Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe mit KI vor­be­rei­ten: ein Clau­de-Skill für Per­sön­li­che Sicht, ICF und Abgren­zung zur Pflege

Ein Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe schei­tert sel­ten am For­mu­lar. Schwie­rig ist, was davor pas­siert: Wün­sche der Per­son in ihren eige­nen Wor­ten fest­hal­ten, Teil­ha­be­be­dar­fe ICF-getreu beschrei­ben, Pfle­ge sau­ber abgren­zen und dabei nicht über­se­hen, dass eine ande­re Leis­tung vor­ran­gig sein könn­te. Für die­se Arbeit habe ich einen Clau­de-Skill gebaut. Die­ser Bei­trag zeigt, was er macht, wie er arbei­tet und wo sei­ne Gren­zen liegen.

Kurz gesagt

  • Der Skill führt Fach­kräf­te und Antrag­stel­len­de durch den Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe beim LWL und durch das For­mu­lar „Per­sön­li­che Sicht“ aus dem Bedarfs­er­mitt­lungs­in­stru­ment BEI_NRW 3.0.
  • Er füllt bei­de PDF-For­mu­la­re aus, codiert nach ICF und prüft jeden Code gegen die amt­li­che Systematik.
  • Er grenzt Ein­glie­de­rungs­hil­fe von Pfle­ge ab, auf Grund­la­ge des BEI_NRW-Hand­buchs und der Begut­ach­tungs-Richt­li­ni­en Pflege.
  • Am Ende fasst er Aus­sa­gen zusam­men, die auf ande­re, auch vor­ran­gi­ge Leis­tun­gen hin­wei­sen, und nennt die EUTB.
  • Die Fach­li­che Stel­lung­nah­me bleibt immer leer. Unter­schrif­ten setzt der Skill nie.

Hin­weis: Der Skill ist ein pri­va­tes Pro­jekt und kein Ange­bot des LWL oder eines ande­ren Leis­tungs­trä­gers. Der LWL hat ihn weder geprüft noch emp­foh­len. Er arbei­tet mit den öffent­lich ver­füg­ba­ren For­mu­la­ren des LWL, weil der LWL an mei­nem Wohn­ort der zustän­di­ge Trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe ist. Er passt des­halb nur für voll­jäh­ri­ge Men­schen in Westfalen-Lippe.

War­um ein KI-Skill für den Antrag auf Eingliederungshilfe?

Seit dem Bun­des­teil­ha­be­ge­setz ist die Bedarfs­er­mitt­lung in der Ein­glie­de­rungs­hil­fe an der ICF aus­ge­rich­tet (§ 118 SGB IX). In Nord­rhein-West­fa­len heißt das Instru­ment BEI_NRW. Die „Per­sön­li­che Sicht“ ist der Teil, in dem die antrag­stel­len­de Per­son selbst zu Wort kommt: Wie lebe ich, was will ich, was gelingt, wo brau­che ich Unterstützung?

In der Pra­xis ent­steht die­ser Teil oft unter Zeit­druck. Mit­schrif­ten aus dem Erst­ge­spräch müs­sen in For­mu­lar­fel­der über­tra­gen wer­den, die Aus­sa­gen sol­len in Ich-Form blei­ben und trotz­dem den Lebens­be­rei­chen der ICF zuge­ord­net sein. Gleich­zei­tig stellt sich bei vie­len Men­schen die Fra­ge, ob eine beschrie­be­ne Hil­fe eigent­lich Pfle­ge ist. Und nicht sel­ten fällt in einem Neben­satz ein Hin­weis auf eine Leis­tung, die gar nicht die Ein­glie­de­rungs­hil­fe erbringt.

Ein Skill ersetzt die­se Fach­lich­keit nicht. Er sorgt dafür, dass sie in jedem Fall gleich gründ­lich ange­wen­det wird: glei­che Fra­gen, glei­che Prüf­schrit­te, glei­che Schutzregeln.

Was ist ein Claude-Skill?

Ein Skill ist ein Ord­ner mit Anwei­sun­gen, Fach­wis­sen und klei­nen Pro­gram­men, den der KI-Assis­tent Clau­de bei Bedarf lädt. Die Anlei­tung legt den Ablauf fest. Das Fach­wis­sen liest Clau­de nur nach, wenn eine Fra­ge es erfor­dert, zum Bei­spiel die pas­sen­de Stel­le in den Begut­ach­tungs-Richt­li­ni­en. Die Pro­gram­me erle­di­gen, was ein Sprach­mo­dell allein nicht zuver­läs­sig kann: PDF-For­mu­lar­fel­der befül­len, Feld­län­gen prü­fen, ICF-Codes nachschlagen.

