um ein Verständnis für mögliche Rehabilitationsbedarfe zu erlangen und um für diese Übergänge zu sensibilisieren.
Der gesetzliche Auftrag zur beruflichen Integration in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind Einrichtung, die nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt sind [2]. Auch Werkstätten für psychisch Erkrankte Menschen fallen aufgrund des Behinderungsbegriffes darunter. Menschen mit Behinderungen im Sinne des SGB IX sind „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung […] liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“ (siehe § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX). Nach der aktuellen Rechtsauffassung muss die „Behinderung damit […] nicht nur die verminderten Chancen am Arbeitsmarkt verursachen, sie muss auch ursächlich für den Bedarf an Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein“ (siehe Bundesagentur für Arbeit, 2016, S. 2, vgl. 2021). Diese Rechtsauslegung geht damit von defizitären Ressourcen aus, die sich in der Behinderung begründen müssen und damit Hilfebedarfe für das Erlangen einer gleichberechtigten Teilhabe aufzeigen (vgl. Eikötter et al., 2017, S. 50–58, 273 f.). Insbesondere schwer psychisch Erkrankte sind aufgrund ihrer Erkrankung oft von Langzeitarbeitsunfähigkeit betroffen und bedürfen einer beruflichen Wiedereingliederung (siehe Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2020, S. 10). Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in einer Werkstatt derart erbracht, dass eine Werkstatt berufliche Bildung und Beschäftigung bietet und zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Dabei soll die Werkstatt mit ihren Maßnahmen dazu beitragen, dass die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt, diese sich erhöht und weiterentwickelt, um geeigneten Personen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (vgl. § 219 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IX).
Die in Werkstätten erbrachten Leistungen haben demnach immer noch einen integrativen Charakter, d.h. der Veränderungsfokus liegt auf den Menschen mit Behinderungen und ihrer Leistungs- und Erwerbsfähigkeit, sodass sie schließlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergehen können [3]. Auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Fokus dieser Arbeit sind, besteht der integrative Gedanke fort (vgl. Hinz, 2013). So wird hierbei aber aufgrund der biografischen Besonderheiten psychischer Erkrankungen der Wiedereingliederung – der Rehabilitation – ein besonderes Augenmerk geschenkt, d.h. es wird eine Reintegration in den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt, da i.d.R. Menschen mit psychischen Erkrankungen vor ihrer Beschäftigung in einer WfbM ein Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes waren (siehe Kulig, 2013). Psychische Erkrankungen und das damit verbundene Ausscheiden aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt – aufgrund der schwere ihrer Erkrankung – stellt folglich eine Zäsur in der Erwerbsbiografie erkrankter Menschen dar, was bei ihnen eine Sensibilität für berufliche Übergänge nahelegt, die fester Bestandteil einer beruflichen Rehabilitation sind. (vgl. Windscheid, 2019a, S. 64 ff., vgl. 2019b).
Gescheiterte Übergänge und ihre Auswirkungen auf beschäftigte Mitarbeiter:innen
Die Transitionsforschung befasst sich mit „[Status- und Rollenwechseln individueller Sozialisationsverläufe] oder [anders ausgedrückt mit] Entwicklungsschritten in der zeitlichen Perspektive des Lebenslaufes“ (siehe Walther, 2015, S. 36). Dem Verständnis „doing transitions“ nachspielt aber nicht nur die individuelle Ebene eine Rolle, sondern auch die institutionelle und diskursive Ebene, um der Übergängen inhärenten Normativität angemessen begegnen zu können Diesem Verständnis nach sind Übergänge auf allen drei Ebene zu betrachten. D.h. auf der diskursiven Ebene die Übergange an sich und ihre Konstruiertheit, auf der institutionellen Ebene die praktische Regulierung durch Akteure und Institutionen und auf der individuellen Ebene den Übergang in seiner subjektiv-biografischen Bewältigungsebene zu thematisieren. (ebd., S. 43–49)
Es zeigt sich allein an der fachlichen Betrachtungsweise, in welchen vielschichtigen Wechselwirkungen und Normbezügen Übergänge praktiziert werden. Insbesondere beschäftigte Mitarbeiter:innen mit einer psychischen Erkrankung sind von Statusverlusten betroffen. In seiner Auseinandersetzung mit beruflicher Sozialisation definiert Corsten (2010, S. 12) beruflichen Erfolg als Karriereerfolg, der charakterisiert ist durch „[…] Verfügungsgewalt[,] Wirkungschancen[,] soziales Prestige […]. Menschen mit psychischen Erkrankungen verlieren durch Einschränkungen in den vier Bewältigungsdimensionen — Aneignung, Abhängigkeit, Ausdruck und Anerkennung – den Anschluss an ihre bisherigen Karrieren (siehe Böhnisch, 2018, S. 222–226). So werden auch im „[Erwachsenenalter] Übergänge als scheitern adressiert[, wenn bspw.] Arbeitslosigkeit, Verschuldung und Armut, Trennung oder Scheidung, Krankheit oder Sucht [eintreten]“ (siehe Walther, 2015, S. 44). Bei beschäftigten Mitarbeiter:innen in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde bspw. in ihrer Vergangenheit eine Form von psychischer Störung [4] diagnostiziert [5], da ihr Gesundheitszustand durch die Erkrankung in Verbindung mit Wechselwirkungen des eigene Körpers, d.h. seiner Funktionen und Strukturen, mit persönlichen und umweltbedingten Faktoren sowie dem individuellen Potential an Aktivitäten beeinträchtigt wurde und schließlich eine Behinderung ihrer Teilhabe u.a. auch am Arbeitsleben eingetreten ist (vgl. Gühne & Riedel-Heller, 2015, S. 6–15; vgl. Lindmeier, 2013). Bei schweren psychischen Erkrankungen wird häufig auch eine Leistungsbegutachtung durchgeführt, da eine Leistungsminderung aufgrund der Erkrankung vermutet wird, d.h. ein Statuswechsel von einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit bis hin zu einer Erwerbsminderung kann die Folge sein (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2019; vgl. Muschalla & Linden, 2011a, S. 923–926). Psychische Erkrankungen führen häufiger als somatische Erkrankungen zu einer Arbeitsunfähigkeit, was auch mit der Schutzfunktion der Arbeitsunfähigkeit im deutschen Sozialsystem zu tun hat (vgl. Linden & Weidner, 2005, S. 1426 f.). Jedoch tritt durch diesen Statuswechsel ein Übergang aus der Arbeitswelt heraus auf: Was auf der einen Seite eine Schonzeit bspw. für Behandlungssettings ermöglicht, kann jedoch bei längeren Zeiträumen zu finanziellen Notlagen, verringerten Bewältigungserfahrungen und sozialer Desintegration sowie zu dysfunktionalem Krankheitsverhalten und Chronifizierung führen (ebd.). „Infolge psychischer Erkrankungen kann es zum Abbruch der Ausbildung, zum Verlust des Arbeitsplatzes sowie zu Frühberentungen kommen“ (siehe Gühne & Riedel-Heller, 2015, S. 19).
Menschen mit psychischen Erkrankungen in einer WfbM haben also bereits eine Vielzahl an Erfahrungen mit Übergängen gemacht und sind mit dem sozialrechtlichen Fokus der Leistungsträger für eine berufliche Rehabilitation in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen angekommen (vgl. Muschalla & Linden, 2011b, S. 1196 ff.). Formal bedeutet dies für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dass sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der Eingliederungshilfe erhalten, damit eine Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Gesellschaftlich sind sie damit jedoch aus den Strukturen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschieden und müssen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung selbst die Veränderungsleistung erbringen, um erfolgreich einen Statuswechsel zu vollziehen.
Arbeit steht für Menschen mit psychischen Erkrankungen in einem nicht aufzulösenden Spannungsfeld, da sie die Arbeit genauso als ursächlich für ihre Erkrankung und die folgende Arbeitslosigkeit erlebt haben, wie auch die erlebte Exklusion in der Arbeitslosigkeit wiederum als Ursache für psychische Erkrankungen bzw. als Verstärker für ebendiese (vgl. Gühne & Riedel-Heller, 2015, S. 16–23; vgl. Kroll & Lampert, 2012). Zugleich ist aber auch die stabilisierende Wirkung von Arbeit in der beruflichen Rehabilitation lange bekannt und auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nutzen Arbeit als tagesstrukturierendes Angebot (vgl. Arling & Spijkers, 2017, S. 7–14). Arbeit ist aber nicht nur eine Maßnahme in der beruflichen Rehabilitation. In unserer Gesellschaft ist Arbeit ein sozialisierender Faktor und ihr kommt damit ein herausragender Stellenwert zu (vgl. Fischer, 2008, S. 185 ff.; vgl. Unger, 2010, S. 2 f.), der sich auch durch das „Recht auf Arbeit“ in Artikel 23 und 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 27 in der UN-Behindertenrechtskonvention zeigt. Menschen mit Behinderungen haben demnach ein Recht darauf, an Arbeit teilzuhaben. Aufgrund der Erfahrungen der Klientel mit beruflichen Übergängen und darin erfolgten biografischen Brüchen kommt der Ausgestaltung der beruflichen Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf den ersten Arbeitsmarkt eine besondere Bedeutung zu, um nicht erlebtes Scheitern zu reproduzieren.
Die gesetzlichen Regelungen und Rechtsauslegungen prägen die Normalität in der Eingliederungshilfe und damit auch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und schaffen dadurch einen Raum „sekundärer Normalisierung [sog.] geschützte Beschäftigungsverhältnisse“ (siehe Walther, 2015, S. 44 f.). Nach dem Scheitern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten bMA in einer WfbM an sich, um ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit sowie ihre Persönlichkeit auszubauen, um schließlich wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt überzugehen. Damit bleibt die Normalvorstellung für die berufliche Rehabilitation auch nach der Ratifizierung der UN-BRK die Integration. Deshalb kommt der institutionellen Ebene [6] von Übergängen eine besondere Bedeutung zu. Übergänge werden in Institutionen ausgestaltet. Weshalb im folgenden Kapitel ein Einblick in die institutionellen Rahmenbedingungen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gegeben wird.
Rahmenbedingungen und Strukturen pädagogischen Handelns in der beruflichen Rehabilitation
Im vorherigen Kapitel wurde in die gesetzlichen Grundlagen und gesellschaftlichen Normvorstellungen sowie deren Auswirkungen auf die Biografien von Menschen mit psychischen Erkrankungen eingegangen. Dabei wurde auf individueller Ebene gezeigt, in welchem Spanungsfeld bMA mit einer psychischen Erkrankung zu Arbeit und insbesondere zum allgemeinen Arbeitsmarkt stehen. Denn sie konnten der „Ideologie eines linearen Normallebenslaufes“ (siehe Walther, 2015, S. 44) nicht entsprechen und sind am allgemeinen Arbeitsmarkt gescheitert. Arbeit als tagesstrukturierendes Angebot ist jedoch inhärenter Teil einer WfbM, die versucht Menschen bei ihrer Entwicklung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Folglich wird in die Strukturen, Prozess und Verfahren einer Werkstatt eingeführt und somit in die Rahmenbedingungen, in denen pädagogische Fachkräfte handeln. Schließlich wird für ein tieferes Verständnis pädagogischen Handelns in einer Werkstatt ein Modell für pädagogisches Handeln entwickelt, dass sich im Kern an der Bedingungsanalyse nach Schilling (2016) orientiert.
Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns in der WfbM
Die WfbM ist eine Einrichtung mit Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen und sie bietet einen Arbeitsbereich (AB) nach § 58 SGB IX an. Nach § 58 Abs. 2 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Beschäftigung, Maßnahmen zur Entwicklung der Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit sowie Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Vom Personal der Werkstatt werden die ersten beiden Leistungen erbracht. Die Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt werden durch eine andere Abteilung aus dem erbracht. Der Arbeitsbereich der Werkstatt strukturiert sich durch sechs Arbeitsgruppen, in denen bMA einer Tätigkeit nachgehen können. Dazu gehören Gruppen mit den Schwerpunkten: Holzverarbeitung, Gastro & Service, Montage & Verpackung und Elektromontage. Auch ein Café, eine sog. ausgelagerte Arbeitsgruppe, wird durch den Sozialdienst der Werkstatt mitbetreut. Die Arbeitsgruppen werden durch mindestens eine Gruppenleitung (GL) geleitet und sie bilden damit die jeweiligen Bezugsmitarbeiter. Nach § 221 SGB IX haben bMA den Status eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses, dass erst durch die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt. Für die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine ausgelagerte Abteilung der Werkstatt zuständig. Die Abteilung begleitet unter anderem bMA mit einem Budget für Arbeit, bietet Jobcoachings, betreut den ausgelagerten Berufsbildungsbereich (BBB), betreut ausgelagerte Arbeitsgruppen, d.h. Arbeitsgruppen unter dem Dach der WfbM in Betrieben, und schafft Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit betrieblichen Erprobungen in Form von Praktika und betreut ausgelagerte Einzelarbeitsplätze, die analog zu ausgelagerte Arbeitsgruppen unter dem Dach der WfbM laufen.
Im Arbeitsbereich einer WfbM wird die pädagogische Arbeit i.d.R. mit zwei Instrumenten geplant und überprüft. Das erste Instrument ist die Eingliederungsplanung, mit der in regelmäßigen Abständen die bisherigen Ziele und geplanten Maßnahmen überprüft und erneut geplant werden. Dabei wird in einem sog. Eingliederungsgespräch ein Rückblick auf den vergangenen Zeitraum geworfen (siehe Abbildung 3‑1). Ebenso wird über die aktuelle persönliche und berufliche Situation gesprochen und schließlich ein Ausblick gestaltet, in dem neue Ziele und Maßnahmen für den kommenden Zeitraum festgelegt werden. Die Eingliederungsplanung ist eng verbunden mit dem zweiten Instrument, dass vor allem im Sozialdienst (SD) einer WfbM Anwendung findet und das für die Vergütung der Unterstützungsleistungen durch den Leistungsträger herangezogen wird. Der SD nutzt das HMB-T-Verfahren (siehe Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie, 2016, siehe 2020), dass zur „Zuordnung von Leistungsberechtigten zu Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Hilfebedarf“ (ebd.) genutzt wird und auf dem Metzler-Verfahren aufbaut. (vgl. Bargfrede, 2013, S. 406–406; siehe Metzler, 1998). Das HMB-T-Verfahren teilt den Bedarf zur Gestaltung des Tages in sieben Bereiche mit dazugehörigen Items ein, die wie folgt lauten: Ausführen von Aufgaben und Vorhaben (5 Items), Soziale Bezüge (6 Items), Mobilität (2 Items), Entwickeln von Perspektiven in der Tagesstrukturierung (5 Items), Kommunikation (2 Items), Selbstversorgung (3 Items) und Gesundheitssorge/-fürsorge (3 Items). In einem gemeinsamen Gespräch mit der zuständigen GL rekonstruiert der SD den Bedarf der bMA zur Gestaltung ihrer Tagesstruktur. Als Unterstützungsbedarf wird im HMB-T-Verfahren die Differenz zwischen Ressourcen und den Fähigkeiten der bMA, Tätigkeiten auszuführen, verstanden. Unterstützung wird in diesem Kontext als Hilfe verstanden, um Barrieren abzubauen und Tätigkeiten zu ermöglichen. Je nach Ausmaß der notwendigen Unterstützung werden unterschiedliche Faktoren einberechnet. Ist keine Unterstützung notwendig, wird von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen. Der Faktor ist entsprechend gleich Null. Sind Hinweise oder andere Formen von Beratung notwendig wir der Faktor Zwei genutzt. Bei steigendem Bedarf, d.h. es ist eine Form des Übens oder der Anleitung notwendig, so wird der Faktor Drei genutzt. Bei einem umfassenden Bedarf, d.h. die Tätigkeit kann nur im Beisein einer Fachkraft durchgeführt werden, so wird der Faktor Vier genutzt. Es kann insgesamt ein maximaler Wert von 100 Punkten erreicht werden. Das Verfahren gruppiert den individuellen Bedarf in 20-Punkte-Schritten in 5 Hilfebedarfsgruppen mit zunehmendem Hilfebedarf ein, der dem Leistungsträger in regelmäßigen Entwicklungsberichten rückgemeldet wird. Auch wenn das HMB-T-Verfahren unter Teilhabeaspekten zu vernachlässigen ist, so bietet es als aktuell vorgeschriebenes Verfahren auch Schnittmengen mit den ICF-Domänen und damit einen Einblick in die Bedarfslage der bMA vor Ort (vgl. Grampp, 2019, S. 63 f.).
Abbildung 3‑1 Ablauf einer Eingliederungsplanung im Arbeitsbereich (eigene Darstellung).
Aus der oben beschriebenen Eingliederungsplanung können sich Ziele und Wünsche einer weiteren Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ergeben. Aber auch davon losgelöst können die bMA selbstständig die Integrationsbegleiter:innen der ausgelagerten Abteilung kontaktieren und mit ihnen zusammen Möglichkeiten planen. Die ausgelagerte Abteilung arbeitet insofern unabhängig von der WfbM zusammen mit den bMA. Oben beschriebene berufliche Erprobungen sind Gegenstand dieses Forschungsvorhabens. Sie sind notweniger Bestandteil für einen Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. In dieser Arbeit soll jedoch die Zeit nach einer solchen beruflichen Erprobung, d.h. falls bMA aus einem Praktikum in die WfbM zurückkommen, genauer betrachtet werden. Um einen Eindruck von der Situation zu bekommen, soll der Prozess der beruflichen Erprobung kurz vorgestellt werden.
Abbildung 3‑2 Prozess der beruflichen Erprobung (eigene Darstellung).
Die bMA nehmen selbstständig oder über eine Fachkraft der Werkstatt Kontakt zu Mitarbeitenden von der ausgelagerten Abteilung auf. Die Teilprozesse Erstkontakt/ Profiling sowie Akquise und Erschließung finden noch in der WfbM statt. Nach einem Erstkontakt und anschließender Profilbildung wird die Entscheidung getroffen, ob ein Praktikum weiterverfolgt werden soll. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zusammenarbeit beendet. Bei einem Praktikumswunsch wird weiter zusammen nach passenden Stellen in Betrieben gesucht (Akquise/ Erschließung, siehe Abbildung 3‑2). Kommt es schließlich nicht zu einer Vereinbarung über ein Praktikum, so wird entschieden, ob weiter zusammengesucht wird oder ob die Zusammenarbeit beendet wird. Kommt es zu einer Vereinbarung, beginnt anschließend die eigentliche betriebliche Erprobung, d.h. der Wechsel in den Betrieb steht bevor. Nach einer Einarbeitungs- und Coachingphase wird der Bedarf an Begleitung festgelegt und das Praktikum idealerweise bis zum Schluss durchgeführt. An das Praktikum schließt sich eine Auswertungsphase an. Schließlich wird darüber entschieden, ob eine Vermittlung in den Betrieb möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein ausgelagerter Arbeitsplatz eine andere Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Ist diese auch nicht möglich oder gewünscht, kehren bMA zurück in die WfbM.
Diese Rückkehr in die Bezüge der Werkstatt ist Fokus dieser Arbeit und eine gelingende Wiedereingliederung in die bisherigen Werkstattbezüge ist dabei ein Ziel für eine Einrichtung, da im Kontext des Forschungsstandes von einer Form des Scheiterns ausgegangen werden muss (siehe Kapitel 2.2). Denn die bMA haben erneut den Anschluss an den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gefunden. Welche Bedarfe die bMA mit in die Werkstatt bringen, d.h. also die Bereiche, in denen sie Unterstützung brauchen, sind nicht bekannt. Auch sind diesbezügliche keine Prozesse und Verfahren etabliert, um diesen mit pädagogischen Maßnahmen begegnen zu können. Da die bMA zu den ihnen bekannten Bezugsmitarbeiter:innen zurückkehren, ist aufgrund des Bezugssystems davon auszugehen, dass die Fachkräfte der Werkstatt sensibel auf die Bedarfe ihrer bMA eingehen und diese wahrnehmen. Denn in vielen Fällen arbeiten sie schon einen langen Zeitraum zusammen und Beziehungen haben sich aufgebaut. Diese Arbeit möchte die Wahrnehmung der Fachkräfte der Werkstatt erfassen und aus ihrem pädagogischen Handeln Erkenntnisse für die zukünftige Rückkehr von bMA aus betrieblichen Erprobungen erlangen. Aus diesem Grund wird im nächsten Abschnitt die didaktisch-methodische Bedingungsanalyse nach Schilling (2016) als ein Modell für pädagogisches Handeln vorgestellt, um es für dieses Forschungsvorhaben fruchtbar werden zu lassen.
Didaktisch-methodische Bedingungsanalysen als Basis von pädagogischem Handeln
Orientiert man sich für die Definition pädagogischen Handelns an der Differenzdefinition nach Hörster (2004, S. 35 f.) ist alltägliches Erziehen ähnlich wie die Bewertung und Ausgestaltung von Übergängen normativen gesellschaftlichen Vorstellungen von gut und schlecht unterworfen und es wird damit zu einer „befragungswürdigen und bedenkenswerten kulturellen Aufgabe“ (ebd.). Erst wenn es selbstreflexiv und an der Entwicklung der zu Erziehenden ausgerichtet ist, könne sich fachlich abgegrenzt werden. Gleichzeitig differenziert Hörster auch zwischen dem Entwurf oder auch dem Sinn des Handelns und seiner Realisation in einer Handlung. Pädagogisches Handeln konzentriere sich ihm zufolge auf die Konstruktionen vor der konkreten Handlung und müsse deshalb die Spannungen aus der Realisation ebenso wie die Konstruktion des Handelns mit in die Reflexion einbeziehen.
Schilling (2016) gibt mit seiner Bedingungsanalyse ein Modell mit dem pädagogisches Handeln selbstreflexiv geplant werden kann. Dabei wird sich in dieser Arbeit auf die Bedingungsanalyse sowie die Bedeutung von Zielen und Haltung konzentriert, da Methoden didaktischen Überlegungen folgen und in einem engen Wechselverhältnis mit didaktischen Überlegungen stehen (ebd., S. 133 ff.). Auch die Analyse von Bedingungen für pädagogisches Handeln ist den Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung unterworfen, je nachdem wie Situationen wahrgenommen und analysiert werden, verändert sich auch die Handlung bzw. Reaktion. Schilling unterscheidet im Rahmen der Didaktik als Lehre vom Lehren und Lernen zwischen der lehrenden und der lernenden Person und ergänzt diese Perspektive um die Situation, in der der Lehr-Lern-Prozess stattfindet. Dabei ist auf der Seite der Lehrenden zu klären, welche Ressourcen diese besitzen. Schilling unterschiedet dabei zwischen internen und externen Ressourcen, über die Lehrende verfügen. Ebenso ist auf der Seite der Lernenden zu klären, welche Voraussetzungen diese haben. Zwei Formen von Voraussetzungen bei Lernenden, sind dabei zu berücksichtigen. Auf der einen Seite individuelle und anthropogene Voraussetzungen sowie auf der anderen Seite sozio-kulturelle Voraussetzungen. Da Lehrende und Lernende in Interaktion und Kommunikation stehen, ist zusätzlich auch die Situation zu klären, in der der Lehr-Lern-Prozess stattfindet. Schilling benennt sechs Aspekte die dafür entscheidend sind: Lernen, Prozess, Gefälle, Verhältnis, Beziehung und Situation. (ebd., S. 61–96)
Die Bedingungsanalyse baut auf der menschlichen Wahrnehmung auf. Sie ist damit auch ihren Einflüssen unterworfen (siehe Wirtz, 2021b). Auch Schilling beschreibt den Einfluss von Motiven auf didaktische Konzeptionen und deren Zielsetzung (siehe Puca, 2019). In dieser Arbeit soll jedoch ein übergeordneter Begriff aufgenommen werden, der Motive prägen kann. Die Haltung, d.h. „die innere Grundeinstellung, die das Wahrnehmen, Denken, Erleben und Handeln einer Person prägt (z. B. Werte, Einstellungen, Gesinnung, Überzeugungssysteme)“ (siehe Wirtz, 2021a). Haltung meint also die innere Bedeutungsgebung und steht damit noch vor der Wahrnehmung einer Situation und damit noch weit vor der Zielformulierung. Demnach werden Ziele in dieser Arbeit als Zusammenspiel der inneren Haltung eines Menschen mit seiner Wahrnehmung verstanden. Sie zusammen bestimmen das Motiv und dieser Auffassung nach lassen sich aus der Haltung auch Motive und Ziele ableiten. (vgl. Schilling, 2016, S. 97–100)
Auf Grundlage des Konzeptes der Bedingungsanalyse nach Schilling sowie seiner Annahmen über den Wahrnehmungsprozess und dem Einfluss von Haltungen habe ich ein Modell für pädagogisches Handeln entwickelt, dass sich an Schillings Haus des Lernens anlehnt (vgl. Schilling, 2016, S. 11). Dabei habe ich gleichsam versucht die in einer Werkstatt genutzten Verfahren (HMB-T-Verfahren) und Prozessen (Eingliederungsplanung) miteinzubeziehen, da diese das pädagogische Handeln ebenso wie die persönlichen Haltungen der Fachkräfte prägen. Das Modell wird im Folgenden aufgeführt:
Abbildung 3–3 Modell pädagogischen Handelns in einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Erkrankungen (eigene Darstellung nach Schilling (2016))
In dem Modell pädagogischen Handelns gehe ich von der Situation aus, dass eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt nicht erfolgt ist und bMA wieder zurück in die WfbM zu ihren GL in die Arbeitsgruppe kommen. Ausgehend von einer inneren Haltung die Fachkräfte haben und die die Wahrnehmung und Handlung in dieser Situation beeinflusst, kann pädagogisches Handeln im engeren Sinne, d.h. die von Hörster beschriebene Planung und Konstruktion pädagogischer Handlungen, beginnen. Haltungen beeinflussen jedoch nicht nur die Wahrnehmung, sondern auch das Denken, Erleben und Handeln. Weshalb in diesem Modell schon vor der Bedingungsanalyse von Zielen und Zielvorstellungen bei den Fachkräften ausgegangen wird. Mit der Bedingungsanalyse gibt Schilling ein Instrument, um Unterstützungsbedarfe zu analysieren. Bedarfe werden in dieser Arbeit als Differenz von individuellen Voraussetzungen bzw. Ressourcen, im Kontrast zur Fähigkeit der Lernenden (bMA) ihre Tagestruktur aufrechtzuerhalten, verstanden, weshalb die Bedarfsbereiche nach Metzler eine Struktur für diese Analyse geben. Auf der Seite der Lehrenden (GL/SD) ist genauso zu überprüfen, in welchen inneren und äußeren Ressourcen sie Differenzen für ihr pädagogisches Handeln sehen, um schließlich eine Lehr-Lern-Situation zu gestalten. Dabei wird als Grundstruktur pädagogischer Handlungen das Schema der Eingliederungsplanung genutzt, die ein einfaches Reflexionsschema bietet, d.h. in einer Eingliederungsplanung wird ein Rückblick auf den Verlauf und die bisherigen Ziele im Vergleich zur aktuellen Situation und den aktuellen Wünschen von bMA gezogen, um darauf aufbauend neue Ziele und Maßnahmen zu planen. Inwiefern diese Struktur für die Interkation und Kommunikation genutzt wird, ist auch Teil einer erfolgten Bedingungsanalyse der Lehr-Lern-Situation. Jedoch ist davon auszugehen, dass auch implizit diese Struktur für die Maßnahmenplanung bei den Fachkräften genutzt wird und damit pädagogisches Handeln in einer Werkstatt prägt.
In diesem Kapitel wurde ein Einblick in die institutionelle Ebene vom Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anhand eines externen Praktikums gegeben, an dem unterschiedliche Akteure aus unterschiedlichen Bereichen einer WfbM mitarbeiten. Insbesondere für die Rückkehr in die WfbM wurde festgestellt, dass keine expliziten Prozesse in einer Werkstatt für die Situation der Rückkehr formuliert wurden. Anhand der Rahmenbedingungen in einer Werkstatt konnte gezeigt werden, dass jedoch Instrumente für die pädagogische Arbeit in dieser Situation vorliegen. Mithilfe der Bedingungsanalyse wurde ein Modell für pädagogisches Handeln entworfen, dass sowohl bestehende Verfahren und Prozesse aufgreift als auch versucht den reflexiven Anforderungen an pädagogisches Handeln gerecht zu werden, indem der Haltungsaspekt als gesellschaftliche und normative Determinante mitaufgenommen wurde. Um die Bedarfslage für pädagogisches Handeln bei Fachkräften der Werkstatt zu erfassen, wird im Folgenden eine Einführung in die empirische Sozialforschung gegeben, um schließlich ein Instrument auszuwählen, mit dem pädagogisches Handeln nachvollzogen und erfasst werden kann.
Das qualitative Interview als Methode zur Erfassung von Kognitionsinhalten
Bisher wurde in den Auftrag zur Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie seine gesetzlichen und biografischen Bedingungen eingeführt. Darauf aufbauend wurde in die Rahmenbedingungen der WfbM eingeführt und wie dort pädagogische Handlungen strukturiert sind. Mit dem Modell pädagogischen Handelns konnte eine Struktur für pädagogisches Handeln anhand der Bedingungsanalyse nach Schilling entwickelt werden, die somit ein Gerüst für die beabsichtigte Erforschung der Bedarfslage von Fachkräften der Werkstatt ist. Im Folgenden soll deshalb aus Sicht der empirischen Sozialforschung eine Forschungsmethode ausgewählt werden, um Erkenntnisse über die Bedarfe bei Fachkräften einer Werkstatt, anhand des entwickelten Modells gewinnen zu können. Im Folgenden wird deshalb eine Einordnung qualitativer Interviews in der empirischen Sozialforschung gegeben, um die Entscheidung für ein Leitfadeninterview zu begründen, das Erfahrungswissen von Fachkräften der Werkstatt erfassen möchte. Mithilfe der Struktur-Lege-Technik aus dem Forschungsprogramm Subjektive Theorien (siehe Scheele & Groeben, 1988) soll schließlich ein Dialog-Konsens über die innere Struktur pädagogischen Handelns in der Werkstatt hergestellt werden. Weshalb auch diese Methode abschließend vorgestellt wird.
