Ein Antrag auf Eingliederungshilfe scheitert selten am Formular. Schwierig ist, was davor passiert: Wünsche der Person in ihren eigenen Worten festhalten, Teilhabebedarfe ICF-getreu beschreiben, Pflege sauber abgrenzen und dabei nicht übersehen, dass eine andere Leistung vorrangig sein könnte. Für diese Arbeit habe ich einen Claude-Skill gebaut. Dieser Beitrag zeigt, was er macht, wie er arbeitet und wo seine Grenzen liegen.
Kurz gesagt
- Der Skill führt Fachkräfte und Antragstellende durch den Antrag auf Eingliederungshilfe beim LWL und durch das Formular „Persönliche Sicht“ aus dem Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW 3.0.
- Er füllt beide PDF-Formulare aus, codiert nach ICF und prüft jeden Code gegen die amtliche Systematik.
- Er grenzt Eingliederungshilfe von Pflege ab, auf Grundlage des BEI_NRW-Handbuchs und der Begutachtungs-Richtlinien Pflege.
- Am Ende fasst er Aussagen zusammen, die auf andere, auch vorrangige Leistungen hinweisen, und nennt die EUTB.
- Die Fachliche Stellungnahme bleibt immer leer. Unterschriften setzt der Skill nie.
Hinweis: Der Skill ist ein privates Projekt und kein Angebot des LWL oder eines anderen Leistungsträgers. Der LWL hat ihn weder geprüft noch empfohlen. Er arbeitet mit den öffentlich verfügbaren Formularen des LWL, weil der LWL an meinem Wohnort der zuständige Träger der Eingliederungshilfe ist. Er passt deshalb nur für volljährige Menschen in Westfalen-Lippe.
Warum ein KI-Skill für den Antrag auf Eingliederungshilfe?
Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe an der ICF ausgerichtet (§ 118 SGB IX). In Nordrhein-Westfalen heißt das Instrument BEI_NRW. Die „Persönliche Sicht“ ist der Teil, in dem die antragstellende Person selbst zu Wort kommt: Wie lebe ich, was will ich, was gelingt, wo brauche ich Unterstützung?
In der Praxis entsteht dieser Teil oft unter Zeitdruck. Mitschriften aus dem Erstgespräch müssen in Formularfelder übertragen werden, die Aussagen sollen in Ich-Form bleiben und trotzdem den Lebensbereichen der ICF zugeordnet sein. Gleichzeitig stellt sich bei vielen Menschen die Frage, ob eine beschriebene Hilfe eigentlich Pflege ist. Und nicht selten fällt in einem Nebensatz ein Hinweis auf eine Leistung, die gar nicht die Eingliederungshilfe erbringt.
Ein Skill ersetzt diese Fachlichkeit nicht. Er sorgt dafür, dass sie in jedem Fall gleich gründlich angewendet wird: gleiche Fragen, gleiche Prüfschritte, gleiche Schutzregeln.
Was ist ein Claude-Skill?
Ein Skill ist ein Ordner mit Anweisungen, Fachwissen und kleinen Programmen, den der KI-Assistent Claude bei Bedarf lädt. Die Anleitung legt den Ablauf fest. Das Fachwissen liest Claude nur nach, wenn eine Frage es erfordert, zum Beispiel die passende Stelle in den Begutachtungs-Richtlinien. Die Programme erledigen, was ein Sprachmodell allein nicht zuverlässig kann: PDF-Formularfelder befüllen, Feldlängen prüfen, ICF-Codes nachschlagen.

Anleitung, Fachwissen und Werkzeuge: die drei Bausteine des Skills und die Regeln, die er nie bricht.
Als Wissensgrundlage sind unter anderem hinterlegt:
- die ICF-Systematik (deutsche Fassung, DIMDI 2005),
- das Handbuch BEI_NRW 3.0 mit den Fragestellungen zu ICF und Pflege,
- die Begutachtungs-Richtlinien zur Pflegebedürftigkeit (MD Bund, 2024),
- Arbeitshilfen der BAR zu Kontextfaktoren, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung,
- eine Kombinationstabelle, die jedes Formularfeld mit ICF-Codes und den Kriterien der Pflegebegutachtung verknüpft,
- aufbereitetes Beratungswissen zu anderen Leistungen, mit einem Katalog von rund 45 Hinweissignalen.
Drei Vorhaben: Antrag, Persönliche Sicht oder Komplett
Zu Beginn fragt der Skill, was vorbereitet werden soll:
| Vorhaben | Was entsteht |
|---|---|
| Antrag | Antrag auf Eingliederungshilfe als ausgefülltes PDF, Beilagen-Checkliste, die Fachliche Stellungnahme als leeres PDF |
| Persönliche Sicht | das Formular „Persönliche Sicht“ als PDF oder als Text zum Kopieren in das Originaldokument |
| Komplett | erst der Antrag, dann die Persönliche Sicht. Was im Antrag schon geklärt ist, wird nicht noch einmal gefragt. |

Vom ersten Gespräch zu Antrag, Persönlicher Sicht und Hinweisen auf weitere Hilfen.