Antrag auf Eingliederungshilfe mit KI vorbereiten: ein Claude-Skill für Persönliche Sicht, ICF und Abgrenzung zur Pflege in Claude-Skill führt durch Antrag auf Eingliederungshilfe und Persönliche Sicht (BEI_NRW), codiert nach ICF, grenzt Pflege ab und weist auf andere, auch vorrangige Leistungen hin. Mit Beispieleingabe und Cheatsheet.

Anlei­tung, Fach­wis­sen und Werk­zeu­ge: die drei Bau­stei­ne des Skills und die Regeln, die er nie bricht.

Als Wis­sens­grund­la­ge sind unter ande­rem hinterlegt:

  • die ICF-Sys­te­ma­tik (deut­sche Fas­sung, DIMDI 2005),
  • das Hand­buch BEI_NRW 3.0 mit den Fra­ge­stel­lun­gen zu ICF und Pflege,
  • die Begut­ach­tungs-Richt­li­ni­en zur Pfle­ge­be­dürf­tig­keit (MD Bund, 2024),
  • Arbeits­hil­fen der BAR zu Kon­text­fak­to­ren, Bedarfs­er­mitt­lung und Teilhabeplanung,
  • eine Kom­bi­na­ti­ons­ta­bel­le, die jedes For­mu­lar­feld mit ICF-Codes und den Kri­te­ri­en der Pfle­ge­be­gut­ach­tung verknüpft,
  • auf­be­rei­te­tes Bera­tungs­wis­sen zu ande­ren Leis­tun­gen, mit einem Kata­log von rund 45 Hinweissignalen.

Drei Vor­ha­ben: Antrag, Per­sön­li­che Sicht oder Komplett

Zu Beginn fragt der Skill, was vor­be­rei­tet wer­den soll:

Vor­ha­benWas ent­steht
AntragAntrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe als aus­ge­füll­tes PDF, Bei­la­gen-Check­lis­te, die Fach­li­che Stel­lung­nah­me als lee­res PDF
Per­sön­li­che Sichtdas For­mu­lar „Per­sön­li­che Sicht“ als PDF oder als Text zum Kopie­ren in das Originaldokument
Kom­pletterst der Antrag, dann die Per­sön­li­che Sicht. Was im Antrag schon geklärt ist, wird nicht noch ein­mal gefragt.
Antrag auf Eingliederungshilfe mit KI vorbereiten: ein Claude-Skill für Persönliche Sicht, ICF und Abgrenzung zur Pflege in Claude-Skill führt durch Antrag auf Eingliederungshilfe und Persönliche Sicht (BEI_NRW), codiert nach ICF, grenzt Pflege ab und weist auf andere, auch vorrangige Leistungen hin. Mit Beispieleingabe und Cheatsheet.

Vom ers­ten Gespräch zu Antrag, Per­sön­li­cher Sicht und Hin­wei­sen auf wei­te­re Hilfen.

So führt der Skill durch das Gespräch

Es gibt drei Wege, Inhal­te einzubringen:

  • Mate­ri­al: Die Fach­kraft fügt Noti­zen, ein Gesprächs­pro­to­koll oder vor­han­de­ne Berich­te ein. Der Skill ord­net die Aus­sa­gen den Fel­dern zu und fragt gezielt nach, wo etwas fehlt.
  • Geführ­tes Inter­view: Der Skill stellt je Abschnitt drei bis fünf offe­ne Fra­gen. Auf Wunsch in ein­fa­cher Spra­che, sodass die antrag­stel­len­de Per­son selbst ant­wor­ten kann.
  • Dik­tat oder Tran­skript: Ein gespro­che­nes Gespräch wird als Text ein­ge­fügt, auch unsortiert.

Wich­tig ist der Rhyth­mus: Nach jedem Abschnitt zeigt der Skill, was er ver­stan­den hat, und war­tet auf Bestä­ti­gung. Erst dann geht es wei­ter. Am Ende prüft er, wel­che Fel­der leer sind, und fragt, ob das so blei­ben soll. „Weiß ich nicht“ ist eine gül­ti­ge Ant­wort, ein lee­res Feld auch. Der Skill füllt nichts auf, was die Per­son nicht gesagt hat.