Zur Einordnung qualitativer Interviews in der empirischen Sozialforschung – das Leitfadeninterview
In der empirischen Sozialforschung lassen sich grundsätzlich zwei Forschungszweige unterscheiden. Auf der einen Seite die quantitative Sozialforschung und auf der anderen Seite die qualitative Sozialforschung. Während die quantitative Forschung sich auf die Quantifizierung von Sachverhalten, große Stichproben und lineare und standardisierte Verfahren konzentriert und objektive Fakten erheben möchte, die sich idealerweise unter Laborbedingungen reproduzieren lassen, will die qualitative Forschung den Sinn sozialer Wirklichkeit verstehen. Dabei ist es egal ob ein oder mehrere Fälle vorliegen. Der i.d.R. offene und flexible Ablauf ermöglicht eine Feldforschung, die in der Lage ist, subjektive Sichtweisen zu erfassen. Somit kann bspw. auch ein Unterscheidungsmerkmal sein, dass qualitative Forschung eher hypothesengenerierend ist, während qualitative Forschung hypothesenüberprüfend ist. Diese Arbeit hat das Ziel, die Bedarfslage bei Fachkräften einer Werkstatt zu erfassen. Da auch diese Arbeit damit subjektive Sichtweisen erfassen möchte, werden qualitative Methoden für das Forschungsvorhaben ausgewählt. Dabei werden insbesondere Befragungen in Form von Interviews die Methoden der Wahl sein, da der Fokus auf der Wahrnehmung von menschlichem Veralten in der Praxis bzw. im Feld liegt und die thematisierte Rückkehr von bMA teils schon einige Zeit zurück liegen kann. (vgl. Atteslander et al., 2010; vgl. Häder, 2019; vgl. Hug & Poscheschnik, 2020)
Auch wenn die Methode der Befragung ein erster Schritt zur Konkretisierung des Forschungsdesigns ist, so stellt sich bei der Vielzahl an Interviewformen die Frage, welche Interviewform für die geplante Erhebung am geeignetsten erscheint (vgl. Hug & Poscheschnik, 2020, S. 127–132; vgl. Mey & Mruck, 2020). Grundsätzlich besteht eine Möglichkeit darin, Interviews anhand ihres Strukturierungsgrades zu kategorisieren (siehe Kruse, 2015, S. 147). Für die Beantwortung der Fragestellung (Was benötigen die Fachkräfte einer Werkstatt für die Nachbereitung eines Praktikums auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz von Klient:innen mit psychischer Beeinträchtigung?) liegt der Fokus damit auf dem Erfahrungswissen von Fachkräften der Werkstatt über eine bestimmte Situation und was die Fachkräfte für die Ausgestaltung dieser Situation brauchen. Bogner et al. (2014c, S. 18 f.) sprechen in diesem Fall von Prozesswissen und Deutungswissen, d.h. es geht auf der einen Seite um die Einsicht in den Ablauf der Rückkehr und auf der anderen Seite um die subjektiven Sichtweisen und Deutungen der Fachkräfte über die Rückkehrsituation. Ein Leitfadeninterview bzw. durch den Fokus auf die Fachkräfte ist ein Experteninterview eine Methode, um die Forschungsfrage zu untersuchen (vgl. Helfferich, 2019). Nach Helfferich (2019) „[gestalten] Leitfadeninterviews die Führung im Interview über einen vorbereiteten Leitfaden, Experteninterviews sind definiert über die spezielle Auswahl und den Status der Befragten.“ Der Vorteil der Leitfadeninterviews liegt damit in dem Leitfaden, der jedem Interview zugrunde liegt und damit eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Dabei bietet der Leitfaden in Anlehnung des letzten Kapitels die Möglichkeit, das Gespräch zu strukturieren und bspw. am entwickelten Modell zu orientieren.
Dialog-Konsens-Methoden als anschließende Forschungsschleife
Die Dialog-Konsens-Methoden rühren aus dem Forschungsprogramm Subjektive Theorien von Scheele & Groeben (1988) her. Das Forschungsprogramm geht dabei von einem Menschenbild aus, dass Subjekte dazu befähigt sind, zu kommunizieren und sich zu reflektieren. Handeln ist diesem epistemologischen Menschenbild nach eine absichtsvolle Aktivität, der ein innerer Sinn innewohnt bzw. mit der ein Ziel angestrebt wird. „[Sie] nennen die komplexen reflexiven Kognitionen, die als Sinndimension des Handelns für das [Individuum] die Funktionen der Erklärung, Prognose und Handlungsleitung erfüllen, daher ‚Subjektive Theorien‘“ (siehe Groeben & Scheele, 2019, S. 3). Diese Sichtweise auf das Individuum zeigt auch Überschneidungen bspw. mit der Differenzdefinition pädagogischen Handelns (siehe Kapitel 3.2, S. 15), die gerade das Selbstreflexive herausarbeitet und als Voraussetzung für ebendieses setzt. Auch bietet das Forschungsprogramm mit der Methode der kommunikativen Validierung die Möglichkeit, ebensolche Reflexionsprozesse in Gang zu setzen, d.h. den bisher nur kommunikativ erfassten Sinnstrukturen, eine Form zu geben. An dieser Stelle kommen die Dialog-Konsens-Methoden ins Spiel. Mit den Dialog-Konsens-Methoden kann eine Forschung sich von der einseitigen Interpretation durch die Forschenden lösen und damit der Komplexität pädagogischen Handelns gerecht werden (vgl. Scheele & Groeben, 2019, S. 3 f.). Eine der Dialog-Konsens-Methoden ist die Struktur-Lege-Technik oder auch ‑Verfahren (vgl. Kruse, 2019), bei der die Kognitionsinhalte aus dem vorgelagerten Interview auf Karten aufgebracht werden, damit die Teilnehmenden ihre Aussagen in Sinnzusammenhänge bringen können. Mögliche Darstellungsformen sind dabei u.a. Flussdiagramme oder auch Concept Maps. Die Teilnehmenden setzen die Karten in Beziehung und haben die Möglichkeit, gesagtes in den Zusammenhang zu bringen. Die entstehenden Kognitionssysteme weisen oft Ähnlichkeiten mit Prozessstrukturen auf, wie sie auch im Qualitätsmanagement genutzt werden (vgl. Rugor & Studzinski, 2012, S. 66–84; siehe Scheele & Groeben, 2019, S. 10–14). Forschungen in anderen sozialen Organisationen wie bspw. Schule zeigen, dass die erhobenen Kognitionsstrukturen auch ein wichtiger Anlass für die Organisationsentwicklung sein können, um Prozesse zu verändern oder zu gestalten (vgl. Völschow, 2016).
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde ein qualitatives Leitfadeninterview als Methode ausgewählt, da mit dieser Interviewform am besten der Struktur pädagogischen Handelns sowie dem Fokus auf einen bestimmten Zeitraum entsprochen werden kann. Ebenso ist die Erfassung von Erfahrungs- und Deutungswissen zentraler Bestandteil der Forschungsfrage. Um der komplexen Situation pädagogischen Handelns und den damit verbundenen Kognitionen gerecht zu werden, wird die Herstellung eines Dialog-Konsens als anschließende Forschungsschleife geplant, die sich nach der ersten Auswertung der Transkripte anschließt. Der Dialog-Konsens begründet sich damit durch den Forschungsfokus auf pädagogischem Handeln, aber auch dem Ziel, Prozesse für die fokussierte Situation aufzubereiten und daraus Handlungsempfehlungen für neue Prozessbeschreibungen abzuleiten. Im Folgenden Kapitel wird deshalb das Forschungsdesign eröffnet, um möglichst große Transparenz zu ermöglichen. Der das Leitfadeninterview bezeichnende Leitfaden ist die Grundlage aller Interviews, die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführt werden, und bedarf deshalb der Verzahnung mit dem bisherigen Forschungsstand sowie der Fragestellung. Auch muss in diesem Zusammenhang das Forschungsvorgehen offengelegt werden, um dieses möglichst transparent zu gestalten.
Das Forschungsdesign und seine Dokumentation
Nachdem im bisherigen Verlauf dieser Arbeit auf die rechtlichen, gesellschaftlichen sowie einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen eingegangen wurde und daraus ein Modell pädagogischen Handelns entwickelt wurde, sollen im weiteren Verlauf die fachlichen Inhalte mit der gewählten Forschungsmethode – dem Leitfadeninterview – in Einklang gebracht werden. Dabei wird die Verzahnung zwischen der Fragestellung, dem bisherigen Forschungsstand sowie der gewählten Methode dargelegt. Anhand des Modells pädagogischen Handelns (siehe Kapitel 3.2) wird in die Fragenkomplexe eingeführt und ihre Entwicklung eröffnet, damit letztlich der Leitfaden in seiner finalen Form vorgestellt werden kann. Anschließend wird die Zielgruppe der Befragten vorgestellt und begründet warum sie die Teilnehmer:innen der Wahl für die Beantwortung der Fragestellung sind. Außerdem wird das Forschungsvorgehen vorgestellt, um transparent zu machen, wie der Kontaktablauf vollzogen wurde. Dabei spielt die Datenschutzvereinbarung eine entscheidende Rolle, denn mit einer Interviewstudie werden sensible persönliche Daten verarbeitet. Ebenso wird in diesem Kontext das gewählte Transkriptionssystem nach Jefferson (1984) vorgestellt, dass schließlich für die Verarbeitung der Daten in Textform genutzt wird.
Der Interviewleitfaden für die Erhebung der Kognitionsinhalte zur Wiedereingliederung nach einem gescheiterten Praktikum
Mit der Forschungsfrage wird ein bestimmter Fokus für die Untersuchung festgelegt. Dieser Fokus bezieht sich auf eine noch unbekannte und komplexe Situation. D.h. am Ende der Untersuchung soll ein schärferes Problembewusstsein für diese Situation vorliegen. In diesem Fall wird von einem explorativen Interview gesprochen, das zur Erschließung des Forschungsfeldes genutzt werden kann (vgl. Bogner et al., 2014c, S. 23 f.). Leitfadeninterviews sind immer teilstrukturiert, was eine inhaltliche Struktur für die Erfassung voraussetzt (vgl. Bogner et al., 2014a, S. 27). Der Leitfaden ist dabei genauso Struktur- wie auch Hilfsmittel für die Interviewsituation. Je nach Thema variiert deshalb nicht nur der Grad der Struktur, sondern auch die Form des Leitfadens. Der Leitfaden ist reduziert ausgedrückt ein Mittel, um gezielt Stimuli in das Gespräch zu geben (vgl. Helfferich, 2019, S. 675 f.) und es muss zwischen wenig und viel Struktur abgewogen werden.
In diesem Vorhaben geht es geziert um die Wahrnehmung von Fachkräften, und zwar wie sie ihre Klientel nach einem externen Praktikum wahrgenommen haben und welche pädagogischen Maßnahmen sie daraufhin geplant und ausgeführt haben, um den von ihnen wahrgenommenen Bedarfen gerecht zu werden. Deshalb ist eine grundlegende Struktur für das pädagogische Handeln, die den Raum des Möglichen nicht zu sehr begrenzt erforderlich. Gleichsam müssen sich aber auch relevante Konzepte aus einer Werkstatt im Leitfaden wiederfinden können, um bei Bedarf im Gespräch darauf einzugehen. Die Bedingungsanalyse nach Schilling (2016) und das danach entwickelte Modell gibt dafür eine Idee, wie pädagogisches Handeln sich strukturieren könnte und wie die bestehenden Prozesse und Verfahren eingebunden sein könnten. Damit geht es in der Interviewsituation weniger um das Abfragen von bestimmten Themenbereichen, sondern um die Handlungsstruktur der Fachkräfte in einer Werkstatt. Aus ihrem pädagogischen Handeln lassen sich Bedarfe für die Rückkehr von bMA rekonstruieren. Dabei spielt insbesondere die zweite Forschungsschleife mit der Struktur-Lege-Technik eine entscheidende Rolle, um innere Sinnstrukturen von Handlungsabläufen offenzulegen (vgl. Scheele & Groeben, 2019).
Dieses explorative Forschungssetting fordert aber nicht nur eine passende inhaltliche Fundierung, sondern auch die Frageformate müssen dazu beitragen können. Dabei geht es genauso wieder abzuwägen, an welcher Stelle strukturiert und an welcher Stelle Freiraum gegeben werden sollte. Gerade für den Start in ein Interview machen dabei offene Frageformen Sinn, um das Feld der Möglichkeiten offen zu halten. Dabei werden die Befragten dann selbst einen Schwerpunkt für sich setzen. Der Fragebogen muss in der Art darauf vorbereitet sein, dass er gezielt an noch nicht benannten oder interessanten Stellen Nachfragemöglichkeiten eröffnet, sodass das Gespräch im Idealfall einer angeleiteten Reflexion pädagogischen Handelns über die fokussierte Situation gleichkommt, d.h., dass in diesem Fall ein möglichst natürliches Gespräch entsteht. Der Leitfaden orientiert sich deshalb per se an der Chronologie des Modells pädagogischen Handelns, dass in Kapitel 3.2 entwickelt wurde. Gleichwohl muss ein flexibles Eingehen im Gespräch möglich sein. (vgl. Helfferich, 2019, S. 676 ff.)
Vor dem eigentlichen Interview wird es eine Einleitungsphase geben, die aber nicht explizit im Leitfaden aufgenommen wird. Dabei wird es um die Vorstellung und die Begründung für dieses Interview gehen. Auch wird hierbei ein zeitlicher Rahmen definiert und es besteht die Möglichkeit für letzte Rückfragen bei den Befragten. Der eigentliche Leitfaden beginnt in Anlehnung an das Modell aus Kapitel 3.2 mit dem Haltungsaspekt, der auch aus fachlicher Perspektive vor pädagogischem Handeln steht. Die Bedeutungsgebung von Fachkräften über die fokussierte Situation gibt Aufschluss über ihre Haltung und den Rahmen gesellschaftlicher Normen, in dem sie sich bewegen, d.h. über einen möglichst offenen und erzählgenerierenden Impuls, der in erster Instanz den Fokus von den Befragten ablenkt und ein Erzählen in Gang bringen möchte, da die Frage den Raum für die Begründung ihrer Bedeutungsgebung offenlässt. (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 59 ff.)
Idealerweise könnten also die Befragten auf ihre Wahrnehmung zurückgreifen, um die Eingangsfrage, was sie glauben, die Bedeutung der Rückkehr aus einem externen Praktikum für beschäftigte Mitarbeiter:innen sei, zu untermauern. Dieser Wahrnehmungsaspekt wird auch im Modell pädagogischen Handelns aufgegriffen und ist Voraussetzung für pädagogisches Handeln, d.h. je nachdem wie die bMA wahrgenommen und analysiert werden, werden andere oder auch keine pädagogischen Maßnahmen eingeleitet. Um eine Struktur für mögliche Unterstützungsbedarfe für das Interview zu haben, werden die sieben Bedarfsbereiche nach Metzler in den Leitfaden aufgenommen. Sie Erfüllen die Funktion einer thematischen Steuerung im Interview (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 68 f.), d.h. Aspekte, die bereits erwähnt wurden, müssen nicht explizit nachgefragt werden. Hierbei geht es jedoch um Aspekte, die den Befragten nicht direkt in Erinnerung kamen und zu denen noch einmal ein Nachdenken angeregt werden kann, um eine möglichst umfassende Sicht auf die Bedarfe in dieser Situation zu bekommen. Auch werden die Bedarfe in eine zeitlichen Struktur in Anlehnung an die Eingliederungsplanung eingeordnet, d.h. zu einem Rückblick gehören auch Informationen über den Praktikumsverlauf sowie Informationen über die Rückkehr bei den Fachkräften. Ebenso gehört zu einer pädagogischen Handlung die einvernehmliche Planung mit bMA, die ihre Ziele und Wünsche berücksichtigt. Insbesondere letzterer Aspekt hat Überschneidungspunkte mit dem eigenen Zielmotiv der Fachkräften, d.h. wie zeigt sich ihrer Ansicht nach eine gelungene Rückkehr in die eigene Arbeitsgruppe? Die Fachkräfte haben die bMA analysiert und richten an ihrer Vorstellung einer gelungene Rückkehr ihr Handeln aus. Deshalb wird an dieser Stelle noch einmal thematisch auf eine Stellungnahme gelenkt (vgl. Bogner et al., 2014b, S. 64 f.), um das Zielmotiv erfassen zu können und im weiteren Verlauf die Bedarfslagen bei Fachkräften, für bMA und für die Situation zu erfragen, d.h. was sie selbst brauchen, um die Rückkehr gelingen zu lassen bzw. was sie denken, bMA brauchen. Genauso sind aber auch Bedarfe an die Gestaltung der Situation pädagogischer Handlungen zu klären, da diese auch zu einem Erfolg beitragen können. Mit der bedarfsgerechten Planung von Maßnahmen findet sich der Kern pädagogischen Handelns wieder. Zum Ende dürfen die Fachkräfte ihre Erzählungen mit einem Wunsch beenden, d.h. welchen Wunsch sie für den Ablauf einer Rückkehr von bMA in der Zukunft haben. Damit wird den Fachkräften abschließend noch einmal ermöglicht Resümee zu ziehen und die Aspekte anzusprechen, für die sie sich persönlich Veränderungen wünschen.
Die Durchführung der Interviews: Kontaktablauf – Datenschutz – Transkription
Zu den Befragten dieser Interviewstudien gehören vor allem die Gruppenleitungen einer Werkstatt. Sie sind die Bezugsmitarbeiter:innen, die täglich mit den bMA zusammenarbeiten und sie auch teils schon seit vielen Jahren kennen, d.h. es hat sich eine Beziehung zwischen Gruppenleitung und bMA aufgebaut. Die Gruppenleitungen sind darüber hinaus auch strukturell verantwortlich für die Umsetzung der geplanten pädagogischen Maßnahmen und werden auch im HMB-T-Verfahren für die Rekonstruktion herangezogen (siehe Kapitel 3.1, S. 11). Sie sind also gefordert die Bedarfslage und ihre Entwicklung im Auge zu behalten und entsprechend mit den bMA zu arbeiten. Was sie damit zu idealen Befragten für die Erfassung von veränderten Bedarfen durch die Rückkehr bei ihren bMA macht.
Der Kontakt zu den Gruppenleitungen wurde persönlich und unterstützt durch ein Anschreiben zusammen mit der Datenschutzerklärung aufgebaut. In der Kombination einer persönlichen Ansprache zusammen mit dem Anschreiben, kann gleichsam auf die datenschutzrechtlichen Aspekte eingegangen werden, damit den Befragten ein sensibler und anonymisierter Umgang versichert werden kann. In dem Anschreiben erkläre ich, warum ich die Untersuchung mache und um welchen Kontext es mir geht. Ebenso gebe ich einen zeitlichen Rahmen vor, damit das Interview auch in den Tagesablauf der Fachkräfte passen kann. Ebenso versichere ich, dass ich mich an die nachstehende Datenschutzerklärung halte und das Interview anonymisiert aufzeichne. Denn das Interview würde zu lange dauern, um es nicht aufzuzeichnen. Durch die Audioaufzeichnung kann ich das Gesagte genauer auswerten und unterliege einer möglichst geringen Verzerrung durch die Rekonstruktion meiner Erinnerung. Außerdem kann ich mich so auf die Befragten und das Gespräch konzentrieren (vgl. Bogner et al., 2014a, S. 39 ff.; vgl. Kuckartz, 2018, S. 165). Die Interviews werden in einem ruhigen Raum in der WfbM durchgeführt, da dieser gut für die Befragten zu erreichen ist und er bietet ein ruhiges Umfeld, in dem die Interviews ungestört durchgeführt werden können.
Mit der Datenschutzerklärung behalten die Befragten die Hoheit über ihre persönlichen Daten. Die Teilnahme ist freiwillig und die Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden. Ebenso mache ich die anonymisierte Transkription transparent. Die Datenschutzerklärung wird in doppelter Ausführung unterschrieben und archiviert. Die Transkription der Audioaufzeichnungen erfolgt mit dem Transkriptionssystem nach Jefferson (1984), das sich besonders im englischen Sprachraum durchgesetzt hat. Das System bietet die Möglichkeit die Aussagen zu qualifizieren, indem bspw. Überlappungen, Pausen und Unterbrechungen kenntlich gemacht werden können. Genauso wie auch Intonationen und Modulationen der Sprache in Geschwindigkeit und Lautstärke. Auch besondere Äußerungen und Geräusche können dargestellt werden. Dazu gehören bspw. auch Atemgeräusche, unklare Äußerungen oder auch non-verbale Aktivitäten. (vgl. Kuckartz, 2018, S. 166–171)
Das Resümee zum gegenwärtigen Untersuchungsstand
Mit methodischem Fokus sollte in dieser Arbeit ein Instrument entwickelt werden, um die Frage zu beantworten, was die Fachkräfte einer Werkstatt brauchen, um ein Praktikum auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in der Werkstatt nachzubereiten. Dafür wurde in die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sowie in die gesellschaftlichen Determinanten von Übergängen und ihrem Scheitern eingeführt. Dabei wurde festgestellt, dass gerade bMA mit einer psychischen Erkrankung bereits in der Vergangenheit am allgemeinen Arbeitsmarkt gescheitert sind und sie damit sensibel für Übergänge im Kontext des Arbeitsmarktes erscheinen. Da die bMA in einer WfbM tätig sind, haben sie den allgemeinen Arbeitsmarkt verlassen. Ein Statuswechsel über die Eingliederungshilfe hinein in die Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, damit sie an sich arbeiten können, um wieder dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entsprechen, war die Folge. Gerade unter dieser Prämisse, sind die Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns in einer Werkstatt zu hinterfragen, weshalb die Strukturen vor Ort dargelegt wurden, die pädagogisches Handeln prägen. Dabei zeigten sich insbesondere die Bezugssysteme in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit fester Gruppenleitung als zentrale Organisationform. Pädagogische Maßnahmen werden mit dem Prozess der Eingliederungsplanung ausgehandelt und an Zielen geplant. Damit eng verbunden ist das Bedarfsermittlungsverfahren nach Metzler, das sogenannte HMB-T-Verfahren, das Bedarfe für die Strukturierung des Tages rekonstruiert und aufzeigt. Mit den Verfahren vor Ort wurde anhand der Bedingungsanalyse nach Schilling schließlich ein Modell des pädagogischen Handelns in der Werkstatt entwickelt, das Grundlage für diese Studie ist und sich auch in der gewählten Forschungsmethode wiederfindet. Mithilfe eines Leitfadeninterviews soll das pädagogische Handeln in der Werkstatt für die fokussierte Situation rekonstruiert werden, um später daraus Bedarfe für die Nachbereitung eines Praktikums auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz abzuleiten. Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass Distanz und Nähe bei der Durchführung eines Interviews in einem Spannungsfeld stehen, da besondere Nähe den Zugang zu den Befragten und auch das Gespräch erleichtert. Gleichsam ist diese Nähe auch eine Herausforderung, da bestehende Rollenbilder für ein Interview auch einmal gedreht werden müssen. Dennoch konnte bspw. der Einstieg über den Haltungsaspekt gewinnbringend genutzt werden, da er zu einer Erzählung einlud. Auch zeigte sich der entwickelte Leitfaden in seiner Struktur als Gewinn für die Interviews, dabei vielen besonders die Bedarfsbereich nach Metzler auf, wodurch auch Aspekte thematisiert wurden, die ansonsten untergegangen wären. Vom jetzigen Zeitpunkt aus wird davon ausgegangen, dass der Leitfaden auch weiterhin passt. Weitere Anpassungsbedarfe werden sich folglich aus der Auswertung im kommenden Semester ergeben.
[1] Gender-Doppelpunkt: In dieser Arbeit wird der Gender-Doppelpunkt verwendet, um auch in Sprache der gesellschaftlichen Diversität Ausdruck zu verleihen. Nicht gegenderte Formen werden nur verwendet, wenn explizit von einer eingeschlechtlichen Person/Gruppe gesprochen wird.
[2] „[Eine Werkstatt] hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, […] berufliche Bildung und eine Beschäftigung […] anzubieten und […] ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen“ (siehe § 219 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB IX)
[3] Diese Rechtsauffassung steht im Widerspruch zum Inklusionsbegriff, der eminenter Teil der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist. Ein Auftrag zur Anpassung der Arbeitsmarktsysteme an die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bleibt für WfbM aus. (vgl. Eikötter et al., 2017, S. 45–50)
[4] Für die Vielzahl an psychischen Störungen liegt keine übergreifende Definition vor, da die Krankheitsbilder divers sind. Es werden deshalb die häufigsten Merkmale von psychischen Störungen fokussiert, um psychsiche Störungen zu erfassen. Ein persönlicher Leidensdruck, eine Beeinträchtigung in der Lebensführung, die Verletzung sozialer Normen und dysfunktionales Verhalten sind Bestandteile vieler Erkrankungen. (vgl. American Psychiatric Association, 2018, S. 26; vgl. Hautzinger et al., 2019, S. 25–29)
[5] Medizinisch-psychologische Diagnosen sind Ausdruck einer normativen Gesellschaft und psychische Störungen werden als abweichende, beeinträchtigende und dysfunktionale Muster verstanden. Diagnosen laufen damit Gefahr, Stigmatisierungserfahrungen und Exklusion zu produzieren. Diagnosen werden auch als Instrumente für Behandler:innen zur Planung und für Prognosen verstanden. Sie erfüllen damit eine gesellschaftliche Funktion der Ressourcenaktivierung im vergemeinschafteten Sozialsystem. (siehe American Psychiatric Association, 2018, S. 26; vgl. Faller, 2019, S. 12–14; vgl. Myers, 2014, S. 654 f., 660–663)
[6] Die diskursive Thematisierung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt im Rahmen dieser Arbeit aus, da der rechtliche Rahmen sich nicht trivial beeinflussen lässt. Worauf wir als Einrichtung jedoch Einfluss haben, ist unser eigenes Handeln und die Art und Weise, wie dieses umgesetzt wird. Es heißt also an dieser Stelle, eine Haltung zur gängigen Praxis zu entwickeln, um so den Übergang auszugestalten.
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Die systemische Therapie ist ein anerkannter Ansatz in der Psychotherapie, der sich auf soziale Kontexte psychischer Störungen konzentriert. Seit 2008 wird sie in der Ausbildung gelehrt und besonders in der Familien- und Paartherapie angewendet. Sie behandelt verschiedene Störungen wie affektive Störungen, Essstörungen und Abhängigkeiten.
Dieser Artikel führt in die Grundlagen, historische Entwicklung und Methoden der systemischen Therapie ein. Er erläutert den Paradigmenwechsel und die theoretischen Grundlagen sozialer Systeme. Zudem werden Praxisfelder der systemischen Beratung in Arbeitswelt und Familien beleuchtet.
Die systemische Therapie basiert auf dem Konstruktivismus, der besagt, dass jeder Mensch eine subjektive „Landkarte“ der Welt hat. Psychische Störungen werden als komplexe Wechselwirkungen verstanden. Der Artikel beschreibt Methoden wie strukturelle, strategische und lösungsorientierte Ansätze.
Abschließend wird die systemische Beratung vorgestellt, die Klient*innen hilft, Probleme aus neuen Perspektiven zu betrachten und Lösungen zu entwickeln. Sie fördert respektvolle Kommunikation und nachhaltige Veränderungen.
Einführung und Einordnung systemischer Therapie
Die systemische Therapie ist ein therapeutisches Verfahren, das sich auf die sozialen Kontexte psychischer Störungen konzentriert. Sie wird häufig in den therapeutischen Settings der Familien- und Paartherapie angewendet und ist seit 2008 ein anerkanntes Verfahren in der Psychotherapeuten-Ausbildung. Die systemische Therapie ist für die Behandlung verschiedener psychischer Störungen zugelassen, darunter affektive Störungen, Essstörungen, psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten, Abhängigkeiten und Missbrauch sowie Schizophrenie und wahnhafte Störungen.
Definition und Grundlagen
Die systemische Therapie basiert auf der Annahme, dass psychische Störungen im sozialen Kontext der Patientinnen betrachtet werden müssen. Das Menschenbild der systemischen Therapie ist vom Konstruktivismus geprägt, der besagt, dass jeder Einzelne eine subjektive „Landkarte“ der Welt im Kopf hat, die nicht der objektiven Realität entspricht. Der soziale Konstruktivismus geht davon aus, dass Wirklichkeit durch Kommunikation verhandelbar ist (vgl. Sydow/Borst 2018).
Das ätiologische Verständnis der systemischen Therapie baut auf dem bio-psycho-sozialen Störungsverständnis auf. Dies bedeutet, dass psychische Störungen als komplexe Wechselwirkungen verschiedener Faktoren verstanden werden und nicht nur auf individuelle Ursachen zurückgeführt werden können.
Paradigmenwechsel in der systemischen Therapie
Ein zentraler Paradigmenwechsel in der systemischen Therapie ist die Auffassung, dass psychische Störungen bedeutsame Konstruktionen in einem System sind. Sie werden als nicht optimale Lösungs- und Stabilisierungsversuche verstanden, die in einem sozialen Kontext betrachtet werden müssen.
Soziale Systeme als theoretische Grundlage
Ein soziales System wird als ein geordnetes Ganzes verstanden, dessen Einzelteile in kontinuierlicher Wechselwirkung stehen und so eine Struktur ausbilden. Diese Systeme halten sich selbst im Gleichgewicht und grenzen sich durch ihre Wechselwirkungen und Strukturen von anderen Systemen und der Umwelt ab (vgl. Abels 2019).
Die frühen Ansätze der systemischen Therapie, wie die strukturelle und strategische Familientherapie, verstanden Familien als regelgesteuerte Systeme. Therapeut*innen versuchten, diese Systeme gezielt zu beeinflussen, um Veränderungen herbeizuführen. Zu den abgeleiteten Interventionen gehören zirkuläre Methoden, paradoxe Interventionen sowie strukturelle und strategische Methoden.
Kybernetik II. Ordnung (80er Jahre)
Neuere Ansätze, wie die lösungsorientierte Therapie, die narrative und dialogische Therapie, orientieren sich an Konzepten wie Selbststeuerung und ‑organisation. Diese Ansätze verwerfen normative Vorstellungen über Familie und Gesundheit und versuchen, das System zu verstören, um Veränderungen zu ermöglichen. Zu den abgeleiteten Interventionen gehören lösungsorientierte, narrative und dialogische Methoden.
Methoden der systemischen Therapie
Eingangsphase
In der Eingangsphase der systemischen Therapie wird der Fokus auf den Beziehungsaufbau gelegt, um eine Atmosphäre der Sicherheit zu schaffen. Methoden wie Reframing und strukturelle Interventionen werden angewendet, um Muster zu unterbrechen und neue Perspektiven zu schaffen.
Strukturelle Methoden
Strukturelle Methoden konzentrieren sich auf die Analyse und Stärkung der Grenzen innerhalb eines Systems. Diffuse Grenzen werden als Problem betrachtet und durch gezielte Interventionen behandelt.