So führt der Skill durch das Gespräch
Es gibt drei Wege, Inhalte einzubringen:
- Material: Die Fachkraft fügt Notizen, ein Gesprächsprotokoll oder vorhandene Berichte ein. Der Skill ordnet die Aussagen den Feldern zu und fragt gezielt nach, wo etwas fehlt.
- Geführtes Interview: Der Skill stellt je Abschnitt drei bis fünf offene Fragen. Auf Wunsch in einfacher Sprache, sodass die antragstellende Person selbst antworten kann.
- Diktat oder Transkript: Ein gesprochenes Gespräch wird als Text eingefügt, auch unsortiert.
Wichtig ist der Rhythmus: Nach jedem Abschnitt zeigt der Skill, was er verstanden hat, und wartet auf Bestätigung. Erst dann geht es weiter. Am Ende prüft er, welche Felder leer sind, und fragt, ob das so bleiben soll. „Weiß ich nicht“ ist eine gültige Antwort, ein leeres Feld auch. Der Skill füllt nichts auf, was die Person nicht gesagt hat.
Beim Antrag achtet er auf Stolperstellen, die in der Beratung immer wieder auftauchen. Ein Beispiel: Wer im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, bezieht bereits Eingliederungshilfe. Wird die Frage nach laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe trotzdem verneint, meldet das Skript eine Unstimmigkeit, bevor das PDF entsteht.
Die Persönliche Sicht: in der Stimme der Person, ICF-getreu
Die Persönliche Sicht gehört der antragstellenden Person. Der Skill schreibt deshalb in Ich-Form und nah an ihren Worten. Aus „Kochen hab ich nie gelernt, ich ess fast nur Tiefkühlpizza“ wird kein Fachsatz über Defizite, sondern eine Aussage, die ihr Ziel erkennbar macht: selbst kochen lernen.
Im Hintergrund ordnet der Skill jede Aussage einem der drei Bereiche des BEI_NRW und den passenden ICF-Kapiteln zu, im Beispiel etwa d630 „Mahlzeiten vorbereiten“. Umweltfaktoren werden als Förderfaktor oder Barriere benannt, etwa der zu hohe Bordstein vor dem Haus. Jeder Code wird vor der Ausgabe gegen die ICF-Systematik geprüft. Codes, die es nicht gibt, kommen nicht ins Formular.
Passt ein Text nicht in ein Feld, bricht das Ausfüllskript ab, statt ihn abzuschneiden. Der Skill kürzt dann gemeinsam mit der Fachkraft, ohne den Inhalt zu verändern.
Eingliederungshilfe oder Pflege? Die Abgrenzung im Skill
Dieselbe Tätigkeit kann Pflege oder Eingliederungshilfe sein. Entscheidend ist, wozu die Hilfe dient. Die Kombinationstabelle des Skills verknüpft jedes Formularfeld mit den Modulen und Kriterien der Pflegebegutachtung. Berührt eine Aussage einen pflegerelevanten Bereich, fragt der Skill mit drei Fragen nach:
- Hilfeart: Soll die Person etwas lernen, sodass die Hilfe weniger wird? Oder ersetzt die Hilfe die Handlung dauerhaft?
- Zweck: Dient sie einem Teilhabeziel, etwa Arbeit, Freundschaften, eigene Wohnung? Oder der Grundversorgung?
- Ort: Geht es um Haushalt und Aktivitäten außer Haus, oder um Körperpflege in der Wohnung?
Zwei von drei Antworten geben die Richtung vor. Bleibt es unklar, wird es im Gespräch geklärt und als offener Punkt ausgewiesen.

Pflege gleicht fehlende Selbständigkeit aus, Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe. Die drei Fragen helfen bei Überschneidungen.
Zwei Punkte aus den Begutachtungs-Richtlinien sind dabei besonders hilfreich. Erstens: Die Einstufung „überwiegend selbständig“ beschreibt Hilfe wie Erinnern, Zurechtlegen oder punktuelle Unterstützung. Das ist oft genau der Ansatz befähigender Eingliederungshilfe. Zweitens: Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten (Bereich F 6) werden in der Pflegebegutachtung zwar erhoben, fließen aber nicht in den Pflegegrad ein. Ein Pflegegrad sagt deshalb wenig darüber aus, ob in diesen Bereichen Teilhabebedarf besteht.