Beim Antrag ach­tet er auf Stol­per­stel­len, die in der Bera­tung immer wie­der auf­tau­chen. Ein Bei­spiel: Wer im Arbeits­be­reich einer Werk­statt für behin­der­te Men­schen arbei­tet, bezieht bereits Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Wird die Fra­ge nach lau­fen­den Leis­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hil­fe trotz­dem ver­neint, mel­det das Skript eine Unstim­mig­keit, bevor das PDF entsteht.

Die Per­sön­li­che Sicht: in der Stim­me der Per­son, ICF-getreu

Die Per­sön­li­che Sicht gehört der antrag­stel­len­den Per­son. Der Skill schreibt des­halb in Ich-Form und nah an ihren Wor­ten. Aus „Kochen hab ich nie gelernt, ich ess fast nur Tief­kühl­piz­za“ wird kein Fach­satz über Defi­zi­te, son­dern eine Aus­sa­ge, die ihr Ziel erkenn­bar macht: selbst kochen lernen.

Im Hin­ter­grund ord­net der Skill jede Aus­sa­ge einem der drei Berei­che des BEI_NRW und den pas­sen­den ICF-Kapi­teln zu, im Bei­spiel etwa d630 „Mahl­zei­ten vor­be­rei­ten“. Umwelt­fak­to­ren wer­den als För­der­fak­tor oder Bar­rie­re benannt, etwa der zu hohe Bord­stein vor dem Haus. Jeder Code wird vor der Aus­ga­be gegen die ICF-Sys­te­ma­tik geprüft. Codes, die es nicht gibt, kom­men nicht ins Formular.

Passt ein Text nicht in ein Feld, bricht das Aus­füll­skript ab, statt ihn abzu­schnei­den. Der Skill kürzt dann gemein­sam mit der Fach­kraft, ohne den Inhalt zu verändern.

Ein­glie­de­rungs­hil­fe oder Pfle­ge? Die Abgren­zung im Skill

Die­sel­be Tätig­keit kann Pfle­ge oder Ein­glie­de­rungs­hil­fe sein. Ent­schei­dend ist, wozu die Hil­fe dient. Die Kom­bi­na­ti­ons­ta­bel­le des Skills ver­knüpft jedes For­mu­lar­feld mit den Modu­len und Kri­te­ri­en der Pfle­ge­be­gut­ach­tung. Berührt eine Aus­sa­ge einen pfle­ge­re­le­van­ten Bereich, fragt der Skill mit drei Fra­gen nach:

  1. Hil­fe­art: Soll die Per­son etwas ler­nen, sodass die Hil­fe weni­ger wird? Oder ersetzt die Hil­fe die Hand­lung dauerhaft?
  2. Zweck: Dient sie einem Teil­ha­be­ziel, etwa Arbeit, Freund­schaf­ten, eige­ne Woh­nung? Oder der Grundversorgung?
  3. Ort: Geht es um Haus­halt und Akti­vi­tä­ten außer Haus, oder um Kör­per­pfle­ge in der Wohnung?

Zwei von drei Ant­wor­ten geben die Rich­tung vor. Bleibt es unklar, wird es im Gespräch geklärt und als offe­ner Punkt ausgewiesen.

Antrag auf Eingliederungshilfe mit KI vorbereiten: ein Claude-Skill für Persönliche Sicht, ICF und Abgrenzung zur Pflege in Claude-Skill führt durch Antrag auf Eingliederungshilfe und Persönliche Sicht (BEI_NRW), codiert nach ICF, grenzt Pflege ab und weist auf andere, auch vorrangige Leistungen hin. Mit Beispieleingabe und Cheatsheet.

Pfle­ge gleicht feh­len­de Selb­stän­dig­keit aus, Ein­glie­de­rungs­hil­fe ermög­licht Teil­ha­be. Die drei Fra­gen hel­fen bei Überschneidungen.

Zwei Punk­te aus den Begut­ach­tungs-Richt­li­ni­en sind dabei beson­ders hilf­reich. Ers­tens: Die Ein­stu­fung „über­wie­gend selb­stän­dig“ beschreibt Hil­fe wie Erin­nern, Zurecht­le­gen oder punk­tu­el­le Unter­stüt­zung. Das ist oft genau der Ansatz befä­hi­gen­der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Zwei­tens: Haus­halts­füh­rung und außer­häus­li­che Akti­vi­tä­ten (Bereich F 6) wer­den in der Pfle­ge­be­gut­ach­tung zwar erho­ben, flie­ßen aber nicht in den Pfle­ge­grad ein. Ein Pfle­ge­grad sagt des­halb wenig dar­über aus, ob in die­sen Berei­chen Teil­ha­be­be­darf besteht.