Strategische Methoden
Strategische Methoden fokussieren sich auf die Beziehungen innerhalb eines Systems und die Auflösung von Loyalitätskonflikten. Symptomverschreibungen und paradoxe Interventionen sind häufige Methoden in diesem Bereich.
Zirkuläre Methoden
Zirkuläre Methoden basieren auf der Annahme, dass es keine einfachen Ursache-Wirkung-Beziehungen gibt. Durch zirkuläres Fragen werden systemische Strukturen offengelegt, um Veränderungen anzuregen.
Paradoxe Interventionen
Paradoxe Interventionen zielen darauf ab, das Gleichgewicht eines Systems zu stören, um neue Prozesse zu ermöglichen. Der/die Patientin wird als Symptomträgerin verstanden, dessen pathologisches Verhalten zur Stabilisierung des Systems beiträgt.
Lösungsorientierte Methoden
Lösungsorientierte Methoden vermeiden es, über das Problem zu sprechen, um neue Probleme zu schaffen. Stattdessen werden neue Perspektiven angeregt, um Lösungen und Handlungsoptionen abzuleiten.
Narrative Methoden
Narrative Methoden konzentrieren sich auf die Versprachlichung von Erlebnissen, um subjektive Annahmen zu erkennen und alte Geschichten umzuerzählen.
Dialogische Methoden
Dialogische Methoden nutzen das offene Reflektieren von Therapeut*innen, um neue Perspektiven in das System einzubringen. Das Reflecting Team ist eine häufige Methode in diesem Bereich.
Resümee
Die systemische Therapie ist ein junges therapeutisches Verfahren mit einem breiten Einsatzgebiet. Sie basiert auf einem konstruktivistisch geprägten Menschenbild und der Einbindung von Menschen in soziale Systeme. Der Fokus liegt auf den systemischen Wechselwirkungen und daraus resultierenden Strukturen. Patient*innen mit psychischen Störungen werden als Indexpersonen für dysfunktionale Systeme verstanden. Die systemische Therapie hat sich mit den systemtheoretischen Erkenntnissen weiterentwickelt und bietet ein breites methodisches Spektrum, um Veränderungen in sozialen Systemen anzuregen.
Praxisfelder systemischer Beratung
Systemische Beratung basiert auf den Erkenntnissen der Systemik und der systemischen Therapie und findet Anwendung in verschiedenen lebensweltlichen Systemen. Sie kann sowohl in der Arbeitswelt als auch in Familien eingesetzt werden. In diesem Artikel werden die Praxisfelder, Leitlinien und Konzepte der systemischen Beratung näher beleuchtet.
Arbeitswelt
In der Arbeitswelt umfasst systemische Beratung individuelle Coachings zur Stärkung des Selbstwerts sowie Beratungen zur Organisationsentwicklung in Unternehmen. Diese Ansätze helfen dabei, die Dynamik und Kommunikation innerhalb von Teams zu verbessern und strukturelle Veränderungen zu unterstützen.
Familien
Familien sind ein zentrales Praxisfeld der systemischen Beratung. Hierbei können verschiedene Settings zum Einsatz kommen, wie z.B. die Zusammenarbeit zwischen Familie und Schule oder die Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Elterngespräche, systemische Paartherapie und Elterncoaching sind weitere mögliche Anwendungsbereiche. Diese Ansätze unterstützen Familien dabei, ihre Beziehungen zu stärken und Konflikte konstruktiv zu lösen.
Leitlinien und Konzepte
Konstruktion und Dekonstruktion von Problemen
Systemische Beratung unterscheidet zwischen problemdeterminierten und lösungsorientierten Systemen. Während problemdeterminierte Systeme sich um das Problem herum organisieren und in der Vergangenheit verhaftet bleiben, fokussieren sich lösungsorientierte Systeme auf zukünftige Möglichkeiten und nutzen Techniken wie zirkuläres Fragen und Gedankenexperimente, um Veränderungen anzuregen (vgl. Schlippe und Schweitzer, 2016).
Lösungsorientierte Kurztherapie
Die lösungsorientierte Kurztherapie nach de Shazer und Berg basiert auf der Annahme, dass „Problemgespräche Probleme schaffen, Lösungsgespräche jedoch Lösungen schaffen“. Diese Methode betont die Ressourcen- und Lösungsorientierung und nutzt Techniken wie die Wunderfrage und das Externalisierungskonzept, um Klient*innen dabei zu unterstützen, ihre Probleme aus einer neuen Perspektive zu betrachten.
Narrativer Ansatz
Der narrative Ansatz in der systemischen Beratung nutzt Erzählungen, um Einblicke in systeminterne Dynamiken zu gewinnen. Durch die Externalisierung von Problemen können Klient*innen ihre Erfahrungen auf externe Figuren übertragen und so neue Handlungsmöglichkeiten entdecken. Dieser Ansatz ermöglicht es, Probleme von der Identität der Person zu trennen und Beschreibungsmuster zu verstören.
Reflektierendes Team
Das reflektierende Team nach Andersen ermöglicht den offenen Austausch von Reflexionen und Sichtweisen. Während die Therapeut*innen ihre Gedanken miteinander teilen, hört das System zu und entwickelt neue Perspektiven. Dieser Ansatz vermeidet Fachausdrücke und Schuldzuschreibungen und fördert eine respektvolle und wertschätzende Kommunikation.
Haltung, Sicht- und Vorgehensweise
Haltungsaspekte und Grundprinzipien
Die systemische Beratung basiert auf Prinzipien wie Neutralität, Allparteilichkeit, Respekt und Wertschätzung. Sie betont die Transparenz und Offenheit im Beratungsprozess und fördert eine respektvolle Neugierde gegenüber den Klient*innen. Der Fokus liegt auf den Ressourcen, Kompetenzen und Lösungen, die im Klientensystem vorhanden sind.
Kontext-Abhängigkeit und Zirkularität
Systemische Beratung geht davon aus, dass Veränderungen nur durch das Klientensystem selbst erfolgen können. Sie berücksichtigt die Kontext-Abhängigkeit, Zirkularität und Wechselwirkungen innerhalb des Systems und fördert ein ganzheitliches Denken.
Interventionsformen
Zu den Interventionsformen der systemischen Beratung gehören die Kontext- und Auftragsklärung, das systemische Fragen, hypothesenbegleitete Vorgehensweisen und das reflektierende Team. Diese Methoden unterstützen Klient*innen dabei, ihre Probleme aus neuen Blickwinkeln zu betrachten und Lösungen zu entwickeln.
Möglichkeiten und Grenzen in der Sozialen Arbeit
Möglichkeiten
Die systemische Perspektive ermöglicht es, die Auftragslage und den Kontext zu klären, Ressourcen zu evozieren und Hypothesen aufzustellen. Sie regt dazu an, bestehende Muster zu verstören und neue Lösungen zu entwickeln, anstatt vorschnell zu handeln oder zu bewerten.
Grenzen
Die systemische Beratung stößt jedoch auch an Grenzen, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Machtdimensionen und sozialen Ungerechtigkeiten geht. Sie kann blind für bestehende Hierarchien und Herrschaftsverhältnisse sein und ist möglicherweise nicht in allen Bereichen der Sozialen Arbeit anwendbar, in denen Gesellschaftskritik und konkrete soziale Unterstützung gefragt sind.
Fazit
Die systemische Therapie bietet wertvolle Ansätze für die Soziale Arbeit. Durch ihre konstruktivistische Grundlage und den Fokus auf soziale Systeme ermöglicht sie eine ganzheitliche Betrachtung von Problemen. Die Methoden der systemischen Beratung, wie zirkuläres Fragen und lösungsorientierte Ansätze, unterstützen Klient:innen dabei, ihre Ressourcen zu aktivieren und neue Handlungsoptionen zu entwickeln. Systemische Beratung bietet ein breites Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten in verschiedenen Lebensbereichen. Sie fördert eine respektvolle und wertschätzende Kommunikation und ermöglicht nachhaltige Veränderungen.
In der Sozialen Arbeit kann die systemische Beratung dazu beitragen, bestehende Muster zu durchbrechen und nachhaltige Veränderungen zu fördern. Sie ist besonders nützlich in der Arbeit mit Familien und in der Organisationsentwicklung, da sie die Kommunikation und Dynamik innerhalb von Systemen verbessert.
Allerdings stößt die systemische Beratung auch an Grenzen, insbesondere bei der Berücksichtigung von Machtdimensionen und sozialen Ungerechtigkeiten. Es ist wichtig, diese Aspekte zu reflektieren und gegebenenfalls mit anderen Ansätzen zu kombinieren, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.
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In dem Aufsatz „Arbeit“ von Fatma Aydemir setzt sich die Autorin mit eigenen Erfahrungen und den Erfahrungen ihrer Familie auf dem deutschen Arbeitsmarkt auseinander. Dabei geht sie insbesondere auf historische Kontexte ein und gibt damit einen Blick aus der Perspektive von Menschen mit Migrationserfahrungen auf den deutschen Arbeitsmarkt, auf dem ihr nach wie vor rassistische Aussagen und systemischer Rassismus begegnet ist. Die Belastung für Migrant:innen sei unverhältnismäßig größer und demnach müssten sie mehr als deutsche Mitbewerber:innen bewältigen. Aus diesem Grund habe ich mich für diese Reflexion u.a. mit dem Konzept „exit RACISM“ von Tupoka Ogette auseinandergesetzt. Ähnlich anderen diskriminierungskritischen Konzepten wie bspw. „doing gender“ oder „doing family“, setzt auch dieses Konzept die soziale Konstruktion des Rassismus in den Vordergrund. Was auf der einen Seite bedeutet, dass wir Rassismus selbst geschaffen haben. Rassismus ist menschengemacht. Auf der anderen Seite kann dies aber auch einen Ausweg aus rassistischen Praktiken ermöglichen. Denn was ich mache, kann ich eben auch versuchen, nicht mehr zu machen. Dieser Lichtblick gibt Hoffnung. Jedoch zeigt Frau Ogette in ihren Ausführungen auch auf, dass ein solcher Prozess eine Auseinandersetzung vor allem mit sich selbst fordert. D.h. nur wenn wir uns reflektieren und uns selbst hinterfragen, können wir rassistische Praxen aufbrechen. Doch selbst wenn einzelne ihre rassistischen Praktiken reflektiert haben, bleibt der systemische und institutionalisierte Rassismus, der auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt greift. Deshalb müssen wir als Gesellschaft über das individuelle Maß hinaus nach strukturellen Veränderungen streben, um Diversity-Sensibilität auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verankern. Ziel muss deshalb ein wirksames Diversity-Management sein, dass in die Unternehmenskulturen [1] aufgenommen wird (siehe Lang 2014: 53f.). „Diversity Management zielt darauf ab, Mechanismen der Diskriminierungen zu erkennen und eine Organisationskultur anzustreben, in der alle Beschäftigten ihre besonderen Fähigkeiten einbringen können. Es geht darum, dass alle Mitarbeiter:innen ihre Fähigkeiten bestmöglich zum Einsatz bringen können und sich eine globalisierte Welt auch in Unternehmen widerspiegelt“ (siehe Rahnfeld 2019b: 23). Claudia Rahnfeld hat hierzu in „Diversity-Management“ eine systemtheoriegeleitete und praxisorientierte Analyse zur sozialen Verantwortung von Unternehmen veröffentlicht. Damit sich Organisationen verändern können, braucht es ihrer Analyse nach gleichsam bottom-up und top-down Veränderungen auf intra‑, inter- und apersonaler Ebene (siehe Rahnfeld 2019a: 38, 42f).
Reflexion des Aufsatzes „Arbeit“
Im Folgenden werde ich einen Überblick über den Aufsatz „Arbeit“ von Fatma Aydemir geben und in einem anschließenden fiktiven Brief an die Autorin auf rassistische Praktiken in unserer Gesellschaft eingehen und wie man mit diesen reflektiert umgehen kann. Dabei werde ich Berührungspunkte zur „Diversity sensiblen Soziale Arbeit“ aufgreifen und meine eigene Perspektive in diesem Aufsatz einbeziehen.
Kurze thematische Zusammenfassung
Die Autorin Fatma Aydemir wurde 1986 in Karlsruhe geboren. Sie studierte in Frankfurt am Main Germanistik und Amerikanistik. Seit 2012 lebt sie in Berlin und arbeitet dort als Redakteurin bei „Die Tageszeitung“ (kurz taz). Zu den Veröffentlichungen von Frau Aydemir gehört der Roman „Ellenbogen“ sowie der vorliegende Herausgeberband „Eure Heimat ist unser Albtraum“. Beide Werke setzen sich mit Erfahrungen von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland auseinander. In „Arbeit“ berichtet Frau Aydemir, dass ihre Großeltern in den 70er Jahren als sog. Gastarbeiter aus der Türkei nach Deutschland gekommen sind. Auch ihre Eltern, damals Teenager, sind so in die Bundesrepublik migriert. Während die Großeltern in den 80ern über die Rückkehrprämie wieder in die Türkei zurückgingen, blieben die Eltern von Frau Aydemir in Deutschland.[2] (vgl. Aydemir 2020)
Der Aufsatz „Arbeit“ ist autobiografisch und Frau Aydemir gewährt damit Einblick in ihr subjektives Erleben auf dem deutschen Arbeitsmarkt. So beginnt sie mit einem Erlebnisbericht aus ihrer eigenen Erwerbsbiografie, in dem sie die ungleiche Verteilung von beruflichen Chancen problematisiert und postuliert, dass Migrant:innen im Verhältnis mehr leisten müssten als deutsche Mitbewerber:innen. In diesem Kontext eröffnet sie nicht nur eigenen Erfahrungen, sondern zieht auch Vergleiche zur Migrationsgeschichte ihrer Eltern und Großeltern. Die Eltern von Frau Aydemir schlugen im Gegensatz zu ihren Großeltern die Rückkehrhilfe [3] (RückHG §2) Anfang der 80er Jahre aus und blieben in Deutschland. In diesem Zeitraum wurde auch Frau Aydemir geboren und wuchs im Deutschland der 90er Jahre auf. In ihrer Kindheit erlebte Frau Aydemir die paradoxen Parolen und Zuschreibungen über Migrant:innen, dass diese faule Sozialleistungsbezieher:innen seien und gleichzeitig den deutschen Bürger:innen ihre Arbeitsplätze wegnähmen. Sie problematisiert diesbezüglich, dass Migrant:innen schon in den Anfängen immer nur die Jobs bekommen hätten, die Deutsche nicht wollten. Gleichzeitig hätten sie weniger Rechte und würden exkludiert. Aus ihren geschilderten Erfahrungen heraus postuliert Frau Aydemir das Bild von hart arbeitenden Migrant:innen, die nicht aus einer idealisierten Arbeitstugend heraus fleißig seien, sondern, um ihre bedrohte Existenz in Deutschland zu erhalten, denn Arbeit sichere nicht nur das Einkommen, sondern auch den Aufenthaltsstatus. Migrant:innen müssten mehr leisten als Deutsche, um Stereotypen und Vorurteilen entgegenzuwirken. Frau Aydemir benennt diesbezüglich strukturelle Unterschiede und krankmachende Faktoren. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland seien insbesondere Risikofaktoren für die Gesundheit von Migrant:innen, diese Risikofaktoren erkenne Frau Aydemir auch in ihrer eigenen Erwerbsbiografie wieder. (vgl. ebd.)
Fiktiver Brief an die Autorin
In ihrem Aufsatz „Arbeit“ aus dem Band „Eure Heimat ist unser Albtraum“ beschreiben Sie die auf dem deutschen Arbeitsmarkt vorhandene Zweiklassengesellschaft zwischen „Deutschen“ und „Migrant:innen“ und welche Auswirkungen diese Strukturen bspw. auf die Gesundheit von Migrant:innen haben. Bisher lebte ich diesbezüglich und lebe auch strukturell noch im sog. „Happyland“ (siehe Ogette 2018: 21). Meine Familie und auch ich konnten ohne diese zusätzlichen Hürden und Unsicherheiten am Arbeitsmarkt teilhaben. Ich musste mich nie dafür rechtfertigen, dass ich bspw. eine Stelle aufgrund eines „Tokens“ bekommen hätte oder mich für stellvertretend für eine Bevölkerungsgruppe rechtfertigen (siehe Quente 2020: 43ff.). Als Happyländer war mir bisher zwar bekannt, dass ich privilegiert bin, aber erst durch ihren Aufsatz wurde dieses Privileg greifbar. Ich möchte mich deshalb dafür bedanken, dass sie ihre persönlichen Erlebnisse in diesem Band geteilt haben.
Frau Ogette beschreibt in ihrem Buch „exit Racism“, wie Rassismus als Form einer Diskriminierung in Deutschland wahrgenommen wird (siehe Ogette 2018: 21). Denn Deutschland ist nach wie vor ein „Happyland“. Wäre die deutsche Gesellschaft eine Person würde ich sie als ignorant und unreflektiert beschreiben. Unser Verständnis von Rassismus scheint besetzt durch die menschenverachtenden Verbrechen unserer Geschichte. Diese Verantwortung dafür fühlt sich selbst heute noch für mich als überwältigend an. Ich möchte sie abwenden und von mir wegschieben, was im ersten Augenblick auch nur natürlich erscheint. Diese belastende geschichtliche Verantwortung nicht an sich heranzulassen, kann in erster Instanz ein Schutzmechanismus sein. Denn das haben „andere, schlechte Menschen absichtlich und wissend gemacht“ (vgl. ebd.) und ich selbst sehe mich nicht als solch einen schlechten Menschen. Dennoch darf es, meiner Ansicht nach, nicht dabeibleiben, sich wegzuducken und bestehenden Rassismus zu ignorieren. Schutz ist zwar für das eigene Seelenheil wichtig, aber wenn ich dadurch weiter Gefahr laufe, dieselben diskriminierenden Strukturen zu reproduzieren, muss etwas passieren. Ich bin schockiert, wie tief auch bei mir das Selbstverständnis der Happyländer:innen sitzt. Frau Ogette beschreibt diese Phasen als „Scham und Schuld“ und ich versuche deshalb, mir meiner eigenen Verantwortung bewusst zu werden, um einen reflektierten Umgang mit Rassismus zu erlernen. Diese „Anerkennung“, dass ich zu einer rassistischen Gesellschaft gehöre und a priori rassistisch handle, empfinde ich als belastend. Dennoch zeigt Frau Ogette auch auf, dass man a posteriori mit Selbstreflexion, Wissen und Haltung zu einem Ausweg aus rassistischen Praktiken kommen kann. Rassismus ist damit nicht gottgemacht und vom Himmel als natürliches Gesetz gefallen. Rassistisches Verhalten ist menschengemacht und abwendbar. (vgl. ebd.: 29ff.)
Rassismus wirkt nicht nur auf der individuellen Ebene und wird vorsätzlich betrieben, sondern er ist Teil der deutschen Sozialisation (siehe Weiß 2013a: 72), deren Strukturen und Wirkungsweisen aufgedeckt werden müssen, um sie für die Reflexion zugänglich zu machen. Hierbei helfen insbesondere Berichte von Betroffenen, wie auch ihr Aufsatz, Frau Aydemir (vgl. Ogette 2018: 29). Eine der zentralen Erkenntnisse aus dieser Auseinandersetzung mit ihrem Aufsatz ist für mich, nicht die Absicht in den Fokus zu nehmen, sondern sich selbst in die Verantwortung zu nehmen, für die Art und Weise wie ich rede und handle. Ich bin, um es mit den Worten der TZI zu sagen, meine eigene Chairperson. In diesem Kontext möchte ich also die Regel von Ruth Cohn „[sei deine eigene Chairperson, die Chairperson] deiner selbst“ (siehe Cohn 2018: 120) aufnehmen und dabei die Perspektive des Selbstreflexiven betonen. Denn seine eigene Chairperson zu sein, heißt nicht nur auf die eigenen Bedürfnisse zu hören, sondern, dass das individuelle Wohlergehen meiner Mitmenschen auch zu meiner Verantwortung gehört. Das Wohlergehen der anderen Menschen klingt nach einer nicht lösbaren Aufgabe, aber genau das ist es nicht. Es geht immer um konkrete Situationen und Interaktionen, in denen ich selbst involviert bin, d.h. ich bin im Austausch mit einer Person – face-to-face. In diesen Situationen kann ich handeln, kann dafür Verantwortung übernehmen, was ich sage und was ich mache, um Rassismen aufzubrechen. Diese Einstellung ähnelt damit der Paraphrase von Mahatma Gandhis Aussage. „Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt“ [4]. Damit liegt die Herausforderung für Einzelne darin, sich zu diesem Investment bereitzuerklären. Denn als egoistische Subjekte streben wir a priori danach Eigeninteressen zu erfüllen (siehe Stecker 2002a: 75ff.).
Rassismuskritisches Handeln ist nach Habermas ein kommunikatives Handeln, denn es findet sich aktuell eher in privaten Alltags- und Lebenszusammenhängen wieder. Auch basiert eine solche Handlungsprämisse auf der Fähigkeit zur individuellen Reflexion im Sinne einer deontologisch, kantschen Ethik. Demgegenüber steht zweckrationales Handeln nicht nur durch die Struktur des Arbeitsmarktes mit seinen systemimmanenten Regeln und Logiken, die wir ergo nicht hinterfragen, sondern auch, weil die Logik der Arbeit in der heutigen Moderne auch in das Private hineinreicht und kommunikatives Handeln damit eine gesellschaftliche Sonderstellung bürgerschaftlichen Engagements erhält. (vgl. Stecker 2002b: 87)
Der von Mead beschriebenen Dialektik folgend, kann deshalb eine Personenzentrierung allein nicht ausreichen, da das Individuum insbesondere durch Strukturen und Prozesse geprägt ist (vgl. ebd.: 85). Was für persönliche Interaktionen also eine praktikable Idee zu sein scheint, ist für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wie systemisch verankerten Rassismus nur entfernt wirkmächtig, es sei denn kollektive Anstrengungen würden hierbei wirken (siehe Hösli 1998: 234, siehe Hummrich/Terstegen 2020: 36f.). In einer Gesellschaft wirken unterschiedliche Teilsysteme und erhalten und organisieren sich selbst. Als Einzelner die Veränderung zu sein und damit abweichendes Verhalten zu zeigen, wirkt dysfunktional in einem etablierten System, deren Regeln und Gesetzmäßigkeiten sich immer wieder selbst reproduzieren. Überträgt man diese Gedanken auf Gesellschaft, so birgt eine solche Veränderung, hin zu einer rassismuskritischen Gesellschaft, Konfliktpotentiale (siehe Weiß 2013a: 73f., siehe Weiß 2013b: 249).
Aussagen, die auch mir in solchen Diskussionen begegnen, wenn es bspw. um die Förderung der Teilhabe von Frauen* an politischen Prozessen geht, sind bspw. „das haben wir immer schon so gemacht“ oder „brauchen wir das wirklich, es funktioniert doch alles gut“. Diese beiden Aussagen beschreiben meiner Ansicht nach nicht nur die von Frau Ogette beschriebene Einstellung von Happyländer:innen, sondern auch den in Systemen ausgehandelten und etablierten Status quo. Was erst einmal ausgehandelt wurde und feststeht, wirkt unreflektiert wie festzementiert und nomologisch funktional (siehe Scharathow 2018: 271f.). Damit solche Strukturen aufgedeckt und verändert werden können, braucht es einen gesellschaftlichen Prozess. Damit ein solcher Veränderungsprozess auch funktionieren kann, braucht es aber nicht nur die einzelnen Mitbürger:innen oder Arbeitnehmer:innen, d.h. einen Bottom-up-Prozess, sondern auch einen Top-down-Prozess, d.h. politische Entscheidungen für gesellschaftliche Rahmenbedingungen und vor allem auch den politischen Willen, um strukturelle Veränderungen zu implementieren (siehe Weiß 2013c: 126).
Auch der von ihnen thematisierte Arbeitsmarkt braucht Gesetze und dadurch strukturelle Veränderungen bis hinein in die Unternehmenskultur. Wir sehen es bspw. bei der Frauenquote, dass nur gelebte Praxis zu Veränderungen führt. Frauen müssen erst in neuen Rollen und Positionen wahrgenommen werden (siehe Reinnarth 2016: 157f.). Quoten umgehen dabei zwar gesellschaftliche Veränderungsprozesse, was sein ganz eigenes Konfliktpotential mit sich bringt (siehe Studt 2016: 164ff.). Dennoch überwiegen meiner Ansicht nach die Vorteile durch die Quote als Lenkungsinstrument. Denn nur wenn wir gesamtgesellschaftliche Wirklichkeit auch durch Gesetze verändern und neue Strukturen etablieren, können neue Reproduktionsprozesse greifen. Um die dadurch aufkeimenden Spannungen in den Systemen zu begleiten und eine Bewältigung zu ermöglichen, d.h. die Veränderungen werden akzeptiert und implementiert, braucht es zusätzlich die Veränderung von unten, aus den Individuen, die mit Wissen und Haltung über die Notwendigkeiten aufklären und für die Veränderung einstehen, aber auch strukturelle Angebote für Sensibilisierung, Bildung und Reflexion (siehe Rahnfeld 2019c: 77f.). Insbesondere Entscheidungsträger:innen, d.h. Führungskräfte, haben hierbei eine Multiplikatorfunktion, da sie für die gelebte Kultur in Unternehmen verantwortlich sind (siehe Rahnfeld 2019d: 58).
Das vorliegende Buch „Eure Heimat ist unser Albtraum“ ist ein wichtiges Angebot, um sich selbst zu reflektieren, d.h. seine eigenen Stereotype und Vorurteile an konkreten Erlebnisberichten von Menschen mit Migrationserfahrungen zu überprüfen und möglicherweise zu verändern. Was jedoch in Deutschland und auf unserem Arbeitsmarkt fehlt, sind die gesetzlichen Vorgaben, die eine Veränderung evozieren. Als weiße männliche Arbeitsgesellschaft sozialisieren und reproduzieren wir uns immer wieder selbst (siehe Meuser 2008). Veränderung findet nicht allein von unten statt und deshalb braucht es auch die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Veränderung (siehe Studt 2016: 163). Damit das Ziel einer rassismuskritischen Praxis in Unternehmen hin zu einer interkulturellen Öffnung auf den Weg gebracht werden kann, d.h. staatliche Impulse von top-down, die in das Teilsystem Arbeitsmarkt hineinwirken. Seien es Quoten oder auch verpflichtende Sensibilisierungsmöglichkeiten wie bspw. Diversity-Trainings, um Auseinandersetzung mit Diversität zu verankern. „Dazu gehören zum Beispiel die Positionierung eines Diversity Managers, die Verankerung von Diversity in Leitbildern und Diversity Trainings, Mentoringprogramme, gemischte Arbeitsgruppen und Sprachtrainings. In Bezug auf das Personalmanagement sollen Maßnahmen ergriffen werden, die Benachteiligungen von Minderheiten in den Prozessen der Auswahl, Beurteilung und Entgeltpolitik abbauen. Ebenso wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung als Instrument des Diversity Managements aufgefasst“ (siehe Voigt 2013: 52).
Diversity geht damit über klassische Konzepte des Arbeitsmarkte wie Integration und Inklusion hinaus, da hierbei über Einzelsituationen hinaus Unternehmensstrukturen in den Fokus genommen werden. Damit alle Unternehmen nach den gleichen Spielregeln spielen können, benötigt es jedoch gesetzliche Vorgaben zur Implementierung, aber auch eine reflektierte und begleitete Implementierung in den Unternehmen, d.h. in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Veränderung braucht Kommunikation. Studt (2016, S. 172ff.) beschreibt wie insbesondere Kommunikation ein Schlüsselelement für eine Veränderungskultur zur Umsetzung von Diversity in Unternehmen ist. Veränderung zeigt sich damit zwar als Herausforderung für Unternehmen, genauso zeigt sich aber auch, dass Veränderung mit einer entsprechenden Unternehmenskommunikation bewältigt werden kann. Im Rahmen eines „Change Managements […] geht es weniger um Information, sondern um Orientierung durch Komplexitätsbewältigung, was nur durch kontinuierliche Sinnaktualisierung bewältigt werden kann“ (siehe ebd.: 174). Deshalb werden funktionale Beziehungen im systemischen Sinn fokussiert. Wichtige Aspekte einer solchen Kommunikationskultur sind ein partizipativer Führungsstil, Rückkopplungsprozesse in Form von Feedbackschleifen sowie eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation (siehe ebd.: 168f.), um Veränderungen im Unternehmen gelingen zu lassen.
Ich möchte deshalb mit den Worten von Arthur Fischer schließen, der einmal sagte: „Geht nicht, gibt’s nicht. Es geht so nicht, das gibt’s“ (siehe Rahnfeld 2019c: 59). Zum einen darf es in unserer Gesellschaft nicht so weitergehen, dass immer noch Menschen in ihrer Teilhabe bspw. am Arbeitsleben durch etablierte und nicht hinterfragte Praktiken behindert werden. Zum anderen sehen wir, dass Veränderung in Unternehmen sehr wohl möglich ist. Hierbei kommt es jedoch stark auf die Art und Weise an, wie in Unternehmen kommuniziert wird und das heißt auch inwiefern Veränderungsprozesse transparent sind und an ihnen partizipiert werden kann. Rassismus ist ein menschengemachtes Phänomen und begründet sich in unserem Handeln und unseren gesellschaftlichen Strukturen. Aber genau darin liegt auch wieder die Lösung. Wir können Strukturen und unser Handeln reflektieren und verändern. D.h. wir können rassistischen Praktiken und systemischem Rassismus entgegentreten und auch als Gesellschaft selbst die Veränderung sein.
Schluss
Zum Ende hin möchte ich eine Zusammenfassung der erfolgten Reflexion sowie ein Resümee zu den Überlegungen eines Diversity sensiblen Arbeitsmarktes geben.
Zusammenfassung
In ihren Ausführung über ihre Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt hat Frau Aydemir die immer noch vorhandene Exklusion von Migrant:innen auf dem deutschen Arbeitsmarkt anhand historischer und familiärer Beispiele sowie eigener Erlebnisse dargelegt. Dabei wird zwar klar, dass Migrationserfahrungen auf dem Arbeitsmarkt eine Humankapitalressource geworden sind, aber auch gleichzeitig wieder zur Stigmatisierung beitragen. Denn die Strukturen in deutschen Unternehmen verändern sich nicht mit der Vielfalt in unserem Land mit. Sie sind als soziale Systeme veränderungsträge. Migrationserfahrungen sind nur gefragt, wenn sie ökonomisch verwertbar sind, was mit der existierenden Logik einhergeht. Dadurch werden die Strukturen in keinem Fall inklusiver und diverser, sondern es kommt zur Bildung von Artefakten. Folglich werden Quoten immer noch als Sonderbehandlung, als Tokens, in den Unternehmenskulturen aufgefasst und es kommt zu Konkurrenzsituationen und Konflikten, bei denen die sozial schwächeren Arbeitnehmer:innen verlieren. In der Regel sind dies dann die Menschen mit Migrationserfahrungen. Sie müssen Anfeindungen, Kommentare zu ihrer Qualifikation ertragen, sich rechtfertigen – persönlich und als Stellvertreter:innen – und sich damit über ein übliches Maß hinaus auf dem Arbeitsmarkt behaupten.
Um eigenes Handeln zu reflektieren und zu verändern, gibt das Konzept „exit RACISM“ von Tupoka Ogette eine Möglichkeit, um eigene rassistische Praktiken zu reflektieren. Denn rassistisches Handeln findet vor allem auch in konkreten und persönlichen Interaktionen statt. Der von ihr geprägte Begriff „Happyländer:in“ beschreibt dabei den Zustand vor der Auseinandersetzung mit eigenen und strukturellen Rassismen. Mit ihrem Konzept macht Frau Ogette außerdem auf die Konstruiertheit von Rassismus aufmerksam, d.h. Rassismus ist nicht vom Himmel gefallen oder gar eine Gesetzmäßigkeit, sondern ein Produkt menschlichen Handelns. Insbesondere aus der deutschen Geschichte heraus, ist der Begriff Rassismus moralisch und demagogisch besetzt. Er wird bspw. mit den Rechtsverfahren von Deutschen nach dem zweiten Weltkrieg und ihren unmenschlichen Handlungen verbunden. Rassismus ist aber nicht auf einzelne konkrete Handlungen begrenzt, sondern ein Produkt von Strukturen und Handlungsweisen, d.h. wenn Rassist:innen zwar nicht mehr in ihren Positionen agieren, ist dies aber kein Automatismus für Rassismusfreiheit, wenn die Strukturen und sozialen Praktiken weiterhin bestehen. Es geht als um rassistische Praktiken, die durch ein unreflektiertes Gedankengut und Sozialisation weiter in unserer Gesellschaft aufrechterhalten werden. Abwehr, Scham und Schuld sind in diesem Kontext verständliche Handlungsweisen von deutschen Happyländer:innen. Jedoch kann sich nichts für Migrant:innen und auch nicht in unserer Gesellschaft verändern, wenn auf dieser Ebene der Reflexion verblieben wird. Als Deutscher muss ich meinen Beitrag nicht nur erkennen, sondern auch anerkennen und entsprechend handeln. Nur durch die Reflexion meines eigenen Handelns, meiner persönlichen Konstrukte kann ich einen ersten Schritt machen, um meine rassistischen Praktiken zu verändern.
Ausblick
Auch wenn ich mein eigenes Handeln reflektiert habe, braucht es für Strategien gegen systemischen Rassismus weitergehende Konzepte, die über das einzelne Individuum hinauswirken und strukturelle Veränderungen evozieren. Das Diversity Management ist ein solcher Ansatz, der bspw. auf der Unternehmensebene ansetzt und dessen Kultur in den Fokus nimmt. Damit ist es ein globaler Ansatz, der in allen Bereichen und auf allen Ebene eines Unternehmens gleichsam ansetzt. Hierbei sollen intrapersonelle mit interpersonellen Ansätzen und strukturellen Veränderungen kombiniert und in Einklang gebracht werden, um diskriminierende Praktiken aufzubrechen.
Eben diese Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Veränderung, die auch von den Einzelnen mitgetragen wird, ist ein von Konflikten begleiteter Prozess in Unternehmen. Der Konflikt bedingt sich zum einen handlungsrational, aber auch systemisch lassen sich Gründe dafür aufzeigen. So sind die angezielten Veränderungen gesellschaftlich mit kommunikativem Handeln, d.h. dem Bild von einzelnen bürgerlich Engagierten außerhalb ökonomischer Wertschöpfung verknüpft und Spiegeln im systemischen Sinn eine neue Form der Logik für ein funktionierendes Unternehmenssystem dar. Die etablierten zweckrationalen Praktiken funktionieren bisher gut und der Nutzen neuer Praktiken wird per se hinterfragt und a priori abgelehnt. Damit eine Veränderung in diesem Spannungsfeld gelingen kann, kommt der internen und externen Unternehmenskommunikation sowie den Führungskräften eine übergeordnete Rolle zu. Insofern zeigen sich Transparenz und Partizipation in Unternehmen als zentrale Elemente für eine erfolgreiche Veränderungskommunikation.
[1] „Die Organisationskultur ist das Muster der Grundannahmen, die jede Organisation prägen. Dieses Muster kommt in drei Ebenen zum Ausdruck: Basisannahmen, Normen und Standards sowie Symbolsysteme.“ (siehe Rahnfeld 2019a: 43)
[3] “Mit einer ‚Rückkehrprämie’ versuchte die Kohl-Regierung, Ausländer in ihre Länder zurückzuschicken. Zwischen 1982 und 1985 verließen über 300.000 Türken Deutschland und gingen zurück” (siehe Hür 2013).
[4] Dieses Zitat ist eine Paraphrase eines längeren Zitates von Gandhi. „We but mirror the world. All the tendencies present in the outer world are to be found in the world of our body. If we could change ourselves, the tendencies in the world would also change. As a man changes his own nature, so does the attitude of the world change towards him. This is the divine mystery supreme. A wonderful thing it is and the source of our happiness. We need not wait to see what others do.“ (siehe Dhiman 2017: 273)
Bildung als Spiegel gesellschaftlicher Ungleichheiten
In Niedersachsen zeigt sich ein differenziertes Bild der Bildungslandschaft. Zwar liegt das Land laut Umfragen „im Mittelfeld“, jedoch empfinden viele Bürger*innen die Situation als deutlich schlechter. Dabei sind die regionalen Wahrnehmungen erstaunlich ähnlich – Unterschiede zeigen sich vor allem auf Ebene der einzelnen Schulen.
Regionale Unterschiede in Ausstattung und Lehrqualität
Die größten Herausforderungen bestehen in:
Unterschiedlicher Ausstattung der Schulen (z. B. digitale Medien, Lernmittel)
Qualifikation und Anzahl des Lehrpersonals
Schulgebäuden mit teils erheblichem Sanierungsbedarf
Diese Faktoren führen zu erheblichen Unterschieden in den Bildungschancen von Kindern – abhängig davon, welche Schule sie besuchen.
Fehlende Lehrmittelfreiheit: Eine zentrale Belastung für Familien
Besonders kritisiert wird die fehlende Lehrmittelfreiheit. Hohe Kosten für Schulbücher und Materialien treffen Familien mit mehreren Kindern besonders hart. Die finanzielle Belastung stellt eine zusätzliche soziale Hürde dar und wirkt bildungsbenachteiligend.
Digitale Bildung: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Corona-Pandemie hat Schwächen in der digitalen Infrastruktur des Bildungssystems sichtbar gemacht:
Keine einheitliche Strategie für digitales Lernen
Fehlende Ausstattung für Home-Schooling
Große Unterschiede in den digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte
Ein Zitat aus Osnabrück verdeutlicht die Spannweite:
„Es gibt Lehrer, die stellen moderierte Videos online, andere wissen nicht, wie man eine E‑Mail schreibt.“
Was es braucht: Voraussetzungen für Bildungsgerechtigkeit
Für eine zukunftsfähige Bildungslandschaft in Niedersachsen braucht es:
Einheitliche Mindeststandards für Ausstattung und Lehrpersonal
Mehr finanzielle Mittel für Bildung
Technische Infrastruktur auf dem aktuellen Stand
Qualifizierte und digital kompetente Lehrkräfte
Professionelle Wartung und Support für digitale Geräte
Individuelle Förderung der Schüler*innen
Bildungspolitische Zukunftsfragen
Die Studie von Faus & Jurrat (2020) bringt zentrale Fragen auf den Punkt:
„Wie kann das Bildungssystem zukünftig so aufgestellt werden, dass alle Kinder die gleichen Voraussetzungen beim Lernen bekommen? Wie kann ein einheitliches Konzept für alle Schulen aussehen, sodass Unterschiede zwischen den Schulen verringert werden?“
Einheitlichkeit und Vielfalt: Kein Widerspruch
Der Wunsch nach gleichen Startvoraussetzungen ist berechtigt – reicht jedoch allein nicht aus. Kinder bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit: kognitive, soziale, familiäre. Bildungspolitik darf diese Vielfalt nicht ignorieren, sondern muss sie aktiv gestalten:
Ein zukunftsfähiges Bildungssystem in Niedersachsen muss zwei Ziele miteinander verbinden:
Gleiche Voraussetzungen schaffen – durch Ausstattung, Lehrmittelfreiheit und Standards.
Individuelle Förderung ermöglichen – durch flexible Konzepte und vielfältige Lernangebote.
Nur so kann Bildung nicht nur ein Spiegel, sondern ein Motor gesellschaftlicher Teilhabe und Demokratiezufriedenheit sein.
Was ist ein Sozialraum?
Der Begriff Sozialraum beschreibt mehr als nur einen geografischen Ort. Er bezeichnet vielmehr einen lebensweltlich gestalteten Raum, der durch menschliches Handeln, politische Entscheidungen und gesellschaftliche Entwicklungen sozial konstruiert ist.
„Stadtteile und auch Quartiere sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind Produkte menschlichen Handelns.“ (vgl. Brüschweiler & Falkenreck, 2016)
Der Doppelcharakter des Sozialraums
Sozialräume haben einen Doppelcharakter:
Sie bilden – also sie beeinflussen Lebensrealitäten, Handlungsmöglichkeiten und Teilhabechancen von Menschen.
Sie werden gebildet – durch Alltagshandeln, soziale Beziehungen, institutionelle Strukturen und politische Rahmenbedingungen.
Sozialräume sind also sowohl Strukturen als auch Prozesse – sie entstehen historisch, entwickeln sich weiter und sind stets im Wandel begriffen.
Sozialraum als Analyseeinheit in der Sozialen Arbeit
Der Sozialraumbegriff erweitert den rein geografisch-topografischen Raumbegriff um den Einfluss des Menschen und seiner sozialen Praxis. Damit wird es möglich, soziale Phänomene wie:
Segregation
sozialräumliche Ungleichheit
Konzentration von Bildungsbenachteiligung
zu analysieren und handlungsorientiert zu bearbeiten.
Ein typisches Beispiel ist die sogenannte „Brennpunktschule“, die Ausdruck räumlich verdichteter sozialer Problemlagen ist. Sozialraumorientierte Bildungspolitik setzt hier an, indem sie nicht nur individuelle Förderung, sondern auch strukturelle Verbesserungen im Quartier anstrebt.
„Um die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten zu verbessern, gibt es keine Alternative zur jugendpolitischen Handlungsmaxime: den Ort, den Stadtteil, als Orte der Bildung und Erziehung zu stärken und zu entwickeln.“ (Brüschweiler & Falkenreck, 2016)
Relevanz für Bildung und Teilhabe
Ein sozialräumlicher Blick ermöglicht es, Bildung kontextsensibel und gerecht zu gestalten. Er richtet sich nicht nur auf die Schule als Institution, sondern auf das gesamte Umfeld der Heranwachsenden: Wohnraum, Freizeitangebote, Unterstützungsstrukturen, soziale Netzwerke.
Damit wird Bildungspolitik zur Raumgestaltungspolitik – mit dem Ziel, benachteiligte Räume zu fördern und gleiche Teilhabechancen zu schaffen.
Was ist eine Bildungslandschaft?
Der Begriff Bildungslandschaft beschreibt weit mehr als ein loses Netzwerk von Bildungsakteuren. Gemeint ist ein systematisch entwickeltes, kommunales Gefüge aus formalen, non-formalen und informellen Bildungsangeboten, das sich an den Lernbedarfen und Lebensrealitäten der Menschen im Sozialraum orientiert.
„Langfristige, professionell gestaltete, auf gemeinsames planvolles Handeln abzielende, kommunalpolitisch gewollte Netzwerke zum Thema Bildung […], die ausgehend von der Perspektive des lernenden Subjekts – formale Bildungsorte und informelle Lernwelten umfassen und sich auf einen definierten lokalen Raum beziehen.“ (Brüschweiler & Falkenreck, 2016)
Bildungslandschaften als kommunales Steuerungskonzept
In der Praxis bedeutet das: Bildungslandschaften entstehen nicht zufällig. Sie werden gezielt entwickelt – als kommunales Steuerungskonzept, das Bildung, Jugendhilfe, Sozialpolitik und Familienförderung integriert.
Beispielhafte Programme in Deutschland sind:
„Selbstständige Schule“
„Regionale Bildungsnetzwerke NRW“
„Lernen vor Ort“
„Lebenswelt Schule“
„Orte der Bildung im Stadtteil“
Diese Programme setzen auf Kooperation zwischen Schulen, Kitas, Trägern der Jugendhilfe, Vereinen, Beratungsstellen und weiteren Akteuren – mit dem Ziel, Bildung ganzheitlich und sozialraumbezogen zu gestalten.
Bildungslandschaften: Mehr als die Summe der Bildungsorte
Es geht nicht um eine bloße Addition dieser Angebote, sondern um deren systematische Vernetzung und abgestimmte Gestaltung. Die Schule bleibt dabei zentral, aber nicht allein ausschlaggebend.
Gelingende Bildungslandschaften analysieren gesellschaftliche Bedingungen, individuelle Lebensformen und die sozialen Orte von Kindern und Jugendlichen – nicht nur Institutionen.
Bildungslandschaften im Spannungsfeld von Steuerung und Subjekt
In der Praxis zeigt sich ein Spannungsfeld: Bildungslandschaften sind oft steuerungspolitisch motivierte Optimierungsstrategien. Die Gefahr besteht, dass sie primär auf Effizienz und Strukturreformen abzielen – und dabei das lernende Subjekt aus dem Blick gerät.
Eine wirklich gelingende Bildungslandschaft stellt jedoch die Perspektive des Kindes oder Jugendlichen ins Zentrum. Sie fragt:
Welche Lern- und Lebensorte prägen das Aufwachsen?
Welche Ressourcen und welche Barrieren existieren im Sozialraum?
Wie wirken gesellschaftliche Entwicklungen – etwa Digitalisierung oder soziale Entgrenzung – auf lokale Bildungsprozesse?
Raum, Nähe und Bildungsmonitoring
Die Bildungslandschaft ist eng mit dem Begriff des Sozialraums verknüpft, unterscheidet sich aber von rein verwaltungsbezogenen Gebieten. Sie orientiert sich nicht an politischen Grenzen, sondern an tatsächlichen Lebenswelten.
Physische Nähe bedeutet nicht automatisch soziale Nähe. Bildungslandschaften müssen diese Differenz erkennen – und in ihren Planungsprozessen berücksichtigen.
Das erfordert ein kontinuierliches Bildungsmonitoring, das lokale Daten, Bedarfe und Entwicklungen auswertet – nicht als „Draufsicht“, sondern als „Einsicht“ in die realen Bedingungen vor Ort.
Fazit: Bildungslandschaften als Raum gerechter Bildungschancen
Bildungslandschaften bieten ein großes Potenzial für mehr Bildungsgerechtigkeit – vorausgesetzt, sie:
orientieren sich am Subjekt und seinem Sozialraum,
erkennen und integrieren informelle Bildungsorte,
reflektieren strukturelle Ungleichheiten,
arbeiten vernetzt und interdisziplinär,
und sind lokalpolitisch gewollt und getragen.
Sie sind nicht einfach da – sie wachsen historisch, entwickeln sich kontinuierlich weiter und müssen kontextsensibel gesteuert werden. Nur so können sie zu Lern- und Lebensräumen werden, die Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen.
Wie geht kommunale Steuerung?
Best Practice: Der Münchener Weg – Bildung als Teil integrierter Stadtentwicklung
München verfolgt seit Jahren einen konsequent sozialraumorientierten Ansatz, um Bildungsgerechtigkeit strukturell zu fördern. Unter dem Leitmotiv „Bildung ist Stadtentwicklung“ wurde ein umfassendes System kommunaler Bildungssteuerung etabliert.
„Bildungslandschaften sind Verantwortungsgemeinschaften.“ (PERSPEKTIVE München)
Ziel ist es, sozialräumliche Bildungsungleichheiten zu verringern – insbesondere den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Bildungsangebote sollen sich stärker an den Bedarfen der Menschen im jeweiligen Stadtteil orientieren.
Dazu nutzt München einen spezifischen Sozialindex, berechnet auf Ebene der Grundschulbezirke, basierend auf drei Parametern:
Anteil der Haushalte mit Fach-/Hochschulreife
Kaufkraftindex
Anteil ausländischer Bevölkerung
Dieser Index erlaubt eine feingliedrige Bedarfsermittlung und unterstützt eine gerechte Ressourcenverteilung.
Der „Münchener Weg“ setzt auf ein strategisch gesteuertes Bildungsmanagement, das zentral koordiniert und in die Gesamtentwicklung der Stadt eingebunden ist:
Bildungsberichte als empirische Grundlage
Leitlinien Bildung in der Stadtentwicklungsplanung verankert
Jährliches Bildungsmanagement verknüpft mit Haushaltsplanung
Kommunales Bildungsmanagement als Querschnittseinheit mit Koordinierungsfunktion
Steuerung entlang der Bildungskette
Im Rahmen der beiden Phasen des Bundesprogramms „Lernen vor Ort“ hat München ein ganzheitliches Bildungsverständnis entwickelt:
Phase I: Fokus auf Chancengleichheit und gerechte Bildungszugänge
Phase II: Steuerung entlang der Bildungskette – von der frühen Bildung bis zum Berufseinstieg
Dieses Vorgehen verbindet Ganztagsbildung, Übergangsmanagement und frühe Förderung in einem integrierten Gesamtkonzept.
Vernetzung von Schule, Jugendhilfe und Quartier
Ein Herzstück des Münchener Modells ist die Verknüpfung von Schulentwicklung und Jugendhilfeplanung – insbesondere im Hinblick auf Ganztagsbildung und präventive Angebote.
Frühe Förderung: Unterstützungsangebote für Kinder und Familien in Risikolagen
BildungsLokale: Stadtteilnahe Anlaufstellen für Bildungsberatung und Vernetzung
Übergangsmanagement: Kontinuierliches Monitoring aller Bildungsübergänge (z. B. KiTa → Grundschule, Schule → Beruf)
Die „Münchener Förderformel“
Die Münchener Förderformel ist ein weiteres zentrales Element. Sie erlaubt eine bedarfsorientierte Förderung von KiTas, basierend auf dem oben genannten Sozialindex. Der Transfer dieses Ansatzes auf den Schulbereich wird aktiv vorangetrieben – mit Fokus auf:
Schulsozialarbeit
multiprofessionelle Teams
Ausbau ganztägiger Bildungsangebote
Fazit: Der Münchener Weg als Vorbild für Bildungslandschaften
Der Münchener Weg zeigt exemplarisch, wie kommunale Bildungslandschaften professionell, datengestützt und sozialräumlich gestaltet werden können. Er steht für:
Gelebte Verantwortungsgemeinschaft aller Bildungsakteure
Strategische Steuerung mit gesellschaftlicher Wirkung
Bildungsgerechtigkeit durch Bedarfsorientierung
Kooperation auf Augenhöhe zwischen Politik, Verwaltung und Praxis
Dieses Modell bietet wertvolle Impulse für andere Städte und Regionen – insbesondere, wenn es darum geht, Bildung lokal verankert, gerecht und lebensweltorientiert zu gestalten.
Fragestellung: Welche Möglichkeiten der Rehabilitation gibt es für Menschen mit erworbener Hirnschädigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen?
Mit dieser Arbeit sollen die theoretischen Hintergründe für eine Rehabilitation von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ausgewertet und dargestellt werden. Die Biographien von erwachsenen Menschen mit erworbener Hirnschädigung (MeH) unterscheiden sich jedoch stark von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen (siehe Speck, 2013, S. 147 ff.), deren Beeinträchtigungen bereits zum Zeitpunkt der Geburt oder im frühen Kindesalter aufgetreten sind, und stellen einschneidende Ereignisse im Leben dieser betroffenen Menschen dar (vgl. Seidel, 2013a, S. 8 f., vgl. 2013b, S. 17 ff.). Nicht nur der erwerbsbiografische Bruch, sondern auch das Vermögen seinen Alltag selbstbestimmt zu bestreiten, verändern sich schlagartig. Dieser plötzliche Einschnitt stellt die Betroffenen und ihre Familien, aber auch die Einrichtung, in der Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden soll, vor besondere Herausforderungen (vgl. Bieker, 2013a, S. 29 f.; vgl. Fries, 2013, S. 43 ff.; vgl. Fries & Fischer, 2008, S. 269 f.; vgl. Niehoff, 2013a, S. 369).
In diesem Praxistransferprojekt soll versucht werden, die diverse Gruppe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in ihren medizinischen Grundlagen zu erfassen und damit das Arbeitsfeld mit Kooperationspartner*innen aus Medizin – Neurowissenschaften – und Rehabilitationspädagogik zu eröffnen (siehe Engelhardt, 2012; siehe Schulze, 2012; siehe Zieger, 2012). Die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren zur Förderung der Partizipation und Teilhabe am Arbeitsleben ist zentraler Bestandteil der Arbeit einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) (vgl. Bieker, 2013b, S. 410 f.; vgl. Loeken & Windisch, 2013, S. 65 f., S. 69; vgl. Trost, 2013a, S. 57 f.). Die theoretischen Grundlagen und die aus dem aktuellen Forschungsstand abgeleiteten Empfehlungen müssen im weiteren Forschungsverlauf mit den Gegebenheiten der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen abgeglichen werden, um so Anknüpfungspunkte für eine Arbeit mit MeH zu erschließen, aber auch konzeptionelle Weiterentwicklungen zu eröffnen.
In dem vorliegenden Bericht soll demnach ein Überblick über die Rehabilitation für Menschen mit erworbenen Hirnschädigung gegeben werden, um die Fragestellung zu beantworten, wie eine Rehabilitation von MeH in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden kann. Dabei wird der Ausgangspunkt dieser Arbeit die Perzeption von klassischen Werkstätten für Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen auf die Personengruppe der MeH sein (siehe Seidel, 2013b). Die rechtlich und auf Einschränkungen der Teilhabe begründeten Angebote und Leistungen der WfbM (vgl. Trost, 2013b, S. 381 ff.) sind damit Grundlagen für mögliche Konzepte für MeH und sollen daher ebenfalls dargestellt werden (vgl Fries, 2013, S. 43–38; vgl. Fries & Fischer, 2008, S. 271 ff.; vgl. Loeken & Windisch, 2013, S. 14–17).
Die Gruppe der Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen ist divers. Dem Namen nach lässt sie sich aber auf schadhafte Veränderungen im Gehirn zurückführen. Deshalb sind neurologische Grundlagen für ein Verständnis von erworbenen Hirnschädigungen (eH) essenziell, um die unterschiedlichen Formen und Ausprägungen sowie ihre Auswirkungen zu verstehen (siehe Engelhardt, 2012). Erst damit kann ein Überblick der verschiedenen Krankheitsbilder gewonnen werden. Jedoch ist nicht nur das Krankheitsbild divers und vielschichtig, sondern auch das Arbeitsfeld mit MeH ist komplex und interdisziplinär mit verschiedenen Akteuren aus unterschiedlichen Arbeitsdisziplinen besetzt. Dabei spielen unter anderem die Neurowissenschaften und die Rehabilitationspädagogik eine entscheidende Rolle bei der Versorgung und Rehabilitation (vgl. Kulig, 2013a, S. 306 f.) der betroffenen Menschen (siehe Schulze, 2012; siehe Zieger, 2012).
Das Arbeitsfeld und die unterschiedlichen Akteure bilden die Basis für die verschiedensten Ansätze in der Rehabilitation von MeH. In einer späteren Arbeit sind die Passung und die Möglichkeiten einer Umsetzung in den Werkstätten zu untersuchen. Speziell die Selbstwahrnehmung und historisch gewachsenen Strukturen von klassischen WfbM, d.h. Werkstätten für Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, werden hierbei eine große Rolle spielen, um die Frage zu beantworten, inwiefern eine konzeptionelle Umsetzung zur Förderung der Partizipation (vgl. Niehoff, 2013b, S. 262 f.) und Teilhabe am Arbeitsleben für MeH sich auf eine WfbM übertragen lässt.
Personenkreis und Bedarfslage von Menschen mit erworbener Hirnschädigung
In jedem Lebensalter können Menschen von erworbenen Hirnschädigungen betroffen sein, d.h. „Kinder, Jugendliche, Erwachsene im erwerbsfähigen Alter und Erwachsene im Lebensabschnitt nach der Erwerbsfähigkeit“ (siehe Schmidt-Ohlemann, 2013, S. 69). Unterschiedliche traumatische und nicht-traumatische Erkrankungen und Ereignisse können die Ursache für eine erworbene Hirnschädigung sein.
Schmidt-Ohlemann (2013, S. 69) zählt dazu bspw. zerebrale Gefäßerkrankungen, Schädel-Hirn-Traumata, zerebrale Hypoxien, metabolisch-toxische Schädigungen, entzündliche Erkrankungen sowie Hirntumore. Aber auch chronische-progredient verlaufende Krankheiten, wenn sie das zentrale Nervensystem betreffen. Durch die Schädigung bleiben bei vielen Menschen „Beeinträchtigungen auf der Ebene der Funktion des Gehirns, der Aktivitäten der Person und der sozialen Teilhabe“ (ebd.) zurück, sodass nach der akuten Behandlung und einer medizinischen Rehabilitation die Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsleben ansteht. Dafür brauchen diese Menschen oft dem Störungsbild entsprechende Behandlungen, aber auch Unterstützung, Förderung und Assistenz, um die Folgen der Hirnschädigung zu mildern.
Zu den Folgen gehören unter anderem verschiedene Funktionsstörungen, aber auch neuropsychologische Syndrome. Schmidt-Ohlemann (2013, S. 70) und Seidel (2013a, S. 4f.) zählen dazu bspw.:
Funktionsstörungen:
Störungen der Sprache und des Sprechens
motorische Funktionsstörungen und Störungen der Koordination
sensorische Funktionsstörungen
kognitive und mnestische Funktionsstörungen
emotionale und motivationale Funktionsbeeinträchtigungen
epileptische Anfälle
organisch bedingte Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen
Störungen sexueller Funktionen
Schlafstörungen
Dysregulation vegetativer Funktionen
Chronische Schmerzsyndrome
fehlende Krankheitseinsicht
neuropsychologische Syndrome
zerebrale Sehstörungen
Störungen räumlicher Leistungen
Störungen von Aufmerksamkeit und Bewusstsein
Neglect-Phänomene
Lern- und Gedächtnisstörungen
Frontalhirnsyndrome mit Folgen im Verhalten
Agnosie
Leitungsstörungen
Diskonnektionssyndrome
Orientierungsstörungen
dysexektive Störungen
Um die Beeinträchtigungen zu mildern und noch vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen als Ausgangspunkt einer veränderten Lebensstrategie zu nutzen und zu fördern, ergeben sich für MeH besondere Bedarfe, damit sie ihre Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben realisieren können. Nach Schmidt-Ohlemann (2013, S. 71) gehören zu den Bedarfen von MeH:
Angebote und Therapien und Hilfsmittelversorgung (Krankheit)
Angebote der Pflege (Pflegebedürftigkeit)
Angebote der medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation (Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit)
Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft samt Eingliederungshilfe (Teilhabe und Inklusion)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit)
Geldleistungen wie bspw. Rente oder Grundsicherung (Existenzsicherung bei Erwerbsunfähigkeit)
Der Personenkreis von MeH ist divers, ebenso divers wie das Bild ihrer Beeinträchtigungen und daraus resultierenden Bedarfe. Im folgenden Abschnitt sollen deshalb die strukturellen und systemimmanenten Besonderheiten von WfbM geklärt werden. Als Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die WfbM eine Möglichkeit für MeH, um ihrem Bedarf nach Arbeit und Beschäftigung zu entsprechen. Aber auch WfbM sind historisch gewachsene Systeme mit eigenen Schwerpunkten und Gesetzmäßigkeiten, die ihre Arbeit und damit auch die Möglichkeiten für die Realisierung einer Teilhabe am Arbeitsleben beeinflussen können.
Perzeption von erworbener Hirnschädigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind Einrichtungen, die nach dem neunten Sozialgesetzbuch u.a. in §219 SGB IX geregelt sind (siehe Marburger, 2020, S. 164 f.). Sie sind konzipiert als „[…] Einrichtung[en] der beruflichen Rehabilitation, die die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben durch Entwicklung und Förderung ihrer Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit sowie durch Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit vorbereiten soll[en]“ (siehe Bieker, 2013b, S. 410). Gleichzeitig fungiert sie aber auch als Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderungen, deren Eingliederung auf den ersten „[…] Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder nicht wieder möglich erscheint“ (ebd.). Für Menschen, die nicht in eine WfbM aufgenommen werden können, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in eine Tagesförderstätte (vgl. Westecker, 2013, S. 366). Der Prozess der beruflichen Rehabilitation in einer WfbM gliedert sich in der Regel in ein dreimonatiges Eingangsverfahren, in dem der Förderbedarf erfasst und erste Ziele und Maßnahmen geplant werden, einen Berufsbildungsbereich, in dem die zweijährige berufliche Qualifizierung stattfindet, und einen Arbeitsbereich, der die Teilhabe am Arbeitsleben (siehe Bieker, 2013a, S. 29 f.; siehe Niehoff, 2013a, S. 369) über ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis realisiert. (vgl. Bieker, 2013b, S. 410 f.; vgl. Seyd, 2015, S. 151)
Die Anfänge der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in ihrer heutigen Gestalt lassen sich auf die Diskussionen in der Nachkriegszeit in den 1950er Jahren zurückdatieren. Durch Interessensverbände, wie bspw. der Lebenshilfe e.V., wurden neue Betreuungsformen und ‑strukturen außerhalb der Familien gefordert (vgl. Störmer, 2013, S. 157). In den 1970er Jahren der „Dekade der Rehabilitation“ wurde der Grundstein deutschlandweit durch das Aktionsprogramm des Bundes zur Förderung der Rehabilitation gelegt, wovon insbesondere WfbM profitiert haben (vgl. Seyd, 2015, S. 143). Aus den Wurzeln der Werkstätten in Interessensverbänden von Familien mit Kindern mit geistigen Behinderungen und der Verstetigung in den darauffolgenden Jahren lässt sich der historisch gewachsene Fokus erkennen. Der Weg aus einer Förderschule in eine Werkstatt wurde zur Selbstverständlichkeit für viele Menschen mit geistiger Behinderung und beendete in den meisten Fällen damit auch die berufliche Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. Bieker, 2013b, S. 410 f.; vgl. Trost, 2013a, S. 57 f.). Eine sich verstetigende Segregation des Arbeitsmarktes war die Folge. Durch Entwicklungen, wie bspw. der unterstützten Beschäftigung in den 80er Jahren, brachen diese Verstetigungen langsam auf (vgl. Trost, 2013b, S. 381 ff.), wurden aber gleichzeitig durch Umstrukturierungen des Arbeitsmarktes in den 90er Jahren und die fortschreitende Digitalisierung sowie den damit einhergehenden Anforderungen in der heutigen Arbeitswelt wieder zurückgeworfen (vgl. Seyd, 2015, S. 152). Auch heute noch lässt sich in den Zahlen über die Verteilung der Beeinträchtigungsformen in WfbM der Schwerpunkt auf Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen erkennen. Im Jahr 2016 hatten nach Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte Menschen 75,89% der beschäftigten Mitarbeiter*innen (bMA) in einer WfbM eine geistige Beeinträchtigung, 3,39% der bMA eine körperliche Beeinträchtigung und 20,72% der bMA eine psychische Beeinträchtigung (siehe Röh, 2018, S. 126). Der Fokus der WfbM lässt sich sozial- und arbeitsmarktpolitisch nachvollziehen, doch die Frage bleibt, ob die Bedürfnisse von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen mit den Bedürfnissen von Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen einhergehen und mit den bestehenden Strukturen aufgefangen werden können.