Hinweise auf weitere Hilfen: der Blick über die Eingliederungshilfe hinaus
Am Ende jedes Durchlaufs steht keine Tabelle mit Codes, sondern eine Zusammenfassung für die Beratung. Der Skill sammelt Aussagen, die auf andere Leistungen hindeuten, zitiert sie und nennt die mögliche Hilfe. Sortiert wird nach Rang:
- ① Zuerst klären: Leistungen, die vorrangig zu prüfen sind, etwa Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung oder die Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse.
- ② Zusätzlich möglich: Leistungen, die neben der Eingliederungshilfe laufen, etwa ein Pflegegrad, Blindengeld oder der Integrationsfachdienst.
- ③ Teil der Eingliederungshilfe: Bedarfe, die in denselben Antrag gehören, etwa Budget für Arbeit, Elternassistenz oder Leistungen zur Mobilität.
- ④ Nachrangig: Leistungen, die greifen, wenn nichts anderes zuständig ist, etwa Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege.

Aus den eigenen Worten der Person, nach Rang sortiert. Höchstens acht Hinweise, jeweils mit der Aussage, aus der sie stammen.
Der Skill prüft dabei keine Ansprüche und rechnet keine Beträge aus. Er zeigt, was im Gespräch geklärt werden sollte. Zu jedem Durchlauf gehört außerdem der Hinweis auf die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB, § 32 SGB IX), wie ihn § 106 Abs. 4 SGB IX vorsieht. Damit unterstützt der Skill die Beratungspflicht, die der Träger nach § 106 SGB IX ohnehin hat. Er ersetzt sie nicht.
Feste Schutzregeln
Einige Dinge tut der Skill unter keinen Umständen, auch nicht auf ausdrückliche Bitte:
- Die Fachliche Stellungnahme bleibt leer. Ausfüllen darf sie nur eine Ärztin oder ein Arzt mit psychosomatischer, psychotherapeutischer oder psychiatrischer (Facharzt)Weiterbildung. Der Skill gibt das Formular unausgefüllt mit aus.
- Keine Unterschriften, kein Datum. Die Felder sind im Skript gesperrt. Der Skill nennt nur die Stellen, an denen unterschrieben werden muss.
- Keine unterstellten Einwilligungen. Zustimmungen, etwa zur Beteiligung anderer Stellen, werden nur eingetragen, wenn die Person sie ausdrücklich erklärt hat.
- Nichts erfinden. Fehlende Angaben werden als offene Punkte ausgewiesen, nicht ergänzt.
Praxisbeispiel: Tom Muster
Um den Skill auszuprobieren, gibt es eine Beispieleingabe mit einem erfundenen Fall. Tom Muster ist 34, arbeitet seit acht Jahren im Arbeitsbereich einer Werkstatt, nutzt einen Rollstuhl und wohnt seit drei Monaten zum ersten Mal allein. Er hat Pflegegrad 3, ein Pflegedienst unterstützt ihn morgens. In seinen Worten: „Ich will allein wohnen bleiben und nur so viel Hilfe haben, wie ich brauche.“ Er möchte kochen lernen, allein Bus fahren und Rollstuhlbasketball im Verein spielen.
An diesem Fall zeigt sich die Arbeitsweise gut:
- Duschen und Anziehen am Morgen bleiben bei der Pflege. Kochen, Einkaufen, Wäsche und der Umgang mit Geld und Post werden als Teilhabeziele beschrieben.
- Die Werkstatt wird als laufende Eingliederungshilfe erkannt.
- Die Hinweise am Ende nennen unter anderem den Entlastungsbetrag und die Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse, den Sportrollstuhl (zuerst Krankenkasse klären), Mobilitätstraining als Teil der Eingliederungshilfe und die EUTB.
- Die Frage „Wer stellt die Tabletten?“ landet als offener Punkt auf der Liste.
Die Datei enthält eine kurze Anleitung. Den Text zwischen „EINGABE“ und „ENDE DER EINGABE“ in den Chat kopieren, die Rückfragen beantworten, jeden Abschnitt prüfen.
Cheatsheet: der Leitfaden für die Nutzung
Auf einer Seite: welches Vorhaben, welcher Modus, was vorher bereitliegen sollte, Beispiel-Eingaben, nützliche Nachfragen und die festen Regeln. Zum Ausdrucken und Neben-die-Tastatur-Legen.

Grenzen, Datenschutz und Verantwortung
Ein Werkzeug, das mit Sozialdaten arbeitet, braucht klare Grenzen. Drei sind mir wichtig:
- Datenschutz: Claude ist ein Cloud-Dienst. Wer mit echten Fällen arbeitet, braucht eine Rechtsgrundlage und die Freigabe des eigenen Trägers oder Arbeitgebers. Ohne diese gilt: pseudonymisieren. Initialen statt Namen, keine Anschrift, kein Geburtsdatum. Die echten Stammdaten lassen sich später lokal im PDF ergänzen.