Hin­wei­se auf wei­te­re Hil­fen: der Blick über die Ein­glie­de­rungs­hil­fe hinaus

Am Ende jedes Durch­laufs steht kei­ne Tabel­le mit Codes, son­dern eine Zusam­men­fas­sung für die Bera­tung. Der Skill sam­melt Aus­sa­gen, die auf ande­re Leis­tun­gen hin­deu­ten, zitiert sie und nennt die mög­li­che Hil­fe. Sor­tiert wird nach Rang:

  • ① Zuerst klä­ren: Leis­tun­gen, die vor­ran­gig zu prü­fen sind, etwa Kran­ken­kas­se, Agen­tur für Arbeit, Ren­ten­ver­si­che­rung oder die Wohn­um­feld­ver­bes­se­rung der Pflegekasse.
  • ② Zusätz­lich mög­lich: Leis­tun­gen, die neben der Ein­glie­de­rungs­hil­fe lau­fen, etwa ein Pfle­ge­grad, Blin­den­geld oder der Integrationsfachdienst.
  • ③ Teil der Ein­glie­de­rungs­hil­fe: Bedar­fe, die in den­sel­ben Antrag gehö­ren, etwa Bud­get für Arbeit, Eltern­as­sis­tenz oder Leis­tun­gen zur Mobilität.
  • ④ Nach­ran­gig: Leis­tun­gen, die grei­fen, wenn nichts ande­res zustän­dig ist, etwa Grund­si­che­rung oder Hil­fe zur Pflege.
Antrag auf Eingliederungshilfe mit KI vorbereiten: ein Claude-Skill für Persönliche Sicht, ICF und Abgrenzung zur Pflege in Claude-Skill führt durch Antrag auf Eingliederungshilfe und Persönliche Sicht (BEI_NRW), codiert nach ICF, grenzt Pflege ab und weist auf andere, auch vorrangige Leistungen hin. Mit Beispieleingabe und Cheatsheet.

Aus den eige­nen Wor­ten der Per­son, nach Rang sor­tiert. Höchs­tens acht Hin­wei­se, jeweils mit der Aus­sa­ge, aus der sie stammen.

Der Skill prüft dabei kei­ne Ansprü­che und rech­net kei­ne Beträ­ge aus. Er zeigt, was im Gespräch geklärt wer­den soll­te. Zu jedem Durch­lauf gehört außer­dem der Hin­weis auf die Ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung (EUTB, § 32 SGB IX), wie ihn § 106 Abs. 4 SGB IX vor­sieht. Damit unter­stützt der Skill die Bera­tungs­pflicht, die der Trä­ger nach § 106 SGB IX ohne­hin hat. Er ersetzt sie nicht.

Fes­te Schutzregeln

Eini­ge Din­ge tut der Skill unter kei­nen Umstän­den, auch nicht auf aus­drück­li­che Bitte:

  • Die Fach­li­che Stel­lung­nah­me bleibt leer. Aus­fül­len darf sie nur eine Ärz­tin oder ein Arzt mit psy­cho­so­ma­ti­scher, psy­cho­the­ra­peu­ti­scher oder psych­ia­tri­scher (Facharzt)Weiterbildung. Der Skill gibt das For­mu­lar unaus­ge­füllt mit aus.
  • Kei­ne Unter­schrif­ten, kein Datum. Die Fel­der sind im Skript gesperrt. Der Skill nennt nur die Stel­len, an denen unter­schrie­ben wer­den muss.
  • Kei­ne unter­stell­ten Ein­wil­li­gun­gen. Zustim­mun­gen, etwa zur Betei­li­gung ande­rer Stel­len, wer­den nur ein­ge­tra­gen, wenn die Per­son sie aus­drück­lich erklärt hat.
  • Nichts erfin­den. Feh­len­de Anga­ben wer­den als offe­ne Punk­te aus­ge­wie­sen, nicht ergänzt.

Pra­xis­bei­spiel: Tom Muster

Um den Skill aus­zu­pro­bie­ren, gibt es eine Bei­spiel­ein­ga­be mit einem erfun­de­nen Fall. Tom Mus­ter ist 34, arbei­tet seit acht Jah­ren im Arbeits­be­reich einer Werk­statt, nutzt einen Roll­stuhl und wohnt seit drei Mona­ten zum ers­ten Mal allein. Er hat Pfle­ge­grad 3, ein Pfle­ge­dienst unter­stützt ihn mor­gens. In sei­nen Wor­ten: „Ich will allein woh­nen blei­ben und nur so viel Hil­fe haben, wie ich brau­che.“ Er möch­te kochen ler­nen, allein Bus fah­ren und Roll­stuhl­bas­ket­ball im Ver­ein spielen.

An die­sem Fall zeigt sich die Arbeits­wei­se gut:

  • Duschen und Anzie­hen am Mor­gen blei­ben bei der Pfle­ge. Kochen, Ein­kau­fen, Wäsche und der Umgang mit Geld und Post wer­den als Teil­ha­be­zie­le beschrieben.
  • Die Werk­statt wird als lau­fen­de Ein­glie­de­rungs­hil­fe erkannt.
  • Die Hin­wei­se am Ende nen­nen unter ande­rem den Ent­las­tungs­be­trag und die Wohn­um­feld­ver­bes­se­rung der Pfle­ge­kas­se, den Sport­roll­stuhl (zuerst Kran­ken­kas­se klä­ren), Mobi­li­täts­trai­ning als Teil der Ein­glie­de­rungs­hil­fe und die EUTB.
  • Die Fra­ge „Wer stellt die Tablet­ten?“ lan­det als offe­ner Punkt auf der Liste.

Die Datei ent­hält eine kur­ze Anlei­tung. Den Text zwi­schen „EINGABE“ und „ENDE DER EINGABE“ in den Chat kopie­ren, die Rück­fra­gen beant­wor­ten, jeden Abschnitt prüfen.

Cheat­sheet: der Leit­fa­den für die Nutzung

Auf einer Sei­te: wel­ches Vor­ha­ben, wel­cher Modus, was vor­her bereit­lie­gen soll­te, Bei­spiel-Ein­ga­ben, nütz­li­che Nach­fra­gen und die fes­ten Regeln. Zum Aus­dru­cken und Neben-die-Tastatur-Legen.

Antrag auf Eingliederungshilfe hier der CheatSheet.

Gren­zen, Daten­schutz und Verantwortung

Ein Werk­zeug, das mit Sozi­al­da­ten arbei­tet, braucht kla­re Gren­zen. Drei sind mir wichtig:

  • Daten­schutz: Clau­de ist ein Cloud-Dienst. Wer mit ech­ten Fäl­len arbei­tet, braucht eine Rechts­grund­la­ge und die Frei­ga­be des eige­nen Trä­gers oder Arbeit­ge­bers. Ohne die­se gilt: pseud­ony­mi­sie­ren. Initia­len statt Namen, kei­ne Anschrift, kein Geburts­da­tum. Die ech­ten Stamm­da­ten las­sen sich spä­ter lokal im PDF ergänzen.
  • Ver­ant­wor­tung: Jedes Ergeb­nis ist ein Ent­wurf. Die Fach­kraft prüft es mit der antrag­stel­len­den Per­son, bevor es ein­ge­reicht wird. Über den Antrag ent­schei­det der Träger.
  • Regi­on und For­mu­lar­stand: Der Skill füllt die For­mu­la­re des LWL aus, Stand 2025/2026. Er gilt damit für Voll­jäh­ri­ge in West­fa­len-Lip­pe. Wohnt die Per­son woan­ders, zum Bei­spiel im Rhein­land (LVR), oder ist sie min­der­jäh­rig, berei­tet er nur die Inhal­te als Text vor. Ändert der LWL sei­ne For­mu­la­re, muss der Skill ange­passt werden.
  • Fach­li­che Gren­zen: Die Hin­wei­se auf ande­re Leis­tun­gen sind Denk­an­stö­ße für die Bera­tung, kei­ne Anspruchs­prü­fung. Rechts­än­de­run­gen nach dem Stand der hin­ter­leg­ten Unter­la­gen kennt der Skill nicht.

Für wen eig­net sich der Skill?

  • Recht­li­che Betreuer:innen, die für betreu­te Men­schen einen Antrag vor­be­rei­ten und deren Wün­sche fest­hal­ten wollen.
  • Fach­kräf­te der Sozia­len Arbeit in Bera­tungs­stel­len, Diens­ten und Ein­rich­tun­gen, die Men­schen beim Antrag unterstützen.
  • Bera­ten­de der EUTB, die Rat­su­chen­de auf das Gespräch mit dem Trä­ger vorbereiten.
  • Antrag­stel­len­de und Ange­hö­ri­ge, die sich gut vor­be­rei­ten möch­ten. Das Inter­view in ein­fa­cher Spra­che ist dafür gedacht.

Wo gibt es den Skill?

Häu­fi­ge Fragen

Füllt der Skill den Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe voll­stän­dig aus?

Er füllt alle Fel­der aus, zu denen im Gespräch Anga­ben gemacht wur­den. Unter­schrif­ten, Datum und die Fach­li­che Stel­lung­nah­me blei­ben leer. Feh­len­de Anga­ben ste­hen auf einer Lis­te offe­ner Punk­te, dazu kommt eine Check­lis­te der Beilagen.

Wer darf die Fach­li­che Stel­lung­nah­me ausfüllen?

Nur eine Ärz­tin oder ein Arzt mit psy­cho­so­ma­ti­scher, psy­cho­the­ra­peu­ti­scher oder psych­ia­tri­scher (Facharzt-)Weiterbildung. Der Skill gibt das For­mu­lar des­halb immer leer aus.

Ist die Arbeit in einer Werk­statt für behin­der­te Men­schen Eingliederungshilfe?

Ja, Leis­tun­gen im Arbeits­be­reich einer WfbM sind Leis­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Ein­gangs­ver­fah­ren und Berufs­bil­dungs­be­reich lie­gen dage­gen in der Regel bei den Reha-Trä­gern, etwa der Agen­tur für Arbeit oder der Ren­ten­ver­si­che­rung. Der Skill kennt die­se Unter­schei­dung und prüft sie im Antrag.

Ersetzt der Skill das Bedarfsermittlungsgespräch?

Nein. Er berei­tet es vor. Die Bedarfs­er­mitt­lung und die Ent­schei­dung über Leis­tun­gen blei­ben Auf­ga­be des Trä­gers der Eingliederungshilfe.

Kann die antrag­stel­len­de Per­son den Skill selbst nutzen?

Ja, das geführ­te Inter­view ist auch in ein­fa­cher Spra­che mög­lich. Emp­feh­lens­wert ist trotz­dem, das Ergeb­nis mit einer Bera­tungs­stel­le, der EUTB oder der recht­li­chen Betreu­ung durchzugehen.

Berech­net der Skill Pfle­ge­geld, Blin­den­geld oder ande­re Beträge?

Nein. Er weist dar­auf hin, dass es eine Leis­tung gibt und wer zustän­dig sein könn­te. Ob ein Anspruch besteht und in wel­cher Höhe, klärt der jewei­li­ge Träger.

Funk­tio­niert der Skill auch außer­halb von Westfalen-Lippe?

Nur ein­ge­schränkt. Die hin­ter­leg­ten PDF-For­mu­la­re sind die des LWL. Im Rhein­land ist der LVR zustän­dig, in ande­ren Bun­des­län­dern gel­ten eige­ne For­mu­la­re und Instru­men­te. Außer­halb von West­fa­len-Lip­pe kann der Skill die Inhal­te als Text vor­be­rei­ten, füllt aber kei­ne For­mu­la­re aus.

Ist der Skill ein Ange­bot des LWL?

Nein. Er ist ein pri­va­tes Pro­jekt. Der LWL hat ihn weder geprüft noch emp­foh­len. Über den Antrag ent­schei­det allein der zustän­di­ge Träger.

Fazit

Der Skill nimmt kei­ne fach­li­che Ent­schei­dung ab. Er sorgt dafür, dass der Antrag auf Ein­glie­de­rungs­hil­fe und die Per­sön­li­che Sicht voll­stän­dig, ICF-getreu und in der Stim­me der Per­son ent­ste­hen, dass Pfle­ge und Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach­voll­zieh­bar getrennt wer­den und dass kein Hin­weis auf eine ande­re Leis­tung im Gesprächs­pro­to­koll unter­geht. Die Zeit, die dabei frei wird, gehört dem Gespräch mit dem Men­schen, um den es geht.

Rechts­grund­la­gen und Quellen