Unterscheidung von geistiger Behinderung und erworbener Hirnschädigung
Die Unterscheidung von Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit erworbener Hirnschädigung ist damit nicht nur eine sprachliche Spielerei, sondern soll als Ausdruck der unterschiedlichen Bedarfslagen und Bedürfnisse von MeH und Menschen mit geistiger Behinderung (MgB) verstanden sein. Oft werden die Bedarfslagen und Bedürfnisse von MeH nicht ausreichend erkannt und verstanden (siehe Seidel, 2013a, S. 8 f.). Folgen sind eine unzureichende Versorgung, Begleitung und Unterstützung der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Nach Seidel (2013b, S. 12) ist die geistige Behinderung oder auch Intelligenzminderung ein Sammelbegriff für eine diagnostische Kategorie der beiden Klassifikationssysteme „Diagnostic and Statistical Manual for Mental Disorders“ (DSM) und „International Classification of Diseases“ (ICD). Die beiden Begriffe wurden in den aktuellen englischen Revisionen der beiden Klassifikationssysteme überarbeitet und im ICD-11-System als „intellectual developmental disorders“ sowie im DSM-V-System als „intellectual disability“ beschrieben (siehe Harris, 2013, S. 260). Die Begriffe werden heute im Kontext der „people first“-Bewegung in der Syntax „Menschen mit …“ benutzt (siehe Schirbort, 2013, S. 266 f.; vgl. Theunissen, 2013, S. 237). In der deutschen Diktion des ICD-11 und DSM‑V werden jedoch die Begriffe geistige Behinderung und Intelligenzminderung beibehalten (siehe Mayer & Lutz, 2017). Demnach wird von Menschen mit geistiger Behinderung oder auch Menschen mit einer Intelligenzminderung gesprochen.
Beiden Definitionen ist gemein, dass „[…] [ein] Intelligenzquotienten (IQ) unter 70 [angenommen] sowie wesentliche Einschränkungen in den Bereichen der Kommunikation, der lebenspraktischen Selbstversorgung, der Haushaltführung, der sozialen und zwischenmenschlichen Fertigkeiten, der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen, der Selbstbestimmtheit, der funktionalen Schulleistung, der Arbeit, der Freizeit, Gesundheit und der Beachtung von eigener Sicherheit als Merkmale [gesehen werden]. In beiden Klassifikationssystemen wird das Auftreten der Störung vor das 18. Lebensjahr gelegt“ (siehe Seidel, 2013b, S. 12). Die unterschiedlichen Ursachen, wie genetische Faktoren, prä‑, peri- und postnatale Schädigungen, haben demnach einen eher frühen biografischen Fokus bis hinein ins Jugendalter. (vgl. Seidel, 2013b, S. 11 ff.)
Dem Sammelbegriff erworbene Hirnschädigung liegt keine diagnostische Kategorie zugrunde (siehe Seidel, 2013b, S. 16). Ursachen sind traumatische sowie nichttraumatische Schädigungen des Gehirns, teils werden auch neurodegenerative Krankheiten zu den erworbenen Hirnschädigungen gezählt. Sie treten nach der Geburt, in vielen Fällen im Erwachsenenalter als unterschiedlich ausgedehnte und unterschiedlich lokalisierte Schädigung der Hirnstrukturen und ‑funktionen auf. (vgl. Seidel, 2013b, S. 16)
Der Vergleich der beiden Sammelbegriffe zeigt, dass sich geistige Behinderung und erworbene Hirnschädigung durch ihre biografische Perspektive unterscheiden. Während die geistige Behinderung eher im Kontext Geburt und früher Kindheit verortet wird, wird von einer erworbenen Hirnschädigung erst nach der Geburt und im Kontext späterer Kindheit und Jugend gesprochen. Der Fokus liegt jedoch auf dem Erwachsenenalter. Zu den Beeinträchtigungen geistiger Behinderung gehören u.a. intellektuelle und kognitive Beeinträchtigungen sowie Beeinträchtigungen der Alltagskompetenz. Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen weisen vor allem kognitive und mnestische Beeinträchtigungen auf. Die Ursachen und Schweregrade sind für beide Beeinträchtigungsformen unterschiedlich und können unterschiedlich ausgeprägt sein. Während bei geistigen Behinderungen zusätzliche Erkrankungen als Komorbiditäten aufgefasst werden, spricht man im Kontext erworbener Hirnschäden von einem komplexen Behinderungsbild. Der Vergleich zeigt, dass es einen sich überlappenden zeitlichen Bereich der beiden Beeinträchtigungsformen im Zeitraum des Kindes- und Jugendalters gibt. Die Unterscheidung ist trotzdem notwendig, da erworbene Hirnschädigungen bei Kindern und Jugendlichen andere Beeinträchtigungen aufweisen als Beeinträchtigungen bei Kindern, die schon vor dem bewussten Leben eine geistige Beeinträchtigung haben. (vgl. Seidel, 2013b, S. 17 ff.)
Im Zusammenhang mit der Unterscheidung von erworbenen Hirnschädigungen und geistiger Behinderung, ist der Begriff der beruflichen Rehabilitation von dem Begriff der beruflichen Integration abzugrenzen. Diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, was aber gerade in der Unterscheidung von geistigen Behinderungen (siehe Speck, 2013, S. 147 ff.) und erworbenen Hirnschädigungen (siehe Seidel, 2013b, S. 17 ff.) verworfen werden sollte, um die biografische Perspektive nicht zu ignorieren. Diese ist das zentrale Unterscheidungsmerkmal für die Arbeit mit MeH. Nach Trost (2013a, S. 57) bezeichnet die berufliche Integration „den Prozess des Übergangs und der Eingliederung eines Menschen mit Behinderung in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, während die berufliche Rehabilitation die „Wiedereingliederung bzw. (Re-)Integration eines vormals bereits beschäftigten, jedoch arbeitslos gewordenen Arbeitnehmers mit Behinderung“ bedeutet. Insbesondere für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen trifft letztere Definition aufgrund ihrer Biografie und Krankheitsgenese zu. Die Erinnerungen von MeH an ihre biografischen Erfahrungen, Kompetenzen und Erfolge sind Anknüpfungspunkte der Betroffenen sowie ihrer Angehörigen und beeinflussen damit den Rehabilitationsprozess. Die Biografie und der Zeitpunkt der Schädigung ist damit nicht nur ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, sondern auch Ausgangspunkt für die Bedarfslagen und Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Der Zeitpunkt in der Biografie hat Auswirkungen auf „die Identität, Kompetenzen und Erwartungen der Betroffenen und auf die Anforderungen an den Rehabilitationsprozess […]“ (siehe Seidel, 2013b, S. 18). (vgl. Seidel, 2013b, S. 17 ff.)
Einschränkungen der Teilhabe bei Menschen mit erworbener Hirnschädigung
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bieten Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch an. Nur „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch […]“ (§ 1 SGB IX). „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft […] hindern können“ (§ 2 SGB IX) (siehe Marburger, 2020, S. 77). Die Leistungen werden nach Fries (2013, S. 43) „unabhängig von den Ursachen der Behinderung“ erbracht. Zu den Aufgaben und Zielen der Leistungen zur Teilhabe nach § 4 SGB IX gehören:
„1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, 3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“ (siehe Marburger, 2020, S. 77 f.)
Der Teilhabebegriff im SGB IX ist an den Terminus der Teilhabe aus der Behindertenrechtskonvention angelehnt (vgl. Kulig, 2013b, S. 50) und entspricht damit dem bio-psycho-sozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) (vgl. Lindmeier, 2013, S. 175 ff.). Nach Lindmeier (2013, S. 175) beschreibt die ICF die gesundheitliche Situation als Ergebnis von Wechselwirkungen von sog. gesundheitszusammenhängenden Domänen und Kontextfaktoren. Behinderung ergibt sich damit aus den negativen Zusammenhängen dieser Wechselwirkungen. Fries (2013, S. 43 f.) nennt als Hindernisse und Barrieren für Teilhabe im Kontext von erworbenen Hirnschädigungen „die gestörte oder beeinträchtigte Funktion der Person.“ Als personenbezogene Kontextfaktoren nennt er „Kränkungen des Selbstideals, übertriebene oder sogar unrealistische eigene Zielvorgaben, die Beschämung über die eigenen Insuffizienzen, Angst und Depression.“ Zu den Umweltfaktoren zählt er „problematische Rahmenbedingungen struktureller, sozialer und finanzieller Art sowie Über- und Unterfürsorglichkeit von Angehörigen […]“.
In einer Pilotstudie mit MeH (vgl. Fries & Fischer, 2008, S. 265) konnte er für seine Untersuchung zeigen, dass die Störung der Körperfunktionen mit 59% den größten Teil einer Behinderung ausmachte. Die Umweltfaktoren (15%) und personenbezogene Faktoren (26%) machten zusammen 41% aus. Jedoch konnte auch gezeigt werden, dass wenn die Bedeutung der funktionellen Faktoren abnahm, die Bedeutung der Kontextfaktoren für die Beeinträchtigung zunahm (vgl. Fries & Fischer, 2008, S. 270 f.). Als Beispiel wird von Fries (2013, S. 46) die Scham von Betroffenen angeführt, da sie sich als Abweichung von einer selbst gesetzten oder vermuteten gesellschaftlichen Norm wahrnehmen. Diese Scham kann Betroffene in ihren Aktivitäten hemmen und sie in ihrer Entfaltung stoppen. Diese Beeinträchtigung kann schwerer wiegen als die Einschränkungen der Körperfunktionen und damit ein größerer Faktor für eine Behinderung sein als die eigentlichen funktionellen Defizite.
Der Einfluss der Kontextfaktoren zeigt, dass eine Rehabilitation, die sich nur auf funktionelle Defizite konzentriert, keinen nachhaltigen Erfolg verzeichnen wird. Vielmehr müssen hemmende und förderliche Kontextfaktoren mit in einen Rehabilitationsprozess mit einbezogen werden, um ihn effektiv und effizient zu gestalten. Als fördernde Faktoren werden von Fries (2013, S. 45) bspw. „Resilienz, Zuversicht, Selbstkonzept, Flexibilität oder auch Anpassungsfähigkeit und Humor“ angeführt. Als Indikator für wirksame Rehabilitation führt Fries (2013, S. 47) deshalb an, diese „daran zu messen, in welchem Maß die erworbenen Verbesserungen tatsächlich im Alltag und im wirklichen sozialen Umfeld für den Patienten nutzbar sind, genutzt werden und auch langdauernd nutzbar bleiben.“
Die WfbM sind Einrichtungen für die Teilhabe am Arbeitsleben und aus den Bedarfslagen und Bedürfnissen von Menschen mit geistigen Behinderungen erwachsen. Auch heute noch dominiert diese Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigungen die Landschaft der WfbM und zeigt damit den immer noch vorherrschenden Fokus auf ihren Bedürfnissen. Auch wenn die Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Hirnschädigungen sich teils überschneiden und auch ihre Entstehungen in der Biographie der Betroffenen zeitliche Überscheidungen haben, zeigt sich aber genau in der Biographie, die Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen mit in die WfbM bringen, der große Unterschied. Ihre Bedarfslagen und Bedürfnisse sind nicht mit den WfbM gewachsen und konnten sich dort nicht verstetigen. Darüber hinaus bringen sie ihre eigenen biografischen Besonderheiten mit. Sie waren in der Regel ein Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes, in dem sie Erfahrungen, Kompetenzen und Erfolge sammelten. Aus diesem System fielen sie heraus, ihre Erwartungen an ein Berufsleben bleiben bei ihnen und ihren Angehörigen jedoch die Gleichen. Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben heißt in diesem Zusammenhang auch, dass sie und ihre Angehörigen lernen, sich in der neuen Situation zurechtzufinden. Denn nicht allein die Schädigung des Gehirns als gestörte Körperfunktion darf Teil eines Rehabilitationsprozesses sein, sondern auch die personenbezogenen und umweltbezogenen Kontexte müssen berücksichtigt werden, um eine wirksame Teilhabe zu erreichen.
Um die Bedarfslage und Bedürfnisse von MeH zu erfassen, werden im weiteren Verlauf dieser Arbeit die medizinisch-neurologischen Grundlagen sowie Formen und Folgen der Schädigungen geklärt. Außerdem wird ein Einblick in die neurobiologischen und neuropsychologischen Grundlagen der Rehabilitation gegeben, um ein grundlegendes Verständnis für die Rehabilitation und ihre Schwerpunkte zu legen.
Das Gehirn ist das zentrale Organ für die Verarbeitung von Reizen aus unserer Umwelt. Bewusstes Denken, Fühlen und Handeln sind nur über ein funktionierendes Gehirn realisierbar. Bewusste und reflektierte Prozesse machen nur einen kleinen Teil der Verarbeitung in unserem Gehirn aus. Sie sind jedoch essenziell für die Wahrnehmung der Identität und der eigenen Biografie. Erworbene Hirnschädigungen stellen damit einen Bruch in unserer Biografie und in der Interaktion mit unserer Umwelt dar. (vgl. Engelhardt, 2012, S. 13)
Bei einer Hirnschädigung sterben Nervenzellen ab und verlieren damit ihre Funktion. Dieser Verlust ist gravierend für den menschlichen Organismus, da die Nervenzellen nur noch in sehr begrenztem Ausmaß dazu in der Lage sind sich zu teilen und zu vermehren. Die Grundlage für eine Wiederherstellung von Hirnfunktionen liegt deshalb primär in der Neuroplastizität des Gehirns. Die Neuroplastizität ist eine Fähigkeit des Gehirns, die auch bei Menschen ohne eine Hirnschädigung vorhanden ist. Sie ist die Grundlage für die Fähigkeit, ein Leben lang zu lernen. Dies wird nicht etwa durch die Neubildung von Nervenzellen realisiert, sondern über die Neubildung von Verbindungen zwischen bereits existierenden Nervenzellen. Durch diese Fähigkeit können sich Hirnstrukturen umorganisieren und an veränderte Bedingungen anpassen. Damit eine solche langjährige Rehabilitation gelingen kann, braucht es entsprechende neurorehabilitative Maßnahmen. (vgl. Engelhardt, 2012, S. 14)
Epidemiologie erworbener Hirnschädigungen
Die Neurorehabilitation war bis zur Jahrtausendwende durch die Erkenntnisse aus den Hirnverletzung der beiden Weltkriege (vgl. Frommelt, 2010, S. 44–50) und die Zunahme von Verkehrsunfällen durch traumatische Ereignisse geprägt. Heutzutage zeigt sich jedoch ein Wechsel mit abnehmender Zahl von bspw. Schädel-Hirn-Traumata durch Unfälle im Straßenverkehr und einem Anstieg von Stürzen im heimischen Umfeld, ebenso nehmen Hirnschädigungen durch Schlaganfälle und Demenz zu. Diese Entwicklung geht mit der alternden Gesellschaft einher und wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Lediglich für Männer unter 45 Jahren trifft diese Entwicklung nicht zu. In ihrer Altersgruppe sind Traumata immer noch die vorherrschende Ursache für Hirnschädigungen. (vgl. Engelhardt, 2012, S. 14 f, 18)
Nach Sünkeler (2010, S. 58) ist die häufigste neurologische Neuerkrankung, Inzidenz, die zu einer schweren Behinderung führen kann das Schädel-Hirn-Trauma mit einer Inzidenz von 280 Fällen pro 100.000 Einwohner*innen und einer Prävalenz der Behinderung von 160–200 Betroffenen pro 100.000 Einwohner*innen. Nur bei Schlaganfällen liegt die Prävalenz, Gesamtanzahl der Erkrankungen, höher. Für Schlaganfälle wird eine Inzidenz von 200 Fällen pro 100.000 Einwohner*innen und eine Prävalenz von 320 Fällen pro 100.000 Einwohner*innen angegeben.
Hirnschädigungen lassen sich anhand ihrer Störungen differenzieren und lokalisieren. So können sie einen Teil des Gehirns betreffen oder das gesamte Gehirn. Im ersten Fall wird von fokalen Hirnschädigungen gesprochen. Sie lassen einen Rückschluss auf die Lokalisation der Hirnschädigung zu. In letzterem Fall wird von diffusen Hirnschädigungen gesprochen. Diffuse Hirnschädigungen lassen keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Lokalisation zu, da das gesamte Gehirn von der Schädigung betroffen ist und immer mit einer schweren Schädigung zu rechnen ist. Fokale Hirnschädigungen der linken Großhirnhälfte können zu Sprachstörungen und Lähmungen der rechten Körperseite führen. Während Schäden auf der rechten Hirnhälfte zu einer Vernachlässigung der linken Körperhälfte, Neglect, oder auch einer Agnosie führen können. Schäden am Hirnhauptlappen führen zu Gesichtsfeldeinschränkungen nach der Gegenseite und Schäden am Scheitellappen zu Sensibilitätsverlust oder auch Handlungsstörungen. Schäden am Temporallappen mit Schädigungen am Hippocampus führen zu Gedächtnisstörungen. Zu unkontrollierten Bewegungen oder auch Tiefensensibilitätsstörungen führen Kleinhirnschädigungen. Sind die auf- und absteigenden Leitungsbahnen betroffen, können Lähmungserscheinungen oder Sensibilitätsstörungen einer oder beider Körperhälften die Folge sein. Fokale Schäden am Hirnstamm sind besonders risikoreich, da es zu tiefer Bewusstlosigkeit, Lähmung aller Extremitäten oder auch Atemstillstand kommen kann. Diffuse Hirnschädigungen sind bspw. eine Folge von Sauerstoffmangel, Stoffwechselstörungen, diabetischem Koma aufgrund von Unterzuckerung, Leber- und Nierenschäden, Vergiftungen, Entzündungen des Gehirns, schweren Schädel-Hirn-Traumata oder auch Gefäßerkrankungen des Gehirns. Die Folge von schweren Schädigungen im Groß- oder Stammhirn können bis zum Koma führen. Epilepsien sind die Folge von Hirnschädigungen der Großhirnrinde. (vgl. Engelhardt, 2012, S. 16 ff.)
Die Neuropsychologie untersucht die „Beziehung zwischen pathologischen Zuständen und Funktionen des Gehirns und psychologischen Grundfunktionen“ (siehe Schoof-Tams, 2013, S. 20). Neuropsychologische Störungen, die bei einer erworbenen Hirnschädigung auftreten können sind Störungen der Kognition, des Erlebens, Sozialverhaltens und der Persönlichkeit, wobei die Störungen der Kognition und des Erlebens die Letzteren bedingen. Zu den häufigsten Störungen der Kognition gehören Störungen der visuellen Wahrnehmung, wie bspw. Gesichtsfelddefekte, und Störungen der Aufmerksamkeit, wobei diese sich vielschichtig ausprägen können. So kann etwa die allgemeine Reaktionsbereitschaft oder auch die Fähigkeit zur Fokussierung der Aufmerksamkeit betroffen sein, wodurch es bspw. zu Gedächtnisstörungen kommen kann. Genauso können aber auch die Dauer und Kapazität sowie die räumliche Ausrichtung der Aufmerksamkeit in Form eines Neglects betroffen sein. Diffuse Schädigungen betreffen insbesondere Exekutivfunktionen, d.h. die Initiierung von Handlungen, das Arbeitsgedächtnis, die Aufmerksamkeitskontrolle, logisches Denken, Handlungsplanung und ‑kontrolle sowie die Kontrolle der Wahrnehmungs‑, Gedächtnis- und motorischen Prozesse und Affekte sowie letztlich die Störungseinsicht. (vgl. Schoof-Tams, 2013, S. 20 ff.)
Neurobiologische Grundlagen der Plastizität des Gehirns
Die Plastizität des Gehirns oder auch Neuroplastizität beschreibt einen Mechanismus der Reorganisation von Hirnfunktionen. Sie ist der grundlegende Mechanismus, der in der Neurorehabilitation genutzt wird. Wie genau die Reorganisation funktioniert ist noch nicht endgültig geklärt, aber die bisherigen Ergebnisse zeigen ein multifaktorielles Geschehen, das in nicht geringem Maß von psychosozialen und Umweltfaktoren beeinflusst wird. (vgl. Ende-Henningsen & Henningsen, 2010, S. 68)
Im Rahmen von Hirnschädigungen lassen sich bspw. Diaschisis-Phänomene beobachten, d.h. durch die Schädigung sind auch entfernt lokalisierte Areale funktionell betroffen. Die beeinträchtigten Areale erholen sich aber wieder im weiteren Verlauf. So beruht bspw. die funktionelle Verschiebung von kortikalen Repräsentationsfeldern auf der Redundanz. Bisher nicht benutzte, aber vorhandene neuronale Verbindungen werden im Gehirn aktiviert, wenn die ursprüngliche neuronale Verschaltung nicht mehr funktioniert. Aber auch neue synaptische Verbindungen können gebildet werden. Das sog. Sprouting beschreibt, wie Nervenzellen nach einem Trauma dazu programmiert sind, ihre ursprünglichen dendritischen und axonalen Endigungen wiederherzustellen. Insbesondere neuronale Wachstumsfaktoren sind an diesem Prozess beteiligt. Dies sind Substanzen, die ein Nervenwachstum induzieren und speziell bei der Ausbildung von synaptischen Verbindungen und der neuronalen Plastizität ausgeschüttet werden. Untersuchungen haben gezeigt, wie körperliches Training die Produktion dieser neuronalen Faktoren stimulieren kann. Besonders das Sprouting scheint für die Plastizität entscheidend zu sein, da die synaptischen Verbindungen wichtig für die Regulation der Erregungsleitung sind. (vgl. Ende-Henningsen & Henningsen, 2010, S. 69–74)
Neuere Erkenntnisse legen nahe, dass der angenommene postmitotische Zustand, also der komplette Verlust der Teilungsfähigkeit der Nervenzellen, nicht für alle Hirnregionen gilt, da in bestimmten Regionen wie dem Hippocampus lebenslang neuronale Stammzellen zu finden sind, die sich teilen können und auch zu anderen Arealen wandern können, um sich dort auszudifferenzieren. Aber nicht nur die neurobiologische Komponente hat Einfluss auf eine auf Neuroplastizität basierende Therapie. Aus empirischen Beobachtungen zeigt sich seit langem, dass persönliche Faktoren, wie Motivation, selbstgesteckte Ziele, soziale Kontakte, berufliche und private Interessen, Selbstständigkeit in den Alltagsaktivitäten einen positiven Einfluss auf das Therapiegeschehen haben können. Umwelt und personenbezogene Faktoren haben im Sinne von Kontextfaktoren eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit. (vgl. Ciccia & Threats, 2015; vgl. Ende-Henningsen & Henningsen, 2010, S. 76)
Hirnschädigungen im Kontext von Identität und Biografie
Hirnschädigungen haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Identität und die Biografie der Betroffenen, da Hirnschädigungen von ihnen als Brüche im eigenen Leben wahrgenommen werden. Identität und Biografie wiederum haben einen Einfluss auf die Bewältigungsprozesse und damit auf Aktivität und Partizipation. (vgl. Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 94)
Identität lässt sich als „aktive psychische Synthetisierungs- oder Integrationsleistung“ (siehe Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 94) beschreiben, mit der sich Individuen ihrer Kontinuität und Kohärenz vergewissern. Sie sind die Voraussetzung für Handlungs- und Interaktionsfähigkeiten und stellen damit die Voraussetzung für persönliche Autonomie. Identität setzt sich aus persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, Zugehörigkeit zu Gruppen, sozialen Rollen und politischen oder moralischen Werthaltungen zusammen. Damit ist sie die Basis für soziale Verlässlichkeit in Form einer verlässlichen Identität, die in unserem Kulturraum als wichtiger Bestandteil der Persönlichkeit gesehen wird. Hirnschäden werden deshalb „als besonders persönlichkeitsrelevant und ich-nah erlebt, weil sie identitätsrelevante Eigenschaften und Fähigkeiten in Mitleidenschaft zieht und gleichzeitig das für die psychische Bewältigung wichtigste Organ beeinträchtig[en]“ (siehe Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 95). (vgl. Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 94 f.)
Die Identitätsarbeit ist in drei Dimensionen von den Auswirkungen der Hirnschädigungen betroffen. Sie wirken sich auf die zeitliche, reflexive und soziale Dimension der Kontinuität und Kohärenz aus. In der zeitlichen Dimension geht es um das „Gewordensein“ (siehe Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 95) also die eigene aktuelle Situation in der Retrospektive zum Vergangenen und als Ausgangspunkt für eine Projektion in die Zukunft. Durch Hirnschäden entstehen hier Kontinuitätsbrüche und Lücken für die Betroffenen. In der reflexiven Dimension geht es um das „Selbstverständnis und die Selbstvergewisserung“ (ebd.), d.h. die eigene Wahrnehmung und Selbstbilder spielen hier eine Rolle. Im Zusammenhang mit Hirnschädigungen ist hier die mangelnde Krankheitseinsicht eine wichtiger Faktor. Die Erkrankung muss von den Individuen selbstreflexiv bewältigt werden. In der sozialen Dimension geht es um die „soziale Aushandlung“ (ebd.). Damit ist dem Umstand Rechnung getragen, dass auch Identität sich in sozialer Interkation durch Anerkennung anderer Menschen formt und ein wichtiger Faktor in sozialen Beziehungen ist. Durch Hirnschädigungen kann die Wahrnehmung und damit die Kommunikationsfähigkeit selbst gestört werden. Rückzug, Ängste und Konflikte können die Folge sein. Ob MeH eine Identitätskrise durchlaufen müssen, hängt stark von der Lokalisation der Hirnschädigung und dem Umfang der Beeinträchtigung ab. Dabei können weniger stark Betroffene sogar stärker von Identitätskrisen betroffen sein, als Menschen mit einer starken Beeinträchtigung der Störungswahrnehmung, weil sie ihre Wahrnehmung noch realistisch einschätzen können (vgl. Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 95–98)
Die Biografie ist die Basis für das Gewordensein der Identität, das auf den biografischen Erfahrungen aufbaut. Damit ist das Verständnis von Biografie mehr als nur ein Lebenslauf. Sie integriert auch die gegenwärtigen Ziele und relevanten Aspekte mit den vergangenen Ereignissen und Erfahrungen. Über die Art und Weise, was ein Mensch für seine Lebensgeschichte hält und wie er sie interpretiert, einordnet, bewertet und daraus seine Zukunft gestaltet, kann ein Einblick in seine motivationalen Zusammenhänge gewonnen werden. Autobiografische Erzählungen stellen daher einen wichtigen Ansatz für die Arbeit mit Betroffenen und Angehörigen dar. Sie setzen sich mit den Ereignissen der Schädigung und den einhergehenden Brüchen auseinander. In der Biographiearbeit werden bspw. Vorher-/Nachher-Vergleiche gezogen, der Verlust des Selbstwertes/ der Partner*in/ der Angehörigen, ebenso wie die eigenen Bewältigungsleistungen thematisiert. Für den Umgang mit MeH lässt sich daraus ableiten, dass „alle Interkationen zwischen den Betroffenen und anderen Menschen als Aushandlungsprozesse zwischen Fremd- und Selbstwahrnehmung zu verstehen“ sind (siehe Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 103).
Lucius-Hoene und Nerb (2010, S. 104) postulieren deshalb, dass jegliche Interaktion mit den Betroffenen wichtig für die Identitätsarbeit sei und demnach Auswirkungen auf die Selbstwahrnehmung habe, weil die Arbeit entweder durch die Vermittlung von Wertschätzung oder aber durch Vertiefung von Versagenserlebnissen geprägt sein könne. Deshalb findet Biographie- und Identitätsarbeit nicht nur in speziellen Therapiesettings statt, sondern in allen Begegnungen mit den Betroffenen, wessen sich auch Partner*innen und Angehörige bewusst werden sollten. (vgl. Lucius-Hoene & Nerb, 2010, S. 104 f.)
Erworbene Hirnschädigungen waren lange durch die neurologischen Trauma-Erfahrungen von Krieg und Unfällen geprägt, was sich jedoch insbesondere durch den demografischen Wandel langsam ändert. Schlaganfälle und Schädel-Hirn-Traumata stellen aber immer noch eine große Gruppe unter den Hirnschädigungen dar. Mehrere hunderttausende Neuerkrankungen werden jedes in Deutschland registriert. Die Hirnschädigungen können teils starke Störungsbilder verursachen und damit die Lebensentwürfe der betroffenen ebenso stark beeinträchtigen. Als Grundlage einer neurorehabilitativen Versorgung wird die Neuroplastizität, die Fähigkeit des Gehirns zur Reorganisation von neuronalen Funktionen, gesehen. Sie ist bei jedem Menschen die Grundlage für Lern- und Gedächtnisprozesse. Obwohl noch nicht vollends geklärt, lassen die bisherigen Erkenntnisse Fachkräfte weiterhin auf diesen Mechanismus bauen. Besonders die Abhängigkeit der Neuroplastizität von personenbezogenen Faktoren und Umweltfaktoren spiegelt nicht nur die Vielschichtigkeit dieses Prozesses wieder, sondern ist auch ein Beispiel für die verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Gesundheitsproblemen und Kontextfaktoren, wie sie auch in der ICF beschrieben werden. Für eine Rehabilitation von erworbenen Hirnschädigungen hat diese Kontextabhängigkeit weitreichende Folgen. So kann sich nicht mehr nur auf die neurobiologischen Defizite konzentriert werden, sondern auch personenbezogene Prozesse wie Biographie- und Identitätsarbeit müssen in den Rehabilitationsprozessen eine Rolle spielen. Fragen zur Identität und Biografie sind für die betroffenen Menschen allgegenwärtig und müssen deshalb von Fachkräften aber auch Partner*innen und Angehörigen in allen Interaktionen berücksichtigt werden.
Für die Prüfung von Ansätzen zur beruflichen Rehabilitation wird im folgenden Abschnitt das Arbeitsfeld der Rehabilitation von MeH eröffnet und anhand des kontextsensitiven Ansatzes sowie der Akteurs- und Versorgungsstruktur thematisiert. Im Abschluss wird ein Einblick in die Prinzipien der neuropsychologischen Rehabilitation sowie die interdisziplinäre Teamarbeit und Zielsetzung gegeben, um damit Qualitätsmerkmale für die Arbeit mit Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen herauszuarbeiten.
Interdisziplinäre Ansätze im Aufgabenfeld erworbener Hirnschädigung
Aus historischer Sicht wurde das Aufgabenfeld durch den Versorgungsdruck der Weltkriege stark beeinflusst. Ärzte, Psychologen und Pädagogen arbeiteten unter einem Dach als multidisziplinäres Team zusammen (vgl. McGrath & Kischka, 2010, S. 109; vgl. Zieger, 2012, S. 41). Der Fokus lag auf der Wiederherstellung einzelner Körperfunktionen mittels hierarchisch strukturierter Aufgabensettings. Schon Ende der 70er Jahre wurde kritisiert, dass Aufgaben sich an die Person richten müssten (vgl. Frommelt & Grötzbach, 2010, S. 4). Im Kontext der ICF muss heute die Orientierung auf individuelle Kompetenzen, Kontextfaktoren und Teilhabe ausgerichtet sein. Damit verbunden ist eine interdisziplinäre und multiperspektivische Sichtweise sowie eine kooperative und partizipative wissenschaftliche Grundhaltung und Methodik (vgl. Zieger, 2012, S. 42).
Das Kooperationsfeld von Pädagogik und Medizin bzw. Neurowissenschaften ist durchdrungen von zwei Perspektiven. Der „intrinsisch, selbstbestimmten Perspektive, die auf innere Handlungsintentionen, subjektive Entwicklungslogik, Autonomie und Persönlichkeit zielt [und] der extrinsischen Perspektive, die Menschen von außen und fremdbestimmt betrachtet und bewertet sowie Interventionen unternimmt“ (siehe Zieger, 2012, S. 44). Zusammen haben sie die Aufgabe der Entwicklung von Autonomie eines Menschen in seiner individuellen und sozialen Lebenssituation und die Entwicklung mit medizinisch, (neuro)-psychologischen und pädagogischen Mitteln zu begreifen und zu fördern, d.h. sie unterstützen Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen mit pädagogischen Mitteln umfassend beim Lernen und der Wiedererlangung einer alltagspraktischen selbstständigen Lebenstätigkeit. (vgl. Zieger, 2012, S. 44 f.)
Das Kooperations- und Anwendungsfeld gliedert sich anhand der Phasen der neurologischen Rehabilitation von A‑F (siehe Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 1999, siehe 2003, siehe 2013; siehe Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, 2014) und in stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote. Eine Übersicht wird in Zieger (siehe 2012, S. 45f.) aufgezeigt und soll an dieser Stelle einen Einblick in die Versorgungsstruktur für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen geben:
Stationär (Rehaphase A‑D)
Neuropädagogische Diagnostik und Therapie, Teamarbeit, Rekreationsangebote, Angehörigenarbeit, Hausbesuche, alltagspraktische Belastungserprobung, Case Management, Krankenhausschule, Gesundheitserziehung
Teilstationär (Rehaphase E)
Teilstationäre neurologische Rehabilitation: Beurteilung, Beratung, Edukation, Begleitung, Case Management, alltagspraktische Assistenz (Patient, Angehörige und Familie), Tagesstätte
Schulisch-berufliche Rehabilitation: berufsvorbereitende Maßnahmen wie Lernbüro und kaufmännische Übungsfirma, Assistenz bei schulischer Erprobung, Ausbildungs- und Arbeitserprobung, Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
Ambulant
Nachsorge und ambulante (mobile) neurologische Rehabilitation
Assistenz im Alltags- und Berufsleben
Assistenz in häuslich ambulanter Langzeitversorgung Schwerst-pflegebedürftiger und Intensivpflegebedürftiger (Phase F, auch stationär), ambulant betreute Wohngemeinschaft, Tagestätte
Förderung von familiärer (sozialer) Integration/Inklusion, Lebensqualität, Teilhabe und Lebenszufriedenheit trotz (Schwerst-)Behinderung
Insbesondere die Rehaphasen E und F sind relevant für die WfbM und die ihnen angegliederten Tagesförderstätten. In Phase E wird die schulisch-berufliche Rehabilitation durchgeführt (siehe Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2013; siehe Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, 2014). Aber auch in Phase F sind WfbM und Tagesförderstätten an der medizinisch-aktivierenden Behandlungspflege beteiligt (siehe Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, 2003).
Bedeutung von kontextsensitiver Rehabilitation
Das Konzept der kontextsensitiven Rehabilitation sieht die Betroffenen in ihrer sozialen und biographischen Lebenswelt und richtet die Aufgaben und Therapien auf die Teilhabe an den verschiedenen Lebenswelten aus (vgl. Frommelt & Grötzbach, 2010, S. 5 f.). Damit stellt das Konzept die Funktionen immer in Bezug zu einer Person und ihren Aktivitäten, wie es im ICF gefordert wird (Frommelt & Grötzbach, 2010, S. 8 f.). Dabei soll die Autonomie der Klient*innen respektiert werden, indem sie ihre Ziele selbst bestimmen, was einen Wechsel von paternalistischen hin zu partizipativen Zielen darstellt. Dafür müssen die Fachkräfte sich auf die Welt der Klient*innen einlassen können. Nur so kann das übergeordnete Ziel der Rehabilitation erreicht werden und Autonomie, Selbstbestimmung und Wachstum gefördert werden. Damit geht es der Rehabilitation im Kern um die Stärkung der personenbezogenen Faktoren (siehe Abbildung 5‑2, S. 23) (vgl. Frommelt & Grötzbach, 2010, S. 13 f.).
Rehabilitation orientiert sich an den Arbeitsfeldern nach Vernooij (siehe Schulze, 2012, S. 54) und gliedert sich in vier zentrale Aufgaben der Förderung, vier Kernaufgaben und vier Orientierungsfelder. Zu den zentralen Aufgaben der Förderung gehören die frühe, schulische, entwicklungsunterstützende/berufliche und lebenslange Förderung. Zu den vier Kernaufgaben zählen Prävention, Intervention, Rehabilitation und Partizipation. Dabei müssen die Entwicklungs‑, Bedürfnis‑, Autonomie- und Ressourcenorientierung beachtet werden. In diesem Kontext verlieren die Sonderpädagogischen Prinzipien nach Bach (siehe Schulze, 2012, S. 56 f.) nicht an Bedeutung. Auch weiterhin sollen die Leitgedanken der Rehabilitationsplanung die Aktivierung, Prävention, Kommunikation, Spezifikation, Komplexität, Kooperation, Integration, Normalitätsorientierung und Effektivität sein.
Abbildung 5‑1 Person-Umfeld-Analyse nach Schulze (siehe Alber, 2012, S. 99)
Eine Möglichkeit einer kontextsensitiven Rehabilitationsplanung und Analyse von Lebenslagen von MeH ist das auf der Feldtheorie von Kurt Lewin basierte Modell der Person-Umfeld-Analyse nach Schulze (PUA). Die PUA ermöglicht es, Menschen als Mittelpunkt ihres Lebensraumes darzustellen (siehe Abbildung 5‑1, S. 22). Der Feldtheorie folgend, werden die menschlichen Lebenszusammenhänge als Verhaltensgleichungen dargestellt. Dabei werden innere Aspekte wie Bedürfnisse und Ziele von äußeren Umwelteinflüssen unterschieden. Verhalten ist nach Lewin eine Funktion aus Person und Umwelt, wobei Person und Umwelt den Lebensraum bilden. (vgl. Alber, 2012, S. 98)
Die als Wirkungsräume bezeichneten Regionen in der PUA beinhalten andere Personen und Institutionen mit direktem Einfluss auf die Person, auf die die Person selbst aber auch Einfluss nehmen kann. Die Wirkungsräume stehen also in Wechselwirkung mit der Person. Die Epoche bzw. Gesellschaft stellt den Rahmen dar, da gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Erwartungen sich in den jeweiligen Feldern wiederfinden. Auch die Umwelt und situative Bedingungen werden repräsentiert. Sie stellen materielle, räumliche und zeitliche Ressourcen dar. Diese Umweltfaktoren bedingen die Wechselwirkungen zwischen den Wirkungsräumen und der Person. In der Analyse werden die Wirkungsräume mit sog. Valenzen, die positiv oder negativ sein können, besetzt. Dabei kann ein Wirkungsraum sowohl positive als auch negative Valenzen enthalten. Das heißt am Beispiel des Wirkungsraums Familie könnte so dargestellt werden, welche Personen positiv und welche Personen negativ besetzt sind. In der Gesamtheit zeigt sich dadurch, ob die Familie eine hilfreiche Ressource für die Person sein kann. (vgl. Alber, 2012, S. 99)
Abbildung 5‑2 Modell der Rehabilitation bei erworbener Hirnschädigung nach Schulze (siehe Schulze, 2012, S. 60)
Das mit der PUA entstandene Konstrukt ermöglicht es die psychologischen Kräfte, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf eine Person wirken, darzustellen und zu analysieren. Es stellt nicht nur die betroffene Person, sondern auch die Region der Umwelt mit positiver und negativer Valenz dar. Positive Valenzen haben einen Aufforderungscharakter, während negative Valenzen Vermeidung provozieren. Damit kann durch dieses Modell den in der ICF definierten Kontextfaktoren, persönliche Ressourcen und Umweltfaktoren, sowie ihren Förderfaktoren bzw. Barrieren entsprochen werden (siehe Abbildung 5‑1, S. 22). (vgl. Alber, 2012, S. 100; vgl. Frommelt & Grötzbach, 2010, S. 8 f.)
Prinzipien der Neurorehabilitation
Die Basis eines jeden neurorehabilitativen Prozesses ist die Neuroplastizität. Die Rehabilitation baut auf der Fähigkeit des Gehirns, seine Funktionen anzupassen, auf. Alle Maßnahmen, die jedoch auf der Neuroplastizität beruhen, müssen die Biografie der MeH berücksichtigen. Biografie und Identität stellen ihrerseits persönliche Ressourcen im Sinne der ICF dar (siehe Abbildung 5‑1, S. 22). Die Kontextfaktoren, persönliche Ressourcen und Umweltfaktoren, haben einen direkten Einfluss auf das Gesundheitsverhalten der Betroffenen bezüglich ihrer erworbenen Hirnschädigung. So beeinflussen sie das Ausmaß der Verbesserung, d.h. die Art und Weise wie die Betroffenen den Prozess bewältigen, erheblich. Gerade deshalb richten sich moderne Ansätze der Rehabilitation an Personenzentrierung und Ganzheitlichkeit aus. (vgl. Koskinen & Sarajuuri, 2010, S. 116 f.)
Personenzentrierung heißt dabei aber nicht, dass alles, was die Betroffenen wünschen umgesetzt werden soll, vielmehr soll die Sichtweise der Betroffenen das größte Gewicht in der Entscheidungsfindung haben. Dafür müssen sich die Fachkräfte auf die Motivation der Betroffenen einlassen und sie nicht auf einzelne Aspekte reduzieren. Ganzheit meint auch, die Faktoren außerhalb der Einrichtung mit zu berücksichtigen. Im Kontext von Identität und Biografie muss deshalb auch das Empfinden der Betroffenen berücksichtigt werden. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sind deshalb interdisziplinäre Teams eine Notwenigkeit. Interdisziplinär bedeutet in diesem Zusammenhang, dass verschiedene Berufsgruppen zusammen an einem Ziel arbeiten und nicht isoliert voneinander ihre Maßnahmen verfolgen. Insofern muss eine Zielplanung die Ziele in partizipativer Art und Weise mit den MeH planen und die Maßnahmen interdisziplinär ausführen, um sie so erfolgreich in den Alltag der betroffenen Personen einzubinden. Dabei hat der Dreiklang aus Zielformulierung, ‑überprüfung und ‑anpassung weiterhin Bestand. (vgl. McGrath & Kischka, 2010, S. 108–112)
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird von Koskinen & Sarajuuri (2010) ein Milieu gefordert, in dem die Betroffenen ein Gefühl von Sicherheit haben. Damit können sie sich auf die gemeinsame Zielplanung einlassen und die interdisziplinären Teams in diesem Milieu die sozialen Kompetenzen der Betroffenen fördern. Neben der Umsetzung von gemeinsam geplanten Maßnahmen spielen die psychotherapeutischen Angebote eine wichtige Rolle, damit MeH lernen, „sich in ihrem eigenen besten Selbstinteresse zu verhalten“ (siehe Koskinen & Sarajuuri, 2010, S. 118). Die verhaltenstherapeutischen Angebote sollen dafür einen psychoedukativen Charakter haben. Sie helfen damit den Betroffenen, ihre Einschränkungen zu kompensieren, mit ihrer veränderten Lebenssituation umzugehen und ihre Funktionsfähigkeit und berufliche Leistungsfähigkeit zu verbessern. Ebenso wie die Betroffenen brauchen auch die Angehörigen Beratungsmöglichkeiten. Auch sie müssen diese Situation bewältigen. Darüber hinaus bietet ein geschütztes Arbeitsverhältnis den Betroffenen die Möglichkeit, ihrer Produktivität Ausdruck zu verleihen und einer Berufstätigkeit nachzugehen. Sie haben damit die Chance, ihre eigenen Fähigkeiten und die Auswirkungen auf ihre Arbeitsfähigkeit zu erleben. Um den kognitiven Beeinträchtigungen zu begegnen und ihre Funktionsfähigkeit zu fördern, schlagen Koskinen & Sarajuuri (2010) ferner restitutives Training, die Vermittlung von Kompensationsstrategien, den Einsatz externer Kompensationsmittel und die Stärkung der Selbstwahrnehmung vor. Für Schwerbetroffene wird der Fokus auf die Realitätsorientierung gelegt, d.h. die Verbesserung des Bewusstseins für Zeit, Ort und Personen, die Verbesserung der Angemessenheit der Reaktionen auf das Umfeld und die Verbesserung der Selbstwahrnehmung.
Das Aufgabenfeld der Rehabilitation von MeH ist beeinflusst durch zahlreiche Faktoren und Akteure. So zeigt sich schon in der Versorgungslage das interdisziplinäre Feld, in dem Medizin und Rehabilitationspädagogik zusammenarbeiten und sich in die vielschichtige Rehabilitation einbringen. Gerade für WfbM, die in den letzten beiden Phasen E und F tätig sind, stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Sie bieten MeH eine Möglichkeit zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Gleichzeitig sind sie aber auch über die Tagesförderstätten in die Langzeitpflege eingebunden. Für eine gemeinsame Arbeit mit MeH ist dabei die Beachtung ihrer Kontexte wichtig, um dem Einfluss der persönlichen und umweltbezogenen Faktoren gerecht zu werden. Die Person-Umfeld-Analyse hat sich in diesem Zusammenhang als ein Instrument für die Erfassung und Analyse der Lebenszusammenhänge von MeH bewehrt. Diese Analyse kann als Ausgangpunkt für eine gemeinsame Planung des Rehabilitationsprozesses genutzt werden. Für die wirksame Realisierung eines solchen Prozesses ist es demnach wichtig, die Planung personen- und zielorientiert durchzuführen und die Maßnahmen, alltagsnah mit einem interdisziplinären Team umzusetzen. Neben der Umsetzung des Rehabilitationsplanes haben sich psychotherapeutische Angebote für Betroffene und Angehörige bewehrt, um sie bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.
Zum Abschluss dieser Arbeit wird im folgenden Fazit eine Zusammenfassung des dargestellten Forschungsstandes gegeben, ebenso wie ein Ausblick auf das weitere Forschungsvorgehen.
Fazit
In dieser Arbeit wurde ein Überblick über den Forschungsstand in der Rehabilitation von MeH gegeben. Dafür wurde in den Personenkreis mit seinen Bedarfslagen auf Basis der historisch gewachsenen Strukturen der WfbM eingeführt. Im weiteren Verlauf wurde in die neurologischen Grundlagen eH eingeführt, um den Zusammenhang zwischen Schädigungen und Störungen aufzuzeigen. Die Neuroplastizität und die Abhängigkeit der Rehabilitation von Identität und Biographie wurden ebenso hervorgehoben. Abschließend wurde ein Einblick in das Aufgabenfeld mit seinem interdisziplinären und kontextsensiblen Methoden und Konzepten gegeben.
Zusammenfassung
Die WfbM sind Einrichtungen für die Teilhabe am Arbeitsleben und aus den Bedarfslagen und Bedürfnissen von Menschen mit geistigen Behinderungen erwachsen und auch heute noch zeigt sich dort dieser Fokus. Selbst wenn die Beeinträchtigungen von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Hirnschädigungen sich in ihrer biografischen Entstehung zeitlich überschneiden, zeigt sich aber genau darin der große Unterschied. MeH bringen ihre eigenen biografischen Besonderheiten mit. Sie waren in der Regel ein Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes. Aus diesem System fielen sie heraus, ihre Erwartungslage an ein Berufsleben bleibt bei ihnen und ihren Angehörigen jedoch gleich. Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben heißt deshalb auch, dass sie und ihre Angehörigen unterstützt werden, um sich in der neuen Situation zurechtzufinden. Denn nicht allein die Schädigung des Gehirns darf Teil eines Rehabilitationsprozesses sein, sondern auch die personenbezogenen und umweltbezogenen Kontexte müssen Berücksichtigung finden. Schlaganfälle und Schädel-Hirn-Traumata stellen immer noch die größte Gruppe unter den Hirnschädigungen mit behinderungsrelevanten Beeinträchtigungen dar. Mehrere hunderttausende Neuerkrankungen werden jedes in Deutschland registriert. Die Hirnschädigungen können teils starke Störungsbilder mit ebenso starken Beeinträchtigungen verursachen. Als Grundlage einer neurorehabilitativen Versorgung wird die Neuroplastizität gesehen. Die Neuroplastizität ist abhängig von personenbezogenen Faktoren und Umweltfaktoren, wie sie die ICF beschreibt. Für eine Rehabilitation von erworbenen Hirnschädigungen hat die Kontextabhängigkeit weitreichende Folgen. So müssen im Prozess neurobiologische Defizite, ebenso wie personenbezogene Prozesse wie Biographie- und Identitätsarbeit berücksichtigt werden. Die WfbM sind in diesem interdisziplinären Aufgabenfeld in den letzten beiden Rehaphasen E und F tätig. Sie bieten MeH eine Möglichkeit zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Gleichzeitig sind sie über die Tagesförderstätten in die Langzeitpflege eingebunden. Die Person-Umfeld-Analyse hat sich in der Arbeit mit MeH als ein Instrument für die Erfassung und Analyse der Lebenszusammenhänge und der Kontextfaktoren bewehrt. Diese Analyse kann als Ausgangpunkt für eine gemeinsame Planung des Rehabilitationsprozesses genutzt werden. Für die wirksame Realisierung eines solchen Prozesses, sind die Planungen personen- und zielorientiert durchzuführen und die Maßnahmen alltagsnah mit einem interdisziplinären Team umzusetzen sowie psychotherapeutische Angebote mit einzubeziehen.
Ausblick
Im weiteren Forschungsverlauf würde auf Basis des erarbeiteten Fachwissens, die Erstellung eines Forschungsdesign folgen. Um die Fragestellung zu beantworten, ob eine Rehabilitation in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen realisiert werden kann, müssten die Konzepte und Strukturen der Werkstatt evaluiert werden. Für diese Evaluation würde es sich anbieten, einen Kriterienkatalog aus diesem Forschungsstand zu erarbeiten und damit die Gegebenheiten der Werkstatt zu überprüfen. Mit dem Ergebnis könnte dann entweder ein zu den Strukturen passendes Konzept ausgewählt und umgesetzt werden oder die vorhandenen Strukturen so angepasst werden, dass eine Rehabilitation ermöglicht oder verbessert werden kann.
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Einleitung: Sozialpolitik im Spiegel der Sozialen Arbeit – Lebenslagen erkennen, Teilhabe ermöglichen, Gerechtigkeit gestalten
Die Soziale Arbeit ist eine Profession, die sich an den Grundwerten von Menschenwürde, sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe orientiert. Sie agiert im Spannungsfeld zwischen individuellen Lebenswelten und gesellschaftlichen Strukturen, zwischen biografischer Vielfalt und sozialpolitischer Rahmung. In diesem Spannungsfeld übernimmt die Soziale Arbeit eine doppelte Rolle: Sie begleitet Menschen in herausfordernden Lebenslagen – und wirkt zugleich kritisch-reflexiv auf die politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen ein, die diese Lebenslagen prägen.
Sozialpolitik ist dabei ein zentrales Handlungs- und Bezugsfeld der Sozialen Arbeit. Sie ist nicht neutral, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse, normativer Vorstellungen und wirtschaftlicher Prioritäten. Ob Familien‑, Bildungs‑, Gesundheits‑, Migrations‑, Jugend- oder Alterspolitik – in all diesen Bereichen entscheidet sich, wie eine Gesellschaft mit den Bedürfnissen, Rechten und Potenzialen ihrer Mitglieder umgeht. Die Soziale Arbeit analysiert diese Politikfelder nicht nur aus fachlicher Perspektive, sondern bewertet sie auch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf soziale Ungleichheit, Teilhabegerechtigkeit und demokratische Entwicklung.
In der heutigen Gesellschaft zeigen sich tiefgreifende Transformationen: die Ökonomisierung sozialer Lebensbereiche, die Entgrenzung von Arbeit und Bildung, die Individualisierung sozialer Risiken und die Pluralisierung von Lebensformen. Diese Entwicklungen stellen nicht nur die Betroffenen vor neue Bewältigungsanforderungen, sondern auch die Soziale Arbeit vor die Herausforderung, ihre Praxis kontinuierlich an veränderte Bedingungen anzupassen – ohne ihre ethischen Grundlagen aus dem Blick zu verlieren.
Die folgenden Beiträge nehmen zentrale sozialpolitische Felder in den Blick und analysieren sie aus der Perspektive der Sozialen Arbeit. Sie zeigen, wie sich politische Steuerungslogiken, gesellschaftliche Erwartungen und soziale Realitäten gegenseitig beeinflussen – und welche Rolle die Soziale Arbeit dabei spielt, Lebenslagen zu verstehen, Handlungsspielräume zu erweitern und soziale Gerechtigkeit aktiv mitzugestalten.
Sozialpolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit: Zwischen struktureller Rahmung und individueller Befähigung
Die Soziale Arbeit agiert im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Struktur und individueller Lebensgestaltung. Ihre Perspektive auf Sozialpolitik ist geprägt von der Auseinandersetzung mit Lebenslagen, den Bedingungen der Hilfeerbringung und dem Ziel, Menschen zur selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Der sozialwissenschaftliche Rahmen hierfür ist dynamisch – beeinflusst durch Entwicklungen wie Globalisierung, Wissensgesellschaft und die Ökonomisierung sozialer Prozesse.
Lebenslageorientierung – der Blick von Strukturen auf Menschen
Im Zentrum sozialarbeiterischen Handelns steht die Lebenslage von Menschen – verstanden als Gesamtheit der materiellen, sozialen, kulturellen und politischen Bedingungen, unter denen Individuen ihr Leben führen. Die Lebenslageperspektive betont, dass individuelle Problemlagen nicht isoliert, sondern als Ausdruck struktureller Ungleichheiten verstanden werden müssen. Armut, soziale Ausgrenzung oder mangelnde Teilhabe sind nicht nur persönliche Herausforderungen, sondern Spiegel gesellschaftlicher Verhältnisse. Sozialpolitik, die diesen Zusammenhang verkennt, läuft Gefahr, Hilfe zu individualisieren und strukturelle Ursachen zu vernachlässigen.
Bewältigungslagen – soziostrukturelle Bedingungen der Hilfe
Hilfebedürftigkeit entsteht häufig im Kontext komplexer soziostruktureller Bedingungen. Die Bewältigungslagen von Adressat*innen Sozialer Arbeit sind nicht nur durch subjektive Handlungsfähigkeit bestimmt, sondern auch durch gesellschaftliche Barrieren, institutionelle Ausschlüsse und politische Rahmenbedingungen. Die Soziale Arbeit erkennt diese strukturellen Bedingtheit an und fordert eine Sozialpolitik, die Unterstützungsleistungen nicht als Gnade, sondern als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe begreift.
Capability-Ansatz – individuelle Befähigung und soziale Gerechtigkeit
Ein zentrales Referenzmodell der Sozialen Arbeit im sozialpolitischen Kontext ist das Capability-Konzept von Amartya Sen und Martha Nussbaum. Es verschiebt den Fokus von der Versorgung mit Ressourcen hin zur realen Möglichkeit, diese in ein gutes Leben zu transformieren. Sozialpolitik soll demnach nicht nur Armut lindern, sondern Menschen befähigen, ihre eigenen Lebensentwürfe zu verwirklichen. Die Soziale Arbeit unterstützt diesen Prozess durch Empowerment, Ressourcenaktivierung und sozialraumorientierte Ansätze.
Wissensgesellschaft und Ressourcenorientierung
In der heutigen Wissensgesellschaft gewinnen Bildungs- und Qualifikationsprozesse zentrale Bedeutung für gesellschaftliche Teilhabe. Sozialpolitik, die diesem Wandel gerecht werden will, muss Bildungszugänge sichern, lebenslanges Lernen fördern und soziale Ungleichheiten in der Verteilung von Humankapital abbauen. Die Soziale Arbeit begleitet Individuen in Bildungsprozessen, erkennt aber auch, dass Ressourcen nicht gleich verteilt sind und soziale Herkunft nach wie vor entscheidend über Chancen und Teilhabe mitbestimmt.
Ökonomisierung und Entgrenzung – Herausforderungen globaler Entwicklungen
Die fortschreitende Ökonomisierung sozialer Lebensbereiche stellt die Soziale Arbeit vor neue Herausforderungen. Die Logik von Effizienz, Konkurrenz und Nutzenmaximierung durchdringt zunehmend auch das soziale Feld. Gleichzeitig verschieben sich sozialpolitische Verantwortlichkeiten durch Prozesse der Entgrenzung und Globalisierung: Migration, transnationale Lebensverhältnisse und internationale Ungleichheit fordern nationale Sozialpolitiken heraus und verlangen transnationale Solidarität. Die Soziale Arbeit plädiert für eine Politik, die soziale Grundrechte global denkt und das Menschenrecht auf soziale Sicherheit unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus anerkennt.
Fazit: Soziale Arbeit als sozialpolitische Akteurin
Sozialpolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit ist mehr als die Gestaltung von Hilfesystemen – sie ist ein Ausdruck von Gesellschaftsgestaltung im Sinne sozialer Gerechtigkeit. Sie verlangt die Anerkennung struktureller Bedingtheit individueller Lebenslagen, fördert die individuelle Befähigung zur Teilhabe und setzt sich kritisch mit den Folgen gesellschaftlicher Transformationen auseinander. Die Soziale Arbeit bringt in diese Debatte ihre professionsethischen Grundsätze, ihren Praxisbezug und ihre Nähe zu den Lebenswelten der Menschen ein – und ist damit unverzichtbare Mitgestalterin einer demokratischen, solidarischen und inklusiven Sozialpolitik.
Geschlechter- und Gleichstellungspolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit – Zwischen Anerkennung, Ambivalenz und struktureller Verfestigung
Die Soziale Arbeit versteht sich als menschenrechtsorientierte Profession, deren Handeln stets auch im Licht gesellschaftlicher Machtverhältnisse und Ungleichheitsstrukturen steht. Geschlechter- und Gleichstellungspolitik ist daher ein zentrales Handlungsfeld der Sozialen Arbeit, da sie unmittelbar mit Fragen sozialer Gerechtigkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung verknüpft ist. Der Blick auf feministische Bewegungen, die Transformationen des Sozialstaats und die Ambivalenzen postfeministischer Entwicklungen offenbart eine komplexe Gemengelage, die sozialarbeiterisches Handeln herausfordert – und Orientierung verlangt.
Feministische Impulse und der Sozialstaat: Anspruch, Zumutbarkeit und Ermessensspielräume
Die Erfolge der feministischen Bewegungen der 1970er und 1980er Jahre führten zu einem tiefgreifenden Wandel in der Wahrnehmung von Geschlechterverhältnissen. Feminismus wurde zunehmend akademisiert und in staatliche Strukturen integriert – ein Prozess, der mit dem Begriff des Staatsfeminismus beschrieben wird. Gleichstellungspolitik wurde Teil der sozialstaatlichen Regulationslogik, mit der Folge, dass viele Forderungen in rechtlich abgesicherte Ansprüche überführt wurden. Diese Formalisierung führte jedoch nicht automatisch zu realer Gleichstellung: In informellen Ermessensspielräumen bestehen weiterhin strukturelle Zumutbarkeiten, die Frauen in Formen passiver Unterordnung halten. Hier wird deutlich: Gleichstellung als Gesetzgebung ersetzt nicht die aktive Auseinandersetzung mit struktureller Diskriminierung.
Postfeministische Resultate und neue Herausforderungen
Die postfeministische Ära ist gekennzeichnet durch eine sozialstaatliche Modernisierung, in der das „Frausein“ zunehmend biografisiert wird. Der feministische Diskurs wird durch Globalisierungsprozesse überlagert, die eine Tendenz zur sozialen Entbettung befördern. Gesellschaftliche Strukturen orientieren sich weiterhin an einem männlich geprägten Prinzip von Externalisierung und Abspaltung – insbesondere in der Ökonomie, wo Rationalisierung, Flexibilisierung und das Ideal des entgrenzten „verfügbaren Subjekts“ dominieren. Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer Feminisierung prekärer Erwerbsarbeit, sondern auch zu einer neuen Belastung: Frauen tragen weiterhin die Hauptverantwortung für Sorgearbeit und erleben eine zunehmende Doppelbelastung.
Die Männerfrage – Zwischen Erosion und Restrukturierung männlicher Macht
Parallel zur Veränderung weiblicher Lebensrealitäten gerät auch das männliche Rollenbild unter Druck. Die klassische männliche Dominanz verliert an Deutungsmacht, wird jedoch nicht aufgelöst, sondern in widersprüchliche Formen überführt. Das Normalarbeitsverhältnis – lange Zeit Ausdruck männlicher Erwerbsidentität – erodiert. Gleichzeitig bleibt das Prinzip der Verfügbarkeit und ökonomischen Funktionalität zentral. Die Fassade männlicher Macht bröckelt, doch neue geschlechtergerechte Arrangements entstehen nur zögerlich. Auch die Soziale Arbeit muss sich stärker mit Fragen von Männlichkeit, Verletzlichkeit und der Neudefinition von Geschlechterrollen auseinandersetzen.
Gender Mainstreaming und Diversität – politische Strategien mit ambivalenter Wirkung
Das Konzept des Gender Mainstreaming zielte ursprünglich auf die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter in politischen Entscheidungsprozessen. In seiner Umsetzung entwickelte es sich jedoch oft zu einer administrativen Steuerungslogik mit technokratischem Charakter. Die geschlechterpolitische Perspektive wird in den Hintergrund gedrängt, Diversität wird zur Humanressource im Kontext neoliberaler Effizienz- und Verwertungslogiken. Statt eines gesellschaftlichen Diskurses über Geschlechtergerechtigkeit findet eine Befriedung potenzieller Störungen statt – ohne tatsächlichen Wandel in Arbeits- oder Sorgeverhältnissen.
Implikationen für die Soziale Arbeit
Die Soziale Arbeit steht im Zentrum dieser gesellschaftlichen Entwicklungen: Sie begegnet alltäglich den Auswirkungen ungleicher Geschlechterverhältnisse – sei es in der Familienhilfe, der Jugendhilfe, der Arbeit mit wohnungslosen Frauen oder in geschlechtsspezifischen Gewaltkontexten. Dabei erkennt sie sowohl strukturelle Benachteiligungen als auch individuelle Bewältigungsstrategien. Sie ist gefordert, Geschlechterpolitik nicht nur als Querschnittsthema zu behandeln, sondern aktiv in ihre professionelle Haltung und Praxis zu integrieren – zum Beispiel durch gendersensible Beratung, Empowerment-Ansätze und die kritische Reflexion eigener Rollenbilder.
Fazit: Gleichstellung als sozialpolitischer Auftrag
Eine emanzipatorische Geschlechter- und Gleichstellungspolitik im Sinne der Sozialen Arbeit muss mehr leisten als administratives Gender Mainstreaming. Sie muss gesellschaftliche Verhältnisse analysieren, Benachteiligungen sichtbar machen und Räume für selbstbestimmtes Handeln eröffnen. In einer globalisierten, ökonomisierten Welt ist dies eine zunehmend anspruchsvolle Aufgabe – aber auch ein unverzichtbarer Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.
Familienpolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit: Zwischen Anerkennung, Instrumentalisierung und struktureller Überforderung
Familienpolitik ist ein zentrales Feld gesellschaftlicher Gestaltung, das tiefgreifende Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit, Geschlechterverhältnisse und Generationengerechtigkeit hat. Die Soziale Arbeit begegnet täglich den Folgen familienpolitischer Weichenstellungen – sei es in der Unterstützung von Alleinerziehenden, der Arbeit mit benachteiligten Familien oder in der Beratung zu Vereinbarkeitsfragen. Aus ihrer Perspektive offenbaren sich in der Familienpolitik grundlegende Spannungsfelder zwischen normativen Leitbildern, ökonomischen Funktionszuschreibungen und realen Lebensverhältnissen.
Funktion der Familienpolitik: Stabilisierung durch Überforderung
Ziel der Familienpolitik ist traditionell die Stabilisierung der familialen Funktion – insbesondere als Ort der Reproduktion, Sozialisation und intergenerationellen Fürsorge. Doch diese Funktion gerät zunehmend unter Druck. Die moderne Arbeitsgesellschaft verlangt nach mobilen, flexiblen und „fungiblen“ Lebensformen, während familiäre Arrangements nach wie vor an klassische Rollenmuster geknüpft sind. Männer und Frauen werden dabei strukturell in widersprüchliche Rollen gedrängt: Männer als unbegrenzt verfügbare Erwerbspersonen, Frauen als zuständige Sorgearbeiterinnen. Dieser Widerspruch zwischen ökonomischer Funktionalität und familialer Realität bleibt ein ungelöstes Dilemma.
Leistung und Last: Familienpolitischer Fokus auf Ungleichverteilung
Familienpolitik adressiert zunehmend die geschlechterspezifische Ungleichverteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit sowie die ungleiche Belastung zwischen Haushalten mit und ohne Kinder. Die Mittel reichen von direkten Transferleistungen über steuermindernde Freibeträge bis hin zu rentenrechtlichen Anrechnungen. Doch diese Maßnahmen bleiben ambivalent: Einerseits anerkennen sie Familienleistungen, andererseits reproduzieren sie strukturelle Ungleichheiten, etwa durch Begünstigung bestimmter Familienformen oder ökonomischer Milieus.
Familie als Zukunftsressource – und Ort sozialer Spaltung
Kinder werden politisch zunehmend als Leistung zur Sicherung gesellschaftlicher Zukunftsfähigkeit verstanden. Diese Perspektive verschiebt die Verantwortung für demografische und soziale Entwicklungen auf die Familien selbst. Die Möglichkeit, Kindererziehung in rentenpolitischen Modellen zu berücksichtigen, ist Ausdruck dieser ökonomischen Externalisierung. Zugleich droht eine gesellschaftliche Spaltung zwischen traditionellen Familienformen, kinderlosen Doppelverdienenden und pluralen Lebensmodellen. Eine sozial gerechte Familienpolitik muss hier gegensteuern, statt diese Unterschiede zu vertiefen.
Vereinbarkeitspolitik – von der Ausgleichslogik zur Anerkennung?
Die sogenannte Vereinbarkeitspolitik will mehr sein als ein klassischer Lasten- und Leistungsausgleich: Sie strebt gesellschaftliche Anerkennung der Sorgearbeit an. In der Realität jedoch bleibt diese Politik oft an neoliberale Mobilitätsanforderungen gekoppelt. Das traditionelle Dreiphasenmodell weiblicher Erwerbsbiografien (Ausbildung – Erwerbsunterbrechung – Wiedereinstieg) weicht einer durchökonomisierten Logik permanenter Verfügbarkeit. Die Überforderung der familiären Unterstützungsleistung wird dabei häufig übersehen, ebenso wie die zunehmende Instrumentalisierung von Familie zur Kompensation staatlicher Versorgungsdefizite.
Männer, Milieus und die verdrängte Bedürftigkeit
Der Zusammenhang zwischen Geschlechterverhältnissen und sozialen Milieus wird in der Familienpolitik oft ausgeblendet. Die Voraussetzung einer funktionierenden Ökonomie bleibt weiterhin die unbegrenzte Verfügbarkeit des Mannes. Männliche Bedürftigkeit – sei sie emotional, sozial oder existenziell – wird kaum thematisiert. Sie wird ökonomisch ausgeblendet, während Männer zugleich unter einem Externalisierungsdruck stehen, der jede Form von Stillstand oder Rückzug als Schwäche wertet. Auch hier ist die Soziale Arbeit gefordert, neue narrative Räume für geschlechtergerechte Identitätskonstruktionen zu schaffen.
Ökonomisierung und funktionale Familiensicht
Familienpolitik folgt zunehmend einem ökonomischen Paradigma: Familie wird als bildungs- und beschäftigungspolitische Ressource verstanden. Konflikte, etwa im schulischen Kontext oder bei der Integration von Betreuung und Beruf, werden entpolitisiert und an die Familien delegiert – meist an die Mütter. Das Bild der „Familienmanagerin“ wird zum Symbol eines neuen Mutterideals, das Effizienz, Multitasking und Selbstoptimierung verkörpert. Diese Fassade verdeckt jedoch die Realität vieler Frauen, insbesondere in sozial benachteiligten Milieus, die unter prekären Bedingungen Familie und Existenzsicherung leisten müssen.
Implikationen für die Soziale Arbeit
Die Soziale Arbeit begegnet der Familie nicht als normative Institution, sondern als vielfältige Lebensform in ihren sozialen, ökonomischen und emotionalen Realitäten. Sie erkennt strukturelle Überforderungen, begleitet beim Zugang zu Leistungen, vermittelt in Unterstützungsnetzwerke und reflektiert geschlechterbezogene Zuschreibungen kritisch. In einer Familienpolitik, die zunehmend von wirtschaftlicher Rationalität geprägt ist, bleibt die Soziale Arbeit eine wichtige Stimme für soziale Ausgewogenheit, Gerechtigkeit und Anerkennung familialer Leistungen jenseits ökonomischer Verwertbarkeit.
Fazit: Familienpolitik zwischen Anerkennung und Zumutung
Familienpolitik muss sich entscheiden: Will sie Familie als resiliente Ressource im Dienst gesellschaftlicher Stabilität oder als zu unterstützende Lebensform in ihrer Pluralität ernst nehmen? Die Soziale Arbeit steht auf der Seite der Menschen – sie fordert eine Familienpolitik, die nicht instrumentell, sondern solidarisch denkt, die nicht strukturell überfordert, sondern befähigt, und die nicht stillschweigend Ungleichheiten verfestigt, sondern ihnen mutig entgegenwirkt.
Gesundheitspolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit – Zwischen Ökonomisierung, Lebenswelt und sozialer Gerechtigkeit
Gesundheit ist nicht nur ein individuelles Gut, sondern ein kollektives Gut mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Gesundheitspolitik ist daher ein zentraler Bestandteil der Sozialpolitik. Aus Sicht der Sozialen Arbeit geht es jedoch nicht nur um die Abwesenheit von Krankheit oder um den Zugang zu medizinischer Versorgung – vielmehr rückt die Frage nach den sozialen Bedingungen von Gesundheit in den Vordergrund. Die Soziale Arbeit fordert, Gesundheit nicht lediglich funktional im Kontext von Erwerbsfähigkeit zu denken, sondern sie im Sinne sozialer Teilhabe und Lebensqualität umfassend zu begreifen.
Arbeitsmarktpolitische Wurzeln – Gesundheit als Voraussetzung von Leistungsfähigkeit
Die Wurzeln moderner Gesundheitspolitik liegen im arbeitsmarktzentrierten Wohlfahrtsstaat des industrialisierten Kapitalismus: Gesundheit wurde primär als Fähigkeit zur Erwerbsarbeit verstanden. Dieses Verständnis prägte lange Zeit die gesundheitspolitische Zielsetzung – die Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit als zentrales gesellschaftliches Ziel. Erst durch die Impulse der WHO kam es zu einer Erweiterung des Gesundheitsbegriffs, der heute auch psychisches, soziales und emotionales Wohlbefinden einbezieht.
Soziale Gesundheit und Prävention – jenseits des Pathologiemodells
Der Begriff der sozialen Gesundheit erweitert die Perspektive auf gesellschaftliche Bedingungen des Gesundseins: Wohnverhältnisse, Erwerbsbedingungen, Bildung, soziale Beziehungen und Lebenssicherheit sind zentrale Einflussfaktoren. Gesundheitspolitik wird damit zum Feld sozialer Gerechtigkeit. Insbesondere präventive Ansätze gewinnen an Bedeutung – nicht im Sinne von Kontrolle oder Selbstoptimierung, sondern als Ermöglichung gelingender Lebensführung. Die Soziale Arbeit orientiert sich hierbei am salutogenetischen Paradigma: Nicht die Vermeidung von Krankheit steht im Zentrum, sondern die Frage, wie Gesundheit unter widrigen Bedingungen erhalten und gestärkt werden kann.
Ökonomisierung und Selbstverantwortung – Gesundheit im Spannungsfeld neoliberaler Politik
Die zunehmende Ökonomisierung des Gesundheitswesens hat weitreichende Folgen: Gesundheit wird zur Ware, der Mensch zur Arbeitskraft und zum Konsumsubjekt zugleich. Der neoliberale Staat propagiert Selbstverantwortung – Gesundheit wird individualisiert und entpolitisiert. Wer krank wird, gerät schnell unter Legitimationsdruck. Die Logik: Wer scheitert, hat zu wenig in seinen Körper investiert. Der Körper wird zum Projekt, zum Träger gesellschaftlicher Ideologie. Diese Entwicklung ist mit erheblichen psychosozialen Risiken verbunden, die sich in stressbedingten Erkrankungen, Depressionen, Angststörungen oder somatischen Beschwerden zeigen – zentrale Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit.
Gesundheit als Spiegel sozialer Ungleichhei
Soziale Ungleichheit schlägt sich in der Gesundheit nieder. Studien belegen eine starke Korrelation zwischen Bildungsgrad, sozialem Status und Gesundheitschancen. Menschen in prekären Lebenslagen leben kürzer, sind häufiger chronisch krank und haben geringeren Zugang zu gesundheitlicher Versorgung. Diese strukturelle Benachteiligung ist Ausdruck sozialer Ungleichverteilung – und zugleich eine Legitimation für die Soziale Arbeit, sich verstärkt in gesundheitspolitische Diskurse einzubringen.
Soziale Arbeit als Akteurin psychosozialer Gesundheit
Die Soziale Arbeit begegnet tagtäglich den Folgen psychosozialer und psychosomatischer Belastungen. Ihre besondere Perspektive ist eine integrative: Sie verbindet kollektive Strukturen mit individuellen Bewältigungslagen, Lebensverhältnisse mit subjektivem Erleben. Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit setzt dort an, wo medizinische Systeme oft an ihre Grenzen stoßen: bei Armut, Ausgrenzung, Gewalt, Migration, chronischer Überforderung oder fehlender Selbstwirksamkeit. Ihre Aufgabe ist es, lebensweltorientierte, ressourcenaktivierende und befähigungsfördernde Zugänge zu schaffen – und dabei strukturelle Zusammenhänge sichtbar zu machen.
Gesundheitspolitik zwischen Lebenszentrierung und Disziplinierung
Die Soziale Arbeit tritt für eine Abkehr von der Erwerbszentrierung zugunsten einer lebenszentrierten Gesundheitspolitik ein. Dies bedeutet nicht nur einen Perspektivwechsel, sondern auch eine Umverteilung von Verantwortung: Gesundheit darf nicht zur alleinigen Aufgabe des Individuums werden. Die Erhaltung von Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sozialstaatliche Verantwortung, öffentliche Investitionen und strukturelle Unterstützung verlangt. Gleichwohl muss die Soziale Arbeit wachsam bleiben gegenüber einer disziplinierenden Gesundheitspolitik, die Körper normiert, abweichendes Verhalten sanktioniert und psychosoziale Probleme als „Wachstumsstörungen“ etikettiert.
Gesundheit als Medium der Vergesellschaftung – neue Herausforderungen
Gesundheit ist längst zu einem gesellschaftlichen Ordnungsmittel geworden: Wer gesund ist, gilt als leistungsfähig, autonom, steuerbar. Wer krank ist, muss sich rechtfertigen. Die Soziale Arbeit muss sich diesem Trend entgegenstellen und dafür eintreten, dass Gesundheit nicht zur Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe wird, sondern ein Recht für alle bleibt – unabhängig von ökonomischer Verwertbarkeit. Gesundheitspolitik braucht einen neuen solidarischen Rahmen, in dem soziale Bedingungen, ökonomische Voraussetzungen und menschliche Lebenslagen in den Mittelpunkt rücken.
Fazit: Gesundheitspolitik als sozialpolitische Querschnittsaufgabe
Aus Sicht der Sozialen Arbeit ist Gesundheitspolitik untrennbar mit Fragen sozialer Gerechtigkeit verbunden. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik muss den Zusammenhang von Lebenslagen, Ressourcen und Gesundheitschancen anerkennen und gezielt ausgleichen. Die Soziale Arbeit bringt in diesen Diskurs ihre professionelle Kompetenz im Umgang mit psychosozialen Problemlagen, ihre Nähe zu benachteiligten Lebenswelten und ihre Orientierung an Menschenrechten ein – als unverzichtbare Mitgestalterin einer inklusiven, präventiven und solidarischen Gesundheitspolitik.
Bildungspolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit – Zwischen gesellschaftlicher Teilhabe und marktförmiger Verwertung
Bildung ist weit mehr als eine individuelle Ressource oder Qualifikation für den Arbeitsmarkt. Aus der Perspektive der Sozialen Arbeit ist Bildung ein zentrales Menschenrecht und eine soziale Praxis, die gesellschaftliche Teilhabe, kritische Urteilsfähigkeit und persönliche Entwicklung ermöglichen soll. Dennoch zeigt sich, dass Bildungspolitik zunehmend im Zeichen ökonomischer Verwertbarkeit steht – mit tiefgreifenden Folgen für gesellschaftliche Gerechtigkeit und die Ausgestaltung pädagogischer Institutionen.
Von Bildung zu Ausbildung – Die Ökonomisierung des Bildungsbegriffs
Die politische Steuerung des Bildungswesens, insbesondere der öffentlichen Erziehungsinstitutionen, folgt zunehmend einer arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Logik. Unter dem Druck des internationalen Standortwettbewerbs wird Bildung vorrangig als Mittel zur Sicherung von Beschäftigungsfähigkeit verstanden. Die enge Verknüpfung von Bildung und verwertungsorientierter Ausbildung führt dazu, dass Bildung nicht mehr als Erweiterung individueller und gesellschaftlicher Möglichkeiten gedacht wird, sondern als Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Der Mensch wird dabei zum Träger marktfähiger Kompetenzen reduziert.
Soziale Bildungskritik – Segregation, Verdrängung und Ungleichheit
Diese Ökonomisierung hat nicht nur bildungstheoretische Konsequenzen, sondern auch sozialpolitische. So führt die Verwertungslogik zu Segregations- und Verdrängungseffekten, wie sie von der sozialen Bildungskritik herausgearbeitet wurden: Menschen, die nicht in die marktförmige Bildungslogik passen – darunter besonders Frauen, ethnische Minderheiten, gering qualifizierte und ältere Personen – werden strukturell benachteiligt. Bildung reproduziert damit bestehende Ungleichheiten, anstatt sie auszugleichen.
Historischer Wandel des Humankapitalbegriffs – Von Mitbestimmung zu Marktverwertung
Während in den 1970er Jahren Bildung noch in enger Verbindung zu gesellschaftlicher Mitbestimmung, Emanzipation und der Ausbildung eines kritischen Bewusstseins stand, hat sich der Humankapitalbegriff heute fundamental gewandelt. Bildung dient weniger der politischen Teilhabe oder Persönlichkeitsentwicklung, sondern wird zur Ressource, die es zu verwalten, zu optimieren und marktgerecht einzusetzen gilt. Der Mensch wird zum Anbieter seines eigenen „biografisch erworbenen Humanvermögens“, das permanent aktualisiert und ökonomisch verwertbar gehalten werden muss.
Bildung in der Wissensgesellschaft – Selbstverantwortung und Bewältigungsdruck
Die sogenannte Wissensgesellschaft bringt mit ihrer Orientierung an lebenslangem Lernen und Selbststeuerung eine neue Form des biografischen Drucks mit sich: Bildung wird zur dauerhaften Aufgabe individueller Lebensbewältigung. Wer scheitert, gilt als unzureichend anpassungsfähig – eine Vorstellung, die insbesondere für sozial benachteiligte Menschen fatale Folgen hat. Kompetenzdiskurse verstärken diesen Druck: Kompetenz wird als zentrales Maß sozialer und ökonomischer Verwertbarkeit begriffen, ohne die strukturellen Voraussetzungen dieser Entwicklung ausreichend zu reflektieren.
Soziale Arbeit im Spannungsfeld von Bildungsauftrag und Verwertungslogik
Für die Soziale Arbeit ergibt sich aus dieser Entwicklung ein Orientierungsproblem: Einerseits arbeitet sie auf Basis eines sozialstaatlich fundierten Bildungsbegriffs, der den Menschen in seiner Würde, Entwicklung und Teilhabe fördert. Andererseits gerät sie zunehmend unter den Einfluss einer Bildungspolitik, die nach Effizienz, Output und Verwertbarkeit fragt. Ihre Aufgabe ist es daher, Räume zu reklamieren, in denen Bildung nicht ökonomisch funktionalisiert, sondern als Teil gesellschaftlicher Entwicklung gedacht wird.
Regionalisierung und Bildungslandschaften – Chancen für lebensweltorientierte Zugänge
In der Kommunalpolitik und insbesondere durch den Aufbau sogenannter Bildungslandschaften entstehen neue Chancen, Bildung sozial einzubetten. Kommunal gesteuerte Netzwerke verbinden formale und informelle Lernorte und schaffen Schnittstellen zwischen Schule, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendarbeit sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren. Besonders in der Kinder- und Jugendarbeit kann die Soziale Arbeit hier Brückenfunktionen übernehmen: Sie schafft niederschwellige Zugänge, fördert Bildungsprozesse in Alltagssituationen und kompensiert strukturelle Bildungsbenachteiligung.
Bildungspolitik als sozialpolitische Verantwortung
Eine emanzipatorische Bildungspolitik aus Sicht der Sozialen Arbeit muss sich gegen die bloße Verwertbarkeit von Bildung stellen. Sie muss Bildung als Mittel gesellschaftlicher Integration und demokratischer Teilhabe denken – besonders für jene, die durch ökonomische Prozesse an den Rand gedrängt werden. Die Soziale Arbeit fordert damit einen Paradigmenwechsel: von der marktorientierten Humankapitalbildung hin zu einer sozialstaatlich verankerten Bildungsgerechtigkeit.
Fazit: Bildung als Ort sozialer Auseinandersetzung und Entwicklung
Bildungspolitik ist mehr als Schulpolitik – sie ist ein zentrales Feld der Sozialpolitik. Aus Sicht der Sozialen Arbeit geht es darum, Bildungsräume zu schaffen, die Teilhabe ermöglichen, Ungleichheiten abbauen und Menschen nicht auf ihre ökonomische Verwertbarkeit reduzieren. Bildung muss wieder als gesellschaftlicher Möglichkeitsraum begriffen werden – nicht als disziplinierende Ressource im Dienste des Marktes. Die Soziale Arbeit bringt hierfür ihre Expertise, ihre Nähe zu den Lebenswelten und ihre ethische Orientierung an Menschenwürde und sozialer Gerechtigkeit ein.
Jugendpolitik als Bewältigungspolitik – Eine sozialpolitische Einordnung aus Sicht der Sozialen Arbeit
Die Jugendpolitik steht heute im Spannungsfeld zwischen normativen Erwartungen, strukturellen Anforderungen und den realen Lebenslagen junger Menschen. Aus der Perspektive der Sozialen Arbeit ist Jugendpolitik nicht nur ein administratives Handlungsfeld, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit einer Lebensphase, die zunehmend von Entgrenzung, Unsicherheit und Bewältigungsdruck geprägt ist. Anstelle einer umfassenden Politik des Aufwachsens dominiert eine selektive, oft instrumentell ausgerichtete Maßnahmenpolitik, die das Potenzial der Jugend vernachlässigt und sie zugleich überfordert.
Kinder- und Jugendhilfe als segmentierte Maßnahmenpolitik
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bildet den rechtlichen Rahmen für Jugendpolitik. Es adressiert junge Menschen vor allem durch Maßnahmen sozialer Unterstützung – meist randgruppenbezogen, administrativ gesteuert und problemzentriert. Eine kohärente Jugendpolitik im Sinne einer Politik des Aufwachsens fehlt weitgehend. Vielmehr erfolgt Jugendpolitik fragmentiert über benachbarte Politikfelder wie Familienpolitik (mit eltern- und kinderpolitischem Fokus), Bildungspolitik (mit informellen Bildungszielen) und kommunale Sozialpolitik (mit punktuellen Maßnahmen).
Jugend als Moratorium – ein überholtes Leitbild
Das traditionelle Verständnis von Jugend als Moratorium – also als geschützter Zeitraum des „Nicht-mehr-Kind-Seins“ und „Noch-nicht-Erwachsenseins“ – erscheint angesichts aktueller Entwicklungen zunehmend unzureichend. Die Lebensphase Jugend ist heute durch eine Vielzahl sozialer Zumutungen und Unsicherheiten geprägt: Bildungskarrieren sind verlängert, Übergänge instabil, Arbeitsmärkte flexibilisiert. Während bestimmte Privilegien des Moratoriums (z. B. Spielraum zur Selbstfindung) erhalten bleiben, werden diese gleichzeitig selektiv gewährt – abhängig von Herkunft, Geschlecht, Bildung und sozialem Kapital.
Ökonomisierung statt Partizipation – Jugendpolitik als Verwertungsinstrument
Die zunehmende Orientierung an Beschäftigungsfähigkeit und Humankapital führt zu einer Instrumentalisierung der Jugend: Nicht mehr die Förderung demokratischer Teilhabe oder politischer Mitgestaltung steht im Fokus, sondern die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Jugendpolitik wird zur Anpassungspolitik. Die Entgrenzung der Jugend – räumlich (durch globale Medienvernetzung), zeitlich (durch das Ausdehnen der Jugendphase), sozial (durch fließende Übergänge) – kollidiert mit einem Politikverständnis, das junge Menschen als Ressource und nicht als aktive gesellschaftliche Subjekte begreift.
Bewältigung statt Gestaltung – Lebenslagenorientierung als politische Leerstelle
Die tatsächlichen Lebens- und Bewältigungsformen Jugendlicher entziehen sich vielfach dem politischen Diskurs. Anstatt Jugend als politische Gestaltungsphase ernst zu nehmen, werden Debatten häufig über Jugendkriminalität, Medienkonsum oder disziplinierende Prävention geführt. Dabei zeigt sich eine Zuspitzung biografischer Risiken: Jugendliche befinden sich in Übergangsfällen (z. B. zwischen Schule und Beruf), in Bildungsfallen (etwa durch fehlende Anschlussoptionen trotz Qualifikation), Männlichkeitsfallen (durch restriktive Rollenerwartungen), oder Medienfallen (durch Ambivalenz zwischen Teilhabe und Überforderung). Dies sind keine individuellen Defizite, sondern Ausdruck eines politisch-sozialen Strukturversagens.
Entgrenzte Jugend – hohe Flexibilitätsanforderungen bei unklarer Absicherung
Die Lebensphase Jugend erstreckt sich heute über ein weites Zeitfenster – von etwa 12 bis 27 Jahren. Sie ist geprägt durch unsichere Übergänge, offene Optionen und zugleich hohe Anforderungen an Selbststeuerung und Selbstverantwortung. Junge Menschen befinden sich in einer „Selbstständigkeitsfalle“: Sie sollen sich selbst organisieren, digitale Medien souverän nutzen, sich beruflich orientieren und sozial engagieren – und das bei unklaren Perspektiven, brüchigen Sicherheiten und wachsender Konkurrenz. Ein „geschütztes Moratorium“ existiert für viele Jugendliche nicht mehr.
Jugendpolitik als Bewältigungspolitik – ein sozialpolitischer Imperativ
Die Soziale Arbeit erkennt in dieser Gemengelage die Notwendigkeit, Jugendpolitik als Bewältigungspolitik zu denken: Es geht nicht nur darum, Möglichkeiten der Entfaltung zu eröffnen, sondern Jugendliche bei der Bearbeitung sozialer Zumutungen zu unterstützen. Eine jugendgerechte Sozialpolitik muss sich an den realen Herausforderungen junger Menschen orientieren – etwa der Vereinbarkeit von Bildung und Lebensführung, der Gestaltung sicherer Übergänge, der Förderung von Teilhaberechten und der Wahrnehmung politischer Potenziale.
Fokus auf soziale Teilhaberechte – jenseits von Generationendiskursen
Eine progressive Jugendpolitik darf sich nicht auf moralische Appelle oder Generationenrhetorik beschränken. Sie muss sozialrechtlich verbindliche Teilhaberechte für junge Menschen schaffen, die nicht an Verwertung, sondern an sozialer Gerechtigkeit orientiert sind. Die Perspektive der Sozialen Arbeit zielt darauf, biografische Brüche abzufedern, Räume für Erprobung zu schaffen, Handlungskompetenz zu fördern und strukturelle Ungleichheiten sichtbar zu machen. Dies ist besonders im Hinblick auf sozial benachteiligte Jugendliche essenziell, deren Chancen auf Teilhabe durch kumulative Exklusionsmechanismen eingeschränkt sind.
Fazit: Jugendpolitik zwischen Zumutung und Ermöglichung
Die Lebensphase Jugend ist heute zugleich von Verlusten und neuen Chancen geprägt. Sie ist politisch unterbelichtet, aber gesellschaftlich hoch beansprucht. Die Soziale Arbeit fordert daher eine Jugendpolitik, die nicht länger moralisierend oder defizitorientiert agiert, sondern sich an den realen Bewältigungslagen zwischen Erwartungen, Zumutungen und biografischer Offenheit orientiert. Es braucht eine Politik, die Jugendliche als Subjekte ernst nimmt, sie unterstützt, wo Strukturen versagen, und ihnen Räume zur Mitgestaltung gesellschaftlicher Zukunft eröffnet.
Sozialpolitik des Alters als Lebenslagenpolitik – Eine Perspektive der Sozialen Arbeit
Das Alter ist längst keine klar umrissene Lebensphase mehr, sondern ein komplexes gesellschaftliches Konstrukt, das in vielfacher Weise von sozialpolitischen, ökonomischen und kulturellen Faktoren beeinflusst wird. Die Soziale Arbeit sieht sich in der Aufgabe, die Lebenslagen älterer Menschen differenziert wahrzunehmen, soziale Teilhabe zu fördern und Ausgrenzung entgegenzuwirken. Die Perspektive auf Alter als Lebenslagenpolitik bedeutet, individuelle Biografien in ihren sozialen Bezügen zu verstehen und sozialpolitisch zu gestalten – jenseits defizitorientierter oder rein fürsorgebezogener Altersbilder.
Ökonomisierung und Biografisierung des Alters – ein kritischer Befund
Die gegenwärtige Alterspolitik ist stark durch ökonomische Logiken geprägt. Alter wird zunehmend ökonomisiert und biografisiert: Die gesellschaftliche Wahrnehmung älterer Menschen ist differenziert nach Kaufkraft, Konsumfähigkeit und physischer Leistungsfähigkeit. Wer als aktiv, gesund und konsumfreudig gilt, wird öffentlich sichtbar und anerkannt – wer nicht mithalten kann, läuft Gefahr, gesellschaftlich ausgeblendet zu werden. Das Alter wird so zur Zerstreuungszenerie, in der aktive Lebensführung oft mit wirtschaftlichem Potenzial gleichgesetzt wird. Diese Entwicklung erzeugt neue Selektionseffekte und verstärkt soziale Ungleichheiten im Alter.
Von der Fürsorge zur Teilhabe – Öffentliche Altenarbeit im Wandel
Die Soziale Arbeit setzt dem eine andere Perspektive entgegen: Sie begreift Alter nicht als Versorgungsproblem, sondern als Lebensphase mit sozialer, kultureller und politischer Teilhabemöglichkeit. Die öffentliche Altenarbeit verfolgt daher ein sozial-integratives Ziel: Ältere Menschen sollen nicht verwaltet oder separiert, sondern gesellschaftlich eingebunden werden – durch sozialräumlich integrierte Angebote, durch flexibel kombinierbare Hilfen der Altenhilfe und durch individuell abgestimmte Unterstützungsformen. Dies ermöglicht nicht nur mehr Selbstbestimmung, sondern auch die gesellschaftliche Aufwertung des Alters.
Eine sozialpolitische Perspektive auf das Alter, wie sie die Soziale Arbeit vertritt, zielt auf eine Lebenslagenpolitik, die sowohl biografische Verläufe als auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dies erfordert eine Abkehr vom traditionellen linearen Generationenverständnis, das Alter primär als Rückzugszeit nach Erwerbstätigkeit definiert. Stattdessen braucht es ein dynamisches Verständnis, in dem Alter Teil eines fortlaufenden gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses ist – mit individuellen, sozialen und politischen Potenzialen.
Alternde Gesellschaft – Gesellschaftsproblem oder sozialer Gestaltungsauftrag?
Die oft beschworene „alternde Gesellschaft“ wird meist als Problem für Sozialsysteme dargestellt. Die Perspektive der Sozialen Arbeit hingegen versteht Alter als Gesellschaftskategorie, nicht als reine Versorgungslast. Es geht um die soziale Integration des Alters in den gesellschaftlichen Entwicklungsprozess – durch Gestaltungsmöglichkeiten, kulturelle Teilhabe, politische Mitsprache und aktive Selbstorganisation. Die altersintegrierte Gesellschaft ist dabei das Gegenmodell zur alternden Gesellschaft: Eine Gesellschaft, die nicht nach Altersgruppen separiert, sondern altersübergreifende Teilhabe ermöglicht.
Der neue Generationenvertrag – Teilhabe statt Rückzug
Der Übergang in den Ruhestand muss nicht als Rückzug interpretiert werden, sondern kann im Sinne einer „Ruhetätigkeit“ neu gedacht werden – als eine Phase, in der Menschen ihre Erfahrungen einbringen, gesellschaftlich mitgestalten und neue Rollen entwickeln. Diese Neubewertung setzt eine sozialpolitische Absicherung voraus, die sowohl existenzielle Sicherheit (Mindestversorgung) als auch Gestaltungsfreiheit erlaubt. Der „neue Generationenvertrag“ ist also nicht nur eine ökonomische Umverteilungsfrage, sondern ein gesellschaftlicherIntegrationsvertrag, der solidarische Perspektiven für alle Generationen eröffnet.
Soziale Dienste als Ermöglichungsstruktur – Soziale Arbeit als Schlüsselakteurin
In dieser Neuverortung des Alters spielt die Soziale Arbeit eine zentrale Rolle: Sie bietet nicht nur Versorgung und Pflege, sondern schafft Zugänge, Räume und Gelegenheiten für soziale Teilhabe. Durch sozialräumliche Verankerung, aufsuchende Konzepte und lebensweltbezogene Unterstützung wird Alter nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil eines sozialen Netzwerks. Soziale Dienste werden zu Statusvorteilen, weil sie nicht nur kompensieren, sondern soziale Spielräume erweitern und Eigeninitiative fördern.
Fazit: Altern in Würde – Sozialpolitik als Ermöglichungspolitik
Die Sozialpolitik des Alters muss sich an der Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe, nicht an der Verwaltung von Defiziten orientieren. Die Soziale Arbeit bringt dabei ihre spezifische Kompetenz ein: Sie erkennt individuelle Lebenslagen, gestaltet soziale Räume und wirkt auf eine Gesellschaft hin, in der Alter nicht ausgrenzt, sondern integriert. Alterspolitik wird so zur Zukunftspolitik, in der soziale Gerechtigkeit, biografische Vielfalt und gesellschaftliche Solidarität miteinander verbunden werden.
Migrationspolitik aus der Perspektive der Sozialen Arbeit – Zwischen ökonomischer Instrumentalisierung und sozialer Teilhabe
Migration ist ein fester Bestandteil gesellschaftlicher Entwicklung – historisch, gegenwärtig und zukünftig. Deutschland ist längst ein faktisches Einwanderungsland. Doch die politische und gesellschaftliche Gestaltung dieses Umstands bleibt ambivalent. Die Soziale Arbeit nimmt Migrationspolitik nicht nur als Verwaltung von Zuwanderung wahr, sondern als sozialpolitisches Gestaltungsfeld mit grundlegender Bedeutung für Teilhabe, Gerechtigkeit und demokratische Integration. Dabei geht es nicht allein um ökonomische Verwertbarkeit, sondern um die Anerkennung von Migration als soziale Realität und Ressource.
Migration als Ressource – zwischen wirtschaftlichem Nutzen und sozialem Ausschluss
Migrationspolitik ist zunehmend vom ökonomischen Nutzen geprägt: Migration wird als Ressource für Wohlstandsproduktion im Aufnahmeland und zur Armutsbekämpfung im Herkunftsland betrachtet. In wirtschaftlichen Debatten dominiert der Begriff des Humankapitals – Migrant*innen erscheinen als Arbeitskräftepotenzial zur Sicherung des Wachstums. Diese Perspektive führt zu einer Objektivierung von Menschen: „Es sollten Arbeitskräfte geholt werden, es sind Menschen gekommen.“ (Böhnisch & Schröer, 2012)
Die Soziale Arbeit hält dagegen: Sie betont die individuelle Lebenslage, die Alltagsbewältigung, das Streben nach Selbstbestimmung, nach sozialer Anerkennung und gleichberechtigter politischer Teilhabe – als zentrale Ziele einer integrativen Migrationspolitik.
Transnationale Perspektiven – Abkehr vom binären Denken
Die Realität vieler Migrant*innen ist transnational geprägt: Sie leben, arbeiten, kommunizieren und gestalten ihre Biografien in mehreren sozialen Räumen gleichzeitig. Migration ist heute weniger ein einmaliger Übergang, sondern ein dynamischer Prozess zwischen verschiedenen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Kontexten. Die bisherige Politik hingegen folgt meist einem nationalstaatlichen Integrationsparadigma, das Menschen entweder als „integriert“ oder „nicht integriert“ klassifiziert.
Die Soziale Arbeit fordert hier ein Umdenken: Von der binären zur transnationalen Perspektive, von der Kontrolle zur Ermöglichung, von der Objektivierung zur Anerkennung. Migration ist nicht nur ein Ausnahmezustand, sondern ein Normalfall sozialer Realität – und muss als solcher sozialpolitisch gestaltet werden.
Gespaltene Migrationspolitik – zwischen Abschottung und Öffnung
Die gegenwärtige Migrationspolitik ist gespalten: Einerseits gibt es selektive Öffnungen für qualifizierte Arbeitsmigration – andererseits massive Restriktionen bei sozialen Rechten, Teilhabe und Aufenthaltsmöglichkeiten. Diese Politik schafft Ungleichheiten: Viele Migrant*innen werden zu „abstract workers“, reduziert auf ihre ökonomische Funktion, ohne echte Entwicklungsperspektiven oder politische Gestaltungsräume.
Die Soziale Arbeit kritisiert diese Verengung auf den Nutzen und stellt den Menschen in seiner sozialen Ganzheit in den Mittelpunkt. Sie versteht Migration nicht als Problem, sondern als Herausforderung und Chance, gesellschaftliche Vielfalt, Solidarität und demokratische Entwicklung neu zu denken.
Verwehrungszusammenhänge – Ausschluss und fehlende Anerkennung
Zentrale Erfahrungen vieler Migrantinnen bestehen in einem Verwehrungszusammenhang: Soziale Ausschlüsse durch rechtliche Restriktionen, institutionelle Hürden oder diskriminierende Praktiken gehen mit einem Mangel an sozialer und symbolischer Anerkennung einher. Dies betrifft insbesondere Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, Geflüchtete, aber auch langjährig hier lebende Migrantinnen, die dennoch strukturell benachteiligt bleiben.
Die Soziale Arbeit erkennt in diesen Konstellationen zentrale Herausforderungen: Sie muss individuelle Bewältigungsprozesse begleiten und gleichzeitig auf strukturelle Veränderung hinwirken – durch politische Stellungnahmen, professionelle Reflexion und transkulturelle Handlungskompetenz.
Von der Steuerung zur Teilhabe – Forderungen an die Migrations- und Sozialpolitik
Die Soziale Arbeit fordert eine Migrationspolitik, die nicht auf Selektion und Nützlichkeit reduziert ist, sondern auf Teilhabe, Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit ausgerichtet ist. Migration darf nicht länger auf arbeitsmarktpolitische Kriterien reduziert werden. Vielmehr bedarf es:
sozialstaatlicher Verankerung sozialer Rechte für alle, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus,
einer aktiven Anerkennungskultur, die Vielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung begreift,
einer offenen Sozialpolitik, die Transnationalisierungsprozesse in ihrer Praxis berücksichtigt,
sowie lebenslagenorientierter Unterstützungsstrukturen, die Alltagsbewältigung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und politische Teilhabe miteinander verbinden.
Fazit: Migrationspolitik als sozialpolitische Verantwortung
Migration ist kein Randthema, sondern eine zentrale Herausforderung moderner Sozialpolitik. Die Soziale Arbeit bringt in diesen Diskurs ihre Praxisnähe, ihren Menschenrechtsbezug und ihre lebensweltorientierte Handlungsperspektive ein. Sie erkennt Migration als gesellschaftliche Realität, als Entwicklungspotenzial und als Prüfstein für die demokratische Reife eines Gemeinwesens.
Migrationspolitik aus der Sicht der Sozialen Arbeit heißt daher: Gestalten statt verwalten, Teilhabe statt Objektivierung, Menschenrechte statt Nützlichkeitslogik.
Gesamtfazit: Sozialpolitik als Ermöglichungs- und Teilhabepolitik – Perspektiven der Sozialen Arbeit
Die Soziale Arbeit versteht Sozialpolitik nicht als reine Steuerungsinstanz zur Verwaltung von Problemlagen, sondern als gesellschaftliche Gestaltungskraft zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit, Teilhabe und Menschenwürde. In allen sozialpolitischen Feldern – von Familien- über Bildungs‑, Gesundheits- und Migrationspolitik bis hin zur Jugend- und Alterspolitik – offenbaren sich tiefgreifende Spannungsfelder zwischen ökonomischer Verwertungslogik, individueller Selbstverantwortung und sozialer Ungleichheit.
In einer zunehmend ökonomisierten Gesellschaft, die Lebensphasen und soziale Gruppen nach ihrer Leistungsfähigkeit bewertet, wird die Soziale Arbeit zur Anwältin der Lebenslagen: Sie erkennt strukturelle Ungleichheiten, unterstützt individuelle Bewältigungsprozesse und fordert zugleich die politische und gesellschaftliche Anerkennung sozialer Vielfalt. Dabei rückt sie das Recht auf Selbstbestimmung, soziale Sicherheit und demokratische Teilhabe ins Zentrum.
Die Analyse zeigt:
Familienpolitik bleibt in traditionellen Rollenvorstellungen und ökonomischen Rationalitäten verhaftet, während Sorgearbeit und Vereinbarkeit ungelöste Herausforderungen bleiben.
Bildungspolitik driftet in Richtung Marktförmigkeit und Leistungsdruck, statt Räume für Entfaltung, Partizipation und soziale Gerechtigkeit zu eröffnen.
Gesundheitspolitik setzt auf Selbstverantwortung und Effizienz, während soziale Determinanten von Gesundheit systematisch unterschätzt werden.
Jugendpolitik bleibt defizitorientiert und verwaltungsfixiert, statt Lebenslagen ernst zu nehmen und politische wie kulturelle Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Migrationspolitik folgt dem Nutzenprinzip, ohne transnationale Lebensrealitäten, Alltagsbewältigung und Anerkennungsbedarfe zu berücksichtigen.
Alterspolitik schwankt zwischen Versorgungslogik und Aktivierungsphantasie, ohne der Vielfalt der Lebenslagen im Alter gerecht zu werden.
In all diesen Feldern zeigt sich: Sozialpolitik darf nicht länger an Marktlogiken, Normierungsansprüchen oder abstrakten Steuerungszielen ausgerichtet sein. Aus Sicht der Sozialen Arbeit muss sie sich stattdessen als Ermöglichungspolitik verstehen – als Politik, die Menschen unabhängig von Lebenslage, Herkunft, Geschlecht, Alter oder Status dazu befähigt, ihre Lebensführung in Würde, Sicherheit und Selbstbestimmung zu gestalten.
Die Soziale Arbeit bringt in diesen Prozess ihre spezifischen Kompetenzen ein: Lebensweltorientierung, strukturelle Analysefähigkeit, professionelle Beziehungsgestaltung und menschenrechtliche Verortung. Damit wird sie nicht nur zur begleitenden Instanz gesellschaftlicher Prozesse, sondern zu einer aktiven Mitgestalterin eines solidarischen und demokratischen Sozialstaats.
Leisink, P. (1994). Bildungspolitik, Spaltung des Arbeitsmarktes und Emanzipation (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft). In H. Sünker (Hrsg.), Bildung, Gesellschaft, soziale Ungleichheit: internationale Beiträge zur Bildungssoziologie und Bildungstheorie (1. Auflage, S. 145–171). Frankfurt am Main: Suhrkamp. ISBN: 9783518286852
In den folgenden vier Kommentaren werden zentrale Aspekte thematisiert, die im Hilfeprozess besondere Relevanz besitzen. Dabei stehen punktuelle Brennpunkte einer professionellen Sozialen Arbeit im Vordergrund, die nicht nur die menschliche Würde als oberstes Gebot betrachtet, sondern auch anerkennt, dass unsere Klient:innen Individuen sind, die ihre Umwelt individuell wahrnehmen und verarbeiten.
Ein zentraler Punkt professioneller Hilfe ist daher sowohl die Wahrnehmung der Sozialarbeiterinnen als auch die der Klientinnen, welche im Hilfeprozess berücksichtigt werden müssen. Durch Wahrnehmung setzen wir uns in Beziehung zu unserer Umwelt, interagieren mit ihr und gewinnen notwendige visuelle und andere Informationen, die wir zur Handlungsplanung benötigen.
Ein wesentliches Handlungsmuster in der Sozialen Arbeit ist die soziale Interaktion, insbesondere das Gespräch. Neben der visuellen Wahrnehmung treten Sozialarbeiter:innen mit ihrer Klientel in wechselseitige Beziehungen. Professionelle Settings beeinflussen dabei maßgeblich, wie Klientinnen Situationen wahrnehmen.
Im Mittelpunkt fachlicher Arbeit stehen stets die Bedürfnisse der Klientinnen, die Sozialarbeiterinnen jedoch gegenüber Gesetzgeber und Trägern rechtfertigen müssen. Daher sind Lernprozesse entscheidend für Verhaltensveränderungen im Hilfeprozess. Die Art und Weise, wie Klient:innen Informationen aufnehmen und umsetzen, entscheidet wesentlich darüber, wie wirksam die angebotene Hilfe ist.
Nicht nur die Gestaltung des Hilfesettings ist für Klient:innen relevant. Hilfeprozesse, besonders solche mit diagnostischer Ursachenforschung, wirken sich auf die Klient:innen und deren Umfeld sowie auf die Sozialarbeiter:innen selbst aus. Deshalb bedürfen diese Prozesse ständiger Reflexion, um die Würde der Klientinnen jederzeit zu wahren.
Die Bedeutung der Alltagsbeobachtung – Wahrnehmung kritisch reflektieren
„Ich denke, also bin ich“ (Descartes, 1644) beschreibt den Kern rationalistischer Philosophie: Die Welt entsteht im Kopf des Individuums, und nur das eigene Denken gilt als verlässliche Gewissheit (vgl. Hagendorf et al., 2011, S. 4). Für die Verarbeitung von Sinneseindrücken ist dieser Ansatz bis heute von Relevanz – auch für die Alltagsbeobachtungen in der Sozialen Arbeit (vgl. Bräutigam, 2018, S. 16; Gerrig & Zimbardo, 2008, S. 75).
Wahrnehmung beginnt mit der Aufnahme von Sinnesreizen durch Sinnesorgane. Dieser erste Schritt, die Sinnesempfindung, wird im Gehirn weiterverarbeitet. In einem sogenannten bottom-up-Prozess gelangen Sinnesreize über das Nervensystem zur Verarbeitung. Ergänzend dazu wirkt eine top-down-gesteuerte Wahrnehmung, beeinflusst durch mentale Prozesse wie Wissen, Erfahrung und Erwartungen. Diese Wahrnehmungssets prägen unsere Interpretation von Reizen und wirken – teils unbewusst – auch als Schutzmechanismus im Arbeitsalltag (vgl. Myers, 2014a, S. 234 ff.).
Beobachtung im engeren Sinne ist vor allem visuelle Sinnesempfindung. Bereits mit dem morgendlichen Öffnen der Augen beginnt dieser Prozess (vgl. Gazzaniga et al., 2017, S. 263 ff.; Myers, 2014a, S. 245 ff.). Auch in der Praxis der Sozialen Arbeit ist das Sehen zentral. Die visuelle Inaugenscheinnahme ist eines der wichtigsten Werkzeuge zur Einschätzung von Situationen und Personen (vgl. Bräutigam, 2018, S. 62 ff.).
Alltagsbeobachtungen sind jedoch stets von subjektiven Faktoren beeinflusst. Dennoch behalten sie ihre Bedeutung als Ausgangspunkt unserer professionellen Arbeit. Die Welt mag individuell konstruiert sein, doch ist sie für jeden Einzelnen die einzig wahrnehmbare Realität. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sensibel für Veränderungen zu bleiben, Wahrnehmungen zu hinterfragen und insbesondere sich selbst kritisch zu reflektieren. Eine professionelle Haltung drückt sich daher auch in folgender Maxime aus: „Wie man selbst die Welt wahrnimmt, sagt mehr über sich aus als über die Umwelt.“
Kommunikation auf Augenhöhe in institutionellen Kontexten – Wunsch und Wirklichkeit
Gespräche bilden einen essenziellen Bestandteil der Sozialen Arbeit als methodisches Handlungsinstrument (vgl. Widulle, 2012, S. 30). Kommunikation wird dabei als wechselseitige, intentionale Verständigung über Sinnzusammenhänge verstanden, die durch Symbole – insbesondere Sprache – vermittelt wird (ebd., S. 23). Während Kommunikation im Allgemeinen keinen zwischenmenschlichen Kontakt voraussetzt, ist dieser für ein Gespräch unabdingbar (ebd., S. 27 f.). In institutionellen Kontexten, etwa in der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe, sind Gesprächssituationen häufig von ungleichen Machtverhältnissen geprägt (vgl. Brock & Meer, 2004, S. 2).
Konzepte wie Macht, Hierarchie und Asymmetrie werden im kommunikationsanalytischen Diskurs oftmals uneinheitlich verwendet. Nach Foucault lässt sich Macht als Ergebnis struktureller Ungleichheiten zwischen Gesprächsbeteiligten begreifen, die in spezifischen institutionellen Kontexten wirksam werden (ebd., S. 18). Hierarchie verweist auf institutionelle Rangunterschiede, während Asymmetrie kommunikative Ungleichverteilungen beschreibt – etwa hinsichtlich des Rederechts oder der Einflussnahme auf den Gesprächsverlauf (ebd., S. 19).
Das doppelte Mandat der Sozialen Arbeit – Hilfe und Kontrolle – führt zwangsläufig zu Hierarchien im Hilfeprozess (vgl. Widulle, 2012, S. 45 ff.). Diese strukturellen Gegebenheiten beeinflussen die Kommunikationsbeziehungen zwischen Fachkräften und Klient:innen maßgeblich. Um dennoch eine möglichst gleichberechtigte Kommunikation zu ermöglichen, bedarf es einer professionellen Gesprächsführung, die auf Transparenz, Moderation und Evaluation setzt (vgl. Brock & Meer, 2004, S. 42 ff.).
Auch Sozialarbeiter:innen unterliegen Machtstrukturen: Sie gestalten Hilfeprozesse, kontrollieren deren Umsetzung und beeinflussen somit maßgeblich die Gesprächsdynamik. Dennoch können sie durch reflektierte Gesprächsführung einen Beitrag dazu leisten, Machtasymmetrien abzubauen und sich dem Ideal einer Kommunikation auf Augenhöhe anzunähern. In diesem Sinne sollte Kommunikation in der Sozialen Arbeit als gesellschaftlich mitstrukturierter Möglichkeitsraum verstanden werden, in dem Symmetrien und Asymmetrien gleichzeitig und wechselseitig wirksam sind (ebd., S. 2).
Emotionale und motivationale Einbindung – Voraussetzung für nachhaltigen Lernerfolg
Nachhaltiger Lernerfolg meint langanhaltende Veränderungen im Verhalten oder in mentalen Prozessen, die auf wahrgenommenen Erfahrungen beruhen (vgl. Edelmann & Wittmann, 2012, S. 220). In der beruflichen Bildung und Weiterbildung stehen vor allem kognitives Lernen (Aneignung von Wissen und Begriffen) sowie Beobachtungslernen (Lernen durch Modellverhalten) im Vordergrund (vgl. Bräutigam, 2018, S. 78 f.; Myers, 2014b, S. 290 ff.).
Lernprozesse sind untrennbar mit Emotionen und Motivation verbunden. Dabei wird in der Motivation zwischen intrinsischen und extrinsischen Antrieben unterschieden. Während extrinsische Motivation auf äußere Anreize zurückgeht (z. B. materielle Belohnung), basiert intrinsische Motivation auf innerem Antrieb, etwa durch Neugier, Interesse oder Freude am Lernen (vgl. Myers, 2014b, S. 309; Edelmann & Wittmann, 2012, S. 229 ff.).
Besonders nachhaltige Lerneffekte zeigen sich bei intrinsisch motivierten Personen. Nach der Selbstbestimmungstheorie von Deci und Ryan beruhen optimale Lernprozesse auf drei Grundbedürfnissen: Kompetenz, Autonomie und sozialer Eingebundenheit. Lernen gelingt dann besonders gut, wenn Lernende sich kompetent, eigenverantwortlich und sozial eingebettet erleben (vgl. Edelmann & Wittmann, 2012, S. 233 ff.).
In der Eingliederungshilfe wird deshalb auf Zielplanung gesetzt. Sie fördert Selbststeuerung, Aktivierung und Partizipation und greift damit die genannten Prinzipien auf (vgl. Schäfer, 2017, S. 8). Eine individualisierte Zielplanung kann auch in Bildungskontexten förderlich sein. Denn Lernerfolg lässt sich nicht erzwingen – er entsteht im Zusammenspiel von Motivation, Emotion und einer lernförderlichen Umgebung.
Diagnostik und Stigmatisierung – Reflexion über fachliche Verantwortung
Die WHO definiert Gesundheit als einen Zustand „vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“ (vgl. Faller, 2019, S. 4). Diese idealtypische Definition führt dazu, dass nahezu jede Abweichung als Krankheit verstanden wird. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieses Ideal in unserer Gesellschaft selten erreicht wird und somit ein dauerhaft unerreichbarer Zustand bleibt – mit möglichen negativen Konsequenzen für das individuelle Wohlbefinden (vgl. Böhnisch & Schröer, 2012, S. 188).
In der medizinischen und psychologischen Praxis werden zur Feststellung von Störungen diagnostische Verfahren angewendet. Diagnostik ist ein strukturiertes System zur Erhebung psychisch relevanter Merkmale und erfordert eine rechtlich wie ethisch verantwortungsvolle Umsetzung. Dabei spielen insbesondere die Sorgfaltspflicht, Transparenz und der Schutz sensibler Daten eine zentrale Rolle (vgl. Amelang et al., 2006, S. 2; Schmidt-Atzert & Amelang, 2012, S. 4, 27 ff.).
Diagnosen dienen in der Fachpraxis als Grundlage für zielgerichtete Hilfeplanung. Gleichzeitig können sie jedoch zur Stigmatisierung beitragen. Eine Etikettierung verändert nicht nur die Wahrnehmung durch Dritte, sondern möglicherweise auch das Selbstbild der betroffenen Personen. Der Mensch wird mitunter auf seine Diagnose reduziert – ein Phänomen, das besonders bei psychischen Störungen deutlich wird (vgl. Myers, 2014c, S. 660 ff.).
Ein Beispiel hierfür ist die Arbeit mit Menschen, die auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen sind: Diese Personen werden häufig auf das sichtbare Hilfsmittel reduziert. Ähnlich verhält es sich mit psychischen Diagnosen. Die Gefahr besteht, dass sich das Umfeld entsprechend der Diagnose verhält – und somit das Symptomverhalten verstärkt oder sogar ungewollt bestätigt. Diagnosen können so zu sich selbst bestätigenden Prophezeiungen werden.
Die Soziale Arbeit steht daher in besonderer Verantwortung, Diagnosen reflektiert und differenziert zu nutzen. Fachlich begründete Diagnosen dürfen nicht zur Herabwürdigung der Klient:innen führen. Vielmehr müssen sie als Grundlage für eine menschenwürdige, partizipative und ressourcenorientierte Hilfeplanung dienen. Die Wahrung der Würde der Klient:innen steht dabei über jeder diagnostischen Klassifikation.
Resümee
Für eine professionelle Soziale Arbeit ist die kritische Reflexion der eigenen Wahrnehmung unverzichtbar. Dabei ist es essenziell, den kontinuierlichen und zyklischen Charakter dieses Reflexionsprozesses zu verinnerlichen. Sowohl unsere Wahrnehmung als auch die daraus entstehenden Schlussfolgerungen unterliegen wiederkehrenden Mustern und sollten regelmäßig hinterfragt werden. Fachliche Weiterentwicklung ist auf Kritik und konstruktives Feedback angewiesen, um neue Perspektiven zu integrieren und das eigene Handeln zu schärfen.
Zentral ist zudem die Reflexion der eigenen Rolle und ihres Einflusses im Hilfeprozess. Sozialarbeiter:innen agieren aus einer strukturell überlegenen Position heraus mit oftmals benachteiligten Menschen. Diese Konstellation erzeugt Hierarchien und asymmetrische Machtverhältnisse, die auch bei reflektiertem Handeln nicht vollständig aufgehoben werden können. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Dynamiken ist deshalb ein zentraler Bestandteil professionellen Handelns.
Im Zentrum sozialarbeiterischer Praxis steht das Ziel, Klient:innen in ihrer Einzigartigkeit wahrzunehmen, ihre Rechte zu achten und sie im Hilfeprozess zu selbstbestimmtem Handeln zu befähigen. Partizipation und Selbstbestimmung sind fachlich unverzichtbare Voraussetzungen für gelingende Hilfeprozesse. Sie fördern nicht nur die Wirksamkeit von Unterstützungsleistungen, sondern stärken auch die Selbstwahrnehmung und das Selbstwertgefühl der Klientinnen.
Ein auf Selbstbestimmung ausgerichteter Hilfeprozess schützt darüber hinaus wirksam vor der Stigmatisierung von Hilfegesuchen und der Hilfe durch die Soziale Arbeit selbst. Es darf nicht darum gehen, staatliche Kontrolle und Fürsorge als autoritäres Machtinstrument zu leben. Vielmehr müssen Diagnosen und institutionelle Verfahren als fachliche Diskussionsgrundlagen für partizipative Hilfeplanungen genutzt werden. Im Mittelpunkt steht nicht die Diagnose – sondern die Entwicklung hilfreicher, wirksamer und würdevoller Settings.
Literatur
Amelang, M., Schmidt-Atzert, L., Fydrich, T. & Zielinski, W. (2006). Psychologische Diagnostik und Intervention (Springer-Lehrbuch) (4., vollst. überarb. und erw. Aufl.). Heidelberg: Springer. https://link.springer.com/book/10.1007/3–540-28507–5
Brock, A. & Meer, D. (2004). Macht–Hierarchie–Dominanz–A-/Symmetrie: Begriffliche Überlegungen zur kommunikativen Ungleichheit in institutionellen Gesprächen. Gesprächsforschung–Online-Zeitschrift zur verbalen Interaktion, 5, 184–209. http://www.gespraechsforschung-online.de/fileadmin/dateien/heft2004/ga-brock.pdf
Faller, H. (2019). Bezugssysteme von Gesundheit und Krankheit (Springer-Lehrbuch). In H. Faller & H. Lang (Hrsg.), Medizinische Psychologie und Soziologie (S. 3–14). Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978–3‑662–57972-5_1
Hagendorf, H., Krummenacher, J., Müller, H.-J. & Schubert, T. (Hrsg.). (2011). Wahrnehmung und Aufmerksamkeit: allgemeine Psychologie für Bachelor (Allgemeine Psychologie für Bachelor). Berlin: Springer. https://link.springer.com/book/10.1007/978–3‑642–12710‑6
Myers, D. G. (2014a). Wahrnehmung (Springer-Lehrbuch). In D.G. Myers (Hrsg.), Psychologie (S. 233–288). Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978–3‑642–40782-6_7
Myers, D. G. (2014b). Lernen (Springer-Lehrbuch). In D.G. Myers (Hrsg.), Psychologie (S. 289–326). Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978–3‑642–40782-6_8
Myers, D. G. (2014c). Klinische Psychologie: Psychische Störungen (Springer-Lehrbuch). Psychologie (S. 653–701). Berlin, Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978–3‑642–40782-6_16