- Verantwortung: Jedes Ergebnis ist ein Entwurf. Die Fachkraft prüft es mit der antragstellenden Person, bevor es eingereicht wird. Über den Antrag entscheidet der Träger.
- Region und Formularstand: Der Skill füllt die Formulare des LWL aus, Stand 2025/2026. Er gilt damit für Volljährige in Westfalen-Lippe. Wohnt die Person woanders, zum Beispiel im Rheinland (LVR), oder ist sie minderjährig, bereitet er nur die Inhalte als Text vor. Ändert der LWL seine Formulare, muss der Skill angepasst werden.
- Fachliche Grenzen: Die Hinweise auf andere Leistungen sind Denkanstöße für die Beratung, keine Anspruchsprüfung. Rechtsänderungen nach dem Stand der hinterlegten Unterlagen kennt der Skill nicht.
Für wen eignet sich der Skill?
- Rechtliche Betreuer:innen, die für betreute Menschen einen Antrag vorbereiten und deren Wünsche festhalten wollen.
- Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Beratungsstellen, Diensten und Einrichtungen, die Menschen beim Antrag unterstützen.
- Beratende der EUTB, die Ratsuchende auf das Gespräch mit dem Träger vorbereiten.
- Antragstellende und Angehörige, die sich gut vorbereiten möchten. Das Interview in einfacher Sprache ist dafür gedacht.
Wo gibt es den Skill?
Häufige Fragen
Füllt der Skill den Antrag auf Eingliederungshilfe vollständig aus?
Er füllt alle Felder aus, zu denen im Gespräch Angaben gemacht wurden. Unterschriften, Datum und die Fachliche Stellungnahme bleiben leer. Fehlende Angaben stehen auf einer Liste offener Punkte, dazu kommt eine Checkliste der Beilagen.
Wer darf die Fachliche Stellungnahme ausfüllen?
Nur eine Ärztin oder ein Arzt mit psychosomatischer, psychotherapeutischer oder psychiatrischer (Facharzt-)Weiterbildung. Der Skill gibt das Formular deshalb immer leer aus.
Ist die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen Eingliederungshilfe?
Ja, Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM sind Leistungen der Eingliederungshilfe. Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich liegen dagegen in der Regel bei den Reha-Trägern, etwa der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Der Skill kennt diese Unterscheidung und prüft sie im Antrag.
Ersetzt der Skill das Bedarfsermittlungsgespräch?
Nein. Er bereitet es vor. Die Bedarfsermittlung und die Entscheidung über Leistungen bleiben Aufgabe des Trägers der Eingliederungshilfe.
Kann die antragstellende Person den Skill selbst nutzen?
Ja, das geführte Interview ist auch in einfacher Sprache möglich. Empfehlenswert ist trotzdem, das Ergebnis mit einer Beratungsstelle, der EUTB oder der rechtlichen Betreuung durchzugehen.
Berechnet der Skill Pflegegeld, Blindengeld oder andere Beträge?
Nein. Er weist darauf hin, dass es eine Leistung gibt und wer zuständig sein könnte. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, klärt der jeweilige Träger.
Funktioniert der Skill auch außerhalb von Westfalen-Lippe?
Nur eingeschränkt. Die hinterlegten PDF-Formulare sind die des LWL. Im Rheinland ist der LVR zuständig, in anderen Bundesländern gelten eigene Formulare und Instrumente. Außerhalb von Westfalen-Lippe kann der Skill die Inhalte als Text vorbereiten, füllt aber keine Formulare aus.
Ist der Skill ein Angebot des LWL?
Nein. Er ist ein privates Projekt. Der LWL hat ihn weder geprüft noch empfohlen. Über den Antrag entscheidet allein der zuständige Träger.
Fazit
Der Skill nimmt keine fachliche Entscheidung ab. Er sorgt dafür, dass der Antrag auf Eingliederungshilfe und die Persönliche Sicht vollständig, ICF-getreu und in der Stimme der Person entstehen, dass Pflege und Eingliederungshilfe nachvollziehbar getrennt werden und dass kein Hinweis auf eine andere Leistung im Gesprächsprotokoll untergeht. Die Zeit, die dabei frei wird, gehört dem Gespräch mit dem Menschen, um den es geht.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- SGB IX: § 32 (EUTB), § 90 (Aufgabe der Eingliederungshilfe), § 91 (Nachrang), § 106 (Beratung und Unterstützung), § 118 (Instrumente der Bedarfsermittlung)
- SGB XI: § 13 Abs. 3 (Verhältnis zur Eingliederungshilfe), § 40 (Wohnumfeldverbesserung)
- DIMDI (2005): Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
- LWL / LVR: Handbuch BEI_NRW 3.0, Fragestellungen ICF und Pflege
- Medizinischer Dienst Bund (2024): Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien)
- BAR: Arbeitshilfen zu Kontextfaktoren, Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung